kick für den kinderschutz e s ist bislang noch nicht allzu häufig vorgekommen, dass bundesfamilienministerin kristina schröder (cdu) ein projekt erfolgreich abschlie- ßen konnte, an dem ihre amts- vorgängerin ursula von der leyen (cdu) gescheitert ist. auch dies dürfte den sichtli- chen stolz schröders erklären, als der bun- destag am vergangenen donnerstag den ge- setzentwurf der bundesregierung zum bes- seren kinderschutz (17/6256) ohne gegen- stimmen verabschiedete. als „meilenstein“ bezeichnete schröder das paket selbst und dankte allen beteiligten für die konstruktive debatte: ihr plan, bund, länder, kommu- nen und fachwelt an einen tisch zu holen, sei aufgegangen. während von der leyens gesetzentwurf im frühjahr 2009 sowohl von opposition und experten als vollkommen unbrauchbar ver- worfen worden war, konnte schröders an- satz offensichtlich überzeugen. das gesetz, das kinder künftig besser vor misshandlung und vernachlässigung schützen soll, setzt vor allem auf prävention: so sollen sich zum einen die jugendämter besser vernet- zen und nach allgemein gültigen qualitäts- standards arbeiten. zum anderen werden die so genannten frühen hilfen verstärkt. speziell ausgebildete familienhebammen sollen sich intensiv um eltern in schwieri- gen lebenslagen kümmern; am besten schon vor der geburt und während des ers- ten lebensjahr des kindes. für ein entspre- chendes modellprojekt stellt der bund in den kommenden vier jahren insgesamt 120 millionen euro zur verfügung. familienhebammen und genau hier liegt ein problem, dass das gesetz auf den letz- ten metern noch scheitern lassen könnte: wer finanziert die arbeit der familienhe- bammen, wenn das projekt ausläuft? ei- gentlich wäre das dann sache der länder und kommunen – die aber sagen, dass sie das finanziell nicht stemmen können. um wie viel geld es geht, ist im gesetz nachzu- lesen: die regierung geht davon aus, dass es für die länder aufbaukosten von jeweils rund 25 millionen euro in den kommen- den beiden jahren und jährliche mehrkos- ten von rund 64 millionen mit sich bringt. manuela schwesig, sozialministerin in mecklenburg-vorpommern, und irene alt, familienministerin in rheinland-pfalz, ha- ben deshalb bereits ihren widerspruch im bundesrat angekündigt – und der muss dem gesetz zustimmen, damit es wie geplant am 1. januar 2012 in kraft treten kann. warnung vor blockade in der bundestags- debatte gab sich ministerin schröder kämp- ferisch: es sei „beschämend“, wenn einige länder den versuch unternähmen, sich „auf kosten des kinderschutzes in den medien zu profilieren“. wer das gesetz jetzt blockie- re, mache sich „mit schuldig“, dass lange be- kannte fehler bei der früherkennung von misshandlungen nicht behoben werden könnten. schröder betonte zudem, man könne durchaus über eine „verstetigung der hilfen durch den bund“ sprechen. für die koalition unterstrich die familien- politische sprecherin der fdp-fraktion, mi- riam gruß, im gesetz sei verankert worden, dass nach einer phase von vier jahren zu prüfen, inwieweit das projekt weiter vom bund gefördert werden kann. die familien- politische sprecherin der unions-fraktion, dorothee bär (csu), sagte, auch ihr wäre es lieber, wenn die mittel für die familienhe- bammen fest in den haushalt eingestellt werden könnten und nicht über eine pro- jektförderung erbracht würden. sie sei aber froh, dass das gesetz nach einer „sechsjäh- rigen geschichte“ nun abgeschlossen wer- den könne und begrüßte ausdrücklich, dass es dafür im ausschuss keine gegenstimme gegeben habe. grundsätzlich kann schröder beim thema kinderschutz auf das entgegenkommen der opposition zählen, die auch bei der bun- destagsabstimmung nicht gegen das gesetz votierte, sondern sich der stimme enthielt. einig sind sich alle darin, erschreckende fäl- le wie den der verhungerten lea-sophie und des kleinen kevin zu verhindern, der von seinem stiefvater zu tode geprügelt wurde, ohne dass die zuständigen stellen rechtzei- tig eingegriffen hätten. zentrale neurege- lungen waren auch in einer öffentlichen an- hörung des bundestages von den experten ausdrücklich begrüßt worden. künftig ma- chen sich etwa ärzte nicht mehr strafbar, wenn sie ihre schweigepflicht brechen und informationen über gefährdete kinder an das jugendamt weitergeben. zudem müssen mitarbeiter der jugendhilfe ein erweitertes führungszeugnis vorlegen. für die oppositionsfraktionen blieb aller- dings bei den verhandlungen um einen ver- besserten kinderschutz einer draußen, der dringend in die runde gehört hätte: bun- desgesundheitsminister daniel bahr (fdp). ihrer ansicht nach müsste die finanzierung der familienhebammen im fünften sozial- gesetzbuch geregelt sein, dass die leistun- gen der gesetzlichen krankenversicherung regelt. es sei bedauerlich, sagte die famili- enexpertin der linksfraktion, diana golze, dass dieser gesamte bereich außen vor ge- blieben sei. für die grünen betonte die vi- ze-fraktionsvorsitzende ekin deligöz, sie habe in dieser frage den einsatz schröders beim gesundheitsminister vermisst. sie reg- te einen runden tisch der familien- und ge- sundheitsminister von bund und ländern an. schröder solle diejenigen, die kritik an dem gesetz äußerten, nicht „beschimpfen“, sondern auf augenhöhe mit ihnen beraten. nachverhandlungen auch marlene rupp- recht, kinderbeauftragte der spd-fraktion, hätte den gesundheitssektor gern in das ge- setzeswerk aufgenommen. sie hofft ohne- hin, in nachverhandlungen noch etwas rausholen zu können – etwa, dass der an- spruch auf 26 besuche von einer hebamme nicht wie bislang nur acht wochen, sondern ein halbes jahr lang gilt. ohnehin hätte die spd gern mehr geld für präventionsmaß- nahmen. einen entsprechenden antrag der fraktion (17/498) lehnte der bundestag al- lerdings ab und folgte damit der beschluss- empfehlung des zuständigen familienaus- schusses (17/7522). susanne kailitz ❚ familie das neue gesetz wird von allen fraktionen begrüßt. die finanzierung der frühen hilfen bleibt aber umstritten kick für den kinderschutz kinderkommission „glückliche schei- dungskinder“ hat dieter katterle, facharzt für psychiatrie, psychotherapie und psychosomati- sche medizin, noch nicht gesehen. „aber er- leichterte“, sagte er mit blick auf die befreien- de wirkung einer scheidung, wenn das famili- enleben zuvor zur hölle geworden ist.als einer von vier experten äußerte sich katterle vergan- gene woche in einer anhörung der kinderkom- mission zur situation der kinder von alleiner- ziehenden. nach katterles einschätzung sind diese in der klinischen behandlung überreprä- sentiert.aus der praxis wüsste er, dass sie „kri- sen hinter sich haben, die auch der traditionel- len familie anzulasten sind“ – zum beispiel ge- walt. insofern dürfe das modell der alleinerzie- henden nicht stigmatisiert werden. ursula kodjoe, diplom-psychologin, stellte fest, dass „kinder in patchworkfamilien oft nicht wissen, wer über sie bestimmen darf, weil sie die autorität nicht zuordnen können“. oft wür- den eltern lösungen fehlen, damit umzugehen. auch werde notorisch unterschätzt, wie viel kinder vontrennungen mitbekommen und wel- che ängste sie ausstehen. „kinder brauchen nicht viele, aber ehrliche worte“, sagte kodjoe. erika biehn vom bundesverband alleinerzie- hender väter und mütter stellte fest, dass al- leinerziehende kaum ihre rechte kennen. die materiellen einschnitte nach einer scheidung seien gravierend „und die geplanten kürzun- gen beim unterhaltsvorschussgesetz ein feh- ler“. sabina schutter vom deutschen jugend- institut legte wert darauf, alleinerziehende nicht als homogene gruppe zu betrachten. „so können kinder auch einen elternteil durch den tod verlieren“, sagte sie. in diesen fällen sei festzustellen, dass dies auf lange sicht als we- niger schlimm empfunden werde als eine schei- dung, weil von diesem familienmitglied in der regel gut gesprochen werde. bei aller ein- schränkung dieses vergleichs stellte sie fest, dass die folgen einer trennung für kinder „durch die eltern entschieden werden“. eis ❚ schwerwiegende scheidungsfolgen verteidigung es geht um die zukunftsfä- higkeit der bundeswehr. das machte verteidi- gungsminister thomas de maizière (cdu) am vergangenen mittwoch vor dem verteidigungs- ausschuss deutlich, als er details der geplanten reform der streitkräfte erläuterte. das statio- nierungskonzept sieht die schließung von 31 der insgesamt 328 bundeswehrstützpunkte vor. weitere 33 standorte werden auf weniger als 15 dienstposten verkleinert und gelten damit nicht mehr als standort. insgesamt werde die bundeswehr in deutschland künftig an 264 standorten stationiert sein, sagte de maizière. unter den zu schließenden kasernen sind sechs mit mehr als 1.000 dienstposten, die sich alle in den alten ländern befinden. die meisten schließungen betreffen schleswig-holstein, wo es künftig acht standorte weniger geben soll. die reform der bundeswehr sei ein „gelunge- nes und kluges gesamtkonzept“, lobte ernst reinhard beck (cdu) dasvorhaben.auch wenn in den jeweiligen einzelfällen die schließungen schmerzhaft seien, habe der minister „das bes- te aus der situation gemacht“, sagte er. der spd-verteidigungsexperte rainer arnold räum- te ein: „das bemühen des verteidigungsminis- ters, bundeswehrstandorte in der fläche zu er- halten, ist zu erkennen.“ auch seine ankündi- gung „ausdünnung geht vor schließung“ habe er weitgehend eingehalten, was die spd „aus- drücklich begrüßt“. der wehrbeauftragte des bundestages, hellmut königshaus, betonte, es sei wichtig, „dass nach einer phase großer un- sicherheit in der truppe nun klarheit über die standorte herrscht – auch wenn die einschnit- te zum teil hart sind“. hau ❚ abschied von 31 kasernen recht opfern sexueller gewalt sollen mehr- fachvernehmungen künftig erspart bleiben. dieses anliegen des gesetzentwurfs der bun- desregierung (17/6261) zur stärkung der rech- te dieser opfergruppe begrüßten alle sachver- ständigen in einer anhörung des rechtsaus- schusses am vergangenen mittwoch. der ehe- malige präsident des oberlandesgerichts bamberg, professor reinhard böttcher, machte in diesem zusammenhang darauf aufmerksam, dass dieses ziel auch eines der hauptanliegen bei den beratungen am „runden tisch sexuel- ler kindesmissbrauch“ gewesen sei. um mehrfachvernehmungen zu vermeiden,sol- len nach demwillen der regierung verstärktvi- deovernehmungen eingesetzt werden.böttcher lobte,der gesetzentwurf entwickele diese mög- lichkeit in der strafprozessordnung in behutsa- mer weise fort. professor henning radtke von der universität hannover unterstrich, es gelte mehrfachvernehmungen solcher zeugen zu vermeiden, von denen anzunehmen sei, dass sie als kinder oder jugendliche opfer von straf- taten gegen die sexuelle selbstbestimmung ge- worden seien. der sachverständige warnte aber, die wirksamkeit einer solchen maßnahme – auch im hinblick auf die rechte des beschul- digten – dürfe nicht überschätzt werden. die präsidentin des landgerichts ingolstadt, si- bylle dworazik, hob in deranhörung hervor, der erhoffte erfolg, mehrfachvernehmungen im laufe eines ermittlungs- und strafverfahrens zu vermeiden, werde grundsätzlich begrüßt. die ausgestaltung könne aber aus der richterlichen praxis heraus nicht in allen punkten zustim- mung finden. gegenstand der sitzung waren auch der gesetzentwürfe der spd (17/3646) und der grünen (17/5774). bob ❚ rücksicht auf missbrauchsopfer aus plenum und ausschüssen „keine debatte für parteitaktische diskus- sionen“, sagte lars klingbeil (spd) – und das plenum gab ihm recht. einstimmig ver- abschiedete der bundestag am vergangenen freitag das gesetz zur verbesserten finan- ziellen und sozialen versorgung von im ausland schwer verletzten soldaten und zi- vilbediensteten des bundes (17/7143). die koalitionsfraktionen sowie spd und grüne hatten zudem einen gemeinsamen ent- schließungsantrag (17/7498) vorgelegt, in dem sie fordern, die stichtagsregelung für die einmalige entschädigungszahlung für getötete und schwerstgeschädigte zu prü- fen. der antrag wurde bei enthaltung der linksfraktion angenommen. das gesetz sieht unter anderem die erhö- hung der einmaligen entschädigungszah- lung an schwer verletzte soldaten, beamte und zivilbeschäftigte oder deren hinter- bliebene vor. auslandseinsätze sollen ab ei- ner bestimmten mindestdauer stärker auf die altersversorgung angerechnet werden. der stichtag im einsatz-weiterverwen- dungsgesetz wird von 2002 auf 1992 zu- rückdatiert. der verteidigungsausschuss än- derte den gesetzentwurf in einigen punk- ten. so können soldaten nun ab einer ein- satzbedingten erwerbsminderung von 30 prozent die weiterbeschäftigung im bundesdienst beantragen. ursprünglich sollte das erst ab einer erwerbsminderung von 50 prozent möglich sein. fürsorge als prinzip die auslandseinsätze der bundeswehr würden durch das parla- ment legitimiert, der bundestag habe daher eine besondere fürsorgepflicht, sagte hen- ning otte (cdu). das so genannte einsatz- versorgungs-verbesserungsgesetz schließe wesentliche lücken. mit den fraktionsüber- greifenden änderungen habe das parlament gezeigt, dass es selbstbewusst seine anlie- gen realisieren könne, betonte der spd-par- lamentarier klingbeil. „wir haben gemein- sam den politischen willen dieses hauses durchgesetzt“, lobte auch die sicherheitspolitische sprecherin der fdp-frakti- on, elke hoff. jetzt aller- dings müsse das gesetz auch umgesetzt werde. auch agnieszka malczak, abrüstungspolitische spre- cherin der grünen, drang auf eine baldige umset- zung des gesetzes. fürsor- ge dürfe nicht nur eine for- mel sein, sondern müsse zum „handlungsleitenden prinzip“ werden. „wir bekämpfen nur die symptome, aber nicht den auslöser – den krieg“, kri- tisierte harald koch (die linke) trotz zustimmung zum gesetz. tatjana heid ❚ bessere entschädigung der staat will künftig stärker darauf achten, dass es kindern gut geht – etwa mit mehr hausbesuchen des jugendamtes. © picture-alliance/dpa bundeswehr mehr geld für im einsatz verwundete soldaten auslandseinsätze werden finanziell besser abgesichert. © picture-alliance/dpa linksfraktion strebt legalen haschisch-konsum an die linke setzt sich für den legalen ha- schischkonsum in so genannten cannabis- clubs ein. in einem antrag (17/7196), den der bundestag am vergangenen donnerstag erstmals debattierte, fordert die fraktion, den besitz von bis zu 30 gramm cannabis- erzeugnissen zum eigengebrauch zu legali- sieren. während der handel mit cannabis- pflanzen und -produkten lautantrag weiter- hin untersagt bleibt, werde der eigenanbau von cannabispflanzen erlaubt. die legali- sierung des eigenanbaus bildet auch die grundlage für die von der fraktion vorge- schlagenen cannabis-clubs. amr ❚ ruherechts-entschädigung auf pauschalen umgestellt die ruherechts-entschädigung nach dem gesetz über die erhaltung der gräber der opfer von krieg und gewaltherrschaft wird auf pauschalen umgestellt. einen entspre- chenden gesetzentwurf (17/6207) hat der bundestag am donnerstag angenommen und ist der beschlussempfehlung des fami- lienausschusses (17/7424) gefolgt. eine ru- herechts-entschädigung wird gezahlt, wenn durch den dauerhaften bestand eines gra- bes dem eigentümer des grundstücks ein vermögensnachteil entsteht. die regierung geht davon aus, dass 65 jahre nach ende des zweiten weltkriegs die zahl der kriegs- gräber nicht mehr wesentlich steigt. tyh ❚ neue regeln für strafregister-informationen der bundestag hat am vergangenen don- nerstag einer änderung des bundeszentral- registergesetzes zugestimmt. der gesetz- entwurf der bundesregierung (17/5224) sieht vor, neue regelungen der eu zur ver- besserung des austauschs von strafregister- informationen in das deutsche recht zu überführen.künftig werden alle in- und aus- ländischen strafurteile in dem strafregister des mitgliedsstaates gespeichert, dessen staatsangehörigkeit die verurteilte person besitzt. der informationsaustausch soll in automatisierter form erfolgen. bob ❚ amtsblatt der eu künftig online einstimmig hat der bundestag am vergan- genen donnerstag einen gesetzentwurf der bundesregierung (17/7144) zur elektroni- schen fassung des amtsblatts der europäi- schen union (eu) angenommen. das gesetz dient dazu, die rechtliche voraussetzung für die zustimmung des deutschenvertreters im rat zur verordnung über die elektronische veröffentlichung zu schaffen. die papier- form des amtsblatts soll durch die online- version als allein verbindliche fassung ab- gelöst, die druckfassung auf fälle techni- scher störungen beschränkt werden. bob ❚ kurz notiert streit über die rolle der frau familie die linksfraktion hält die famili- enpolitik der bundesregierung für rückstän- dig und realitätsfremd. dies wurde am ver- gangenen donnerstag im bundestag erneut deutlich. anlass der debatte war ein von der linksfraktion vorgelegter antrag (17/6915) mit dem titel „für eine moderne und zu- kunftsweisende familienpolitik“. während bundesfamilienministerin kristina schrö- der (cdu) noch immer dem bild der klas- sischen familie von verheirateten eltern mit kindern nachhänge, zeige die realität, dass immer mehr kinder im haushalt von al- leinerziehenden aufwüchsen, sagte diana golze (die linke). „dem muss auch die po- litik rechnung tragen“, forderte sie. die bundesregierung halte jedoch am ehegat- tensplitting fest, habe das elterngeld für hartz iv-empfänger gestrichen und verwei- gere sich dem mindestlohn. die linksfraktion wolle festlegen, wie fami- lien zu leben hätten, entgegnete dorothee bär (csu). „die linke sagt, jede frau muss vollzeit arbeiten“, betonte bär. das sei eine „verantwortungslose politik“. die bundesre- gierung mache hingegen politik für alle fa- milien. „wir sind für die wahlfreiheit“, un- terstrich die unions-abgeordnete. für die spd konterte christel humme, schröder re- de lediglich von wahlfreiheit. tatsächlich vermittle sie jedoch mit dem betreuungs- geld den müttern: bleibt doch zuhause. „das ist keine wahlfreiheit und auch nicht zukunftsweisend“, befand humme. die bundesregierung habe zwar die kinder- freibeträge und das kindergeld erhöht, sag- te katja dörner (grüne). familien mit ar- beitslosengeld ii seien dabei aber komplett leer ausgegangen. das leitbild der regie- rung laute: „wer hat, dem wird gegeben“. nicole bracht-bendt (fdp) räumte ein, dass der linke-antrag einige passagen enthalte, die sie durchaus mittragen könne. es werde jedoch nicht gesagt, woher das benötigte geld kommen solle. götz hausding ❚ 6 innenpolitik das parlament – nr. 44/45 – 31. oktober 2011