einer für alle d ie parlamentarischen be- ratungen über das ge- setz zur tarifeinheit ha- ben zwar erst begonnen. aber schon jetzt ist klar, wer das letzte wort da- rüber sprechen wird: das bundesverfas- sungsgericht. vor eben jenes will rudolf henke ziehen, chef der ärztegewerkschaft marburger bund. „wir werden am tag nach der gesetzesverkündung klage einrei- chen“, drohte er in der vergangenen woche bei einer gemeinsamen protestaktion klei- nerer gewerkschaften gegen den gesetz- entwurf (18/4062) der bundesregierung. dort hatten neben dem marburger bund, der beamtenbund (dbb), der deutsche journalisten-verband (djv) und die pilo- tenvereinigung cockpit den entwurf als „offenen grundrechtsbruch“ bezeichnet und seine rücknahme verlangt. die ge- werkschaft der lokführer (gdl) war natür- lich auch dabei, fühlt sie sich doch direkt angesprochen von dem entwurf. denn bei den seit herbst 2014 andauernden tarif- streitigkeiten zwischen der gdl und der eisenbahn- und verkehrsgewerkschaft (evg) geht es um genau das, was die gro- ße koalition künftig verhindern will. die oppositionsfraktionen des bundestages unterstellen der bundesregierung nun, eine „lex bahn“ schaffen zu wollen. konsens nach mehrheit zentrales ziel des gesetzes soll es sein, tarifkonflikte mehrerer gewerkschaften eines betriebes künftig zu verhindern und so die „tarifau- tonomie zu sichern“. der entwurf sieht vor, die tarifeinheit in einem betrieb im falle von konflikten nach dem mehrheitsprin- zip zu ordnen: können sich gewerkschaf- ten mit sich überschneiden tarifverträgen nicht einigen, soll künftig nur der tarifver- trag der gewerkschaft gelten, die im be- trieb die meisten mitglieder hat. die belan- ge der minderheitsgewerkschaften sollen durch „flankierende verfahrensregeln“ be- rücksichtigt werden. dazu gehören ein vor- verlagertes anhörungsrecht gegenüber der verhandelnden arbeitgeberseite und ein nachgelagertes nachzeichnungsrecht. letz- teres bedeutet, dass die minderheitsgewerk- schaft den tarifvertrag der mehrheitsge- werkschaft übernehmen kann. das alles klingt nicht nur kompliziert, son- dern es ist auch kompliziert. mehrere nam- hafte rechtsexperten haben dazu bereits gutachten verfasst, die zwar durchaus zu unterschiedlichen bewertungen kommen. allerdings sind die kritischen töne, die den gesetzentwurf als eingriff in die koali- tionsfreiheit und damit auch in das streik- recht bewerten, nicht zu überhören. die koalitionsfreiheit garantiert das grundgesetz in artikel 9. dort heißt es: „das recht, zur wahrung und förderung der arbeits- und wirtschaftsbedingungen vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle berufe gewährleistet.“ nach ei- nem gutachten des wissenschaftlichen dienstes des bundestages gehört dazu auch das recht, tarifverträge abzuschließen und für diese zu kämpfen. mehr konkurrenz befürchtet in der ers- ten lesung des gesetzentwurfes und eines antrags der linken (18/4184) am vergan- genen donnerstag lautete der zentrale kri- tikpunkt von linken und bündnis 90/die grünen dann auch, die bundesregierung wolle indirekt das streikrecht aushebeln. es sei „totale augenwischerei“ zu behaup- ten, das gesetz greife nicht in das streik- recht ein, empörte sich klaus ernst (die linke). denn vor gericht würden nur jene streiks als zulässig gelten, die dem ab- schluss eines tarifvertrages dienen. und dieses argument würde bei einem streik ei- ner minderheitsgewerkschaft künftig weg- fallen, wenn nur der tarifvertrag der größ- ten gewerkschaft gelten solle, argumentier- te ernst und forderte die rücknahme des gesetzentwurfes. beate müller-gemmeke, sprecherin für ar- beitnehmerrechte bei den grünen, stellte fest: „es gibt keinen nachvollziehbaren grund für das gesetz.“ über eine nennens- werte zahl von tarifkollisionen habe ja selbst die bundesregierung keine erkennt- nisse. sie befürchtete außerdem, das ge- setz werde die konkurrenz zwischen den gewerkschaften eher noch fördern. diese sorge teilen die koalitionsfraktionen und die bundesministerin für arbeit und soziales, andrea nahles (spd), nicht. nah- les betonte, die gemeinsamen interessen aller beschäftigten sollten wichtiger sein als machtpositionen innerhalb eines be- triebes. „auch in zukunft wird es kleine gewerkschaften geben. wir tasten das streikrecht nicht an“, versicherte sie. der arbeitsmarktexperte der unionsfrakti- on, karl schiewerling, betonte, die „malai- se“ liege nicht beim gesetzgeber, sondern darin, dass das bundesarbeitsgericht 2010 aufgehoben habe, was zuvor 56 jahre er- folgreich praktiziert worden sei, nämlich das prinzip „ein betrieb, ein tarifvertrag“. aber wenn eine große gewerkschaft sich nicht ernsthaft mit kleineren um den be- triebsfrieden kümmere, dann könne auch der kleinen gewerkschaft der streik nicht verboten werden, deutete schiewerling mögliche korrekturen am entwurf an. bernd rützel (spd) zeigte sich überzeugt, dass große gewerkschaften nur mit den kleinen zusammen erfolgreich sein könn- ten. solidarität sei deshalb der kerngedan- ke des gesetzes. „über die zulässigkeit von streiks werden auch künftig die gerichte entscheiden“, betonte rützel. diese an- kündigung wird klaus ernst vermutlich nicht beruhigen. claudia heine t weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper kurz notiert sozialabkommen mit den philippinen der bundestag hat vergangene woche den weg frei gemacht für ein sozialab- kommen mit den philippinen. er billigte einen gesetzentwurf (18/4048) der bun- desregierung, der ein abkommen über soziale sicherheit zwischen deutschland und der republik der philippinen um- setzt. darin geht es unter anderem um regelungen, die eine doppelversiche- rung von arbeitnehmern verhindern sol- len, die in das jeweils andere land ent- sendet werden und um die uneinge- schränkte zahlung von renten in den anderen staat. che t fachkräftemangel nur in bestimmten branchen deutschland leidet derzeit nicht unter ei- nem akuten flächendeckenden fachkräf- temangel. das schreibt die bundesregie- rung in ihrem fortschrittsbericht 2014 zum fachkräftekonzept, der nun als un- terrichtung (18/4015) vorliegt. darin heißt es jedoch weiter, dass bereits heu- te in bezug auf bestimmte qualifikatio- nen, regionen und branchen arbeits- kräfteengpässe auftreten würden. die zahl der sogenannten engpassberufe habe im juni 2014 bei 19 berufsgruppen gelegen. betroffen seien insbesondere gesundheits- und pflegeberufe sowie technische berufe. che t 4 innenpolitik das parlament - nr. 11-12 - 09. märz 2015 streik der lokführergewerkschaft gdl im november 2014. wird das künftig nicht mehr erlaubt sein? © picture-alliance/dpa einer für alle tarifeinheit ein betrieb, ein tarifvertrag ist das ziel der regierung. grüne und linke sehen streikrecht bedroht debatte ums prinzip rente mit 63 linke will mutterschutz anrechnen lassen ist es nun ein scheinproblem oder ein real relevantes? diese frage beschäftigte die ab- geordneten der übrigen fraktionen wäh- rend der ersten lesung eines gesetzentwur- fes (18/4107) der linken am vergangenen donnerstag. mit dem gesetz will die frak- tion erreichen, dass die zeiten des mutter- schutzes auf die 45-jährige wartezeit für die rente mit 63 angerechnet werden. nach geltender rechtslage wird der mutter- schutz bei einer bewilligung dieser alters- rente für besonders langjährig versicherte (45 jahre) nicht berücksichtigt. es sei ein widerspruch, wenn bei der berechnung der wartezeit kindererziehungszeiten von mehreren jahren, nicht aber die wesentlich kürzere mutterschutzfrist berücksichtigt werde, argumentieren die abgeordneten in dem antrag. zehn jahre zusätzlich peter weiß (cdu) hielt der linken entgegen, das problem, dass frauen wegen einiger wochen mutter- schutzfrist knapp die 45 jahre wartezeit verfehlten, existiere nicht. zumindest sei dem bundesministerium für arbeit und soziales und der rentenversicherung kein einziger fall bekannt. außerdem habe die koalition zusätzlich eine sogenannte kin- derberücksichtigungszeit im gesetz veran- kert. „zehn jahre zusätzlich schenken wir den müttern bei der berechnung der 45 jahre.“ es sei deshalb „lächerlich, was die linken hier abziehen“, sagte weiß. auch matthias birkwald (die linke) gab zu, dass es nicht viele fälle gebe. „es geht hier aber um das prinzip.“ einem mann, der sich beim skifahren das bein breche, werde die krankengeldzeit angerechnet, ei- ner frau, die wegen der bevorstehenden geburt des kindes zu hause bleibe, werde der mutterschutz nicht angerechnet. „das ist frauenfeindlich und verstößt gegen das gleichheitsgebot des grundgesetzes“, blieb birkwald überzeugt. markus kurth (bündnis 90/die grünen) wies in seiner rede auf andere mängel der rente mit 63 hin. so sei es absurd, dass zeiten der arbeitslosigkeit zwei jahre vor dem rentenbeginn nur bei einer betriebs- insolvenz angerechnet würden, nicht aber bei einer standortschließung wie beim opelwerk in bochum. das habe zur folge, dass mitarbeiter von zulieferfirmen, die daraufhin insolvenz anmelden, die zwei jahre angerechnet würden, den opelanern aber nicht, sagte kurth. dagmar schmidt (spd) betonte, frauen hätten beim thema rente ganz andere probleme. ihre rente sei im durchschnitt nämlich nur halb so hoch wie die der männer, auch, weil sie weniger beitragszei- ten hätten und weniger verdienten. eine regulierung des arbeitsmarktes über eine bessere bezahlung in den typischen frau- enberufen und ein rückkehrrecht in voll- zeit könnten hier einiges bewirken, zeigte sich schmidt optimistisch. che t umstrittener teilzeit-zwang aktuelle stunde frauen auf dem arbeitsmarkt frauen erzielen noch immer rund 22 pro- zent weniger einkommen und arbeiten mit steigender tendenz in teilzeit. in dieser einschätzung herrschte einigkeit während einer von der linksfraktion beantragten aktuellen stunde zur beschäftigungssitua- tion frauen am vergangenen donnerstag. unterschiedlich bewertet wurde hingegen, wie es dazu kommt und ob und was dage- gen getan werden müsse. während von der union die ansicht vertreten wurde, der überwiegende anteil der in teilzeit arbei- tenden frauen habe sich dies so ausge- sucht und so lasse sich auch ein großteil des einkommensunterschiedes erklären, verwiesen spd, die linke und bündnis 90/ die grünen auf strukturelle probleme. so seien es noch immer frauen, die sich zual- lererst um die familie kümmern würden. außerdem fehle es an ausreichenden kin- derbetreuungsmöglichkeiten. jede elfte frau sei trotz arbeit arm, beklag- te sabine zimmermann (die linke). dies führe außerdem direkt in die altersarmut. aus sicht zimmermanns ist es „blanker unsinn“, dass die meisten frauen bewusst auf eine vollzeit-stelle verzichten würden. denn: „wie soll eine alleinerziehende mutter angesichts schlechter kinderbetreu- ungsmöglichkeiten vollzeit im schichtbe- trieb in der alten- und krankenpflege ar- beiten?“ astrid freudenstein (csu) vertrat dennoch die ansicht, „dass die meisten frauen teilzeit arbeiten wollen“. schließlich gebe es viele frauen, „die sich ausgesprochen gern um ih- re kinder kümmern“, führte sie an. die ge- ringe zahl von frauen in führungspositio- nen ist aus sicht freudensteins dem um- stand geschuldet, dass „viele frauen sich nicht für den beruf aufopfern wollen und sich glücklicher fühlen, wenn sie familie und beruf unter einen hut bringen können“. familie und beruf dass frauen sich gerne um ihre kinder kümmern, stehe außer fra- ge, sagte ulle schauws (grüne). „darum geht es hier aber nicht und das zeigt, dass sie diese debatte immer noch nicht ver- standen haben“, wandte sie sich an ihre vorrednerin. frauen hätten es sich eben nicht ausgesucht, in teilzeit zu arbeiten. es bleibe ihnen aber nichts anderes übrig, wenn sie familie und beruf unter einen hut bringen wollten. elke ferner (spd) verwies darauf, dass in dieser wahlperiode mit dem elterngeld plus und der familien- pflegezeit bereits verbesserungen eingelei- tet worden seien. die spd-fraktion, so kündigte sie an, werde weiter für eine fa- milienarbeitszeit kämpfen. damit sollen frauen wie auch männer ihre arbeitszeit reduzieren können, „wenn familiäre ver- pflichtungen da sind“. hau t schnell heißt nicht gut arbeitsvermittlung grüne fordern paradigmenwechsel die wirtschaftsdaten sind gut, die zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten so hoch wie noch nie. und doch spielen grüne und linke die spielverderber, da dies aus ihrer sicht nur die halbe wahrheit ist. brigitte pothmer, die arbeitsmarktpoli- tische sprecherin von bündnis 90/die grünen, sprach am vergangenen donners- tag gar von einem „versagen der arbeits- marktpolitik“, weil aus ihrer sicht zu we- nige arbeitslose von der guten konjunktur profitierten. gegenstand der debatte war ein antrag (18/3918) ihrer fraktion, der fordert, die förderpolitik für arbeitslose neu auszu- richten. „die strategie der schnellen ver- mittlung ist quantitativ und qualitativ ge- scheitert“, sagte pothmer. denn trotz die- ser strategie läge die vermittlungsquote der bundesagentur für arbeit nur bei 13 prozent. und von diesen würden auch noch 30 prozent in leiharbeit vermittelt. dies sei das gegenteil von nachhaltig. „fast die hälfte der arbeitslosen hat entwe- der keine oder eine veraltete ausbildung und trotzdem gilt für sie der vermittlungs- anstatt der qualifizierungsvorrang.“ hier brauche es dringend einen paradigmen- wechsel, forderte pothmer. matthias zimmer (cdu) bezeichnete es als „unterstellung“, dass die arbeitslosen unter der großen koalition leer ausgingen. es stimme aber, dass gerade für langzeitar- beitslose neue strategien nötig seien, um sie in den arbeitsmarkt zu integrieren. da- zu könnten unter anderem eine sozialpä- dagogische förderung von arbeitsverhält- nissen, flexiblere möglichkeiten bei den langfristigen fördermaßnahmen und de- ren marktnahe ausgestaltung gehören. bei den arbeitsgelegenheiten sollte man über die aufhebung der kriterien wettbewerbs- neutralität und zusätzlichkeit diskutieren, regte zimmer an. sabine zimmermann (die linke) kritisier- te die politik des fordern und förderns. es mache keinen sinn, druck auf erwerbslose auszuüben, wenn nicht genug arbeitsplät- ze vorhanden seien. „mit sanktionen ver- ändern sie an dieser situation gar nichts“, sagte sie. außerdem forderte sie einen deutlichen ausbau von qualifizierung weiterbildung: „hier muss es einen rechts- anspruch für die betroffenen geben.“ matthias bartke (spd) mahnte, angesichts der guten konjunktur dürften „wir unsere eigentlichen hausaufgaben als arbeits- marktpolitiker nicht vergessen“. zur be- kämpfung der langzeitarbeitslosigkeit ha- be ministerin nahles aber im november ein konzept vorgelegt und das sei keine „eintagsfliege“. bartke stimmte dem grü- nen-antrag zu, dass vermittlung keinen zwingenden vorrang vor weiterbildung ha- ben dürfe. che t beratungsgespräch bei der bundesagen- tur für arbeit © picture-alliance/dpa 8,50 euro minus »messerprämie« mindestlohn alle fraktionen verurteilen klar den missbrauch der lohnuntergrenze seit 1. januar gibt es in deutschland den gesetzlichen mindestlohn von 8,50 euro – mit einigen ausnahmen. minderjährige ohne berufsabschluss, auszubildende und die meisten praktikanten sind davon eben- so ausgenommen wie langzeitarbeitslose in den ersten sechs monaten einer neuen beschäftigung. einige branchen nutzen zu- dem übergangsregelungen. dies alles war schon bei verabschiedung des gesetzes klar. inzwischen sind weitere anpassungen dazu gekommen: in gesprächen mit dem organisierten sport hat arbeitsminis- terin andrea nahles (spd) klargestellt, dass vertragsamateure und auch ehrenamt- lich tätige keinen mindestlohn erhalten müssen. ginge es nach dem arbeitgeberflügel der unionsfraktion, müsste auch bei den dokumentationspflichten nachgebessert werden. im sinne einer vereinfachung selbstverständlich. grund genug für die linksfraktion, alarm zu schlagen. in einem antrag (18/4183) warnt sie vor weiteren aufweichungen des mindestlohns – insbe- sondere bei den dokumentationspflichten für die arbeitszeiten. kriminelle energie ohne eine erfassung der arbeitszeiten könne eine abrechnung auf stundenlohnbasis nicht funktionieren, sagte klaus ernst während der debatte ver- gangenen donnerstag. „dann ist der min- destlohn nicht kontrollierbar, was ja offen- sichtlich ihr interesse ist“, warf der linken- abgeordnete der unionsfraktion vor. zu- gleich kritisierte er „das gerede von einem bürokratiemonster“. die deutsche zoll- und finanzgewerkschaft als vertreter derje- nigen, die die einhaltung des mindest- lohns kontrollieren sollen, hätte vielmehr deutlich gemacht, dass es die vielen aus- nahmeregelungen seien, die die bürokratie erzeugten. ernst warnte davor, das min- destlohngesetz aufzuweichen: wer dies tue, stelle sich vor diejenigen, „die in dieser frage ein höchstes maß an krimineller energie haben“. matthias zimmer (cdu) wies darauf hin, dass sich der positive trend auf dem ar- beitsmarkt trotz des mindestlohns fortge- setzt habe. zum thema „bürokratiemons- ter“ sagte zimmer: „monster sehen anders aus.“ beginn, ende und dauer der tägli- chen arbeitszeit zu erfassen, sei „pragma- tisch, schnell und unproblematisch“. gleichzeitig machte zimmer deutlich, dass es abgrenzungsprobleme gebe – etwa beim thema sport und ehrenamt. daher sei er froh, dass ministerin nahles mit den ver- tretern des organisierten sports zu rege- lungen gekommen sei. „wir wollen mit dem mindestlohn nicht das ehrenamt ka- putt machen“, betonte er. der kollege zimmer habe wohl eine rede an die eigene fraktion gehalten, stellte bri- gitte pothmer (bündnis 90/die grünen) fest. sie glaube jedoch nicht, dass diejeni- gen aus der union, die „vor den mikrofo- nen auftreten, mit argumenten zu über- zeugen sind“. natürlich müsse bei einem derartig komplexen projekt nachgebessert werden. wer sich aber, wie vertreter des ar- beitgeberflügels der union, schon am ers- ten tag des jahres hinstelle und sage, die aufzeichnungspflicht sei ein bürokrati- sches monster, tauge nicht für die rolle des ehrlichen sachwalters, kritisierte pothmer. die dokumentationspflicht, so ihre ein- schätzung, werde instrumentalisiert, um den mindestlohn auszuhebeln. nach dem motto: „wenn wir schon einen stunden- lohn von 8,50 euro akzeptieren müssen, dann werden wir bestimmen, wie lange ei- ne stunde dauert.“ trinkgeld ist kein lohn am 64. tag der gültigkeit des mindestlohngesetzes sei es noch zu früh für eine bilanz, befand katja mast. es sei wichtig, in der debatte zwi- schen aufregung und sachlichem inhalt zu unterscheiden, betonte die spd-abgeord- nete. zugleich verwies sie darauf, dass jeder fünfte befragte in einer repräsentativen studie des dgb angegeben habe, sein ar- beitgeber versuche, beim mindestlohn zu tricksen. etwa, indem trinkgelder auf den lohn angerechnet würden oder fleischer „messerprämien“ auf den mindestlohn an- gerechnet bekämen. auch, dass bereit- schaftszeiten nicht auf die arbeitszeiten angerechnet würden, lkw-fahrer nur noch die fahrzeit, nicht aber die beladezeit an- gerechnet bekämen, sei „missbrauch und letztlich betrug“. dafür brauche es keine weitergehenden rechtlichen klarstellungen, machte mast deutlich. götz hausding t > stichwort > mindestlohn seit 1. januar 2015 gilt in deutschland ein flächendeckender ge- setzlicher mindestlohn von 8,50 brutto pro stunde. davon sollen nach angaben der bundesregierung rund 3,7 millionen beschäftigte direkt profitieren. > korrekturen diskussionen gibt es der- zeit über die aufzeichnungspflicht der arbeitszeit. bereits geändert wurden re- gelungen für ausländische lkw-fahrer und ehrenamtliche fußballer. > kommission ende februar hat die min- destlohnkommission ihre arbeit aufge- nommen. sie entscheidet erstmals 2017 über eine erhöhung des mindestlohns.