die gesetzretter 5 bundesrat das parlament – nr. 47 – 18. november 2013 „durch den bundesrat wirken die länder bei der gesetzgebung und verwaltung des bundes und in angelegenheiten der euro- päischen union mit“, so heißt es in artikel 50 des grundgesetzes. damit die bundes- länder die vielen damit verbundenen aufga- ben erfüllen können, bedarf es einer gut eingespielten verwaltung. nach der verfas- sungsrechtlich verankerten geschäftsord- nungsautonomie verfügt der bundesrat über ein sekretariat mit derzeit 188 mitar- beitern. dieses sekretariat unterstützt die arbeit der länderkammer sowohl in perso- neller, organisatorischer als auch in techni- scher hinsicht. alle 16 jahre wieder an der spitze dieser obersten bundesbehörde steht der präsi- dent des bundesrates, der jeweils für ein jahr gewählt wird. er vertritt nicht nur die bundesrepublik in allen angelegenheiten, sondern ist zugleich oberster dienstherr der beamten des bundesrates. „es ist eine au- ßergewöhnliche aufgabe. alle 16 jahre kommt sie auf ein land zu“, sagt gerd schmitt, direktor des bundestages im ran- ge eines staatssekretärs, der den jeweils am- tierenden präsidenten bei dieser aufgabe unterstützt. ein weiteres wichtiges gremi- um ist der ständige beirat. er wird von den 16 bevollmächtigten beim bund gebildet. wie etwa der ältestenrat beim bundestag, berät das gremium den präsidenten und das präsidium. er nimmt darüberhinaus wichtige informations- und koordinie- rungsaufgaben wahr. außerdem ist er ein wichtiges bindeglied zwischen bundesrat und bundesregierung. der bundesrat steht vor allem an den sitzungstagen im fokus der öffentlichkeit. die hauptarbeit, gibt schmitt zu bedenken, „wird in den aus- schüssen geleistet.“ denn jede vorlage, die den bundesrat erreicht, wird zuerst in ei- nem der 16 ausschüsse, in denen die jewei- ligen landesminister oder erfahrene beam- te sitzen, beraten. daneben ist beim bun- desrat auch das gemeinsame gremium von bundestag und bundesrat angesiedelt, der vermittlungsausschuss (va). seine ge- schäftsführerin, ute rettler, ist gleichzeitig stellvertretende direktorin des bundesrates. das zweite gemeinsame gremium, der ständige ausschuss, der im verteidigungs- fall die interessen von bundestag und bun- desrat koordinieren soll, hat seine ge- schäftsstelle hingegen beim bundestag. die verwaltung des bundesrates ist in drei zentrale abteilungen untergliedert. in einer abteilung sind die ausschüsse des hauses zusammengefasst, die die jeweiligen vorsit- zenden in der ausschussführung unterstüt- zen. in der parlamentsabteilung werden die plenarsitzungen vorbereitet, aber auch alle rechtlichen fragen beantwortet. außerdem werden dort die beziehungen zu anderen parlamenten organisiert und auch das büro des präsidenten und das protokoll sind dort angesiedelt ebenso wie die presse- und öf- fentlichkeitsarbeit des hauses. in der zen- tralabteilung laufen neben zentralen ver- waltungsaufgaben auch die fäden für die bereiche dokumentation und informati- onstechnik sowie für den stenographischen dienst zusammen. as ❚ hinter den kulissen verwaltung wie das sekretariat des bundesrates arbeitet i n diesen februartagen brennt im sitzungssaal 1.128 des ehemaligen preußischen herrenhauses, dem sitz des bundesrates, wie schon so oft, das licht bis spät in die nacht. so auch am dienstagabend, dem 22. februar 2011, als die mitglieder des ver- mittlungsausschusses von bundesrat und bundestag erneut versuchen, einen kom- promiss über die vom bundesverfassungs- gericht angemahnte erhöhung der hartz-iv- regelsätze zu finden – vorerst scheinbar ver- geblich. „die wochen, als es um die hartz- iv-reform ging, waren besonders aufwühlend, ja fast dramatisch“, erinnert sich der bremer bürgermeister jens böhrn- sen (spd), der sowohl in der 16. als auch in der 17. legislaturperiode für den bundesrat den vorsitz im vermittlungsausschuss (va) inne hatte. „auf der einen seite standen die finanzfragen, die für länder und kommu- nen von eminenter bedeutung waren, und auf der anderen seite stand die erhöhung der hartz-iv-sätze zunächst um fünf und anschließend um drei weitere euro“, sagt er und fügt hinzu: „aber das scheitern wurde in letzter minute abgewendet, da der ver- mittlungsausschuss ein paket vorlegte, das bundestag und bundesrat passieren konn- te.“ denn obwohl die offizielle sitzung des vermittlungsausschusses (in der nacht zum mittwoch) vorerst beendet worden war, ging die arbeit hinter den kulissen weiter. bun- desarbeitsministerin ursula von der leyen (cdu) verkündet am 23. februar 2011 ge- meinsam mit spd-verhandlungsführerin manuela schwesig und dem damaligen mi- nisterpräsidenten von rheinland pfalz, kurt beck (spd), den kompromiss: „wir sind er- schöpft, aber zufrieden. das war eine schwe- re geburt, aber es hat sich gelohnt, die stra- pazen auf sich zu nehmen“, sagt sie. kurz darauf beschließt der va einen entsprechen- den einigungsvorschlag. die ministerin wusste, wovon sie sprach, denn wäre die hartz-iv-reform zwischen bund und ländern gescheitert, wäre damit auch die monatelange arbeit von beamten, abgeordneten und ländervertretern in ei- nem komplizierten gesetzgebungsverfah- ren umsonst gewesen. genau das aber soll der vermittlungsausschuss verhindern und in strittigen fragen eine einigung zwischen bund und ländern erreichen. grundlage dafür ist artikel 77 absatz 2 des grundge- setzes. darin ist festgelegt, dass für den fall, dass ein gesetzesbeschluss nicht die billi- gung des bundesrates erhält, drei wochen nach eingang des gesetzes „ein aus mitglie- dern des bundestages und des bundesrates für die gemeinsame beratung von vorlagen gebildeter ausschuss einberufen wird“, heißt es darin. wie das bundesverfassungs- gericht 2004 genauer ausführte, sollen da- bei die unterschiedlichen vorstellungen von bund und ländern ausgeglichen und lö- sungen gefunden werden, die für beide sei- ten akzeptabel sind. neue machtkonstellation am anfang des vermittlungsverfahrens steht immer ein po- litischer konflikt zwischen bundestag und bundesrat – wie auch bei der beratung über die hartz-regelsätze. im februar 2010 hatte das bundesverfassungsgericht die berech- nung der regelleistung für hartz-iv für ver- fassungswidrig erklärt und den gesetzgeber aufgefordert, bis ende 2010 ein neues ge- setz vorzulegen. das von der schwarz-gel- ben koalition vorgelegte gesetz, das der zu- stimmung des bundesrates bedurfte, wurde von der opposition heftig kritisiert und fiel bei der abstimmung im bundesrat ende de- zember 2010 durch. „es war das erste mal, dass wir die neue rot-grüne machtkonstella- tion im bundesrat nutzen konnten“, erin- nert sich elke ferner, die in der vergangenen legislaturperiode für die spd im vermitt- lungsausschuss saß. „wir hatten im bundes- rat zwar keine gestaltungsmehrheit, aber dafür eine verhinderungsmehrheit. die ko- alition wusste, dass sie kein vermittlungser- gebnis über die rampe gebracht hätte, wenn es nicht zu einem echten kompromiss ge- kommen wäre“, sagt ferner. von der möglichkeit, politische differenzen und unterschiedliche machtkonstellationen in bund und ländern durch ein vermitt- lungsverfahren auszugleichen, wurde seit 1949 in der bundesrepublik häufig ge- brauch gemacht: insgesamt wurde das gre- mium 894 mal angerufen. das geschah am häufigsten durch den bundesrat (827 anru- fungen), aber auch durch die bundesregie- rung (91 anrufungen) oder den bundestag (20 anrufungen). auch im fall der hartz-iv-reform rief der bundesrat das gremium an. mehrere mona- te tagten die 32 mitglieder des ausschusses und verschiedene regierungsmitglieder hin- ter verschlossenen türen. dabei ist, sagt thomas strobl (cdu), in der 17. wahlperi- ode vorsitzender des gremiums auf seiten des bundestags, nicht immer die politische couleur ausschlaggebend: „selbstverständ- lich spielen auch parteipolitische überle- gungen eine rolle, aber viel weniger als sonst üblich. bestimmender sind etwa bund-länder-interessen oder es gibt andere konstellationen wie leistungsfähige länder gegen weniger leistungsfähige länder oder alte gegen neue bundesländer.“ doch die beratungen über das hartz-iv-paket zeigten auch, dass der va den gordischen knoten nicht immer zerschlagen kann. zwar nickte die mehrheit des va einen einigungsvor- schlag für ein hartz-iv-paket ab. da diese ei- nigung aber mit der knappen mehrheit von cdu/csu und fdp im ausschluss be- schlossen worden war, ging der vorschlag als „unechter kompromiss“ in die annalen ein: denn die schwarz-gelbe regierung hat- te zu diesem zeitpunkt im bundesrat keine mehrheit der länder mehr hinter sich. so kam dieser einigungsvorschlag nach der de- batte des bundesrates erst gar nicht zur ab- stimmung. stattdessen rief der bundesrat den vermittlungsausschuss zum zweiten mal an. um bei solchen scheinbar unlösbaren ge- gensätzen doch noch zu einer lösung zu kommen, treffen sich die parlamentarier auch gerne einmal abseits des sitzungs- saals.„häufig wird nicht nur im va gespro- chen, sondern auch außerhalb der sitzun- gen“, sagt strobl, „sowohl in formellen un- tergruppen als auch in informellen arbeits- gruppen.“ für ferner sind diese gespräche auf der su- che nach konstruktiven lösungen beson- ders wichtig: „man muss auch mal abseits des protokolls ein paar varianten durchspie- len können, ohne gleich als verräter dazu- stehen“, sagt sie. ein sitz im va ist daher auch, meint strobl, „nicht unbedingt etwas für berufsanfänger, sondern für gestandene parlamentarier“. der vermittlungsausschuss sei daher auch weniger „ein gremium für fachpolitiker“, sondern etwas für „kampfer- probte generalisten, die eine gewisse parla- mentarische verhandlungserfahrung mit- bringen“, betont er. denn: „man muss von null auf den stand kommen, an dem ande- re jahre arbeiten“, erklärt strobl. auch ferner findet, dass ein abgeordneter für die arbeit in diesem gremium beson- ders geeignet sein muss: „man braucht ein gehöriges maß an gesundem menschenver- stand und die fähigkeit, komplexe sachver- halte verstehen zu können. dazu gehört eben auch die fähigkeit, kompromisse schließen zu können.“ gegenseitiges vertrauen vertrauen ist da- her zwischen den mitgliedern des va beson- ders wichtig. die mitglieder des ausschusses dürfen daher auch nur bis zu viermal in ei- ner legislaturperiode ausgetauscht werden, um die kontinuität des gremiums zu wah- ren. außerdem sind die mitglieder des va nicht an weisungen und aufträge gebun- den, was für bundestagsabgeordnete sowie- so nicht der fall ist, für mitglieder des bun- desrates aber durchaus relevant sein kann. „wir sind als ausschuss autark und ich ha- be eine verhältnismäßig große freiheit“, sagt strobl. natürlich spreche man im vor- feld über dinge, „aber ich rufe nicht, wenn wir uns einem ergebnis nähern, gleich die kanzlerin an“, erklärt strobl. für ferner ist es wichtig, „ob man eine linie überschreitet, die zuvor eine haltelinie war, denn das ergebnis muss ja nochmals im bundestag bestätigt werden“, gibt sie zu be- denken. nach außen dringen dürfen aus dem aus- schuss nur die offiziellen ergebnisse. das gremium tagt unter ausschluss der öffent- lichkeit. die protokolle der verhandlungen bleiben zwei legislaturperioden unter ver- schluss. die frage, welches geben und neh- men eine einigung über das hartz-iv-paket ermöglichte, wird noch eine weile unbeant- wortet bleiben. aber vielleicht gilt auch da- für die überzeugung strobls: „es gibt viele kompromisse, bei denen sich eines tages herausstellt, dass es letztlich sogar die bes- sere lösung ist als das, was man selbst ur- sprünglich intendiert hatte.“ annette sach ❚ die gesetzretter vermittlungsausschuss einigungen zwischen bundestag und bundesrat zu finden, ist oft schwierig und langwierig bundesarbeitsministerin ursula von der leyen (cdu, oben links) und der bremer bürgermeister jens böhrnsen (spd, oben rechts) suchen im februar 2011 im vermittlungsausschuss nach einer lösung für die umstrittene erhöhung der hartz-iv-regelsätze. © kollage:stephan roters: picture-alliance/dpa 917 sitzungen seit 1949 wurden im bundesrat insgesamt 917 sitzungen abgehalten. mit 53 plenarta- gungen kamen die mitglieder der länder- kammer in der 17. legislaturperiode im ver- gleich zu anderen jahren besonders häufig zusammen. alleine in dieser wahlperiode wurden dabei 2.749 tagesordnungspunkte abgearbeitet. manche themen mussten be- sonders dringlich behandelt werden,so dass der bundesrat zu sondersitzungen zusam- menkommen musste wie etwa bei den be- ratungen zur euro-krise, aber auch die ver- handlungen über die hartz-iv-reform oder die finanziellen hilfen für die opfer der hochwasserkatastrophe mussten eilig bera- ten werden. eine sondersitzung war jedoch schon lange im voraus geplant: das treffen der mitglieder des bundesrates mit den kol- legen des französischen senats anlässlich des 50-jährigen jubiläums des elysée-ver- trages. 1.694 eingebrachte gesetze ein gesetz kann entweder von der bundes- regierung, aus der mitte des bundestages oder vom bundesrat eingebracht werden. in den vergangenen 64 jahren hat der bundes- rat selbst 1.694 anträge auf einbringung ei- nes gesetzentwurfs gestellt. von denen wurden zwar 1.027 als gesetzentwurf be- schlossen und der bundesregierung zugelei- tet, aber nur 274 dieser entwürfe wurden auch zu gesetzen. zum vergleich: die bun- desregierung brachte im selben zeitraum 6.649 gesetzesvorlagen ein, die dem bun- desrat zur stellungnahme zugeleitet und auch von ihm beraten wurden. hier lag die erfolgsquote wesentlich höher: 5.871 ge- setze wurden davon verabschiedet und ver- kündet. aus der mitte des parlaments wur- den 3.985 gesetze eingebracht, von denen 1.346 auch in kraft traten. 7.627 gesetze beraten im gemeinsamen gesetzgebungsverfahren beriet der bundesrat seit bestehen der bun- desrepublik insgesamt über 7.627 gesetze, die vom bundestag beschlossen und an- schließend vom bundesrat beraten wurden. letztendlich wurden vom bundespräsiden- ten aber nur 7.491 gesetze ausgefertigt und verkündet. in der 17. legislaturperiode wur- den 553 gesetzesbeschlüsse des bundesta- ges in der länderkammer beraten und da- von 543 endgültig verabschiedet. 3.665 einspruchsgesetze über die hälfte (51,1 prozent) der im bun- destag beratenen gesetze – 3.826 – bedurf- te der zustimmung des bundesrates.seit der föderalismusreform hat sich die zahl der gesetze, für die der bundesrat grünes licht geben muss, weiter verringert.während der gesetzgeber in der 13. wahlperiode (1994 - 1998) noch bei 59,5 prozent der gesetze ein positives votum des bundesrates brauchte, wurden in der 17. wahlperiode (2009 - 2013) nur noch 38,3 prozent der gesetze (208) als so genannte zustimmungsgesetze verabschiedet. die zahl der einspruchsge- setze betrug 3.665. 894 vermittlungsverfahren seit 1949 wurde der vermittlungsausschuss (va) von bundestag und bundesrat in 894 fällen angerufen – zum teil auch mehrmals. die zahlen sprechen gegen das häufig ge- äußerte vorurteil, dass es sich dabei um ein blockadeinstrument handelt: nach den be- ratungen im va konnten 791 gesetze ver- kündet werden, 108 gesetzgebungsverfah- ren wurden fallen gelassen. am häufigsten wurde der va dabei vom bundesrat angeru- fen (827 mal), während die bundesregie- rung (91 mal) und der bundestag (20 mal) von diesem recht weitaus seltener ge- brauch machten. 198 verweigerungen in der vergangenheit hat der bundesrat in 198 fällen seine zustimmung zu gesetzen verweigert. von diesen gesetzen wurden insgesamt, beispielsweise nach einem sich anschließenden vermittlungsverfahren, 108 gesetze doch noch verkündet. 76 gesetze allerdings wurden nicht verkündet und tra- ten damit nicht in kraft. 9.477 eu-vorlagen der bundesrat befasst sich auch mit einer großen zahl von vorlagen der europäischen union. allein in der 17. wp debattierte der bundesrat über 694 richtlinien oder verord- nungen. seit 1949 betrug ihre zahl insge- samt 9.477. außerdem werden dem bun- desrat auch zahlreiche entschließungen, be- richte und unterrichtungen zugeleitet. ihre zahl belief sich zum ende der 17. legislatur- periode auf 5.793. as ❚ statistik weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper sie wurden 2009 für ein jahr zum bundesratspräsi- denten gewählt. wenn ih- nen da jemand prophezeit hätte, dass sie mitte 2010 vo- rübergehend die amtsge- schäfte von bundespräsi- dent horst köhler überneh- men müssten – hätten sie denjenigen für verrückt er- klärt? für verrückt erklärt hätte ich sicher niemanden, aber es war ja gerade das völlig uner- wartete, das diesen rücktritt des damaligen präsidenten köhler erstmalig und damit historisch machte. ich gebe ehrlich zu, auch mich traf der anruf des präsidenten voll- kommen unvorbereitet. wie erstaunlich war es denn für sie, dass sie den präsidenten nun plötzlich komplett vertreten mussten? vielleicht laufe ich gefahr, ein klischee als gelernter ver- waltungsrichter zu bedienen, aber ich habe mich erst ein- mal an meinen schreibtisch gesetzt und das grundgesetz zu rate gezogen. und dabei festgestellt: es gibt gar keinen vertreter in diesem allgemei- nen sinn, sondern die befug- nis für den bundesratspräsi- denten, die amtsgeschäfte des bundespräsidenten wahrzunehmen. und zwar für 30 tage. ich war begeis- tert, dass unser grundgesetz auch für diesen unerwarteten fall kluge vorsorge getroffen hat. einmal tief durchgeat- met habe ich aber schon. mussten sie sich für die neue aufgabe neu einklei- den? als bremer bürgermeister ist man eigentlich für alles ge- wappnet, hat sogar einen frack im schrank hängen. aber für die treffen mit bot- schaftern aus aller welt brauchte ich einen cut. den habe ich mir dann mit hilfe des präsidialamtes, das auch sonst großartige unterstüt- zung geleistet hat, geliehen. denn den cut braucht man selbst in einer traditionsrei- chen handelsstadt wie bre- men nicht. haben sie die chance genutzt, um bestimmte re- den zu halten oder gar das unterschreiben von geset- zen verweigert, um eigene akzente zu setzen? ich habe mich lieber auf das unbedingt notwendige be- schränkt, das von einem zu erwarten ist, der „die befug- nisse des bundespräsidenten ausübt“. akzente muss derje- nige setzen, der in das amt von der bundesversammlung gewählt wurde und wird. welche tipps haben sie für künftige bundesratsprä- sidenten, falls auch sie plötzlich zum kommissari- schen staatsoberhaupt auf- steigen? wie sie sicher wissen, ist meine 30-tage-staatsober- haupt-rolle keine einmalige episode in der bundesdeut- schen geschichte geblieben. auch den bayerischen minis- terpräsidenten horst seeho- fer traf das schicksal nach dem rücktritt von präsident christian wulff. wir können feststellen, er brauchte keine tipps. vermutlich bringt es das amt eines landesregie- rungschefs oder einer –chefin mit sich, dass es auch für das kommissarische staatsober- haupt qualifiziert. das gespräch führte eckhard stengel. fünf fragen zu: vertretung des präsidenten jens böhrnsen bürgermeister von bremen (spd) © picture-alliance/dpa »unser grundgesetz hat für den fall kluge vorsorge getroffen.«