ohne verbindung 4 innenpolitik das parlament – nr. 40 bis 42 – 4. oktober 2011 soldaten der bundeswehr und zivilbediens- tete des bundes in auslandseinsätzen sollen im fall einer schweren verletzung sozial und finanziell besser versorgt werden. glei- ches soll für die hinterbliebenen der im einsatz getöteten oder tödlich verunglück- ten soldaten und zivilisten gelten. über den entsprechenden entwurf des sogenannten einsatzversorgungs-verbesserungsgesetzes der bundesregierung (17/7143) beriet der bundestag am vergangenen freitag in erster lesung. die regierung beruft sich ausdrücklich auf einen antrag der koalitionsfraktionen zur verbesserung der einsatzversorgung (17/4233), den der bundestag am 7. okto- ber vergangenen jahres ohne gegenstim- men verabschiedet hatte. lediglich die frak- tion die linke hatte sich damals der stim- me enthalten, weil ihr der antrag nicht weit genug ging. an diesem punkt entzündete sich in der debatte jedoch die kritik von seiten der oppositionsfraktionen. die re- gierung, so lautete der vorwurf, habe we- sentliche forderungen des parlaments nicht berücksichtigt. verteidigungsminister thomas de maizière (cdu) und vertreter der koalitionsfraktio- nen warben mit nachdruck dafür, den ge- setzentwurf im interesse der soldaten trotz- dem anzunehmen. die angestrebten ver- besserungen seien „ein gebot der gerech- tigkeit“ gegenüber den soldaten. konkret sieht der gesetzentwurf eine erhö- hung der einmaligen entschädigungszah- lung an schwer verletzte soldaten, beamte und zivilbeschäftigte, deren erwerbsfähig- keit dauerhaft um 50 prozent vermindert ist, von derzeit 80.000 auf 150.000 euro vor. ebenso sollen die entschädigungszah- lungen an die ehefrauen und -männer so- wie die kinder von soldaten und zivilbe- schäftigten, die im einsatz tödlich verunglü- cken oder getötet werden, von 60.000 auf 100.000 euro steigen. besser gestellt werden sollen auch die hin- terbliebenen von zeitsoldaten und freiwil- lig wehrdienstleistenden. sie sollen zukünf- tig die gleiche unfallhinterbliebenenversor- gung erhalten wie die hinterbliebenen von berufssoldaten. kriegsklausel verbesserungen plant die re- gierung auch bei den pensionen und ren- ten der bundeswehrsoldaten, beamten und zivilbeschäftigten. so sollen auslandsein- sätze ab einer bestimmten mindestdauer stärker auf die altersversorgung angerech- net werden. schließen will die regierung zudem eine lücke beim schadensausgleich für ausgefal- lene lebens- und unfallversicherungen in- folge der sogenannten „kriegsklausel“ in den versicherungsbedingungen. bislang zahlte der bund diesen schadensausfall nur an „natürliche personen“, etwa die ehefrau oder einen anderen begünstigten. zukünf- tig soll der schadensausgleich auch an „ju- ristische personen“ ausgezahlt werden, zum beispiel an eine bank, an die ein soldat die versicherungsansprüche zur finanzierung von wohneigentum oder betriebseinrich- tungen abgetreten hat. als eine besonders wichtige verbesserung bezeichnete de maizière die rückdatierung des stichtages im einsatzweiterverwen- dungsgesetz vom 1. dezember 2002 auf den 1. juli 1992. nach diesem gesetz können soldaten und zivilbedienstete ab einer ein- satzbedingten erwerbsminderung von min- destens 50 prozent eine weiterbeschäfti- gung im bundesdienst beantragen. durch die verlegung des stichtages wäre auch der erste auslandseinsatz der bundeswehr in kambodscha rückwirkend abgedeckt. kritik der opposition an diesem punkt droht streit über das weitgehend unstrittige gesetz. spd und grüne verwiesen darauf, dass der bundestag gefordert hatte, eine weiterbeschäftigung bereits ab einer er- werbsminderung von 30 prozent zu gewäh- ren. darauf seien vor allem soldaten ange- wiesen, die unter einer posttraumatischen belastungsstörung leiden. solche traumata würden in der regel nicht als 50-prozentige erwerbsminderung eingestuft. kritisch sieht dies auch der wehrbeauftragte des bundes- tages, hellmut königshaus. während der abschließenden beratung seines jahresbe- richts am 22. september hatte er die parla- mentarier aufgerufen, den gesetzentwurf im sinne des gemeinsam beschlossenen an- trags nachzubessern. alexander weinlein ❚ »ein gebot der gerechtigkeit« bundeswehr regierung und parlament wollen verwundete und hinterbliebene von gefallenen sozial besser absichern die grünen-fraktion dringt auf eine „ver- besserung der sozialen situation von men- schen, die ohne aufenthaltsstatus in deutschland leben“. die deutsche rechtsla- ge behindere die inanspruchnahme sozialer menschenrechte durch betroffene perso- nen, schreibt die fraktion in einem entspre- chenden gesetzentwurf (17/6167), über den der bundestag am donnerstag erstmals beriet. dabei stelle die meldepflicht aller öffentlichen stellen gegenüber den auslän- derbehörden das größte hindernis dar. die betroffenen vermieden den kontakt mit al- len staatlichen einrichtungen aus furcht, dass dadurch ihr aufenthalt in deutschland bekannt wird. so kämen ihnen leistungen nicht zugute, auf die sie einen anspruch ha- ben. nach dem willen der fraktion sollen daher die im aufenthaltsgesetz festgeschriebenen übermittlungspflichten öffentlicher stellen gegenüber den ausländerbehörden auf sol- che einrichtungen beschränkt werden, die der gefahrenabwehr und der strafrechts- pflege dienen. weitere übermittlungs- pflichten von leistungsträgern und gerich- ten sollen dem entwurf zufolge ebenso ein- geschränkt werden wie die strafbarkeit von beihilfehandlungen. in der debatte sagte der grünen-abgeord- nete memet kilic, die aufhebung der über- mittlungspflichten für die träger von schu- len und tageseinrichtungen sei ein „schritt in die richtige richtung“ gewesen. kein mensch dürfe sich in deutschland nach dem gesetz in einer lage befinden, „in der er angst davor haben muss, zum arzt zu ge- hen, seine kinder in die schule zu schicken oder vor gericht gegen ausbeuterische ar- beitsbedingungen zu klagen“. vertreter der spd- und der linksfraktion begrüßten die grünen-vorlage. es gehe da- rum, den betroffenen menschen ein min- destmaß an sozialen rechten einzuräumen, betonte der spd-parlamentarier rüdiger veit. für die linke mahnte ihre abgeordne- te sevim dagdelen, „illegalisierte“ dürften keine angst vor einer abschiebung haben, wenn sie ihre menschenrechte in deutsch- land wahrnehmen. der csu-parlamentarier michael frieser sagte demgegenüber, es gehe „im normal- fall um sich hier illegal aufhaltende men- schen“. er verwies zugleich darauf, dass man den kindergarten- und schulbesuch gerade deshalb geregelt habe, „damit es keine angst mehr vor übermittlungsbotschaften“ geben müsse. sein fdp-kollege serkan tö- ren betonte, nachdem man den „angstfrei- en schulbesuch“ ermöglicht habe, stehe „nun die gesundheitsversorgung im vor- dergrund“. sto ❚ angst vor dem amt aufenthaltsrecht grüne wollen meldepflicht beschränken k arlsruhe, so beschreibt es das internet-lexikon wikipedia, „ist nach stuttgart und mannheim die drittgrößte großstadt des landes baden- württemberg. (...) historisch war karlsruhe haupt- und residenzstadt des ehemaligen landes baden. seit 1950 ist karlsruhe sitz des bundesgerichtshofs und seit 1951 des bundesverfassungsgerichts, weshalb die stadt den beinamen residenz des rechts trägt.“ das klingt schön: „residenz des rechts“ – und ist auch der grund, warum die badische metropole mehr oder minder regelmäßig auch volksvertreter anzieht. nur einen tag nach dem 60. geburtstag des höchsten deutschen gerichts bekundete jedenfalls am vergangenen donnerstag in der wahl- rechtsdebatte des bundestages die opposi- tion die feste absicht, dem jubilar dem- nächst wieder einmal ihre aufwartung zu machen. im gepäck dabei: die vom parla- ment mit schwarz-gelber mehrheit verab- schiedete wahlrechtsnovelle der koalition, gegen die die opposition vor dem bundes- verfassungsgericht klagen will. union und fdp zeigten sich davon unbe- eindruckt: er sehe der „ankündigung, dass sie deswegen nach karlsruhe gehen werden, mit großer gelassenheit entgegen“, sagte der parlamentarische geschäftsführer der fdp-fraktion, jörg van essen, in der aus- sprache an die opposition gewandt, und der csu-innenexperte hans-peter uhl er- gänzte: „wir sehen uns in karlsruhe wieder, und das ist gut so.“ dabei ist der gang vor die karlsruher rich- ter in diesem fall durchaus etwas pikant: die nämlich hatten im sommer vor drei jahren den gesetzgeber „verpflichtet, spä- testens bis zum 30. juni 2011“ das wahl- recht zu reformieren. gleichwohl sollte es bis ende september dieses jahres dauern, bis der bundestag an diesem donnerstag in namentlicher abstimmung einen entspre- chenden beschluss fasste – mit dem sich nun wiederum das gericht zu befassen ha- ben wird. paradoxer effekt wie die richter in ihrer entscheidung vom 3. juli 2008 (az: 2 bvc 1/ 07, 2 bvc 7/ 07) urteilten, verstößt das bundeswahlgesetz punktuell gegen die ver- fassung, weil „ein zuwachs an zweitstim- men zu einem verlust an sitzen der landes- listen oder ein verlust an zweitstimmen zu einem zuwachs an sitzen der landeslisten führen kann“. dieser paradoxe effekt des so- genannten negativen stimmgewichts tritt im zusammenhang mit überhangmanda- ten auf, die parteien erhalten, wenn sie in ei- nem land mehr direktmandate erringen, als ihnen laut zweitstimmenergebnis zu- steht. nach dem jetzt vom bundestag mit 294 ja- stimmen und 241 nein-stimmen verab- schiedeten koalitionsentwurf (17/6290, 17/7069) soll die bisher mögliche verbin- dung von landeslisten einer partei abge- schafft werden. damit könnten die in einem bundesland errungenen zweitstimmen ei- ner partei nicht mehr mit den in einem an- deren land erzielten zweitstimmen verrech- net werden. durch den verzicht auf listen- verbindungen werde die häufigkeit des auf- tretens des negativen stimmgewichts „erheblich reduziert“. ergänzt werden soll die neuregelung „um eine sitzverteilung auf der grundlage von sitzkontingenten der länder, die sich nach der anzahl der wäh- ler in den ländern bestimmen“. ist die zahl der zweitstimmen einer partei, die in den 16 ländern nicht zu einem sitz geführt haben, größer als die im bundes- durchschnitt für ein mandat erforderliche stimmenzahl, sollen zum ausgleich weitere mandate vergeben werden. diese weiteren sitze sollen dabei zunächst den landeslis- ten einer partei zugeteilt werden, auf die überhangmandate entfallen sind. alternative gesetzentwürfe hatten die drei oppositionsfraktionen vorgelegt, die aber keine mehrheit fanden. die spd-fraktion sah in ihrer vorlage (17/5895) vor, die zahl der abgeordneten gegebenenfalls „so weit anzupassen, dass überhangmandate im verhältnis der parteien zueinander vollstän- dig ausgeglichen werden“. damit entfalle das negative stimmgewicht „bis auf seltene und unvermeidliche ausnahmefälle“, schrieb die fraktion. nach den gesetzentwürfen der linksfrakti- on (17/5896) und der grünen (17/4694) sollten direktmandate künftig bereits auf der bundesebene und nicht mehr auf län- derebene auf das zweitstimmenergebnis an- gerechnet werden. sofern dann in fällen wie bei der nur in bayern vertretenen csu, bei der die anrechnung auf bundesebene nicht möglich ist, dennoch überhangmandate entstanden wären, hätten diese nach dem willen der linksfraktion mit ausgleichs- mandaten kompensiert werden sollen. die grünen-fraktion sah dagegen vor, dass in solchen fällen entstandene überhangman- date nicht mehr zuerkannt werden. bei der bundestagswahl 2009 hatte es 24 über- hangmandate gegeben, die alle auf die cdu/csu entfallen waren; mittlerweile sind es nach dem ausscheiden von zwei unions-abgeordneten noch 22. listentrennung verteidigt unions-frakti- onsvize günter krings (cdu) kritisierte in der debatte, die vorstellungen der links- und der grünen-fraktion führten zu „ver- fassungspolitischen kollateralschäden“ und einer „erheblichen föderalen ungleichheit“. das spd-modell wiederum bewältige nicht das problem des negativen stimmgewichts. dagegen löse der koalitionsentwurf „bei al- len realistischen, lebensnahen wahl-szena- rien“ die aufgabe, das negative stimmge- wicht zu beseitigen. ursache für dessen ent- stehung sei die verbindung von landeslis- ten bei gleichzeitiger existenz von überhangmandaten. die koalition habe mit ihrem modell den vorschlag des verfas- sungsgerichts aufgegriffen, „aus der listen- verbindung eine listentrennung zu ma- chen“. auch habe das gericht darauf verwie- sen, dass es dabei das folgeproblem der „unberücksichtigt bleibenden reststim- men“ gebe. dieses problem habe die koali- tion gelöst, indem diese reststimmen aus den ländern „bundesweit eingesammelt“ und zu zusatzmandaten addiert werden können. krings warf zugleich der oppositi- on vor, sie habe sich im streit um die wahl- recht-reform konsensangeboten der koali- tion verweigert. der fdp-abgeordnete stefan ruppert be- tonte, im gegensatz zur spd hätten die ko- alition sowie die linke und die grünen ei- nen vorschlag gemacht, der „verfassungs- rechtlich in bezug auf das negative stimm- gewicht in ordnung ist“. das modell der links- und der grünen-fraktion würde in- des dafür sorgen, dass man in brandenburg sechs mal so viel stimmen für ein mandat brauche wie in baden-württemberg. „sie verwüsten ganze landesverbände“, monier- te ruppert. dies sei nicht zu rechtfertigen. die koalition habe eine sorgfältige abwä- gung aller argumente vorgenommen und könne sich mit ihrer entscheidung in karls- ruhe „gut sehen lassen“. der parlamentari- sche geschäftsführer der unionsfraktion, peter altmaier (cdu), zeigte sich über- zeugt, „dass dieses ergebnis jeder juristi- schen prüfung standhalten wird“. kritik an überhangmandaten sein spd- kollege thomas oppermann hielt dagegen der koalition vor, ihre vorlage komme zu spät, beseitige das negative stimmgewicht nicht und neutralisiere auch nicht die über- hangmandate. diese mandate, mit denen sich die union an der macht klammern wol- le, seien verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar, argumentierte oppermann. sie sei- en verfassungswidrig, weil sie denjenigen wählern ein doppeltes stimmengewicht ge- ben, die durch stimmensplitting dafür sor- gen, dass neben dem direkt gewählten ein weiterer kandidat in das parlament kommt. auch führten überhangmandate zu einer „regionalen ungleichverteilung der manda- te“ und verletzten die chancengleichheit der parteien. zudem könnten sie „die mehr- heit im deutschen bundestag umdrehen“. für dessen zusammensetzung seien die zweitstimmen maßgebend, doch könne es bei vielen überhangmandaten dazu kom- men, „dass die parteien, die eine mehrheit der stimmen haben, eben nicht mehr eine mehrheit der mandate haben“. die spd-abgeordnete gabriele fograscher rechnete vor, dass derzeit fast vier prozent der parlamentarier aufgrund eines über- hangmandats im bundestag seien. erlange der schwarz-gelbe vorschlag gesetzeskraft, „werden bald mehr als fünf prozent der ab- geordneten ein überhangmandat haben. das ist fraktionsstärke, und das kann wirk- lich keiner wollen“, sagte sie. der parlamentarische fraktions-geschäfts- führer der grünen, volker beck, warf der ko- alition vor, sie sei zu keinem zeitpunkt ernsthaft zu gesprächen über die fraktions- grenzen hinweg bereit gewesen, um zu einer verfassungsgemäßen lösung der von karls- ruhe gestellten fragen zu kommen. der grund sei, dass sich die koalition mit dem gesetz die chance eröffnen wolle, „ohne mehrheit beim volk sich eine mehrheit im parlament zu ergaunern“. dies sei ein „an- schlag auf die parlamentarische demokra- tie“. darauf werde seine partei mit einer or- ganklage reagieren. auch werde man mit den spd-abgeordneten eine normenkon- trollklage in karlsruhe einreichen. für die linksfraktion sagte ihre parteivize halina wawzyniak, mit dem koalitionsmo- dell werde der „unitaristische charakter“ von bundestagswahlen aufgehoben. auch sei es unlogisch, erst 16 getrennte wahlge- biete zu schaffen und dann bei der berech- nung der fünf-prozent-hürde und der rest- stimmenverwertung wieder ein bundes- wahlgebiet zu betrachten. das koalitions- modell habe „erhebliche verfassungsrecht- liche probleme“. wawzyniak, die zugleich den linke-vorschlag einer grundlegenden wahlrechtsreform verteidigte, beklagte zu- dem eine „arroganz der macht der koaliti- on“ und fügte hinzu, das führe „unweiger- lich nach karlsruhe“. helmut stoltenberg ❚ ohne verbindungreform mit drei monaten verspätung beschließt der bundestag ein neues wahlrecht. die opposition will dagegen klagen deutscher soldat in afghanistan nach dem willen der koalition soll es bei bundestagswahlen künftig 16 getrennte wahlgebiete geben. ©picture-alliance/dpa,collage:stephanroters ©picture-alliance/dpa bund will attraktiv für fachkräfte bleiben mit einer reihe von maßnahmen will die bundesregierung die konkurrenzfähigkeit des bundes bei der gewinnung von nach- wuchskräften „im wettbewerb mit anderen dienstherren und der wirtschaft“ erhalten. der bundestag überwies einen entsprechen- den gesetzentwurf (17/7142) am vergange- nen donnerstag zur weiteren beratung an den innenausschuss.die regierung verweist darauf, dass für die „vielfältigen und an- spruchsvollen aufgaben des öffentlichen dienstes des bundes“ gut ausgebildetes und zum teil hoch spezialisiertes personal benötigt werde.vorgesehen ist dem entwurf zufolge unter anderem die einführung eines „personalgewinnungszuschlags“, der es den bundesbehörden ermöglichen soll, „mit einem finanziellen anreiz auf personaleng- pässe zu reagieren und gezielt fachkräfte zu gewinnen“.zudem soll eineausgleichszula- ge beiversetzungen in den bundesdienst im einzelfall auftretende besoldungsunter- schiede ausgleichen. um die attraktivität des ärztlichen dienstes in bundeswehrkran- kenhäusern zu steigern, soll ferner die ver- gütung von bereitschaftsdienst und rufbe- reitschaft verbessert werden. sto ❚ härtefallregelung soll ins vertriebenengesetz das bundesvertriebenengesetz soll um eine härtefallregelung zur nachträglichen einbe- ziehung des ehepartners oderabkömmlings eines spätaussiedlers in dessen aufnahme- bescheid ergänzt werden. einen entspre- chenden gesetzentwurf der bundesregie- rung (17/5515) verabschiedete der bundes- tag am donnerstag mit den stimmen von cdu/csu, spd und fdp. danach sollen mit der neuregelung härtefälle vermieden wer- den, „die durch dauerhafte familientren- nungen entstehen“. dazu sollen ehepartner und nachkommen von spätaussiedlern, die „im aussiedlungsgebiet verblieben sind“, im härtefall die nachträgliche aussiedlung nach deutschland ermöglicht werden. zu den voraussetzungen gehört neben dem vorliegen eines härtefalls, dass die betref- fenden personen „die sonstigen aufnahme- voraussetzungen nach den bundesvertrie- benenrecht“ erfüllen und der entsprechen- de spätaussiedler seinen ständigen aufent- halt bereits in deutschland hat. sto ❚ spd verlangt besseren schutz von beschäftigtendaten die spd-fraktion dringt auf einen effektiven schutz von beschäftigtendaten. in einem antrag (17/7176), der vom bundestag am vergangenen donnerstag an den innenaus- schuss überwiesen wurde, kritisiert die frak- tion einen von der bundesregierung im sep- tember 2010 vorgelegten gesetzentwurf zur regelung des beschäftigtendatenschutzes (17/4230) als ungeeignet, die persönlich- keitsrechte der beschäftigten effektiv zu schützen. zugleich fordern die abgeordne- ten die regierung auf, den beschäftigtenda- tenschutz in einem eigenständigen gesetz zu regeln.wenn feststeht, dass ein beschäf- tigungsverhältnis nicht begründet wird, sol- len die beschäftigtendaten laut antrag in- nerhalb von drei monaten nach der perso- nalentscheidung zu löschen oder zurückzu- geben sein. vor und nach der begründung des beschäftigungsverhältnisses soll die da- tenerhebung, -verarbeitung und -nutzung dervorlage zufolge nach bestimmtenvorga- ben begrenzt werden. sto ❚ kurz notiert