bezahlte spitzel weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper einmalzahlung für ex-häftlinge inneres die geplante änderung des häft- lingshilfegesetzes hat vergangene woche den bundestag passiert. bei enthaltung der oppo- sitionsfraktionen die linke und bündnis 90/die grünen verabschiedete das parlament einen entsprechenden gesetzentwurf der bundesre- gierung (18/4625). wie die regierung darin er- läutert, sind die empfänger von unterstüt- zungsleistungen nach dem häftlingshilfege- setz 70 jahre nach beendigung des zweiten weltkrieges im durchschnitt über 80 jahre alt. 95 prozent dieser antragsteller erhielten ge- mäß den arbeitsanweisungen der stiftung für ehemalige politische häftlinge eine unterstüt- zungsleistung in höhe von 500 euro pro jahr. nach schilderung der stiftung werde eine un- terstützungsleistung in dieser höhe allerdings nicht als effektive hilfe wahrgenommen. den hochbetagten antragsstellern sei es nicht mehr zuzumuten, jedes jahr erneut diese rela- tiv geringe leistung zu beantragen. durch die änderung des häftlingshilfegesetzes soll die jährliche unterstützungsleistung an ehemalige politische häftlinge daher laut vor- lage im jahr 2016 durch eine einmalzahlung ersetzt werden, für die der bund einmalig 13,5 millionen euro – davon 11,5 millionen euro zusätzlich – bereitstellt. nach den worten von heinrich zertik (cdu) wird angestrebt, je- dem antragsteller, dessen antrag positiv be- schieden wurde, einmal etwa 3.000 euro aus- zuzahlen. matthias schmidt (spd) gab zu pro- tokoll, dass sich das gesetz an menschen rich- te, die in der früheren sowjetischen besat- zungszone oder den „ehemaligen deutschen ostgebieten aus politischen gründen rechts- staatswidrig in gewahrsam genommen wur- den“. ulla jelpke nannte es problematisch, dass die 3.000 euro als „abschlusszahlung“ bezeichnet würden. volker beck (grüne) mach- te für seine fraktion deutlich, dass sie eine hö- here zahlung begrüßt hätte. sto t 6 innenpolitik das parlament - nr. 28-30 - 06. juli 2015 pofallas gegenoffensive nsa ex-kanzleramtschef verteidigt sich im u-ausschuss was hat er sich nicht alles anhören müs- sen. beschönigt, getäuscht, halbe wahrhei- ten erzählt, sogar gelogen habe er. so heißt es. als ronald pofalla, von 2009 bis 2013 chef des kanzleramts, am donnerstag- abend vor dem 1. untersuchungsausschuss („nsa“) erschien, hatte der cdu-mann zunächst massiven erklärungsbedarf. eine geschlagene stunde zeit nahm sich der heutige bahn-lobbyist, um seine versi- on zu schildern. über die „objektiv fal- schen interpretationen und einschätzun- gen“ zur nsa-affäre in den medien, die gleichwohl bis heute das meinungsbild be- stimmten. über das parlamentarische kon- trollgremium, das pofalla für eine an- sammlung von plaudertaschen hält. nichts geheimes bleibe dort geheim. vor allem aber über die frage, mit der sozialdemo- kraten und opposition ihn seit monaten verfolgen: hat pofalla im wahlkampf 2013 wider besseres wissen den deutschen vor- gegaukelt, die usa seien zu einer vereinba- rung über gegenseitigen spionageverzicht bereit, einem „no-spy-abkommen“? hat er natürlich nicht, wenn man ihm glaubt. er habe, betonte pofalla, nie von ei- nem regierungsabkommen, stets nur von einer vereinbarung zwischen geheim- diensten gesprochen. als er ende 2013 aus dem amt geschieden sei, habe ein vertrags- entwurf in drei versionen vorgelegen, die letzte vom 22. november. es habe grund zur annahme gegeben, dass der abschluss „in greifbarer reichweite“ liege. an ernst- hafte, von gutem willen getragene ver- handlungen erinnert sich pofalla. irgendwann »versandet« ihren anfang nahmen sie am 5. august 2013, als die spitzen der deutschen geheimdienste zu gesprächen über die enthüllungen edward snowdens in die usa reisten. in washing- ton saßen ihnen der geheimdienstkoordi- nator des weißen hauses und der nsa- chef gegenüber, der zur freudigen überra- schung von sich aus die idee einer vertrau- ensbildenden vereinbarung ins gespräch brachte. so haben es mehrere beteiligte dem ausschuss geschildert, zuletzt am donnerstag der heutige geheimdienstko- ordinator im kanzleramt, günter heiß. nach dessen kenntnis waren es die ameri- kaner, die den begriff „no-spy-abkom- men“ als „arbeitstitel“ vorschlugen. dass der geheimdienstkoordinator des weißen hauses zugegen war, als der nsa- chef die zusage abgab, habe ihn zuver- sichtlich gestimmt, berichtete pofalla. wa- rum dann doch nichts wurde aus dem schönen projekt, weiß er nicht; er war nicht mehr im amt. irgendwann seien die verhandlungen, „wenn ich mich so aus- drücken darf, versandet“, erinnerte sich heiß. winfried dolderer t ronald pofalla am vergangenen donners- tag vor dem untersuchungsausschuss ©picture-alliance/dpa/soerenstache zugang zu gutachten informationspflicht die verwaltung des deutschen bundestages ist nach einem urteil des bundesverwaltungsgerichtes ver- pflichtet, außenstehenden zugang zu gut- achten der wissenschaftlichen dienste zu gewähren. die leipziger richter gaben da- mit ende juni zwei klägern recht, die auf grundlage des informationsfreiheitsgeset- zes (ifg) auskunft vom bundestag ver- langt hatten (bverwg 7 c 1.14, 7 c 2.14). in einem fall ging es um ausarbeitungen der dienste für den ehemaligen bundes- tagsabgeordneten karl-theodor zu gutten- berg (cdu), der diese in seine dissertation benutzt hatte. in dem anderen fall handel- te es sich um ein gutachten unter dem ti- tel „die suche nach außerirdischem leben und die umsetzung der un-resolution zur beobachtung unidentifizierter flugobjekte und extraterrestrischer lebensformen“. in den vorinstanzen hatte sich der bundes- tag noch mit seiner rechtsauffassung durchgesetzt. demnach gelte der informa- tionsanspruch nach dem ifg nicht für die gutachten, da diese der mandatsausübung der abgeordneten zuzurechnen seien. das bundesverwaltungsgericht folgte dieser sicht nicht. auch in hinblick auf gutach- ten und sonstige zuarbeiten der wissen- schaftlichen dienste sei der bundestag eine informationspflichtige behörde. weder die nutzung durch die abgeordneten für ihre parlamentarische tätigkeit noch urheber- rechtliche erwägungen stünden einer ein- sicht oder anfertigung von kopien entge- gen, urteilten die richter. scr t status der syndikusanwälte recht die geplante neuregelung des rechts der syndikusanwälte ist bei einer anhörung im ausschuss für recht und verbraucherschutz vergangene woche auf ein überwiegend posi- tives echo gestoßen. die geladenen sachver- ständigen sahen aber vereinzelt noch erhebli- chen nachbesserungsbedarf am entwurf der fraktionen cdu/csu und spd (18/5201). hintergrund der geplanten neuregelung ist ein urteil des bundessozialgerichts vom april 2014. das gericht hatte entschieden, dass die bei unternehmen tätigen syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche rechtsanwälte oder angehörige anderer freier berufe von der mitgliedschaft in der gesetzlichen rentenversi- cherung befreien lassen können. der gesetz- entwurf zielt nun unter anderem über eine än- derung der bundesrechtsanwaltsordnung (brao) darauf ab, dort die stellung des syndi- kusanwalts zu normieren und ihnen so eine befreiungsmöglichkeit einzuräumen. wolfgang ewer vom deutschen anwaltsverein und ekkehart schäfer von der bundesrechtsan- waltskammer begrüßten im grundsatz die ge- plante neuregelung. allerdings betonte ewer, dass die vorgesehene eigenständige definition des syndikusanwalts in der brao als auch die geplante doppelzulassung nicht notwendig seien, während schäfer eben jene regelungen begrüßte. schäfer kritisierte zudem, dass der gesetzentwurf eine teilweise aufhebung des vertretungsverbotes vorsehe. dies dürfe nicht sein. solms wittig, präsident des bundesverbandes der unternehmensjuristen, kritisierte, dass die neuregelung eben nicht den status vor dem urteil des sozialgerichts wiederherstelle. nachbesserungsbedarf sah wittig vor allem in hinblick auf haftungsfragen. er forderte zu- dem eine klarstellung bei den zulassungskrite- rien, um eine unterschiedliche handhabung in deutschland auszuschließen. scr t »wir sind nicht achtsam genug« terrorismus mehr als 33.000 opfer allein in 2014 – aktuelle stunde zu anschlägen nach den jüngsten terroranschlägen in tu- nesien, kuwait und frankreich hat bundes- innenminister thomas de maizière (cdu) zu mehr aufmerksamkeit gegenüber der radikalisierung in deutschland lebender menschen aufgerufen „im moment expor- tieren wir den terrorismus“, beklagte der ressortchef vergangene woche in einer ak- tuellen stunde des bundestages „zur si- cherheitslage nach den jüngsten islamisti- schen anschlägen“. die zahl derer, die aus deutschland in die kriegsgebiete in syrien und dem irak reisten, seien mit etwa 700 so hoch wie nie zuvor. man sei „nicht sehr erfolgreich“ bei dem durchbrechen der ra- dikalisierungsprozesse“, betonte der minis- ter: „wir sind auch nicht achtsam genug im umgang miteinander, weil wir es zulas- sen, nicht erkennen oder zu spät erkennen oder uns schämen, es zu sagen, dass men- schen sich verändern und radikalisieren“. auch die zahl der „gefährder“ in deutsch- land, bei denen man nicht ausschließen könne oder annehmen müsse, „dass sie ge- gebenenfalls einen terroristischen anschlag begehen“, sei mit 300 so hoch wie nie zu- vor, unterstrich der minister. auch deutschland könne von einem anschlag betroffen sein. die sicherheitsbehörden seien aber „gut aufgestellt“ und wachsam. „wir tun das uns mögliche, damit ein ter- roranschlag in deutschland unterbleibt“, versicherte de maizière. globale bedrohung nach seinen worten sind im vergangenen jahr mehr als 33.000 menschen opfer des internationalen terro- rismus geworden, wofür allein die vier or- ganisationen is, boko haram, taliban und al-qaida verantwortlich seien. die drei an- schläge zeigten, dass der internationale terrorismus eine globale bedrohung sei, „für das friedliche zusammenleben, für junge demokratien ebenso wie für uns in europa, für muslime, für christen und für juden gleichermaßen“. für die linke kritisierte ihre abgeordnete ulla jelpke, dass der boden für die terror- organisation is durch den krieg gegen den irak bereitet worden sei. auch hätten die usa und ihre verbündeten den aufstieg des is nicht nur „hingenommen; er wurde sogar maßgeblich von diesen gefördert“. wichtigster „geburtshelfer“ des is sei die türkei, die ihre grenze nach syrien für zehntausende dschihadisten offen gehal- ten habe. zu den „hauptsponsoren des re- ligiös motivierten terrors“ gehöre saudi- arabien, das von der bundesregierung „als partner in der terror-bekämpfung“ darge- stellt werde. spd-fraktionsvize rolf mützenich warnte davor, „einfache antworten“ auf die he- rausforderungen des terrorismus präsen- tieren zu wollen. diese antworten gebe es nicht. man müsse sich fragen, warum so viele menschen aus deutschland zum is gehen, um dort zu kämpfen. dies werde nicht von saudi-arabien gefördert. mütze- nich verurteilte zugleich die „feigen mor- de“ der jüngsten anschläge. man könne „keine absolute sicherheit in deutschland“ versprechen, „aber wir tun alles dafür“, be- tonte er. auch die fraktionsvorsitzende von bünd- nis 90/die grünen, katrin göring-eckardt, nannte es „bedrohlich“, dass keine woche mehr ohne terrormeldungen vergehe. es helfe indes nichts, „wenn wir weiterma- chen mit immer mehr überwachung von immer mehr menschen“ und schärferen gesetzen. „das ist der automatismus, der nach jedem anschlag kommt“, bemängelte göring-eckardt unter verweis auf die pläne zur vorratsdatenspeicherung. am schluss fehlten personal und mittel für die über- wachung islamistischer zellen in deutsch- land. handlungsbedarf gebe es auch bei der prävention. der vorsitzende des innenausschusses, wolfgang bosbach (cdu), verwies darauf, dass das „terrorregime“ der taliban in af- ghanistan von 1996 bis 2001 lange vor dem von jelpke erwähnten irak-krieg exis- tiert habe. bosbach unterstrich zugleich, dass deutschland im antiterrorkampf „im- mer maß und mitte gehalten“ habe. das mache man auch bei der vorratsdatenspei- cherung. diese sei kein patentrezept im kampf gegen den internationalen terroris- mus, sondern ein ermittlungsinstrument zur aufklärung terroristischer netzwerke. man werde die aufgabe, die bürger so gut wie möglich vor terroranschlägen zu schützen, „wahrnehmen, ohne dass wir freiheit und demokratie in unserem land opfern“. sto t innenminister de maizière (r.) und sein pa- riser amtskollege cazeneuve vergangene woche am anschlagsort in tunesien ©picture-alliance/dpa aus plenum und ausschüssen karenzzeit für minister beschlossen regierung die beschäftigung eines ehema- ligen oder amtierenden mitglieds der bundes- regierung außerhalb des öffentlichen dienstes kann künftig in den ersten 18 monaten nach seinem ausscheiden aus der regierung unter- sagt werden. einen entsprechenden gesetz- entwurf der bundesregierung (18/4630) der analog auch für parlamentarische staatssekre- täre gelten soll, verabschiedete der bundestag vergangene woche in modifizierter fassung (18/5419) bei stimmenthaltung der fraktion die linke. danach soll die beschäftigung durch die regierung bis zu einem jahr, in ausnahme- fällen bis zu 18 monaten, unterbunden wer- den können, wenn die neue beschäftigung in bereiche fällt, die in den zuständigkeitsbereich des regierungsmitglieds während seiner amtszeit gehörten, oder wenn sie „das ver- trauen der allgemeinheit in die integrität der bundesregierung beeinträchtigen kann“. die entscheidung über ein entsprechendes verbot soll die regierung auf empfehlung eines bera- tenden gremiums treffen. der parlamentarische staatssekretär im bun- desinnenministerium, günter krings (cdu), sagte in der debatte, die karenzzeitregelung schütze das vertrauen der allgemeinheit in die integrität der bundesregierung. halina wawzy- niak (linke) begrüßte, dass jetzt eine gesetzli- che regelung zu karenzzeiten vorliege, auch wenn ihre fraktion der vorlage wegen „eini- ger mängel“ nicht zustimmen könne. mahmut özdemir (spd) sprach von einem „sehr guten tag“ für die integrität und vertraulichkeit der politik. britta haßelmann (grüne) äußerte sich erfreut darüber, dass nach einer zehnjährigen diskussion endlich eine gesetzliche regelung zur karenzzeit beschlossen werde. sto t d ie reform des verfas- sungsschutzes ist auf dem weg ins bundesge- setzblatt. vergangene woche verabschiedete der bundestag mit den stimmen der koalition und bei ablehnung der opposition den dazu von der bundes- regierung vorlegten gesetzentwurf (18/4654) in modifizierter fassung (18/5415). danach soll das bundesamt für verfassungsschutz (bfv) die landesverfas- sungsschutzämter unterstützen, die zu- sammenarbeit koordinieren und in be- stimmten fällen nötigenfalls selbst in die beobachtung eintreten. alle relevanten in- formationen sollen zwischen den verfas- sungsschutzbehörden ausgetauscht werden müssen. mit der zusammenführung dieser informationen im „nachrichtendienstli- chen informationssystem“ (nadis) sollen länderübergreifende beziehungen und strukturen besser erkennbar werden. keine mörder zudem wird mit der vorla- ge ein gesetzlicher rahmen für den einsatz von v-leuten durch das bfv gesetzt. da- nach darf beispielsweise nicht als v-mann angeworben werden, wer minderjährig ist oder „von den geld- oder sachzuwendun- gen für die tätigkeit auf dauer als alleinige lebensgrundlage abhängen“ würde. ent- sprechend einem im innenausschuss ver- abschiedeten änderungsantrag von union und spd dürfen auch verurteilte mörder oder totschläger nicht als v-leute rekru- tiert werden. im parlamentarischen verfah- ren hat der bundestag zudem eine jährli- che berichtspflicht der bundesregierung über den einsatz von v-leuten gegenüber dem parlamentarischen kontrollgremium erreicht. mit dem ergebnis zeigten sich bundesin- nenminister thomas de maizière (cdu) und die vertreter der koalition zufrieden. das gesetz sei eine konsequenz aus den mängeln bei der aufklärung der verbre- chen des nationalsozialistischen unter- grunds (nsu), sagte der ressortchef. von einem richtigen schritt zur reform des ver- fassungsschutzes, dem weitere folgen müssten, sprach eva högl (spd). stephan mayer (csu) sah mit der vorlage die emp- fehlungen des nsu-untersuchungsaus- schusses „eins zu eins“ umgesetzt. dagegen kritisierte petra pau (linke), dass keine einzige der im gesetz enthaltenen änderungen eine logische konsequenz des nsu-desasters sei und die damals gemach- ten fehler behebe. auch hans-christian ströbele (grüne) vertrat die ansicht, dass das gesetz keinen beitrag dazu leistet, um zu verhindern, dass sich der nsu-skandal wiederholt. unverzichtbar de maizière sagte, im falle der nsu-verbrechen habe man ein kollek- tives versagen der sicherheitsbehörden konstatieren müssen. zu den daraufhin ge- starteten reformen zähle auch das vorlie- gende gesetz. kernpunkte dessen sind aus sicht des ministers die festlegungen, dass das bfv auch dann in den ländern tätig werden könne, wenn es darüber kein ein- vernehmen mit den landesämtern gebe. was das mit „schweren abwägungsent- scheidungen“ verbundene thema der v-leute angeht, so sei dies im gesetz mit den dort enthaltenen einschränkungen gut gelöst, befand der minister, der zugleich deutlich machte, dass seiner ansicht nach v-leute unverzichtbar bleiben, um infor- mationen aus extremistischen umfeldern zu erhalten. dagegen forderte pau, das „v-leute unwe- sen“ der sicherheitsbehörden müsse sofort beendet werden. v-leute seien gekaufte spitzel. „dadurch wurden nazi-netzwerke gestärkt oder sogar erst aufgebaut“, kriti- sierte sie. was die geplante verbesserung der information durch den verfassungs- schutz angeht, gab sie sich skeptisch. der verfassungsschutz habe kenntnis über das treiben des nsu-trios gehabt, diese infor- mationen den ermittlungsbehörden aber nicht weitergegeben. insofern werde in dem gesetz altes für neues verkauft. „rich- tig wäre es, den verfassungsschutz als ge- heimdienst aufzulösen“, sagte pau. „die rechtsextremen terroristen haben sich den föderalismus zu nutzen gemacht“, sagte högl. zudem habe es beim verfas- sungsschutz an analysefähigkeiten geman- gelt, da man den rechtsextremismus nicht als gefahr für die demokratie erkannt ha- be. was den einsatz von v-leuten angeht, hätten im nsu-fall „aufwand und nutzen in keinem verhältnis gestanden“. so habe man mit 200.000 dm den v-mann tino brandt unterstützt, der mit dem geld nach eigener aussage den rechtsextremismus in thüringen befördert hat. „wir brauchen hier eine zäsur, einen neustart, eine re- form“, sagte die spd-abgeordnete und nannte das gesetz einen richtigen schritt auf diesem weg. ströbele bemängelte, das gesetz ändere nichts an dem problem, dass die verfas- sungsschutzbehörden unter verweis auf den quellenschutz den ermittlern nicht ih- re informationen zur verfügung stellten. „die übergabe von informationen durch den verfassungsschutz an die polizei ist nicht zwingend geregelt“, sagte er. dem einsatz von v-leuten steht hans-christian ströbele generell kritisch gegenüber. „wir brauchen eine evaluation darüber, ob der einsatz mehr nutzen oder mehr schaden gebracht hat“, sagte er einem ver- zicht auf v-leute erteilte csu-mann mayer dagegen eine klare absage. ein vorgehen wie im land thüringen, wo die rot-rot-grü- ne landesregierung die abschaltung von v-leuten beschlossen habe, sei fatal. „wenn wir informationen wollen, sind v-leute unverzichtbar“, sagte der csu-ab- geordnete. götz hausding t tino brandt - v-mann des verfassungschutzes im rechten untergrund - erhielt etwa 200.000 dm für seine dienste. © picture-alliance/dpa bezahlte spitzel verfassungsschutz auch nach der reform wird an v-leuten festgehalten. sehr zum ärger der opposition