handy im tresor weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper kurz notiert keine änderungen beim rentenrecht für altübersiedler linke und grüne sind mit ihrem antrag (18/7699) gescheitert, altübersiedler aus der ddr sowie ddr-flüchtlinge vor fi- nanziellen verlusten bei der rente zu schützen. sie hatten unter anderem eine regelung für altübersiedler gefordert, die nach dem 31. dezember 1936 gebo- ren und bis zum 9. november 1989 in die bundesrepublik deutschland gekom- men sind. diese sollten künftig, nach an- sicht von grünen und linken, nach den tabellenwerten 1 bis 16 des fremdren- tengesetzes (frg) bewertet werden. union und spd lehnten den antrag ver- gangene woche im bundestag ab. che t linke für »plebiszitäre elemente« auf bundesebene die fraktion die linke will die parlamen- tarische demokratie auf bundesebene um „direktdemokratische elemente“ er- weitern. in einem antrag (18/8419) for- dert sie die bundesregierung auf, „initia- tiven zu mehr demokratie für alle vorzu- legen und mittels eines gesetzentwurfes für volksinitiativen, volksbegehren und volksentscheide“ rechtlich abzusichern. der bundestag soll sich dem linken-an- trag zufolge verpflichten, „einen vor- schlag für ein direktdemokratisches ver- fahren der politischen teilhabe zu entwi- ckeln“. sto t 8 innenpolitik das parlament - nr. 20-22 - 17. mai 2016 rechte der opposition urteil verfassungsgericht weist forderung der linken ab die fraktion die linke im bundestag ist mit einer forderung nach stärkung der oppositionsrechte vor dem bundesverfas- sungsgericht gescheitert. die opposition habe keinen anspruch auf mehr rechte, entschied das gericht am 3. mai (az. 2 bve 4/14). die linke sieht sich benachteiligt, weil ihr zum beispiel die möglichkeit verwehrt ist, ein gesetz vom verfassungsgericht in ei- nem normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen. dafür wären 25 prozent der ab- geordneten nötig. im bundestag stellen die oppositionsfraktionen von bündnis 90/ die grünen und die linke nur 127 der 630 abgeordneten, also rund 20 prozent. weil die opposition derzeit so klein ist, räumt ihr der bundestag in seiner ge- schäftsordnung für die laufende wahlperi- ode bestimmte sonderrechte ein. so kann die opposition untersuchungsausschüsse beantragen, obwohl auch dazu eigentlich mindestens 25 prozent der abgeordneten nötig sind. die linke forderte dennoch, niedrigere quoren im grundgesetz festzu- legen, was das höchste deutsche gericht nun zurückwies. zwar dürfe die opposition bei der aus- übung ihrer kontrollbefugnisse nicht auf das wohlwollen der parlamentsmehrheit angewiesen sein, sagte gerichtspräsident andreas voßkuhle. denn diese befugnisse seien nicht nur im eigenen interesse der opposition, sondern dienten der öffentli- chen kontrolle der regierung. jedoch seien die parlamentarischen minderheitsrechte nicht auf die opposition beschränkt, son- dern stünden allen abgeordneten gleicher- maßen zu. der einführung von spezifi- schen oppositionsfraktionsrechten stehe artikel 38 absatz 1 satz 2 des grundgeset- zes entgegen, der die freiheit und gleich- heit der abgeordneten garantiere. bundestagspräsident norbert lammert (cdu) sieht sich in dem für diese legisla- tur gewählten verfahren bestätigt. „ich fin- de das urteil rundum plausibel“, sagte er. er begrüßte die klarstellung, „dass unsere verfassung rechte und pflichten von abge- ordneten regelt und nicht ansprüche von fraktionen“. es wäre problematisch, „wenn diese rechte nicht mehr mit den gewählten abgeordneten, sondern mit gruppen in verbindung gebracht würden“. ein solcher anspruch hätte eine faktische ungleichbe- handlung aller parlamentarier nach sich gezogen. auch der langjährige fraktionschef der lin- ken im bundestag, gregor gysi, konnte der entscheidung etwas positives abgewinnen. so habe das gericht den fraktionen den weg geebnet, mit sogenannten organstreit- verfahren gegen gesetze vorzugehen, die sie für verfassungswidrig halten. dpa/pk t mehr mitbestimmung verteidigung novelle zum soldatenbeteiligungsgesetz die bundeswehr soll nach dem willen von verteidigungsministerin ursula von der leyen (cdu) nicht nur rund 7.000 solda- ten mehr umfassen als ursprünglich ge- plant. die soldaten sollen auch mehr mit- bestimmungsrechte erhalten. über den entsprechenden gesetzentwurf (18/8298), mit dem die ministerin eine novellierung des soldatenbeteiligungsgesetzes anstrebt, beriet der bundestag am vergangenen don- nerstag in erster lesung. so sollen die im zuge der neuausrichtung der bundeswehr eingerichteten vertrauenspersonenaus- schüsse in den militärischen organisati- onsbereichen gesetzlich verankert werden. zudem soll die amtszeit von vertrauens- personen von zwei auf vier jahre verlängert und ihre kompetenzen erweitert werden. künftig, so führte von der leyen aus, beste- he ein recht auf mitbestimmung bei der festlegung der regelmäßigen arbeitszeit, bei maßnahmen zur vereinbarkeit von dienst und familie sowie bei der berufs- förderung. zudem werde ein recht auf an- hörung bei der gestaltung der dienstunter- künfte oder der genehmigung von telear- beit eingeführt. die bundeswehr basiere zwar auf befehl und gehorsam, aber die soldaten seien „nicht nur gehorsame be- fehlsempfänger“, sagte die ministerin. in den reihen der koalitionsfraktionen wurde die gesetzesinitiative ausdrücklich begrüßt. die spd-abgeordnete gabi we- ber bezeichnete es als „überfällig“, dass das soldatenbeteiligungsgesetz an die möglich- keiten, die die beschäftigten im öffentli- chen dienst und in der privatwirtschaft be- reits haben, angepasst wird. „immerhin zählen die prinzipien der inneren führung und des bürgers in uniform zu den grund- lagen der bundeswehr seit ihrer gründung 1956.“ der cdu-parlamentarier ingo gä- dechens war sich sicher, dass das gesetz die demokratischen grundrechte des staats- bürgers in uniform im kern stärkt. es ge- währleiste eine „effiziente, funktionale und vernetzte soldatische interessenvertretung auf allen ebenen“. prinzipielle zustimmung signalisierten auch die oppositionsfraktionen, stellten zugleich aber einzelne regelungen in fra- ge. doris wagner (grüne) bezweifelte, dass die verlängerung der amtszeit der vertrau- enspersonen „ein guter vorschlag ist“. dies widerspreche den realitäten des dienstes, der von kurzen standzeiten und ständigen versetzungen geprägt sei. die verteidi- gungspolitische sprecherin der linken, christine buchholz, monierte, dass ver- trauenspersonen unter umständen versetzt werden können sollen. „dadurch bekäme der vorgesetzte wieder ein druckmittel in die hand“, was dem im gesetzentwurf ver- ankerten schutz der vertrauensperson wi- derspreche. alexander weinlein t verteidigungsministerin von der leyen © picture-alliance/dpa in der diplomatischen risikozone nsa-ausschuss auf botschaftsdächern könnten abhöranlagen installiert sein fast sechs stunden waren seit beginn der zeugenbefragung vergangen, da entfuhr andré hahn (linke) ein stoßseufzer. „wenn ich ihre ausführungen höre, frage ich mich, ob sich spione in deutschland wirklich sorgen machen müssen, dass sie von ihnen erwischt werden.“ spione fan- gen – wenn es darum geht, wäre der zeuge immerhin zuständig. frank wingerath, magister der soziologie, ist seit 1999 im kölner bundesamt für verfassungsschutz (bfv) tätig, seit november 2010 als refe- ratsgruppenleiter in der abteilung 4, spio- nageabwehr. im sommer 2013 wurde er an die spitze einer 19-köpfigen „sonderaus- wertungsgruppe“ berufen, die den auftrag hatte, die enthüllungen des whistleblo- wers edward snowden über die national security agency (nsa) auf ihren faktenge- halt hin zu sichten. was er darüber aller- dings vergangene woche dem untersu- chungsausschuss berichtete, hörte sich an, als wäre der verfassungsschutz weitgehend ahnungs- und hilflos gewesen. kreisende helikopter wingerath räumte ein, dass seine behörde von der affäre nicht weniger überrascht gewesen sei als die übrige öffentlichkeit. auch er habe das jeweils neueste über snowdens offenba- rungen nur „sehr häppchenweise“ der pres- se entnehmen können: „zu unserem leid- wesen waren wir nicht in der lage, die dinge auf authentizität zu überprüfen.“ ei- ne handhabe für eigene zielführende er- mittlungen gab es nicht. und der ruf nach auswärtiger hilfe verhallte ungehört. im herbst 2013 richtete verfassungsschutz- präsident hans-georg maaßen die bitte an die amerikaner, spezialisten des bundes- amtes auf das dach der us-botschaft am pariser platz in berlin zu lassen, um den verdacht auszuräumen, dass von dort aus das nur wenige hundert meter entfernte kanzleramt abgehört wurde: „das wurde abgelehnt.“ auch das nachrichtenmagazin „der spiegel“ bekam post von maaßen. im januar 2014 bat er, seiner behörde die snowden-dokumente zur einsichtnahme zu überlassen. der wunsch blieb ebenfalls unerfüllt: „unser großes problem war, dass uns die dokumente selber nicht vorlagen, und wir ausschnitthaft wahrnehmen muss- ten, was meistens im ‚spiegel‘ stand.“ umso lauter ertönte der ruf nach „zeitna- hen“ und „umfassenden“ erkenntnissen. als am 28. august 2013 der „spiegel“ unter hinweis auf die snowden-dokumente be- richtete, dass im frankfurter us-general- konsulat eine abhöranlage untergebracht sei, machte das innenministerium druck. bereits zwei tage später stieg in der main- metropole ein hubschrauber auf, um das verdächtige gebäude zu umkreisen. solche überflüge seien in berlin seit der jahrhun- dertwende gängige praxis, berichtete der zeuge. als damals parlament und regie- rung vom rhein an die spree zogen, äu- ßerten sicherheitsexperten bereits beden- ken, dass das künftige regierungsviertel in brisanter nähe zu einigen wichtigen aus- landsvertretungen liegen werde. seither kreisen, wie wingerath sagte, mindestens einmal im jahr helikopter über der diplo- matischen risikozone, um botschaftsdä- cher nach abhöranlagen abzusuchen. auf dieser grundlage habe der verfassungs- schutz erstmals 2003 eine gefährdungs- analyse vorgelegt. auf die feststellung, dass seine behörde von anfang an und immer wieder vor der möglichkeit eines lausch- angriffs auch befreundeter dienste gewarnt habe, legte der zeuge großen wert. an hieb- und stichfesten beweisen aller- dings mangelt es. im frühjahr 2015 been- dete die sonderauswertungsgruppe mit ei- nem abschlussbericht ihren einsatz. über den inhalt des als geheim eingestuften do- kuments mochte der zeuge sich in öffentli- cher sitzung nicht äußern, zumal, da es erst ein jahr nach ende des untersuchungs- zeitraums angefertigt wurde, für den der ausschuss befugt ist. allerdings vermittelte wingerath den ein- druck, dass die „sonderauswertung“ nicht viel erbracht hat: „es haben sich keine be- weise im eigentlichen sinne ergeben.“ na- mentlich könne der verfassungsschutz aus eigener kenntnis nicht bestätigen, dass westliche geheimdienste deutsche ziele mit mitteln der „technischen aufklärung“ ausgespäht haben. jedenfalls nicht, wie von snowden behauptet, massenhaft. „man macht sich sorgen ums land“, resü- mierte konstantin von notz (grüne), „wenn sie für die spionageabwehr zustän- dig sind.“ winfried dolderer t us-botschaft ganz nah am kanzleramt © picture-alliance/dpa zankapfel lobbyregister anhörung experten uneinig über oppositionsanträge forderungen der oppositionsfraktionen die linke und bündnis 90/die grünen zur einführung eines verpflichtenden öffentli- chen lobbyistenregisters stoßen bei exper- ten auf kontroverse einschätzungen. dies wurde vergangene woche bei einer anhö- rung des ausschusses für wahlprüfung, im- munität und geschäftsordnung zu entspre- chenden anträgen der links- und der grü- nen-fraktion deutlich. wie die linksfraktion in ihrer vorlage (18/ 3842) schreibt, sollen die lobbyisten die pflicht haben, sich in das register einzutra- gen. als lobbyisten sollen danach alle na- türlichen oder juristischen personen gel- ten, die auf die entscheidungen im bereich der bundesregierung und des bundestages unmittelbar einfluss ausüben wollen und zu diesem zweck kontakte etwa mit parla- ments- oder regierungsmitgliedern oder ihren mitarbeitern „vorbereiten, anbah- nen, durchführen oder nachbereiten“. in das register aufgenommen werden sol- len nach dem willen der grünen daten zu den lobbyisten, zu ihren arbeitgebern und zu den finanziellen aufwendungen, die sie in die interessenvertretung investieren. zu- dem soll das register dem grünen-antrag (18/3920) zufolge unter anderem „daten zur mitgliedschaftlichen struktur, zum ge- samtbudget und zu den hauptfinanzie- rungsquellen bei institutionen“ enthalten, deren haupttätigkeit in der einflussnahme auf politische entscheidungen besteht. in der anhörung nannte es jochen bäumel von transparency international deutsch- land „höchste zeit“ für die einrichtung ei- nes lobbyistenregisters, das verpflichtend sein sollte. daniel freund vom europa-bü- ro von transparency international argu- mentierte, dass deutschland seit der ein- führung des verbänderegisters von 1972 im internationalen europäischen vergleich bei der transparenz von lobbyismus „im- mer mehr ins hintertreffen geraten“ sei. timo lange von „lobbycontrol“ begrüßte die beiden anträge. transparenz sei ein „wichtiges instrument zur stärkung des vertrauens in die integrität der parlamenta- rischen demokratie und ihre institutio- nen“. heiko kretschmer, ethikbeauftragter der deutschen gesellschaft für politikbera- tung, befürwortete „im prinzip“ ein lobby- istenregister. der direktor des schleswig-holsteinischen landtags, utz schliesky, sagte dagegen, für ein über die derzeitige regelung hinausge- hendes lobbyistenregister gebe es enge grenzen. „mehr ist verfassungsrechtlich kaum machbar.“ der rechtswissenschaftler helge sodan von der freien universität berlin kritisierte, die „in den anträgen der beiden oppositionsfraktionen geforderten registrierungs- und offenbarungspflichten sowie sanktionen als folgen von verstößen gegen derartige pflichten“ stießen auf schwerwiegende verfassungsrechtliche ein- wände. helmut stoltenberg t d ie überraschung war ge- lungen. zusammen mit einem vertreter der bun- desregierung informierte der vizepräsident des bundesamtes für verfas- sungsschutz (bfv), ernst stehl, den nsu- ausschuss vergangene woche in nichtöf- fentlicher sitzung darüber, dass in der be- hörde ein handy gefunden wurde, das dem im märz 2014 verstorbenen v-mann „corelli“ gehört hat. wie der ausschussvor- sitzende clemens binniger (cdu) nach der sitzung sagte, soll das handy rund vier jahre lang unbeachtet in einem panzer- schrank des bundesamtes gelegen haben, bevor es im juli 2015 bei einem routine- mäßigen bürowechsel gefunden wurde. erst vor wenigen tagen konnte das mobil- telefon dem ehemaligen v-mann zugeord- net werden. „corelli“ soll das gerät vier monate lang genutzt haben, bevor er es 2012 bei der aufnahme in ein zeugen- schutzprogramm dem bfv übergab. nach angaben binningers befinden sich auf dem handy zahlreiche bilddateien und kontak- te, die von der bundesanwaltschaft nun ausgewertet werden. binninger und andere ausschussmitglieder äußerten ihr unverständnis über den vor- gang. sie erinnerten daran, dass das parla- mentarische kontrollgremium (pkgr) im oktober 2014 den ehemaligen grünen-ab- geordneten jerzy montag als sonderermitt- ler eingesetzt hatte, um das wirken und den überraschenden tod „corellis“ zu un- tersuchen. umso unverständlicher sei, dass erst jetzt das handy entdeckt wurde, das möglicherweise wichtige erkenntnisse über ihn liefern könne. der neonazi „corelli“, der eigentlich thomas richter hieß, hatte fast zwei jahrzehnte für den verfassungs- schutz als informant gearbeitet und in die- ser zeit knapp 300.000 euro honorar er- halten. sein name fand sich auch in einer adressliste von uwe mundlos, der zusam- men mit uwe böhnhardt und beate zschä- pe die rechte terrorgruppe „nationalsozia- listischer untergrund“ (nsu) bildete. im april 2014 wurde richter tot in seiner wohnung gefunden, was zu vielen speku- lationen anlass gab. nach dem bericht des sonderermittlers montag hatte sein able- ben eine natürliche ursache und war „mit an sicherheit grenzender wahrscheinlich- keit“ auf eine diabetes-erkrankung zurück- zuführen. kritische nachfragen petra pau (linke) sagte, der fall des verschwundenen handys bestärke nicht ihr vertrauen in die bereit- schaft des bundesamtes, den nsu-kom- plex umfassend aufzuklären. nach über- zeugung der grünen-abgeordneten irene mihalic muss der ausschuss jetzt klären, ob nur „organisatorische fehler“ für das jahrelange verschwinden des handys ver- antwortlich sind, „oder ob da andere din- ge im raum stehen“. armin schuster (cdu) sagte, er wolle jetzt „nicht in der haut des amtschefs stecken“. wegen der unterrichtung begann die öf- fentliche sitzung mit eineinhalb stunden verspätung. zunächst sagte kriminalhaupt- kommissar mario wötzel aus, der die poli- zeidirektion zwickau am 4. november 2011 sehr schnell über den banküberfall in eisenach informiert hatte. noch vor entde- ckung des nsu-wohnmobils in einem ei- senacher wohngebiet sah er parallelen zu weiteren banküberfällen in sachsen und thüringen, die auch von böhnhardt und mundlos begangen worden waren. an- schließend befragten die abgeordneten rund vier stunden lang den leitenden kri- minaldirektor michael menzel. er war im november 2011 chef der auch für eisenach zuständigen landespolizeiinspektion go- tha und leitete bis zur übernahme des fal- les durch das bundeskriminalamt (bka) am 11. november die ermittlungen zum nsu in eisenach. er verteidigte seine um- strittene entscheidung, das ausgebrannte wohnmobil, in dem sich mundlos und böhnhardt das leben genommen hatten, am nachmittag des 4. november in eine wagenhalle der eisenacher polizei trans- portieren zu lassen. nicht zuletzt wegen der witterung und der schlechten lichtver- hältnisse sei es kaum möglich gewesen, am tatort weiter zu ermitteln. vor menzel hat- ten auch andere zeugen ausgesagt, dass der transport die spurensuche im wagen nicht beeinträchtigt habe. bereits am nachmittag des 4. november 2011 hatten die ermittler festgestellt, dass eine in dem wohnmobil aufgefundene pis- tole der polizistin michèle kiesewetter ge- hört hatte, die am 25. april 2007 in heil- bronn ermordet worden war. menzel infor- mierte daraufhin umgehend das landeskri- minalamt baden-württemberg. der 3. untersuchungsausschuss hat sich nun ausführlich mit den vorgängen und anschließenden ermittlungen am 4. no- vember 2011 in zwickau und eisenach be- schäftigt. mit der vernehmung menzels wurde dieser komplex vorerst abgeschlos- sen. joachim riecker t die abgeordneten des untersuchungsausschusses versuchen die hintergründe des nsu-terrors zu ergründen. © picture-alliance/aa handy im tresor nsu-ausschuss mobiltelefon von »corelli« aufgetaucht > stichwort der fall »corelli« > daten der v-mann hatte dem verfas- sungsschutz bereits 2006 eine cd über- geben, auf der auch der nsu auftauchte. erst 2014 wurde die cd wiederentdeckt. > kontakt zum nsu-trio hatte ,,corelli“ offenbar nur einmal kontakt. 1995 war er mundlos beim militär begegnet. sie tauschten telefonnummern aus. > tod kurz bevor das bundesamt für ver- fassungsschutz ,,corelli“ zu der cd be- fragen wollte, wurde er im april 2014 in seiner paderborner wohnung tot aufge- funden.