"helfer zum leben" 2 menschen und meinungen das parlament - nr. 47-48 - 17. november 2014 unteilbare würde contra d ie grenzbereiche des lebens sind ver- letzlich. am anfang steht ein inzwi- schen nicht mehr unbedingt in müt- terlicher umgebung geschützter em- bryo, am ende häufig ein leidender patient ohne hoffnung, der nur noch einen einzigen ausweg sieht, den suizid. nach gültiger rechtslage kann er diesen weg gehen und sogar die hilfe von freun- den oder verwandten in anspruch nehmen, ohne dass diese sich strafbar machen. doch nun debattiert der bundestag darüber, dem ärztlich assistierten suizid den weg zu ebnen. im namen der selbstbestimmung soll der arzt den giftbecher reichen oder die spritze verabreichen dürfen und sich, wie es der philosoph hans jonas einmal ausdrückte, zum henker der ihm anvertrau- ten patienten machen. es scheint in unsere zeit zu passen, dieses recht auf umfassende verwirklichung selbstbestimmten lebens unter mitwirkung von experten. gerade menschen, die ein sehr autonomes leben führen, muss es grausen, sich am lebensende in abhän- gigkeit zu begeben. dabei ist genau das ist die conditio humana: dass wir bedürftige sind und auf ein helfendes gegenüber angewiesen. autonom zu leben ist ein hehres ziel. in würde zu sterben ebenfalls. aber die würde des menschen ist unteilbar und gilt für alle. auch für diejenigen, die alt und krank sind und nicht zur last fallen wollen. auch sie haben ein recht darauf, so lange unter uns zu sein wie ihr lebensfaden reicht, ohne sozialtechnologische zumutung, sich selbst abzu- schaffen. vor allem sie brauchen die helfende hand von ärzten und pflegenden. und diese soll- ten nicht per gesetz gezwungen werden zu bilan- zieren, wie viel wert dieses leben noch ist. mehr zum thema der woche auf den seiten 1 bis 4. kontakt: gastautor.das-parlament@bundestag.de ulrike baureithel freie journalistin ©privat herausgeber deutscher bundestag platz der republik 1, 11011 berlin mit der ständigen beilage aus politik und zeitgeschichte issn 0479-611 x (verantwortlich: bundeszentrale für politische bildung) anschrift der redaktion (außer beilage) platz der republik 1, 11011 berlin telefon (030)227-30515 telefax (030)227-36524 internet: http://www.das-parlament.de e-mail: redaktion.das-parlament@ bundestag.de chefredakteur jörg biallas (jbi) verantwortliche redakteure julian burgert (jbb) claudia heine (che) alexander heinrich (ahe), stellv. cvd michael klein (mik) claus peter kosfeld (pk) hans krump (kru), cvd hans-jürgen leersch (hle) johanna metz (joh) helmut stoltenberg (sto) alexander weinlein (aw) fotos stephan roters redaktionsschluss 14. november 2014 druck und layout frankfurter societäts-druckerei gmbh kurhessenstraße 4–6 64546 mörfelden-walldorf anzeigen-/vertriebsleitung frankfurter societäts-medien gmbh klaus hofmann (verantw.) frankenallee 71–81 60327 frankfurt am main leserservice/abonnement frankfurter societäts-medien gmbh vertriebsabteilung das parlament frankenallee 71–81 60327 frankfurt am main telefon (069)7501-4253 telefax (069)7501-4502 e-mail: parlament@fs-medien.de anzeigenverkauf frankfurter societäts-medien gmbh katrin kortmann frankenallee 71–81 60327 frankfurt am main telefon (069)7501-4375 telefax (069)7501-4502 e-mail: katrin.kortmann@fs-medien.de anzeigenverwaltung, disposition frankfurter societäts-medien gmbh anzeigenabteilung frankenallee 71–81 60327 frankfurt am main telefon (069)7501-4274 telefax (069)7501-4502 e-mail: anzeigenservice@fs-medien.de abonnement jahresabonnement 25,80 €; für schüler, studenten und auszubildende (nachweis erforderlich) 13,80 € (im ausland zuzüglich versandkosten) alle preise inkl. 7% mwst. kündigung jeweils dreiwochen vor ablauf des berechnungszeitraums. ein kostenloses probeabonnement für vier ausgaben kann bei unserer vertriebsabteilung angefordert werden. namentlich gekennzeichnete artikel stellen nicht unbedingt die meinung der redaktion dar. für unverlangte einsendungen wird keine haftung übernommen. nachdruck nur mit genehmigung der redaktion. für unterrichtszwecke können kopien in klassenstärke angefertigt werden. „das parlament“ ist mitglied der informationsgesellschaft zur feststellung der verbreitung von werbeträgern e.v. (ivw) für die herstellung derwochenzeitung „das parlament“ wird ausschließlich recycling-papier verwendet. gastkommentare neue regeln für die sterbehilfe? eine zumutung pro n iemand darf wegen seiner heimat be- nachteiligt oder bevorzugt werden. so will es das grundgesetz. nur im sterben gilt dieser grundsatz offen- bar nicht: da hängt es ausgerechnet vom wohnort ab, ob ein arzt seinem schwerkranken, verzweifel- ten und um sterbehilfe bittenden patienten bei dessen selbsttötung helfen darf oder nicht. denn der ärztlich assistierte suizid ist derzeit vor allem sache des berufsrechts. 17 landesärztekammern entscheiden autonom darüber, welche verhaltens- verbote oder -gebote sie in ihren satzungen ver- ankern – und welche nicht. was in bayern toleriert wird, kann einen arzt in hamburg den job kosten. nun ließe sich argumentieren, dass eine groteske allein nicht den gesetzgeber auf den plan rufen muss. zumal die beihilfe zur selbsttötung nach dem strafrecht – derzeit jedenfalls – nicht verbo- ten ist. doch der mangel an rechtssicherheit in ei- nem für menschen – im wortsinn – existenziellen bereich, in dem ihre abhängigkeit von ärzten be- sonders deutlich wird, ist eben keine lächerlich- keit. er ist eine zumutung. allein deshalb ist eine gesetzliche regelung der ärztlichen beihilfe zur selbsttötung geboten. der bundestag darf eine so wichtige gesellschaftliche frage nicht an ärztefunktionäre delegieren. denn in der frage, wie viel sterbehilfe zulässig sein soll, ist die ärzteschaft so gespalten wie die bevölke- rung auch. das parlament muss sich selbst einmi- schen, wenn die viel beschworene würde am le- bensende ernst gemeint ist. ein gesetz, das ärzten rechtssicherheit schafft, wird nebenbei erledigen, was eine mehrheit im bundestag sich ohnehin wünscht: das ende dubio- ser, unqualifizierter sterbehilfevereine. sie werden dann einfach nicht mehr gebraucht. heike haarhoff »die tageszeitung« ©wolfgangborrs parlamentarisches profil der theologe: peter hintze e r ist einer von sechs vizepräsidenten des deutschen bundestages. ein begriff aber ist peter hintze vielen vor allem als cdu-generalsekretär unter helmut kohl. da- vor und danach hatte hintze, der 1990 in den bundes- tag kam, eine vielzahl politischer ämter inne. von 1983 bis 1990 war er als bundesbeauftragter für den zivildienst ansprechpart- ner junger männer, die ihren dienst statt in der bundeswehr in der altenpflege, in krankenhäusern und anderen sozialen einrich- tungen leisteten. mit dem thema, zu dem er am donnerstag im bundestag sprach, kam hintze schon vorher in berührung: als pfarrer in einer gemeinde, auf deren gebiet ein krankenhaus lag. er habe gespräche mit sterbenden patienten geführt, erinnert sich hintze, und „erlebt, dass menschen sehr unterschiedlich auf ihr sterben, auf ihren tod zugehen“. „wir haben heute mehr möglichkeiten, leid und schmerz zu lindern, als in der zeit, als ich noch aktiver pfarrer war“, hebt peter hintze hervor. diese palliativ- und hospizversorgung wei- ter zu verbessern und flächendeckend überall im land zur ver- fügung zu stellen, sei ein ziel, über das sich alle im parlament einig seien. anders sei es bei der frage, ob man ein verbot der organisierten sterbehilfe ins strafgesetzbuch aufnehmen soll. hier müsse man „aufpassen, dass wir nicht die falschen tref- fen“. „wenn ein mensch in einem schlimmen leidensdruck bei einer tödlichen erkrankung den wunsch gegenüber seinem arzt hat, dass er friedlich einschlafen und nicht qualvoll sterben möchte, dann müssen wir sicherstellen, dass nicht ein organi- sationsverbot auch einen so handelnden arzt mit erfasst“, warnt hintze. er hat zusammen mit den spd-abgeordneten carola reimann, karl lauterbach und burkhard lischka sowie seinen fraktionskollegin- nen katherina reiche (cdu) und dagmar wöhrl (csu) ein positi- onspapier verfasst, das einerseits organisierte sterbehilfe ablehnt, andererseits in extremsituationen ärzten rechtssicherheit geben will, die patienten bei der selbstbestimmten beendigung ihres le- bens helfen.wobei es ausdrücklich nur ums helfen geht. „dass der arzt selbst den sterbeprozess einleitet, bleibt verboten“, betont peter hintze. „es sollte immer so sein, dass der betroffene patient bis zum schluss die handlungsfähigkeit darüber behält und dann auch ausübt und der arzt ihm beisteht. nur dann ist die entschei- dungstiefe und die entscheidungsreife für den schritt auch gesi- chert.“ grundlage seiner haltung sei der freiheitsbegriff, sagt hintze, „ein ganz wichtiger maßstab in meiner politischen arbeit: die freiheit des individuums, die autonomie der person, die selbstbestim- mung.“ der staat müsse immer sehr genau überlegen, wo er meint, diese freiheit einschränken zu müssen. „ich glaube, dass gerade in dieser zentralen frage, wie möchte ich sterben, der staat sich äußerst zurückhalten muss.“ hier – und hintze betont: nur hier – weicht er von der haltung seiner, der evangelischen, und auch der katholischen kirche ab. zurecht träten diese für den le- bensschutz ein, aber „wenn jemand von einer besonders leidens- behafteten situation gequält wird, kann auch hilfe zum sterben etwas sein, das dem gebot der christlichen nächstenliebe folgt“. denen, die hier eine andere position vertreten, zollt hintze res- pekt, wie überhaupt diese debatte fraktionsübergreifend recht respektvoll geführt wird. darauf angesprochen, meint der alte partei-haudegen: „normalerweise lebt ja die demokratie vom klaren gegensatz, damit sich menschen urteile bilden können.“ aber „bei dieser extrem existentiellen frage zwischen leben und tod liegt es in der natur der sache, dass man im umgang etwas behutsamer ist. wobei ich hoffe, dass die behutsamkeit bleibt.“ er selbst könne schon ärgerlich werden, „wenn uns unterstellt wird, wir würden den wert des lebens nicht gleich hoch achten. ich glaube, dass die würde des menschen und der wert des le- bens von jedem in der debatte hoch eingeschätzt werden. alle müssen aufpassen, ich auch, dass wir hier nicht mit begriffen ar- beiten, die dann den anderen verletzen.“ peter stützle t ..................................................................................................................................................... »ich glaube, dass gerade in dieser zentralen frage, wie möchte ich sterben, der staat sich äußerst zu- rückhalten muss.« ©dbt/achimmelde herr radbruch, es heißt, der tod ist der einzige betrieb, der ständig neue leute einstellt. was sagen sie als pallia- tivmediziner zu diesem satz? ein kollege sagt immer, das interessante an der palliativmedizin sei: egal wie die fort- schritte in der krebsbehandlung sind, ge- storben wird immer. aber immer später. die menschen in deutschland werden im- mer älter, was dazu führt, dass mehr men- schen chronisch krank werden und mehr jahre mit einer schweren krankheit am le- bensende verbringen. als palliativmedizi- ner setze ich hier an und versuche nicht die lebenszeit der menschen zu verlän- gern, sondern ihre lebensqualität zu ver- bessern. viele menschen haben aber angst vor schweren krankheiten am lebensende. manche begehen deshalb suizid. wie geht die palliativmedizin mit dem the- ma um? es gibt zwei klassische berührungspunkte zwischen sterbehilfe und palliativmedizin: beide themen wurden immer als gegen- satz gesehen, obwohl sie das nicht unbe- dingt sind. menschen fragen nach sterbe- hilfe, weil sie keine ausreichende palliativ- versorgung bekommen und unter schmer- zen leiden. palliative medizin kann etwas gegen die schmerzen machen. auch in der jetzigen debatte um die sterbehilfe laufen viele argumente in diese richtung. näm- lich, dass wir nicht über assistierten suizid sprechen sollten, bevor es nicht einen an- gemessenen ausbau der palliativ- und hos- pizversorgung in deutschland gibt. die zweite verbindung ist die, dass es selbst trotz einer optimalen palliativen ver- sorgung patienten geben kann, die den wunsch äußern, sterben zu wollen. aller- dings sind wir grundsätzlich der meinung, dass die hilfe zum suizid oder die tötung auf verlangen in der palliativversorgung nichts zu suchen haben. wie reagieren sie dann auf solche äußerungen? der erste und wichtigste punkt ist, dass man diesen wunsch wahrnimmt, respek- tiert und als gesprächsangebot aufnimmt. dann muss ich mehr über die gründe und die motivation hinter dem wunsch erfah- ren. es gibt den spruch: „wer sagt, er will nicht mehr leben, sagt, er will so nicht mehr leben.“ man muss herausfinden, was das „so“ bedeutet. welche gründe bewegen die men- schen, sich den tod zu wünschen? meiner erfahrung nach gibt es drei haupt- gründe: zwar sind es fast nie unerträgliche schmerzen oder andere körperliche symp- tome, unter denen die menschen jetzt lei- den, aber oft die angst vor den schmerzen und dem leid, das mit dem fortschreiten der krankheit noch kommen könnte. zweitens ist es die furcht vor kontrollver- lust und der abhängigkeit von anderen. und drittens gibt es altruistische gründe, menschen, die ihren angehörigen nicht zur last fallen wollen. wenn wir herausgefunden haben, warum die menschen diesen wunsch äußern, dann können wir ihnen auch möglichkei- ten aufzeigen, ihr leid zu lindern. bei- spielsweise indem man patienten über die möglichkeiten der schmerzbehandlung und symptomkontrolle informiert. aber es kommt vor, dass menschen bei ihrer aussage bleiben? ja, das kommt vor, und das muss ich auch respektieren. dann sage ich aber, dass wir das nicht können. aber wir können alles absetzen, was das leben verlängert. es ist rechtlich und ethisch vollkommen mög- lich, jede therapie zu beenden, die der pa- tient nicht mehr will. wenn ich den pa- tienten dann aber alle möglichkeiten auf- zeige, die wir haben, beispielsweise eine infusion beenden, dann zögern viele und entscheiden sich doch dagegen. die dinge sind nun einmal nicht so schwarz und weiß, wie sie oft erscheinen. hinzu kommt, dass patienten morgens an- ders reden als am abend. es gibt nicht den fall, dass jemand ganz abgeklärt und nach langem überlegen den entschluss fasst und konsequent umsetzt, wie es bei britta- ny maynard den anschein hatte. die amerikanerin maynard litt an tödlichem krebs und nahm sich am 1. november medienwirksam das leben. ihr wohnort, der us-bundesstaat ore- gon, erlaubt die organisierte sterbehilfe. ein vorbild für deutschland? nein, wir wollen in deutschland keine zu- stände wie in oregon oder der schweiz. organisierte sterbehilfe sollte strafrechtlich untersagt werden. und zwar weil wir se- hen, dass dort, wo es solche regelungen gibt, ethische probleme sehr unzureichend behandelt werden. dass zum beispiel druck auf die patienten ausgeübt wird, dass nicht klar ist, ob die patienten eine depression haben, die nicht behandelt wird, und dass eine erwartungshaltung aufgebaut wird, den suizid auch durchzu- führen. die feinen zwischentöne werden nicht gehört, die wir in der täglichen arbeit mitbekommen. hauptstreitpunkt in der aktuellen debatte in deutschland ist die frage, in- wieweit angehörige und insbesondere ärzte, die bei der selbsttötung assistie- ren, weiterhin straffrei bleiben sollen. die bundesärztekammer hat die beihilfe zum suizid in ihrem standesrecht verbo- ten, manche landesärztekammern jedoch nicht. sollte das geändert werden? die bundesärztekammer sagt ganz klar: beihilfe zum suizid ist nicht aufgabe des arztes. wir finden diese regelung gut. un- serer meinung nach sollte das auch weiter- hin nur über standesrecht geregelt werden. eine ausweitung der ärztlichen befugnisse lehnen wir ab, denn ärzte sind helfer zum leben und nicht zum sterben. das perfide an der aktuellen situation ist, dass zwar immer gesagt wird, jeder solle für sich entscheiden, ob er sein leben be- enden will oder nicht. gleichzeitig aber soll ein arzt hinzugezogen werden, der von außen bewertet, ob die meinung des patienten gerechtfertigt ist. der arzt agiert sozusagen als externer gutachter. das wi- derspricht doch dem gedanken, dass jeder einzelne selbst entscheiden soll, ob er ei- nen weiteren sinn im leben sieht. gesundheitsminister hermann gröhe (cdu) hat vergangene woche verkündet, neben dem verbot der sterbehilfevereine die hospiz- und palliativversorgung ster- benskranker patienten ausbauen zu wol- len. das dürfte bei ihnen doch auf zu- stimmung stoßen? herr gröhe hat da eine gute vorlage gelie- fert, bei der wir als deutsche gesellschaft für palliativmedizin ausnahmslos allen dort genannten maßnahmen zustimmen. so hat er unter anderem die schlechte ver- sorgung mit palliativmedizin im ländli- chen bereich und in pflegeeinrichtungen ausdrücklich thematisiert. wir wünschen uns eine bessere vernetzung zwischen pfle- geeinrichtungen und hospizdiensten. schon jetzt können ehrenamtliche ambu- lante hospizdienste in die pflegeheime ge- hen, das wird auch von den krankenkassen bezahlt, aber nicht häufig genutzt. sie fordern die etablierung eines pal- liativbeauftragten in jedem kranken- haus und in jeder pflegeeinrichtung. das klingt teuer. nicht unbedingt. wir glauben,mit dieser idee relativ schnell flächendeckend und günstig eine qualitätsverbesserung einfüh- ren zu können. diese person müsste nicht vor ort alle patienten alleine versorgen, sondern könnte im regionalen netzwerk der krankenhäuser und pflegeeinrichtun- gen die nötige unterstützung heranziehen. es gibt untersuchungen aus kanada, die zeigen, dass die flächendeckende einfüh- rung einer palliativversorgung zum teil auch kosten eingespart hat. das gespräch führte julian burgert. t lukas radbruch ist präsident der deutschen gesellschaft für pal- liativmedizin. er leitet den lehrstuhl für palliativmedizin am universitäts- klinikum bonn und das zentrum für palliativmedizin am malteser kranken- haus bonn/rhein-sieg. © deutsche krebshilfe weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper »helfer zum leben« lukas radbruch der palliativmediziner sagt, beihilfe zum suizid sollte nicht sache der ärzte sein