wie welche stimme zählt 4 5vor der wahl das parlament – nr. 38/39 – 16. september 2013 d ie abgeordneten des deut- schen bundestages“, so heißt es in artikel 38 des grundgeset- zes, „werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer wahl gewählt“. „allgemein“ bedeutet, dass grundsätzlich jeder deutsche wählen darf, der – wie ebenfalls im artikel 38 festgelegt ist – das 18. lebensjahr vollendet hat. „un- mittelbar“ heißt, dass die wähler die parla- mentarier direkt, also ohne die zwischen- schaltung von wahlleuten wählen. „frei“ besagt, dass auf die wähler keinerlei zwang ausgeübt werden darf. „gleich“ bestimmt, dass jeder stimme das gleiche gewicht zu- kommt, unabhängig beispielsweise vom bildungsstand, vermögen oder geschlecht. und „geheim“ bedeutet, dass niemand wis- sen darf, wie ein wähler abgestimmt hat – sofern er es nicht von selbst mitteilt. große unterschiede diese wahlgrundsät- ze erscheinen uns selbstverständlich für de- mokratische wahlen, doch war beispiels- weise das prinzip der „freien“ wahl in der weimarer verfassung von 1919 nicht aus- drücklich festgeschrieben. auch von ande- ren wahlsystemen unterscheidet sich das deutsche wahlrecht. anders als in der bun- desrepublik wird etwa in großbritannien die relative mehrheitswahl praktiziert. da- bei ist gewählt, wer in seinem wahlkreis die meisten stimmen erhält; die stimmen für die unterlegenen kandidaten werden nicht berücksichtigt. auf diese weise kommt es meist zu klaren mehrheiten im parlament, doch werden große parteien begünstigt. in frankreich wiederum wird das prinzip der absoluten mehrheitswahl angewendet. da- bei muss ein kandidat in seinem wahlkreis die absolute mehrheit erringen, also mehr als 50 prozent der stimmen bekommen, um im ersten wahlgang ins parlament ein- ziehen zu können. gelingt dies nicht, steht ein zweiter wahlgang an, bei dem die rela- tive mehrheit ausreicht. die absolute mehrheits- wahl gab es auch im deut- schen reich bis 1918. in der weimarer republik hinge- gen wurde nach den grundsätzen der verhält- niswahl gewählt. dabei er- folgt die besetzung der wahlämter exakt im ver- hältnis der abgegebenen stimmen. entfallen also bei einer reinen verhältniswahl auf eine partei zehn pro- zent der stimmen, erhält sie auch zehn prozent der mandate. so gehen nicht wie bei der mehrheitswahl stimmen verloren, und auch kleineren parteien kann der sprung in das parlament gelingen. da- rin liegt indes auch der nachteil, dass dann gegebenenfalls sehr viele parteien im parla- ment vertreten sind und dies die regie- rungsbildung erschwert. als weiterer kritik- punkt gilt, dass der wähler bei der stimm- abgabe für eine partei nicht sicher sein kann, welche koalition diese nach der wahl möglicherweise eingeht, um eine mehr- heitsbildung zu ermöglichen. um eine zu große zersplitterung des parlaments zu ver- hindern, gibt es in der bundesrepublik – an- ders als in der weimarer republik – die fünf-prozent-hürde (siehe beitrag rechts), die freilich eine ausnahme von dem grund- satz der „gleichen“ wahl darstellt. in der bundesrepublik gilt ein „personali- siertes verhältniswahlrecht“, bei dem jeder wähler zwei stimmen hat. mit der erststimme kann er sich für einen der kandida- ten entscheiden, der sich in seinem wahlkreis für ein di- rektmandat bewirbt. der kandidat mit den meisten stimmen hat gewonnen und zieht direkt in den bundes- tag ein. so ist auch sicherge- stellt, dass alle regionen deutschlands im bundestag vertreten sind. die zweitstimme dagegen entscheidet über das kräfteverhältnis der parteien im neuen parlament und gilt daher als die wichtigere stimme. gewählt werden mit den zweitstimmen kandidatenlisten, die die parteien in den bundesländern auf- gestellt haben. dabei soll der bundestag eigentlich 598 ab- geordnete haben, nämlich die in den 299 wahlkreisen direkt gewählten sowie eine gleiche zahl von listenkandidaten, die nach dem verhältnis der errungenen zweit- stimmen in das parlament einziehen. hat nun aber eine partei mehr direktmandate errungen, als ihr nach ihrem zweitstimm- energebnis zustehen, kommt es zu soge- nannten überhangmandaten, die die zahl der abgeordneten nach oben treiben. bei der wahl 2009 kam es zu 24 solcher über- hangmandate, die alle der union zufielen. zu den problemen der überhangmandate zählt nicht nur, dass sie bislang zu abwei- chungen vom ergebnis der verhältniswahl führten. mit diesen mandaten war auch der paradoxe effekt des „ne- gativen stimmgewichts“ verbunden, bei dem mehr stimmen für eine partei die- ser weniger mandate be- scheren beziehungsweise umgekehrt weniger stim- men zu mehr mandaten. „verfassungswidrig“, urteil- te im sommer 2008 das bundesverfassungsgericht, das durch das negative stimmgewicht „die verfassungsrechtlichen grundsätze der gleichheit und der unmittelbarkeit der wahl“ verletzt sah und vom gesetzgeber ei- ne neuregelung forderte. eine daraufhin 2011 von der schwarz-gel- ben koalition gegen die opposition durch- gesetzte wahlrechtsreform kippten die karlsruher richter im folgenden jahr eben- falls; zugleich beschränkten sie die zulässi- ge zahl der überhangmandate ohne aus- gleich auf etwa 15. gegen die stimmen der linksfraktion verabschiedete der bundestag schließlich im februar einen kompromiss, auf den sich die koalition mit der spd- und der grünen-fraktion verständigt hatte. danach wird zur vermeidung des negativen stimmgewichts die mit der wahlrechtsre- form von 2011 eingeführte länderweise ver- teilung der sitze auf die landeslisten der parteien in modifizierter form beibehalten. zum ausgleich von über- hangmandaten wird „in ei- ner zweiten stufe der sitzver- teilung die gesamtzahl der sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundeswei- ter oberverteilung an die parteien und untervertei- lung auf die landeslisten al- le wahlkreismandate auf zweitstimmenmandate der partei angerechnet werden können“. wie es in dem vier- fraktionen-entwurf hieß. überhangmandate werden also künftig dem zweitstimmenergebnis entsprechend durch „ausgleichsmandate“ voll kompen- siert, was die zahl der abgeordneten dann natürlich erhöht. hätte das neue wahlrecht schon 2009 gegolten, wären damals laut bundeswahlleiter 671 statt 622 mandate verteilt worden. wie groß der nächste bun- destag nun tatsächlich wird, entscheidet sich am sonntag. helmut stoltenberg ❚ der wahlkreis- kandidat mit den meisten erststimmen ist direkt in den bundestag gewählt. die zweitstimme entscheidet über die zahl der mandate einer partei. wie welche stimme zählt grundlagen bei parlamentswahlen können unterschiedliche demokratischen regeln gelten. in deutschland gilt ein »personalisiertes verhältniswahlrecht« vom ältesten regierungschef zur ersten kanzlerin rückblick ein streifzug durch insgesamt 17 bundestagswahlen seit 1949 d ie bundestagswahl 2009 ist nicht nur diejenige mit der niedrigsten wahlbeteiligung (70,8 prozent) gewesen, son- dern hat noch für weitere rekordergebnisse gesorgt. der spd bescherte sie mit 23,0 pro- zent ihr schlechtestes ergebnis seit bestehen der bundesrepublik und der union mit 33,8 prozent ihr zweitschlechtestes. im ge- genzug durften sich fdp, die linke und bündnis90/die grünen, mit 14,6 prozent, 11,9 prozent und 10,7 prozent, über histo- rische höchstwerte freuen. im ergebnis kam es indes zu einer den bundesbürgern vertrauten koalition – schließlich hatte die union insgesamt schon 29 jahre gemein- sam mit der fdp die republik regiert, wenn auch anfangs noch mit weiteren partnern. eine stimme mehrheit dabei fühlten sich bei der ersten bundestagswahl 1949 man- che an die parteienzersplitterung der wei- marer republik erinnert: neben der cdu/csu mit 31,0 prozent, der spd mit 29,2 prozent und der fdp mit 11,9 prozent hatten die wähler abgeordnete von sieben weiteren parteien in das parlament ent- sandt, von der – 1956 verbotenen – kpd bis zur „deutschen konservativen partei – deutschen rechtspartei“. das lag auch am „wahlgesetz zum ersten bundestag“. darin war zwar eine fünf-prozent-hürde für den einzug in die volksvertretung festgelegt, doch musste sie nur in einem bundesland übersprungen werden. nach der wahl setz- te dann konrad adenauer (cdu), zuletzt präsident des parlamentarischen rates, statt einer möglichen großen koalition mit der spd ein regierungsbündnis mit der fdp und der „deutschen partei“ (dp) durch; mit nur einer stimme mehrheit wurde er am 15. september 1949 zum „gründungskanzler“ gewählt. bei der zweiten bundestagswahl 1953, bei der es erstmals erst- und zweitstimmen gab, war die fünf-prozent-hürde verschärft. es mussten nun mindestens fünf prozent aller bundes- weit abgegebenen zweit- stimmen oder – wie 1949 – mindestens ein direktman- dat errungen werden, um entsprechend dem zweit- stimmenergebnis ins parla- ment einzuziehen. die union verbesserte sich bei der wahl 1953 auf 45,2 prozent und bildete eine koalition mit fdp, dp und dem „gesamtdeutschen block/block der heimatvertriebenen und entrechteten“. dieser hatte 5,9 prozent der stimmen geholt, während die dp und das zentrum (3,3 beziehungsweise 0,8 prozent) nach wahlabsprachen mit der union in den bundestag gelangten. als die dp vier jahre später nochmals auf- grund solcher absprachen neben union, spd und fdp ins parlament einzog, galt be- reits ein neues bundeswahlgesetz, das sich nicht wie seine vorgänger auf nur jeweils ei- ne wahl bezog, sondern allgemein galt. mit dem gesetz wurde die zur umgehung der fünf-prozent-hürde notwendige zahl an direktmandaten auf drei angehoben. bei der bundestagswahl 1957, bei der erst- mals auch die saarländer abstimmten, er- reichte die union mit 50,2 prozent die ab- solute mehrheit – einmalig in der bundes- tagsgeschichte. nach der folgenden wahl von 1961 waren union, spd und fdp im bundestag unter sich – und blieben das bis 1983. nachdem die union die ab- solute mehrheit 1961 ein- büßte, machte die fdp eine koalition vom rücktritt adenauers während der neuen legislaturperiode ab- hängig. 1963 löste den da- mals 87-jährigen sein wirt- schaftsminister ludwig er- hard als kanzler ab, unter dem die union bei der wahl 1965 wieder stimmenge- winne verbuchte. die fortgesetzte koalition mit der fdp zerbrach indes im folgejahr, und es kam ohne neues wählervotum von 1966 bis 1969 zur großen koalition unter kanzler kurt georg kiesinger (cdu), der damals – wie auch sein vize willy brandt (spd) – kein bundestagsmandat hatte. brandt konnte nach zwei vergeblichen kanzlerkandidaturen den cdu-regierungs- chef nach der wahl 1969 ablösen. zwar war die union mit 46,1 prozent erneut stärkste kraft geworden, doch bildeten spd und fdp nun die sozialliberale koalition. sie wurde bei der vorgezogenen bundestags- wahl von 1972, bei der erstmals das aktive wahlalter von 21 auf 18 jahre gesenkt war, bestätigt, die spd überrundete die union als stärkste fraktion. zugleich wurde die höchste bislang bei bundestagswahlen er- reichte wahlbeteiligung verzeichnet. hatte sie 1949 bei 78,5 prozent gelegen und da- nach um die 87 prozent ge- pendelt, betrug sie nun 91,1 prozent. 1976 sackte sie nur leicht ab, als sich die spd/fdp-koalition unter brandt-nachfolger helmut schmidt erneut gegen die union durchsetzte, die in- des wieder stärkste fraktion wurde. auch 1980 fand sich eine mehrheit für die sozial- liberale koalition, doch wurde schmidt im herbst 1982 durch ein konstrukti- ves misstrauensvotum gestürzt. nach vorzeitiger parlamentsauflösung wur- de die neue koalition von union und fpd unter helmut kohl (cdu) im märz 1982 bestätigt, ebenso wie 1987, 1990 und 1994: mit 16 jahren brachte es kohl auf die längs- te amtszeit aller bundeskanzler. bei der wahl 1983 gelangte mit den grünen erstmals seit 30 jahren eine neue partei ins parlament. im gegensatz zu 1987 verpass- ten sie bei der ersten gesamtdeutschen wahl 1990 im westen den wiedereinzug, wäh- rend in den neuen ländern die listenver- bindung bündnis 90/die grünen die in ost und west damals separate fünf-prozent- hürde nahm und als bundestagsgruppe ins parlament kam. auch die pds zog 1990 in gruppenstärke in den bundestag ein, eben- so 1994, als sie unter fünf prozent blieb, aber vier direktmandate holte, während die nun vereinigten ost- und west-grünen wie- der in fraktionsstärke auf- traten. das gelang der pds erst 1998, als die spd wieder stärkste kraft wurde und die rot-grüne koalition unter gerhard schröder (spd) einging. bei deren bestäti- gung 2002 blieben für die pds dagegen nur zwei di- rektmandate. als linkspar- tei kam sie dann bei der vor- gezogenen neuwahl 2005 erneut auf fraktionsstärke, wobei die wahlbeteiligung mit 77,7 pro- zent den bisherigen tiefstwert von 77,8 pro- zent im jahr 1990 unterbot. die union wur- de knapp vor der spd größte fraktion und stellte nun in der zweiten großen koalition mit angela merkel (cdu) die erste frau an der regierungsspitze. seit der bundestags- wahl 2009 hat sie die zahl schwarz-gelber regierungsjahre um weitere vier auf nun- mehr 33 erhöht. helmut stoltenberg ❚ ©picture-alliance/dpa berechnung der sitzverteilung für die berechnung der bundestagsmandate werden in einem ersten schritt vor der wahl die 598 regulären abgeordnetensitze des bundestags auf die 16 bundesländer gemäß ihrer bevölkerungszahl verteilt. parteien, die im gesamten wahlgebiet unterhalb von fünf prozent der gültigen stimmen geblieben sind, werden bei der sitzverteilung nicht berück- sichtigt. wenn ein wahlkreisbewerber seinen wahlkreis erobert hat, behält er seinen bun- destagssitz in jedem fall. zudem wird bei ei- ner partei, die in drei oder mehr wahlkreisen das direktmandat erringt, die fünf-prozent- klausel nicht angewendet. nach der wahl wird in jedem bundesland nach dem sainte-laguë/schepers-verfahren berechnet, wie viele mandate jede partei in diesem land erhält.von der zahl der sitze,die eine partei in dem bundesland erhält,wird die zahl der direktmandate abgezogen. die ihr verbleibenden sitze werden mit listenkandi- daten besetzt. hat eine partei mehr direkt- mandate gewonnen, als ihr mandate nach dem zweitstimmenergebnis zustehen, erhält sie überhangsmandate. diese werden um ausgleichsmandate ergänzt, damit das grö- ßenverhältnis der parteien nach dem zweit- stimmenergebnis gewahrt bleibt. ❚ aktives wahlrecht: das recht abzustimmen bei der bundestagswahl sind alle deutschen staatsbürger wahlberechtigt, die am wahl- tag das 18. lebensjahr vollendet haben, und die seit mindestens drei monaten ihre woh- nung in deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. auch deutsche im ausland dürfen wählen, wenn sie einmal drei monate lang ununterbrochen im bun- desgebiet gewohnt haben. das wahlrecht wird nur ausnahmsweise entzogen, so als strafe für besonders schwere verbrechen oder bei personen, die in „allen angelegen- heiten“ betreut werden müssen. grundsätz- lich sind alle bürger in der gemeinde wahl- berechtigt, in der sie mit hauptwohnsitz ge- meldet sind. ❚ passives wahlrecht: das recht, gewählt zu werden für den bundestag gewählt werden kann je- der deutsche, der am wahltag 18 jahre alt ist. wem das aktive wahlrecht entzogen wurde, der kann auch selbst nicht gewählt werden. wahlvorschläge können von einer partei oder von wahlberechtigten einge- reicht werden. wahlberechtigte können nur einzelbewerber für einen wahlkreis vor- schlagen. parteien können in jedem wahl- kreis einen bewerber vorschlagen bezie- hungsweise landeslisten einreichen. alter- nativ können mindestens 200 wahlberech- tigte des wahlkreises einen kandidaten zur wahl vorschlagen. ❚ die aufgaben des bundeswahlleiters der bundeswahlleiter und sein stellvertreter werden vom bundesministerium des innern auf unbestimmte zeit ernannt. in fortfüh- rung einer alten tradition, die bis zu den reichstagswahlen zurückreicht, wird regel- mäßig der präsident des statistischen bun- desamtes mit den aufgaben des bundes- wahlleiters betraut. zu den aufgaben des bundeswahlleiters gehört, die bundestags- und europawahlen vorzubereiten und durchzuführen. zudem führt der bundes- wahlleiter die unterlagensammlung politi- scher parteien und vereinigungen nach dem parteiengesetz. bundeswahlleiter für bun- destagswahlen und für die wahl der deut- schen abgeordneten des europäischen par- laments ist seit august 2008 der präsident des statistischen bundesamtes, roderich egeler. ❚ die erstattung der wahlkampfkosten die parteien erhalten bei bundestagswahlen für die ersten vier millionen gültigen listen- wählerstimmen jährlich jeweils 85 cent pro stimme erstattet. für jede weitere stimme gibt es 70 cent. dazu müssen die parteien mindestens 0,5 prozent der gültigen zweit- stimmen bei der bundestasgawahl erreicht haben. gruppierungen ohne landesliste, die nur mit direktkandidaten in den wahlkrei- sen antreten, erhalten die entsprechenden beträge pro wähler, sofern sie wenigstens zehn prozent der imwahlkreis abgegebenen gültigen stimmen erreicht haben. unabhän- gige einzelbewerber, die in ihrem wahlkreis mindestens zehn prozent der abgegebenen gültigen erststimmen errungen haben, ent- halten für jede auf sie entfallende gültige erststimme 2,80 euro. kru ❚ kurz notiert die höchste beteiligung bei einer wahl des bundestages wurde 1972 verzeichnet. 1957 erreichte die union die absolute mehrheit – zum einzigen mal in der geschichte. briefwahl als möglichkeit einer stimmabgabe jeder wahlberechtigte kann seine stimme auch per briefwahl abgeben. er muss dafür keine gründe angeben. die zusendung der unterlagen für die briefwahl muss auf der wahlbenachrichtigungskarte beantragt wer- den. briefwahlunterlagen können bis zum freitag vor der wahl bis 18 uhr beantragt werden. in bestimmten ausnahmefällen wie plötzlicher erkrankung können wahlschein und briefwahlunterlagen auch noch bis zum wahltag bis 15 uhr beantragt werden. der wahlbrief muss rechtzeitig mit der post ab- gesandt oder direkt bei der auf dem wahl- briefumschlag angegebenen stelle abgege- ben werden. er muss bei der zuständigen stelle spätestens amwahlsonntag bis 18 uhr vorliegen.wenn derwahlberechtigte persön- lich die briefwahlunterlagen abholt, kann er seine stimme auch an ort und stelle in der gemeindebehörde abgeben. ❚ die stimmzettel bei bundestagswahlen da in jedemwahlkreis anderewahlvorschlä- ge und in jedem bundesland unterschiedli- che listen eingereicht werden, gibt es keine bundeseinheitlichen stimmzettel. der stimmzettel enthält für die wahl in den wahlkreisen die namen der bewerber und bei wahlvorschlägen von parteien außer- dem den namen der partei. für die wahl nach landeslisten enthält der stimmzettel die namen der parteien. die reihenfolge der parteien auf den landeslisten richtet sich nach der zahl der zweitstimmen, die sie bei der letzten bundestagswahl im jeweiligen bundesland erreicht haben. die übrigen par- teien schließen sich in alphabetischer rei- henfolge an. auf dem stimmzettel befinden sich die namen der ersten fünf bewerber der zugelassenen landeslisten. auf der linken seite des zettels kann die erststimme für die wahl eines wahlkreisabgeordneten ange- kreuzt werden, auf der rechten seite die zweitstimme für diewahl der landesliste ei- ner partei. ❚ rechtsgrundlagen für die wahl zum parlament geregelt wird die bundestagswahl unter an- derem durch das grundgesetz, das bundes- wahlgesetz und die bundeswahlordnung. das grundgesetz legt unter anderem die wahlgrundsätze fest, also grundlegende standards, denen eine wahl genügen muss, damit sie rechtens ist. das bundeswahlge- setz regelt die praktische umsetzung der im grundgesetz festgelegten grundsätze. es legt unter anderem das wahlrecht (wer kann wählen?) und die wählbarkeit (wer wird gewählt?) und die bedingungen der wahlhandlung (stimmabgabe) und das wahlsystem fest. die bundeswahlordnung regelt unter anderem die aufnahme in das wählerverzeichnis, die zulassung von wahl- vorschlägen und die briefwahl. ❚ die einteilung der wahlkreise deutschland ist in 299wahlkreise eingeteilt, aus denen je ein abgeordneter direkt in den bundestag gewählt wird.im bundeswahlge- setz ist festgelegt,was bei der einteilung der wahlkreise von der dafür zuständigenwahl- kreiskommission zu beachten ist. so sollen die wahlkreise etwa gleich viele wahlbe- rechtigte einwohner haben – die abweich- hung vom durchschnitt sollte nicht mehr als 15 prozent und darf nicht mehr als 25 pro- zent betragen. beachtet werden muss auch der zuschnitt eineswahlkreises, der ein „zu- sammenhängendes gebiet bilden“ soll. wahlkreise sollen eine wählerhochburg ei- ner partei nicht „zerschneiden“ mit der fol- ge, dass eine partei so in keinem der wahl- kreise ein direktmandat eringen kann. für die einteilung von wahlkreisen ist die vom bundespräsidenten berufene wahlkreis- kommission zuständig. ❚ die feststellung des wahlergebnisses für das ergebnis spielen nur gültige stimmen eine rolle. um 18 uhr amwahltag werden al- lewahlurnen geöffnet und diewahlvorstände zählen die stimmzettel aus.derwahlvorstand stellt fest, wie viele gültige stimmen imwahl- bezirk auf die kreiswahlvorschläge und lan- deslisten abgegeben wurden und wer letztlich in den bundestag einzieht. direkt gewählt ist die person, die die meisten stimmen auf sich vereinigt. bei stimmengleichheit wird keine stichwahl durchgeführt; der kreiswahlleiter zieht ein los, das über die mandatsbesetzung entscheidet. der landeswahlausschuss stellt dann fest, wie viele stimmen auf die einzel- nen landeslisten entfallen sind.abschließend stellt der bundeswahlausschuss fest, wie vie- le sitze auf die einzelnen landeslisten entfal- len und wer gewählt wurde.erst nachdem die landeswahlleiterschriftlichdiegewähltenzur annahme ihrerwahl aufgefordert haben,wird nach einer woche das endgültige wahlergeb- nis bekannt gemacht. kru ❚ kurz notiert ©picture-alliance/dpa weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper