"rechte in anspruch nehmen" 2 menschen und meinungen das parlament – nr. 40 – 1. oktober 2012 herr zöller, sie sind seit 2009 patien- tenbeauftragter der bundesregierung. in der vergangenen woche ist das patienten- rechtegesetz in erster lesung beraten wor- den. warum hat es so lange gedauert, es auf den weg zu bringen? es wird schon seit 15 bis 20 jahren über ein patientenrechtegesetz gesprochen, denn die patientenrechte sind zur zeit sehr unüber- sichtlich in den unterschiedlichsten berei- chen geregelt: im sozialgesetzbuch, durch das richterrecht, durch die reichsversiche- rungsordnung oder auch durch berufsrecht- liche regelungen. da die übersicht zu be- halten, ist so gut wie unmöglich – selbst für profis. wenn wir wollen, dass der patient seine rechte in anspruch nimmt, setzt das voraus, dass er sie kennt. zur zeit kennt er sie nicht. woher wissen sie das? das merken wir an den über 10.000 anfra- gen, die ich als patientenbeauftragter erhal- te. dazu kommen noch die anfragen bei der unabhängigen patientenberatung deutsch- lands, die seit 1. januar 2011 gesetzlich fest- geschrieben ist. dort sind bislang über 100.000 eingaben von patienten eingegan- gen. wir wollen, dass diese eingaben nicht nur registriert werden, sondern auch ge- schaut wird, wo schwachstellen sind, um gegensteuern zu können. haben sie dafür ein beispiel? es hat sich anfang des jahres gezeigt, dass die vater-mutter-kind-kuren drastisch zu- rückgegangen sind, obwohl sie im gesetz gerade von einer kann-leistung zu einer pflichtleistung der krankenkassen gemacht wurden. von überall haben wir beschwer- den gehört, dass kuren nicht genehmigt wurden. daraufhin gab es ein gespräch mit dem gesundheitsminister und allen betei- ligten, und seitdem nimmt die zahl der ku- ren wieder zu. bewegen sich arzt und patient mit dem neuen gesetz auf augenhöhe? viele leute verstehen den begriff so, als müsste der patient das medizinische wissen des arztes haben. ich verstehe darunter, dass es ein partnerschaftliches miteinander von arzt und patient gibt, bei dem beide über die therapie zusammen entscheiden. wichtig ist das vertrauensverhältnis, denn man weiß, wenn das stimmt, sind die hei- lungserfolge umso besser. nach einer erhebung des medizini- schen dienstes wurden 2011 insgesamt 4.070 behandlungsfehler festgestellt. wie kann die zahl der behandlungsfehler ge- senkt werden? das ist die zahl der registrierten fälle. die dunkelziffer wird wesentlich höher sein, aber dennoch muss man bedenken, dass wir in deutschland jährlich behandlungen in höhe einer dreistelligen millionenzahl haben. nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten bereich müssen daher sowohl fehler als auch beinahe-fehler re- gistriert werden, um aus ihnen zu lernen. aber nicht jeder traut sich, fehler an seinem arbeitsplatz auch anzuzeigen... es geht nicht darum, einen schuldigen zu finden, sondern die ursache. deshalb ha- ben wir einen antrag eingebracht, dass je- mand, der fehler meldet, von rechtlichen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen fol- gen ausgeschlossen wird. das erhöht die akzeptanz. aber gibt es nicht auch gerade unter den ärzten eine falsche solidarität, fehler zu vertuschen oder eine „kultur des weg- schauens“? ich habe als sicherheitsingenieur diesen prozess der fehlervermeidung selbst schon einmal in der chemischen industrie durch- gemacht. da hat man sich lange zeit gegen sicherheitsingenieure gewandt. aber man hat innerhalb kürzester zeit festgestellt, dass es sogar geld bringt. man wird einse- hen, dass jeder fall, der vermieden wird, das krankenhaus entlastet, nicht nur finanziell, sondern auch personell. denn einen be- handlungsfehler aufzuklären, bedeutet ei- nen ungeheuren aufwand. klingt alles gut, aber wo erwarten sie schwierigkeiten bei der parlamentari- schen beratung? beim sogenannten „druck von außen“ , al- so den verbänden, sehe ich wenig proble- me. denn wir haben bei diesem gesetz im vorfeld in über 300 gesprächen mit allen beteiligten versucht, einen konsens zu fin- den. ich bin daher felsenfest davon über- zeugt, dass das gesetz so kommt. was hätte sie sich noch gewünscht? ich hätte gerne noch einen härtefallfonds gehabt, aber bevor das gesetz daran schei- tert, mache ich jetzt lieber erst einmal das gesetz und versuche, die lösung des fonds auf andere art und weise zu regeln. die opposition fordert ebenfalls, ins gesetz einen härtefonds aufzunehmen. worin unterscheiden sich ihre positionen? meines wissens nach ist ein solcher härte- fonds bislang immer an der finanzierung gescheitert. und ein fonds, in den nur die versicherten einzahlen sollen, um einen härtefonds zu finanzieren, ist mit mir nicht zu machen. sie haben mehr lob von den ärztever- bänden als von den patientenverbänden erhalten. wie erklären sie das? die ärzte waren erst gegen dieses gesetz, weil sie fürchteten, wir würden eine gene- relle beweislastumkehr ins gesetz aufneh- men. und es gab zudem einige selbsthilfe- gruppen, die das auch gefordert haben. aber nach der diskussion um mögliche fol- gen, kenne ich keine gruppe mehr, die das fordert. warum? wir haben darauf hingewiesen, dass eine beweislastumkehr automatisch dazu führt, dass von den ärzten eine „passivmedizin“ betrieben würde. das bedeutet, ärzte wür- den vor allem untersuchungen machen, um sich vor haftpflichtansprüchen zu schützen. dann hätten wir amerikanische verhältnisse, dass mehr geld für die haf- tungsabsicherung als für die behandlung von patienten ausgegeben würde. ein weiterer kritikpunkt ist, dass es schwer ist, schadensersatzansprüche durchzusetzen, weil es keine einheitlichen kriterien bei den gutachten gibt ... man muss dabei unterscheiden, wo der bund kompetenzen hat und wo nicht. wir haben daher den gesundheitsministern der länder entsprechende vorschläge gemacht. so sollte es in zukunft bei den gerichten so- genannte spezialkammern geben, die sich nur mit behandlungsfehlern beschäftigen. die richter könnten dann auch die quali- tät der gutachter besser beurteilen. denn die verfahren müssen zeitnah sein, da es ei- ne belastung für patienten und ärzte ist, wenn sie die unsicherheit jahrelanger ver- fahren ertragen müssen. warum dürfen patienten bei der selbstverwaltung nur mitberaten, aber nicht mitentscheiden? ich wünsche mir, dass die patientenvertre- ter ein stimmrecht bei verfahrensentschei- dungen erhalten, etwa bei abstimmungen zur tagesordnung. ich bin zuversichtlich, dass dies im parlamentarischen verfahren nachgesteuert werden kann. wenn die pa- tienten aber insgesamt gleichberechtigt mit- bestimmen wollten, müssten sie auch eine körperschaft sein. wir haben aber über 104.000 selbsthilfegruppen. sie alle unter einen hut zu bringen, ist schwer. viele ärzte klagen, dass medizinische entscheidungen immer stärker wirtschaft- lich motiviert sind. wie lässt sich dieses dilemma, unter dem ja auch die patien- ten zu leiden haben, lösen? wenn ärzte sich aus wirtschaftlichen grün- den für eine behandlung entscheiden, dann hat die „monetik“ über die ethik gesiegt. sie können moral aber nicht per gesetz verord- nen. daher bleibt uns nichts anderes übrig, als auf ein umdenken hinzuwirken und nach den wirklichen ursachen für ein sol- ches verhalten zu suchen. ❚ das interview führte annette sach. wolfgang zöller (csu), jahrgang 1942, ist seit 2009 patientenbeauftragter der bundesregierung. er ist seit 1990 bundestagsabgeordneter und langjähriges mitglied im gesundheitsausschuss. gastkommentare pro contra entschädigungsfonds für patienten? guido bohsem »süddeutsche zeitung« peter thelen »handelsblatt« akt der nächstenliebe w as soll daran falsch sein? es ist richtig, menschen zu helfen, die ohne eigenes verschulden unter besonders schweren folgen einer operation leiden. es ist ein akt der barmherzigkeit, ihnen eine finanzielle unterstützung zu gewähren, weil sie ihrer arbeit nicht mehr nachgehen können und womöglich vor dem beruflichenaus stehen.ein härtefallfonds für solche patienten ist nicht falsch. er wäre vielmehr eine gesetzlich geregelte geste der nächstenliebe und sollte unbedingt bestandteil des patientenrechtegesetzes werden, das der bun- destag nun berät. und trotzdem ist die sache alles andere als trivial. das fängt schon beim namen an und führt von da aus unmittelbar ins zentrum des problems. häufi- ger als von härtefallfonds wird von einem entschä- digungsfonds gesprochen. während der begriff „härtefall“ treffend umschreibt, worum es gehen sollte, nämlich um eine hilfe, die von der schwere des falles abhängt, erweckt der begriff „entschä- digung“ ein missverständnis. mit einer entschädigung kann landläufig nur rech- nen, wem zuvor ein unrecht zugefügt wurde. ge- nau das aber soll der fonds nicht leisten. es geht um schnelle und unbürokratische hilfe, bis vor ge- richt geklärt wurde, ob der schaden auf den fehler des behandelnden arztes zurückzuführen ist. jeder anschein einer vorverurteilung durch die zahlung aus dem fonds muss unbedingt vermieden werden. auch deshalb muss die hilfe zurückgezahlt werden, wenn das gericht einen behandlungsfehler aner- kennt und schadensersatz verhängt. das ist der kern. der rest – die finanzierung, die ausgestaltung, die verwaltung – ist technik und in- teressenausgleich. es geht um barmherzigkeit, so schwer kann da eine lösung gar nicht sein. falscher ansatz d as beste,was man über das patienten- rechtegesetz sagen kann, ist, dass es den rechtsstand zum thema patien- tenschutz,wie er sich durch die recht- sprechung ergeben hat, in paragraphen gegossen hat. von einer stärkung der opfer von behand- lungsfehlern im konflikt mit ärzten und den rechts- abteilungen ihrer versicherungen kann leider keine rede sein. wer patienten in diesem david-gegen- goliath-kampf ernsthaft stärken will, muss die be- weislast umkehren. der arzt müsste künftig bele- gen, dass er keinen fehler begangen hat. das sieht das gesetz jedoch nur für „schwere fälle“ vor. nur weil damit der patient im streitfall am kürze- ren hebel bleibt, nun einen über eine umlage von ärzten und versicherungswirtschaft finanzierten entschädigungsfonds zu schaffen,der patienten bei unklarer haftungslage vorläufig entschädigt, ist keine lösung. umlagefinanzierte fonds haben im- mer nur dann einen sinn, wenn es darum geht, un- kalkulierbare risiken aufzufangen, die die men- schen treffen wie unwetter oder hochwasser. beim arzthaftungsrecht geht es aber um die folgen persönlichen versagens. ein gesundheitsschaden entsteht, weil ein fehler gemacht wurde. es geht also um die saubere trennung von verantwortlich- keiten. ein fonds bewirkt das gegenteil. er gäbe ärzten und versicherungen das gefühl, sie könnten sich per umlage von individueller verantwortung frei kaufen. ihr persönliches haftungsrisiko würde sinken, mit ihm aber auch der anreiz für den ein- zelnen arzt, fehler zu vermeiden. die umlage zah- len muss er ja sowieso. im ergebnis wären die pa- tientenrechte geschwächt statt gestärkt. es bleibt dabei, wer geschädigten zu einem schnellen und gerechten schadenersatz verhelfen will, muss die beweislast umkehren. ärztin in der politik: marlies volkmer a hnung zu haben, von dem was man tut, kann nicht schaden, findet marlies volkmer. die 65-jährige sitzt für die spd-fraktion im gesundheitsausschuss und ist von beruf ärztin. „es ist zumindest nicht von nach- teil, wenn man in der politik ein feld betreut, das einem schon beruflich nahe war“, sagt sie. „man glaubt dann nicht alles, was einem erzählt wird“, fügt sie hinzu. und erzählt wird den ge- sundheitspolitikern so einiges. da sind die interessenvertreter der ärzte, die der apotheker, jene der krankenkassen und natür- lich auch die der pharmaindustrie.marliesvolkmer sieht das aber ganz entspannt. zum einen glaubt sie, dass dies in anderen be- reichen genauso ist und verweist auf die lebensmittelindustrie, die es geschafft habe, „die sinnvolle lebensmittelampel zum scheitern zu bringen“. lobbyismus gebe es überall, wo es um viel geld geht, sagt sie. das müsse man einordnen und beurtei- len können.zum anderen hält sie sich für „lobbyunanfällig“.was nicht heißt, dass sie denvertretern der pharmaindustrie nicht zu- hört. „man muss trennen zwischen wirklichen verbesserungen und dingen, bei denen nur so getan wird, als sei dies ein fort- schritt und die trotzdem sehr teuer sind“, sagt die in bautzen ge- borene sächsin, die durch ihr engagement in der wendezeit zur politikerin geworden ist. nach dem medizinstudium und der facharztausbildung im be- reich dermatologie leitete sie sieben jahre die hautabteilung der poliklinik niedersedlitz in dresden. 1988 wechselte sie als wis- senschaftliche mitarbeiterin an das „institut und poliklinik für arbeitsmedizin der medizinischen akademie“ in dresden. „im januar 1990 bin ich in die damalige spd eingetreten und auch gleich als landtagskandidatin nominiert worden“,erzählt sie.bis 2002 saß die zweifache mutter dann für die spd im sächsischen landtag – als gesundheits- und sozialpolitische sprecherin ihrer fraktion. dann folgte der schritt in die bundespolitik. zehn jah- re ist sie nun schon mitglied des bundestages und auch hier mit gesundheitsthemen befasst. so hat sie als berichterstatterin ih- rer fraktion am organspendegesetz mitgearbeitet. umso ent- täuschter war sie, als sie von den manipulierten wartelisten ge- hört hat. „das ist schlimm, weil es das vertrauen in die organ- spende schwächt und die spendebereitschaft senken könnte.“ wichtig bei der betrachtung des skandals aber ist ihr:„es scheint nur ein einzelfall gewesen zu sein.“ auch bei der aktuell diskutierten frage der patientenrechte ist marlies volkmer involviert. schon 2010 hatte sie für ihre frakti- on einenantrag erarbeitet, der ein modernes patientenrechtege- setz forderte.was die bundesregierung nun vorgelegt hat, erfüllt ihre ansprüche nicht. „es handelt sich lediglich um eine zusam- menfassung bestehender rechte“, bemängelt sie. so werde ein entschädigungsfonds, der patienten in härtefällen unbürokrati- sche hilfe gewährt, nirgends erwähnt. notwendige regelungen zur verbesserung der sicherheit von medizinprodukten fehlten völlig.auch maßnahmen zur kontrolle der individuellen gesund- heitsleistungen seien im entwurf nicht zu finden. dies müsse aber im interesse der patienten geregelt werden, fordert sie. zu all diesen fragen hat oder wird die spd-fraktion eigene an- träge vorlegen, sagt marlies volkmer. dass diese wohl abgelehnt werden dürften, frustriert sie nicht. „in der nächsten legislatur- periode ist die spd in jedem falle in der regierung“, zeigt sie sich zuversichtlich. daher seien die anträge die „arbeitsgrund- lage für die zukunft“. nach dem motto „wünsch dir was“ wer- de dabei nicht vorgegangen. „es ist mein anspruch, dass die an- träge, die wir in der opposition vorlegen, bei einer künftigen re- gierungsverantwortung umgesetzt werden können“, sagt sie. warum aber ist in sachen patientenrechte in den langen jahren der amtszeit ulla schmidts (spd) nichts passiert? marlies volk- mer widerspricht:„unter rot-grün wurde im gemeinsamen bun- desausschuss die möglichkeit der mitwirkung von patienten ge- schaffen“, nennt sie ein beispiel für die damaligen aktivitäten. ein anderes sei die schaffung der position des beauftragten für die belange der patienten. „ohne rot-grün gebe es das amt des patientenbeauftragten gar nicht“, betont sie. götz hausding ❚ »ohne rot-grün gäbe es das amt des patientenbeauftragten gar nicht.« »rechte in anspruch nehmen« wolfgang zöller arzt und patient sollen sich nach dem wunsch des patientenbeauftragten künftig auf augenhöhe begegnen parlamentarisches profil © privat © handelsblatt/pablo castagnola © picture-alliance/dpa © götz hausding herausgeber deutscher bundestag platz der republik 1, 11011 berlin mit der ständigen beilage aus politik und zeitgeschichte issn 0479-611 x (verantwortlich: bundeszentrale für politische bildung) anschrift der redaktion (außer beilage) platz der republik 1, 11011 berlin telefon (0 30) 2 27-3 05 15, telefax (0 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