"ein mehr an transparenz" nomos nomos nomos nomos bestellen sie jetzt telefonisch unter 07221/2104-37. bestellen sie jetzt telefonisch unter 07221/2104-37. bestellen sie jetzt telefonisch unter 07221/2104-37. bestellen sie jetzt telefonisch unter 07221/2104-37. portofreie buch-bestellungen unter www.nomos-shop.de portofreie buch-bestellungen unter www.nomos-shop.de portofreie buch-bestellungen unter www.nomos-shop.de portofreie buch-bestellungen unter www.nomos-shop.de alle preise inkl. mehrwertsteuer alle preise inkl. mehrwertsteuer alle preise inkl. mehrwertsteuer alle preise inkl. mehrwertsteuer „europa am scheideweg“ diskutiert die gegenwärtigen herausforderungen „europa am scheideweg“ diskutiert die gegenwärtigen herausforderungen „europa am scheideweg“ diskutiert die gegenwärtigen herausforderungen „europa am scheideweg“ diskutiert die gegenwärtigen herausforderungen der europäischen union. der band basiert auf einer internationalen konferenz der europäischen union. der band 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datenschutz opposition will neue regeln beim scoring-verfahren zur kreditwürdigkeit ein vorstoß der fraktion bündnis 90/die grünen für neuregelungen beim soge- nannten scoring-verfahren stößt im bun- destag bei der großen koalition auf klare ablehnung. die linksfraktion unterstützte dagegen am freitag in der ersten lesung ei- nes entsprechenden gesetzentwurfs (18/ 4864) die grünen-initiative. sie sieht unter anderem vor, mehr transparenz für die be- troffenen herzustellen. mit dem scoring- verfahren wird von auskunfteien wie der schufa oder anderen unternehmen die kreditwürdigkeit einer person ermittelt. diese verfahren entschieden beispielswei- se, ob und zu welchen konditionen man einen bankkredit bekommt oder einen mobilfunkvertrag abschließt, sagte die grünen-abgeordnete renate künast in der debatte. dabei würden auskunfteien „massenhaft daten von verbrauchern erhe- ben“ und bewerten. dabei sollten nach dem willen ihrer fraktion künftig „diskri- minierungsgeeignete daten“ wie etwa ein wohnort mit „negativem image“ nicht mehr über die bonität entscheiden dürfen. auch solle das geschlecht keine rolle mehr spielen und soziale netzwerke soll- ten nicht mehr ausgewertet werden dürfen. ferner sollten auskunfteien jährlich über die daten und ihre gewichtung informie- ren müssen. zudem wollten die grünen ei- ne „zeitgenaue löschung von negativen einträgen“ erreichen. der csu-parlamentarier stephan mayer nannte den gesetzentwurf „überflüssig“ und „kontraproduktiv“. beim scoring gehe es darum, dass die wahrscheinlichkeit be- rechnet wird, mit der ein kunde seine rechnungen begleicht. es sei „vollkommen natürlich“, dass unternehmen dies wissen wollen. scoring sei „unerlässlich und es- sentiell für das funktionieren unseres wirt- schafts- und handelslebens“. auch sei sco- ring im sinne aller redlichen verbraucher, da die unternehmen sonst höhere zah- lungsausfälle auf die preise umlegen müss- ten. dabei hätten laut schufa mehr als 97 prozent aller verbraucher in deutschland eine „positive bonität“. der spd-abgeordnete gerold reichenbach betonte, dass man „so etwas wie scoring“ brauche, also eine vorhersage, „ob der kunde auch solvent ist“. es gebe dabei aber auch bestimmte probleme, über die man nachdenken müsse. die spd werde sich dieser „problematik nicht verweigern“, doch würde der gesetzesvorschlag der grü- nen mehr probleme bereiten als probleme lösen. für die linke nannte ihr abgeordneter ha- rald petzold die von künast genannten maßnahmen „unverzichtbar“. man brau- che ein „verbot von personenprofilen“. auskunftsverfahren, die „nicht auf relevan- te, individuelle und zweckgebundene da- ten setzen, sondern aussagen allein auf- grund statistischer daten, wahrscheinlich- keiten oder diskriminierender daten er- rechnen“, müssten unterbleiben, forderte petzold. helmut stoltenberg t auskunfteien wie die schufa nutzen das scoring-verfahren. © picture-alliance/ / zb /jens kalaene weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper m anchmal, wenn die tagesordnung im bundestag sehr um- fangreich ist und sich die debatten bis spät in nacht ziehen sollen, nutzen die abgeordneten ei- ne kleine abkürzung der geschäftsord- nung. dann werden die reden zu proto- koll gegeben und die vorlage direkt abge- stimmt. statt knapp in 30 minuten wird ein tagesordnungspunkt dann auch mal in weniger als zwei minuten abgehandelt. auch vergangenen donnerstag behalf man sich im plenum bei einigen punkten so; nicht aber bei top 23, der änderung des bundesverfassungsgerichtsgesetzes, den bundestagsvizepräsidentin ulla schmidt (spd) um 22.27 uhr aufrief. dabei war nicht einmal eine kontroverse debatte zu erwarten. die abgeordneten waren sich bei dem punkt grundsätzlich einig, schließlich hatten alle fraktionen – zum ersten mal in dieser legislaturperiode – gemeinsam den gesetzentwurf (18/2737) eingebracht. der verzicht auf den debattenverzicht zur nächtlichen stunde sei eine „kleine remi- niszenz an die bedeutung dessen, was in dieser debatte beraten wird“, befand dann auch elisabeth winkelmeier-becker (cdu). denn, so stellte katarina barley (spd) klar, es gehe „um etwas sehr grund- sätzliches“, es gehe um „die balance der gewalten in unserem staat“. mit dem einstimmig verabschiedeten ge- setzentwurf ändert der bundestag das ver- fahren bei der wahl der richter des bun- desverfassungsgerichtes: künftig sollen sie vom gesamten bundestag gewählt werden. hintergrund ist eine langjährige debatte: denn artikel 94 des grundgesetzes sieht vor, dass die richter je zur hälfte von bun- destag und bundesrat gewählt werden. in der länderkammer werden die kandidaten seit jeher direkt vom plenum gewählt. der bundestag hatte sich hingegen für ein an- deres, indirektes verfahren entschieden. seit 1951 regelt das bundesverfassungsge- richtsgesetz, dass ein zwölfköpfiger wahl- ausschuss von den abgeordneten gewählt wird, der dann die richter nicht-öffentlich wählt. diese regelung sei „seit jahrzehnten verfas- sungsrechtlich und verfassungspolitisch hochstrittig“, sagte matthias bartke (spd). die änderung des wahlverfahrens sei da- her ein „guter tag für unseren rechtsstaat“. richard pitterle (die linke) betonte, dass die entscheidungen des bundesverfas- sungsgerichts gesetzeskraft hätten. eine wahl der richter durch das gesamte haus werde dem daher eher gerecht als das alte verfahren. renate künast (bündnis 90/die grünen) verwies darauf, dass zum beispiel der wehrbeauftragte vom bundestagsple- num gewählt werde. es wäre „komisch“, würde das nicht auch bei verfassungsrich- tern der fall sein, argumentierte künast. die christdemokratin winkelmeier-becker sah durch die verfahrensänderung ein „mehr an legitimität“ und ein „mehr an transparenz“ hergestellt. bei allem konsens in der frage, wie viel transparenz die verfassungsrichterwahl verträgt, zeigten sich unterschiede zwi- schen rednern der koalition und der op- position. künast betonte, dass sie sich auch öffentliche anhörungen von richter-kan- didaten hätte vorstellen können. das wird jedoch nicht passieren: geplant ist, dass der wahlausschuss mit zweidrittelmehr- heit dem plenum einen wahlvorschlag un- terbreitet. die beratungen in dem aus- schuss unterliegen weiterhin einer ver- schwiegenheitspflicht, sind also nicht öf- fentlich. die wahl im plenum erfolgt dann ohne aussprache. dieses „mehr an trans- parenz“ führe daher nicht zu „amerikani- schen verhältnissen“, sagte winkelmeier- becker. auch spd-frau barley warnte mit blick auf die vereinigten staaten davor, dass verfahren noch weiter zu öffnen. in den usa ist die nominierung von bundes- richter, insbesondere von richtern des su- preme courts, inzwischen ein politikum. kandidaten, die vom präsidenten vorge- schlagen werden, werden im senat öffent- lich zu ihren rechtsansichten, etwa zum thema abtreibungsrecht, befragt; ein pro- zess, der sich über monate hinziehen kann und schon einigen kandidaten zur aufga- be bewogen hat. geschlechterfrage zählbar wurde der dissens zwischen opposition und koaliti- onsfraktionen angesichts eines änderungs- antrags der grünen (18/4963). darin for- derte die grünen-fraktion zum einen eine frauenquote für das verfassungsgericht. in den beiden senaten sollten demnach je- weils mindestens drei der acht richter frauen sein. zum anderen sah der antrag ein geändertes zählverfahren zur beset- zung des wahlausschusses vor. wie auch schon im rechtsausschuss scheiterte die grünen-fraktion trotz unterstützung durch die linke an der koalitionsmehr- heit. dabei zeigte sich sozialdemokrat bartke offen für eine geschlechterregelung. „die spd ist die partei der quote“, betonte er. es stellten sich aber zahlreiche fragen zum antrag, etwa warum nur das verfassungsge- richt quotiert werden solle, die einem „schnellschuss“ in der sache zuwiderlie- fen. zumindest eine anhörung zu dem thema sei geboten. bei der union hingegen stieß der vorschlag auf wenig gegenliebe. die „besten frauen und männer“ sollten am verfassungsge- richt dienen, sagte volker ullrich (csu). dabei gelte aber der grundsatz: „verfas- sungsorgane quotiert man nicht, man res- pektiert sie.“ sören christian reimer t hohes ansehen, rote roben: die richter des bundesverfassungsgerichts – hier mitglieder des ersten senats – werden künftig nach ei- nem neuen verfahren gewählt. © picture-alliance/dpa »ein mehr an transparenz« recht künftig sollen bundesverfassungsrichter vom ganzen bundestag gewählt werden > stichwort das bundesverfassungsgericht > besetzung das bundesverfassungsgericht besteht aus zwei senaten, die sich aus jeweils acht richtern zusammensetzen. präsident des gerichts ist aktuell andreas voßkuhle (bild). > rolle aufgabe des gerichtes ist es unter anderem, die verein- barkeit von gesetzen mit der verfassung zu prüfen. auch or- ganstreitigkeiten fallen in seine zuständigkeit. > kritik zuletzt hatte unter anderem bundestagspräsident nor- bert lammert (cdu) kritik an der reichweite der urteile des gerichts, etwa hinsichtlich des wahlrechts, geäußert. © dpa neuer pflegebegriff vorbereitet gesundheit ii die von union und spd vor- gesehene zügige vorbereitung und einführung eines neuen pflegebedürftigkeitsbegriffs wird von gesundheitsexperten begrüßt. bei einer anhörung vergangene woche im gesundheits- ausschuss über einen änderungsantrag der regierungsfraktionen zum präventionsgesetz (18/4282) waren sich die sachverständigen im grundsatz einig, dass bei dieser wichtigen re- form keine zeit verloren werden dürfe. der änderungsantrag sieht im wesentlichen vor, im sozialgesetzbuch xi (soziale pflegever- sicherung) als vorschaltgesetz einen paragra- fen 17a zu schaffen mit dem titel ,,vorberei- tung der einführung eines neuen pflegebedürf- tigkeitsbegriffs“. der spitzenverband bund der pflegekassen wird darin beauftragt, unter be- teiligung des medizinischen dienstes des spit- zenverbandes bund der krankenkassen (mds) ,,die richtlinien zum verfahren der feststel- lung der pflegebedürftigkeit zu ändern“. der neue pflegebedürftigkeitsbegriff ein- schließlich des sogenannten neuen begutach- tungsassessment (nba) soll noch in dieser wahlperiode umgesetzt werden. zur vorberei- tung wurden im frühjahr 2014 zwei erpro- bungsstudien in auftrag gegeben, die nach angaben der begleitenden gesundheitsexper- ten positive ergebnisse und wichtige hinweise gebracht haben. fachleute sind sich einig, dass die einführung des neuen pflegebegriffs, mit dem über die zuordnung zu den künftig fünf pflegegraden entschieden wird, überfällig ist, zumal seit neun jahren daran gearbeitet wird. das ziel ist die gleichbehandlung von körperli- chen, geistigen und psychischen beeinträchti- gungen. ein problem bleibt der zunehmende fachkräftemangel in der pflege. pk t kampf gegen malaria und tbc forschung die internationalen bemühun- gen zur erforschung und bekämpfung weit verbreiteter, tödlicher infektionskrankheiten müssen nach ansicht aller bundestagsfraktio- nen verstärkt werden. vertreter von union, spd, grünen und linken machten vergangene woche deutlich, dass milliarden menschen al- lein von den drei großen seuchen hiv/aids, tuberkulose und malaria betroffen seien und selten über ausreichende mittel ver- fügten, um eine therapie zu bezahlen, falls es überhaupt eine gibt. es wird in dem zusam- menhang auch von vernachlässigten armut- sassoziierten erkrankungen gesprochen. in ei- nem antrag (18/4930) von union und spd, der vom bundestag bei enthaltung der opposition angenommen wurde, heißt es, infektions- und speziell tropenkrankheiten stellten nach wie vor eine große bedrohung für die globale ge- sundheit dar. die bundesregierung wird aufge- fordert, produktentwicklungspartnerschaften als instrument zur entwicklung adäquater prä- ventions- und diagnosemethoden sowie medi- kamente gegen solche krankheiten zu fördern. stephan albani (cdu) mahnte, niemand sollte sich in der globalisierten welt der illusion hin- geben, „dass krankheiten weit weg sind“ und deswegen keine bedeutung hätten. für krank- heiten gebe es keine grenzen, wie am beispiel von ebola oder tuberkulose sehr deutlich wer- de. karamba diaby (spd) erinnerte daran, dass malaria zu den häufigsten todesursachen zäh- le und kranke oft sozial ausgegrenzt würden. niema movassat (linke) beklagte, millionen von menschen litten an krankheiten, „weil der globale wohlstand völlig ungerecht verteilt ist“. das allein sei „schlimm genug und eine schande“. dass es für die pharmaindustrie kei- ne anreize gebe, wirksame medikamente ge- gen armutsassoziierte krankheiten zu entwi- ckeln, sei doppelt ungerecht. kai gehring (grü- ne) betonte, die stärkung der forschung im kampf gegen solche krankheiten sei eine poli- tische und humanitäre daueraufgabe. pk t aus plenum und ausschüssen pflege-tüv auf dem prüfstand gesundheit i das verfahren zur bewertung von pflegeeinrichtungen ist nach ansicht von gesundheitsexperten fragwürdig. der soge- nannte pflege-tüv spiegele die wirklichkeit unzureichend wider, erklärten sachverständige vergangene woche bei einer anhörung des gesundheitsausschusses über einen antrag der fraktion bündnis 90/die grünen (18/3551), die pflegenoten sofort auszusetzen, und spra- chen sich für reformen aus. die regierung hat änderungen in aussicht gestellt. die experten warnten aber davor, das bewertungssystem fallen zu lassen, ohne eine praxistaugliche al- ternative bereitzustellen, die den schutz der pflegebedürftigen durch qualitätsprüfungen weiter umfassend garantieren könne. der pflege-tüv für stationäre pflegeheime und ambulante pflegedienste wurde 2009 einge- führt und mündet in eine art „schulnote“, die mit 1,3 im schnitt sehr hoch ausfällt, aber zu wenig über die qualität der einzelnen einrich- tungen aussagt. die regierung sieht das beno- tungssystem als gescheitert an, weshalb der pflegebevollmächtigte karl-josef laumann (cdu) bereits einen reformvorschlag vorlegte. danach soll es ab 2016 statt der gesamt- und bereichsnoten nur noch prüfberichte geben. eine zusammenfassung der berichte soll veröf- fentlicht werden. zum 1. januar 2016 soll dann ein pflegequalitätsausschuss eingerichtet werden, den ein pflegequalitätsinstitut unter- stützt. der gkv-spitzenverband räumte in der anhö- rung veränderungsbedarf ein und machte ,,kompromisszwänge“ angesichts der vielen beteiligten für die ,,unbefriedigende“ lage verantwortlich. dadurch würden wesentliche kriterien in der pflege nicht mehr richtig dar- gestellt und verwässert. kurzfristig sollten we- nige ,,kernkriterien“ ins zentrum rücken, um pflegesicherheit zu erreichen. die meisten fachverbände begrüßten die ab- kehr von der bisherigen notenpraxis, die für verbraucher irreführend sei. der sozialverband vdk erklärte, die pflegenoten ermöglichten die ,,verrechnung“ ganz unterschiedlicher berei- che und verschleierten qualitätsunterschiede. die neukonzeption einschließlich der ausset- zung der veröffentlichung der pflegenoten sei zu begrüßen. die bundesarbeitsgemeinschaft der freien wohlfahrtspflege (bagfw) forderte, eine übergangslösung müsse sofort umsetzbar sein und dürfe keinen zusätzlichen aufwand erfordern. der bundesverband privater anbie- ter sozialer dienste (bpa) kritisierte einseitige darstellungen des pflegealltags. behauptun- gen, mit einem gut lesbaren speiseplan könne eine schlechte wundversorgung im notensys- tem ausgeglichen werden, seien von unkennt- nis geprägt. pk t bericht zum v-mann »corelli« verfassungsschutz der vom parlamen- tarischen kontrollgremium (pkgr) als sachverständiger eingesetzte frühere grü- nen-bundestagsabgeordnete jerzy montag hat dem gremium zur kontrolle der nach- richtendienste des bundes vergangene wo- che seinen bericht zum einstigen v-mann „corelli“ des bundesamtes für verfassungs- schutz (bfv) vorgelegt. das pkgr hatte montag im november vergangenen jahres mit den untersuchungen zu „corelli“ be- auftragt. wie das gremium mitteilte, nahm es nun den rund 300 seiten umfassenden bericht montags entgegen. darin stellt montag den angaben zufolge unter anderem seine erkenntnisse zu den todesumständen von thomas r. dar, der bis 2012 als „corelli“ v-mann für den bfv war. montag sei zu dem ergebnis gekom- men, „dass thomas r. im jahr 2014 mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eines natürlichen todes ohne fremdein- wirkung gestorben ist“. von „zentraler bedeutung“ war für das pkgr, ob thomas r. „kenntnisse oder be- ziehungen zum sogenannten nsu-trio böhnhardt, mundlos und zschäpe“ an das bfv mitgeteilt hat. hierzu habe montag festgestellt, „dass diesbezüglich in den ak- ten bis auf eine bereits bekannte meldung zu mundlos im jahr 1995 keine entspre- chenden hinweise oder informationen enthalten sind“. sto t