systemwechsel 4 innenpolitik das parlament - nr. 49-50 - 05. dezember 2016 koalition stolz auf bisher größte pflegereform gesundheit kommunen sollen pflegeberatung verstärken mit den stimmen der koalition und gegen das votum der opposition hat der bundes- tag vergangene woche das dritte pflegestär- kungsgesetz (psg iii) beschlossen. es sieht eine bessere beratung von pflegebedürfti- gen und angehörigen in den kommunen vor. der gesetzentwurf (18/9518; 18/ 10510) beinhaltet auch schärfere kontrol- len, um fälle von abrechnungsbetrug in der pflege zu verhindern. mit dem psg iii wird die große pflegereform dieser legislaturperiode im we- sentlichen abgeschlossen. sie setzt sich zusammen aus allgemeinen leistungs- verbesserungen (psg i), ei- nem neuen pflegebedürf- tigkeitsbegriff, der 2017 eingeführt wird und erst- mals auch demenzkranken gleichberechtigten zugang zur pflege gewährt (psg ii), sowie nunmehr auch einer besseren kommunalen beratung. finanziert wird die reform über einen hö- heren pflegebeitragssatz, der in zwei schrit- ten um insgesamt 0,5 prozentpunkte steigt. ab 1. januar 2017 soll der beitragssatz auf 2,55 (2,8 prozent für kinderlose) angeho- ben werden. insgesamt fließen ab 2017 rund fünf milliarden euro mehr in die pflege. hinzu kommen die gelder für den pflegevorsorgefonds. pflegestützpunkte das psg iii basiert auf empfehlungen einer bund-länder-arbeits- gruppe und soll die beratung aus einer hand ermöglichen. so soll die kommuna- le steuerungs- und planungskompetenz für die regionale pflegestruktur gestärkt wer- den. konkret sollen kommunen für fünf jahre das recht bekommen, pflegestütz- punkte einzurichten. ferner sollen in bis zu 60 modellkommunen beratungsstellen eingerichtet werden. zudem werden ab- grenzungsfragen zwischen leistungen der eingliede- rungshilfe für behinderte und der pflegeversicherung beziehungsweise hilfe zur pflege geregelt. nach der aufdeckung von betrugsfäl- len bei pflegediensten wird künftig ferner insbesondere die häusliche krankenpfle- ge stärker kontrolliert. in einer öffentlichen anhö- rung hatten sachverständi- ge vor verschlechterungen für behinderte gewarnt. es dürfe keinen vorrang von pflegeleistungen gegenüber der eingliederungshilfe geben. in den ausschussberatungen wurde der passus daraufhin geändert. leistungen der pflegeversicherung und eingliederungshilfe werden nun wie bisher nebeneinander ge- währt. in der schlussdebatte wiesen redner von union und spd auf die bedeutung dieser größten pflegereform seit gründung der sozialen pflegeversicherung vor 21 jahren hin. die parlamentarische staatssekretärin ingrid fischbach (cdu) sagte, mit den drei pflegestärkungsgesetzen sei etwas ge- lungen, „was uns zu beginn der legislatur- periode sicherlich niemand zugetraut hät- te“. darauf könne man stolz sein. die pfle- geberatung sei besonders wichtig, zumal vielen menschen vermutlich noch gar nicht bewusst sei, „was alles auf den weg gebracht wurde“. der spd-gesundheitsex- perte karl lauterbach merkte an, dass mit den reformgesetzen unter anderem die möglichkeit geschaffen worden sei, bis zu 30.000 betreuungsstellen in der pflege zusätzlich zu schaffen. er räumte zu- gleich „planungsprobleme“ ein wegen des mangels an pflegekräften. auf dieses problem gingen auch ande- re redner ein. erwin rüd- del (cdu) sagte, nach die- sem „quantensprung“ gehe es vor allem darum, die ar- beitsbedingungen in der pflege attraktiver zu gestal- ten. derzeit befindet sich ein pflegeberufegesetz in der parlamentarischen beratung, das dazu beitragen soll, die pflege aufzuwerten. die vorlage ist aber hochumstritten. rüddel betonte, mit dem psg iii werde der „schlussstein“ gesetzt für die große pflege- reform und fügte hinzu: „wir wollen mehr qualität durch gute beratung in das sys- tem bringen.“ nach ansicht von heike baehrens (spd) hat der entwurf erst in den aufwendigen parlamentarischen beratungen „den richti- gen schliff“ bekommen. so seien leistun- gen der eingliederungshilfe weiter nicht nachrangig im verhältnis zur pflegeversi- cherung. auch hilde mattheis (spd) sprach von einer leistung des parlaments, das hier „nachjustiert“ habe. hohe kosten die opposition trägt teile der pflegereform mit, stört sich aber daran, dass aus ihrer sicht die finanzierungs- grundlagen nicht nachhaltig sind. sabine zimmermann (linke) mo- nierte, die versicherten blieben auf einem teil der kosten immer sitzen, das beinhalte ein armutsrisiko. so seien rund 400.000 menschen auf hilfe zur pflege angewiesen. mit der reform werde auch die „pflege im minutentakt und im dauerlauf“ nicht beseitigt. hinzu komme die schlechte bezahlung in der branche. zimmermann plädierte für eine pflege- vollversicherung, die alle kosten abdeckt. elisabeth scharfenberg (grüne) sprach von einem „mutlosen gesetz“ und einer „merkwürdig konzeptionslosen“ reform- politik. die pflegerische versorgung müsse näher an die menschen gebracht werden, das gehe nur mit den kommunen. diese chance werde jedoch mit dem gesetz ver- spielt. die „großzügige ausgabenpolitik“ sei zudem „auf sand gebaut“. das defizit in der pflege sei absehbar. an der bürger- versicherung führe kein weg vorbei. erich irlstorfer (csu) erwiderte, die reform be- inhalte „kreativität, mut, fachlichkeit und menschlichkeit“. claus peter kosfeld t »es wird niemand allein gelassen, der pflege braucht.« ingrid fischbach (cdu), staatssekretärin »ihre großzügige ausgaben- politik ist auf sand gebaut.« elisabeth scharfenberg (bündnis 90/die grünen) sozialleistungen werden gekappt arbeit ii eu-ausländer haben künftig erst nach fünf jahren anspruch auf grundsicherung eu-ausländer, die nach deutschland kom- men, sollen künftig weniger sozialleistun- gen bekommen. das sieht ein gesetzent- wurf (18/10211) der bundesregierung vor, der vergangene woche gegen die stimmen der opposition verabschiedet wurde. dem- nach wird der anspruch von eu-auslän- dern auf grundsicherungsleistungen in deutschland eingeschränkt. während die union das gesetz als wichti- gen beitrag zur europäischen integration bezeichnete, kritisierten grüne und linke den entwurf scharf. so sollen laut gesetz personen, die kein materielles aufenthalts- recht nach dem europäischen freizügig- keitsgesetz besitzen, keinen anspruch auf sozialleistungen haben. auch menschen, die sich mit einem aufenthaltsrecht allein zum zwecke der arbeitssuche in deutsch- land aufhalten, sollen keine sozialleistun- gen bekommen. das gesetz sieht vor, dass ausländer erst nach fünf jahren, nach einer sogenannten verfestigung des aufenthaltes, einen anspruch auf grundsicherung für arbeitssuchende oder auf sozialhilfe ha- ben. außerdem erhalten hilfebedürftige ausländer für einen monat bis zu ihrer ausreise überbrückungsleistungen für un- terkunft und lebensmittel, sowie rückrei- sekosten. sozial-staatssekretärin anette kramme (spd) verteidigte den gesetzentwurf gegen die kritik der opposition. die lebensstan- dards in der europäischen union (eu) sei- en sehr unterschiedlich und es gebe teil- weise auch armut. doch anreize für ar- mutsmigration seien keine lösung, beton- te kramme. stattdessen müssten die sozia- len sicherungssysteme in den mitgliedstaa- ten leistungsfähiger gemacht werden. die abhängigkeit von sozialleistungsansprü- chen an die erwerbstätigkeit könne nicht aufgelöst werden, betonte kramme. martin pätzold (cdu) sagte, das gesetz leiste ei- nen wichtigen beitrag für die akzeptanz der eu. „mit dem gesetz schützen wir un- ser sozialsystem vor missbrauch.“ nach fünf jahren gelte der grundsatz: fordern und fördern. so werde transparenz und sicherheit geschaffen. auch dagmar schmidt (spd) hob den zu- sammenhang zwischen arbeit und an- spruch auf sozialleistungen hervor. wer als ausländer in deutschland arbeite und so- zialabgaben zahle, habe auch die gleichen rechte wie die deutschen, sagte schmidt. sie fügte hinzu, die soziale integration europas müsse vorangetrieben werden, es müsse europäische mindeststandards ge- ben und einen kompromisslosen schutz von minderheiten. nach ansicht der linken-abgeordneten sa- bine zimmermann fügt sich der gesetzent- wurf hingegen „in die unsoziale politik dieser regierung“ ein. bei der förderung von unternehmen würden alle hebel in bewegung gesetzt, und nichts sei zu teuer, aber die soziale absicherung von eu-bür- gern bleibe auf der strecke, kritisierte zim- mermann. in der europäischen union stünden offenbar nur noch die wirtschaftli- chen interessen im mittelpunkt. sie kriti- sierte, dass insbesondere bulgaren und ru- mänen häufig vorgeworfen werde, dass sie nur deshalb nach deutschland kämen, um hier die sozialleistungen abzugreifen. die erwerbsquote dieser gruppe liege jedoch bei 80 prozent, der vorwurf sei somit un- haltbar. auch der grünen-abgeordnete wolfgang strengmann-kuhn verurteilte die novelle scharf und verwies auch auf die vorange- gangene expertenanhörung, in der von der diakonie, dem deutschen anwaltsverein und anderen experten große zweifel geäu- ßert worden seien, ob der gesetzentwurf überhaupt verfassungskonform sei. bekä- men menschen keine sozialleistungen, lebten sie unter menschenunwürdigen umständen, warnte stregmann-kuhn. es drohe schwarzarbeit, prostitution und kri- minalität. ausbaden müssten dies die kommunen. pia jaeger t hilfe für ausländer bei der jobsuche. © picture-alliance/baumgarten d ie bewertungen des neu- en bundesteilhabegeset- zes, das der bundestag in der vergangenen woche beschlossen hat, gehen stark auseinander. in ei- ner zum teil sehr hitzig geführten debatte machten aber alle fraktionen deutlich: bis es wirkliche inklusion, also die gleichbe- rechtigte teilhabe von menschen mit be- hinderungen in allen lebensbereichen gibt, bleibt noch viel zu tun. dennoch zeigte sich arbeitsministerin andrea nah- les (spd) stolz auf das, was in langen bera- tungen erreicht wurde: das teilhabegesetz (18/10523) leite einen „systemwechsel“ ein. es sei gelungen, die eingliederungshil- fe aus der sozialhilfe herauszulösen, damit sei es nun „an der richtigen stelle“ als leis- tungsrecht innerhalb des neunten sozialge- setzbuches (sgb ix). die linke lehnte das gesetz ab, die grünen enthielten sich. höhere freigrenzen in deutschland le- ben rund zehn millionen menschen mit behinderungen, davon sind 7,5 millionen schwerbehindert. 700.000 beziehen ein- gliederungshilfe – also leistungen, die da- für gedacht sind, die folgen der behinde- rung zu mindern und betroffene in die ge- sellschaft einzugliedern. bisher werden da- bei die eigenen vermögen und einkom- men sowie das des partners herangezogen. hier hat die koalition änderungen be- schlossen: sie hat die freigrenzen für eige- nes vermögen und einkommen deutlich angehoben, außerdem wird das partnerver- mögen nicht mehr herangezogen. das gesetz bringe drei wesentliche verbes- serungen für menschen mit behinderun- gen, sagte nahles: zum einen vereinfache es die verwaltung, weil nun ein antrag aus- reiche, wo früher viele nötig gewesen seien. dass die einkommen und vermögen von ehepartnern und lebensgefährten künftig nicht berücksichtigt würden, sei ein weite- rer wichtiger schritt, weil damit ein hei- ratshindernis beseitigt werde. zum dritten lohne es sich dank höherer freigrenzen künftig für menschen mit behinderungen, eine arbeit aufzunehmen. nahles sagte, es habe interessenkonflikte der verschiedenen beteiligten gegeben, die zum teil auch be- stehen blieben. auch wenn ein gutes fun- dament gelegt worden sei, blieben „noch baustellen“. der gesetzgebungsprozess war von zum teil heftigen protesten der betrof- fenen begleitet. vertreter der koalition lob- ten dies als neue form der beteiligungskul- tur. kurz vor ende der beratungen hatte die koalition noch nachgebessert. ein gutes zeichen, fand die spd-sozialpolitikerin katja mast: dass es „zehn monate vor einer bundestagswahl“ gelungen sei, sich auf 68 änderungsanträge zu verständigen, sei „nicht trivial“ und ein beleg für das funk- tionieren von demokratie, parlamentaris- mus und föderalismus. das gesetz sei die „größte sozialreform“ seit inkrafttreten des sgb ix und mache das leben vieler men- schen mit behinderungen leichter, betonte mast. dass dafür „800 millionen euro jahr für jahr“ in die hand genommen würden, belege, dass es sich nicht um ein „sparge- setz“ handele. es erleichtere menschen, die in werkstätten arbeiteten, den zugang zu ersten arbeitsmarkt und ermögliche durch den zugang zu bildung den beruflichen aufstieg. für die union betonte karl schiewerling (cdu), man habe im parlamentarischen verfahren viele divergierende interessen ausgleichen müssen. das sei „mühsam“ ge- wesen, man habe aber „den richtigen weg“ eingeschlagen. ab 2020 sei einkommen bis 30.000 euro und vermögen bis 50.000 euro anrechnungsfrei, wer mehr habe, leis- te einen eigenbeitrag. dass einkommen und vermögen von partnern künftig nicht mehr herangezogen würden, beende ein faktisches „heiratsverbot“. man erhöhe die entgelte der menschen in werkstätten. zu- dem könnten arbeitgeber künftig unbefris- tete lohnkostenzuschüsse für menschen mit behinderungen von bis zu 75 prozent bekommen; dies erhöhe deren chance, in den ersten arbeitsmarkt zu wechseln. mit all dem könne man „zufrieden sein“. opposition unzufrieden deutlich fiel die kritik der opposition aus. so sagte links- fraktionschef dietmar bartsch, die linke habe hoffnung gehabt, als sich union und spd im koalitionsvertrag die gleichberech- tigte teilhabe von behinderten vorgenom- men habe. es gebe auch verbesserungen im gesetz. insgesamt aber werde uneinge- schränkte teilhabe „nicht erreicht“. noch immer gebe es die möglichkeit, menschen zu einem leben im heim zu zwingen oder sie dazu zu zwingen, ihre assistenz zu tei- len. dies verhindere teilhabe. die rechte der behinderten würden „aus kostengrün- den“ beschnitten, monierte bartsch. durch die eingefügten änderungen würden zwar „einige der härten“ des ursprünglichen entwurfs abgemildert, ihr eigenes ziel ha- be die koalition aber „nicht erreicht“. ka- trin göring-eckardt (grüne) sagte, dank der lautstarken proteste von betroffenen seien einige der ursprünglich geplanten re- gelungen verbessert worden. jedoch seien die betroffenen „immer noch enttäuscht“. das gesetz sei „ein anfang, mehr nicht“. die bundesbehindertenbeauftragte verena bentele nannte das gesetz eine „basis“, auf der man weiterarbeiten könne. sie kritisier- te aber, dass sich menschen mit behinde- rung künftig einige assistenzleistungen tei- len sollen. in diesem sogenannten pooling liege die gefahr, dass behinderte keine an- dere wahl hätten, als in einem heim zu le- ben, um bestimmte leistungen bekommen zu können. susanne kailitz t die gesetzesänderung soll dazu beitragen, mehr behinderte menschen in arbeit zu bringen. © picture-alliance/dpa systemwechsel soziales neues teilhabegesetz für behinderte beschlossen > kompakt teilhabe der behinderten > betroffene in deutschland leben rund 7,5 millionen menschen mit schweren behinderungen, 700.000 beziehen ein- gliederungshilfe. > system die eingliederungshilfe wird aus der sozialhilfe herausgelöst und im sozialgesetzbuch ix angesiedelt. > freigrenzen für behinderte steigen die freigrenzen beim vermögen auf 50.000 euro (aktuell 2.600 euro) und beim ein- kommen auf 30.000 euro. partnervermö- gen werden nicht mehr herangezogen. fünf euro mehr für hartz-iv-empfänger arbeit i opposition kritisiert »gezieltes kleinrechnen« des existenzminimums die regelsätze in der grundsicherung stei- gen ab 1. januar 2017. fünf euro mehr und damit 409 euro monatlich erhalten künftig alleinstehende hartz-iv-empfän- ger. den größten sprung gibt es in der gruppe der kinder im alter von 6 bis 14 jahren, die auf grundsicherung ange- wiesen sind und künftig 21 euro mehr be- kommen. in namentlicher abstimmung verabschiedete der bundestag in der ver- gangenen woche einen entsprechenden gesetzentwurf aus dem hause von bundes- sozialministerin andrea nahles (spd), den der ausschuss für arbeit und soziales in ei- nigen punkten modifiziert hat (18/9984, 18/10519). 440 parlamentarier stimmten mit ja, 99 mit nein, bei einer enthaltung. die wichtigste änderung betrifft die soge- nannten erstrentner. personen, die aus der grundsicherung, die anfang des monats gezahlt wird, in die rente übergehen, die ende des monats gezahlt wird, können ein überbrückungsdarlehen erhalten, das nur in zumutbarer höhe zurückgezahlt werden muss. doch auch damit war die opposition nicht zu besänftigen. linke und grüne lehnten den gesetzentwurf ab. hauptkritikpunkt war die von der bundesregierung gewählte methodik der bedarfsermittlung. von ei- nem „gezielten kleinrechnen des sozio- kulturellen existenzminimums“ sprach katja kipping (die linke). für die berech- nung sei ein modell gewählt worden, in dem mehrere haushalte über drei monate ihre konsumausgaben festgehalten hätten. von den ärmsten 15 prozent werde dann abgeleitet, „wo angeblich das existenzmi- nimum liegt“. das durchschnittliche ein- kommen der betrachteten haushalte, argu- mentierte kipping, habe bei 764 euro gele- gen, „also weit unter der armutsgrenze“. dazu seien noch jede menge abschläge ge- kommen. „das ist große bevormundung durch materielle daumenschrauben“, rüg- te die linken-abgeordnete. jana schimke (cdu) sah das ganz anders. die auf der einkommens- und verbrauchsstichprobe 2013 aufbauende methodik zur berech- nung des regelsatzes habe sich bewährt und sei verfassungskonform. hilfebedürfti- ge erhielten weiterhin ausreichend leistun- gen im sinne des existenzminimums, ur- teilte sie. dass die erhöhungen „moderat“ ausgefallen seien, nannte schimke ein sig- nal an die menschen im land, „die diese leistungen mit ihren steuern und einkom- men finanzieren“. wolfgang strengmann-kuhn (grüne) teilte hingegen die kritik kippings. „wir brau- chen eine grundsicherung, bei der der re- gelsatz vernünftig berechnet ist“, sagte er. zugleich machte der grünen-abgeordnete deutlich, dass es darum gehen müsse, mehr menschen aus der grundsicherung heraus- zuholen. das könne mit der von seiner fraktion befürworteten garantie-rente ebenso wie mit der „grünen kindersiche- rung“ gelingen. auch in der spd-fraktion gibt es offenbar zweifel an der methodik. man müsse sich genau anschauen, „ob wir mit unserer me- thodik ein valides verfahren haben, um ge- rade für kinder angemessene regelsätze zu ermitteln“, sagte dagmar schmidt. die sei „eine aufgabe für die zukunft“. mit den stimmen der koalition verabschie- dete der bundestag außerdem änderungen bei den leistungen für asylbewerber (18/9985, 18/10521). sie bekommen künf- tig weniger geld in die hand, da mehr sachleistungen abgerechnet werden. auch dieser entwurf fand keine zustimmung bei linken und grünen. götz hausding t weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper die hartz-iv-sätze werden angehoben. © picture-alliance/ sven simon