schutzbedürftig das parlament - nr. 8 - 22. februar 2016 kultur und bildung 13 marktmacht kontra kreativität recht anhörung über umsetzung der neuen eu-richtlinie zur urheberrechtsvergütung wer etwas besitzt, kann geld verlangen, wenn andere es nutzen wollen. das gilt auch für das lied, bild oder gedicht, das jemand mit viel kreativität geschaffen hat. für die urheber ist es allerdings schwer, von jedem, der ihr geistiges eigentum sen- det, druckt oder online stellt, angemessene vergütungen einzutreiben. dies überneh- men verwertungsgesellschaften. da mit den digitalen medien immer mehr urhe- berrechte grenzübergreifend genutzt wer- den, will die europäische union das recht der verwertungsgesellschaften in ihren mit- gliedsländern harmonisieren. ein gesetz- entwurf (18/7223), mit dem die bundesre- gierung die entsprechende eu-richtlinie in nationales recht übertragen will, war ver- gangene woche gegenstand einer öffentli- chen anhörung des rechtsausschusses. gebühren auf geräte in der anhörung trat vor allem der interessenskonflikt zwi- schen verwertungsgesellschaften und der geräteindustrie zutage. da es unmöglich ist, von jedem, der privat eine datei spei- chert oder einen artikel fotokopiert, eine urheberrechtsvergütung einzutreiben, müssen beim verkauf der dafür benötigten geräte gebühren an die verwertungsgesell- schaften abgeführt werden. diese verteilen sie an die urheber weiter. weil es aber oft schwierigkeiten gibt, diese vergütung ein- zutreiben, sieht der gesetzentwurf eine si- cherheitsleistung vor, die von den herstel- lern zu hinterlegen ist. rechtsanwalt stefan laun als vertreter der geräteindustrie griff diese regelung scharf an. sie sei systemfremd und zudem zu un- bestimmt. im übrigen sei der forderungs- ausfall „die absolute ausnahme“ und kei- nesfalls die regel. immerhin hätten sich die einnahmen der verwertungsgesell- schaften aus den betroffenen produkten innerhalb weniger jahre auf über 300 mil- lionen euro verdoppelt. dagegen sind aus sicht der zentralstelle für private überspielungsrechte (zpü), die neun verwertungsgesellschaften gegenüber der geräteindustrie vertritt, die „vorgesehe- nen gesetzlichen bestimmungen grund- sätzlich geeignet“. zpü-gesellschafterver- treter jürgen becker appellierte an den ge- setzgeber, die verwertungsgesellschaften und damit die rechteinhaber gegenüber der „verhandlungsmacht der teils multina- tionalen rechtenutzer“ zu stärken. der berliner rechtsanwalt oliver poche, dessen kanzlei nach eigenen angaben so- wohl urheber als auch online-unterneh- men vertritt, wies jedoch auf die lage ins- besondere von start-up-firmen hin. die verlangte hinterlegung einer sicherheits- leistung könne für sie zu einer „marktein- trittshürde“ werden. eugh-urteil eine große rolle spielte ein urteil des europäischen gerichtshofs vom 12. november 2015, demzufolge die zah- lung von urheberrechtsvergütungen an verleger nicht vom europäischen recht ge- deckt ist. dieses urteil hatte bereits den bundesrat veranlasst, in seiner stellung- nahme (18/7453) zu dem gesetzentwurf die regierung aufzufordern, sich für eine europäische festschreibung dieses verleger- rechts einzusetzen. robert staats, ge- schäftsführer der verwertungsgesellschaft wort, wandte ein, dass eine europarechtli- che klärung lange dauere. die eugh-ent- scheidung lasse auch eine festschreibung der verleger-ansprüche im nationalen recht zu. er forderte die abgeordneten auf, dies zu tun. kritisch wurde eine regelung bewertet, nach der neben der persönlichen anwesen- heit von urhebern in der mitgliederver- sammlung einer verwertungsgesellschaft auch die elektronische abstimmung er- möglicht werden soll. die abstimmungs- systeme seien derzeit noch zu anfällig für fehler oder manipulationen, sagte tobias holzmüller, chefjustitiar der verwertungs- gesellschaft gema, ein. peter stützle t unterrepräsentiert frauen grüne scheitern mit antrag zur förderung die fraktion bündnis 90/die grünen ist mit ihrer initiative zur frauenförderung in der kulturbranche gescheitert. der bundes- tag lehnte den entsprechenden antrag (18/2881, 17/7351) am vergangenen frei- tag mit den stimmen der koalitionsfraktio- nen gegen das votum von linksfraktion und grünen ab. die grünen hatten gefor- dert, dass der bund bei den durch ihn fi- nanzierten institutionen und projektträ- gern eine geschlechterparitätische vergabe von führungspositionen, intendanzen, sti- pendien und werkaufträgen sowie bei der besetzung von orchestern und bei ausstel- lungen von werken zeitgenössischer künst- ler und künstlerinnen festlegt. dies müsse auch bei der besetzung von jurys zur aus- wahl von preisen, förderprogrammen und projekten gelten. die kulturpolitischen sprecherinnen der grünen, ulle schauws, und der linken, sigrid hupach, warben eindringlich für die annahme des antrags. frauen seien in füh- renden stellen im kulturbetrieb noch im- mer deutlich unterrepräsentiert. mit blick auf die berlinale führten sie das beispiel film an. so fließen laut einer aktuellen studie rund 83 prozent der filmförderung an filme, bei denen männer regie führen, und nur 17 prozent an filme mit regisseu- rinnen. das liege sicherlich nicht an der qualität weiblicher regisseure. schauws und hupach plädierten deshalb für die einführung von quoten. diese würden nicht, wie oft behauptet, den wettbewerb verzerren, sondern eine wettbewerbsver- zerrung beseitigen. studie des kulturrates auch die spd- kulturpolitikerin hiltrud lotze bemängelte die andauernde strukturelle benachteili- gung von frauen im kulturbetrieb. ebenso wie ihre cdu-kollegin ursula groden-kra- nich sprach sie sich für eine paritätische besetzung von jurys aus. groden-kranich mahnte jedoch, dass gleichstellung nicht allein sache des gesetzgebers sei, sondern eine gesamtgesellschaftliche aufgabe. die beiden koalitionspolitikerinnen verwiesen darauf, dass der deutsche kulturrat derzeit die fortsetzung der studie „frauen in kunst und kultur“ erarbeite. diese werde wohl in diesem quartal veröffentlicht, dann könne man über konkrete schritte verhandeln. aw t weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper kurz rezensiert das legendäre radio eriwan lässt grüßen: „warum gibt es in russland noch ‚liberale‘ zeitungen und fernsehsender?“ peter po- merantsevs lapidare antwort lautet: „weil die strippenzieher eine scharfe waffe brau- chen, um andere strippenzieher auszu- schalten.“ immer wenn sich kommunisten und selbsternannte „patrioten“ in den rus- sischen talkshows gegenseitig an die gur- gel gingen, bleibe beim zuschauer das ge- fühl zurück, präsident putin sei im ver- gleich zu dieser „mischpoke“ der einzige zurechnungsfähige politiker, meint pome- rantsev in seinem brillant geschriebenen buch. der autor wuchs in london auf nachdem seine eltern als dissidenten in den 1970er jahren aus der sowjetunion geflohen wa- ren. 2006 kehrte pomerantsev nach mos- kau zurück, arbeitete zunächst als assis- tent, dann als produzent und autor für ver- schiedene fernsehsender. hautnah erlebte er, wie die mechanismen der staatspropa- ganda funktionieren. detailliert beschreibt er, wie der „chefideologe von ganz russ- land“, wladimir surkow, einmal wöchent- lich die leiter der fernsehsender in sein bü- ro im kreml bestellte, um ihnen die richtli- nien für die nächste woche zu diktieren, wer der aktuelle feind sei und wie man pu- tin als „präsidenten der stabilität“ in den köpfen der zuschauer verankern solle. zu surkows „geniestreichen“ zählt pome- rantsev eine neue variante des autoritaris- mus: die opposition wird nicht einfach un- terdrückt, vielmehr darf sie sich innerhalb der vorhandenen ideologien und bewegun- gen entwickeln, um am ende ad absurdum geführt zu werden. so dominiere der kreml alle formen des politischen diskurses, um keine unabhängige bewegung außerhalb seiner mauern entstehen zu lassen. sein einfluss erstrecke sich sogar auf die mos- kauer hipster, das medienhaus snob, wel- ches das image der westlich orientierten „globalen russen“ fördere. investigative journalisten, die untersuchen, wie steuer- gelder unterschlagen werden, konnte peter pomerantsev hingegen nirgends ent- decken. manu t peter pomerantsev: nichts ist wahr und alles ist möglich deutsche verlags-anstalt, münchen 2015; 304 s., 21,99 € das marketing für „drogen“ könnte kaum lauter sein. auf dem cover leuchten namen wie noam chomsky, naomi klein und glenn greenwald. ihre einhellige botschaft: greift zu! lohnende lektüre! chomsky meint gar: „phantastisch!“ aber was ge- nau will uns einer der größten intellektuel- len unserer zeit damit sagen? lobt er die recherche des britischen journalisten oder seinen appell, drogen zu legalisieren? fast 100 jahre nach dem beginn des dro- genkrieges war hari auf einem „seiner un- bedeutenderen schlachtfelder“ angekom- men: eine verwandte stürzte wegen ihres kokainkonsums in eine krise, ein ex-freund wechselte von heroin zur crackpfeife. mit diesen persönlichen eindrücken beginnt hari, der mit artikeln in der „new york ti- mes“ und im „guardian“ bekannt wurde, seine recherchen im drogenmilieu. in form von reportagen schildert der journalist die konsequenzen, die das verbot des freien drogenkonsums in den 1930er jahren in den usa nach sich zog. insbesondere legt er dar, wie diese entscheidung der drogen- mafia in die hände spielte. dabei vergleicht er die anti-drogen-politik mit der prohibiti- on, die letztlich scheiterte und aufgegeben wurde. wie ein roter faden durchzieht haris buch die these, dass die politik des lückenlosen verbots eines freien drogenkonsums nicht durchzusetzen ist und deshalb fehlschlagen muss. deshalb sollte die politik aufhören, die süchtigen zu verfolgen und sie statt- dessen in die gesellschaften zu integrieren. dem „krieg gegen die drogen“ in deutsch- land, der „heimat des rausches“, widmet hari ein eigenes kapitel. darin sprechen sich der journalist mathias bröckers, der münsteraner polizeipräsident hubert wim- ber sowie der bundestagsabgeordnete und frühere thüringer polizeibeamte frank tem- pel (linke) für die legalisierung der drogen aus; denn nur so könne der staat zumin- dest die „kontrolle über das produkt“ er- langen. insgesamt kommt deutschland bei hari gut weg: als erstes land der welt, das mit fixerstuben süchtige vor einer überdo- sis und hiv bewahrt habe. manu t johann hari: drogen. die geschichte ei- nes langen krieges s. fischer verlag, frankfurt/m. 2015; 438 s., 24,99 € e r ist kriminell aber lukrativ – der handel mit antiken aus raubgrabungen, diebstählen und plünderungen aller art. „nach schätzungen der unesco und des büros der ver- einigten nationen für drogen- und verbre- chensbekämpfung liegen die umsätze des antikenhandels jährlich bei geschätzten sechs bis acht milliarden us-dollar“, sagte der vorsitzende des kulturausschusses, siegmund ehrmann (spd), am vergange- nen donnerstag in der ersten lesung des neuen kulturgutschutzgesetzes (18/7456). es handle sich „um ein weites feld organi- sierter kriminalität und terrorfinanzie- rung“, fügte ehrmann hinzu. mit der von kulturstaatsministerin monika grütters (cdu) vorgelegten gesetzesnovel- le soll dem illegalen handel ein riegel vor- geschoben werden. und zumindest an die- sem punkt weiß grütters alle fraktionen im bundestag hinter sich. allerdings soll das gesetz nicht nur die einfuhr nach deutschland und die rückgabe von illegal gehandelten kulturgütern neu regeln, son- dern auch die ausfuhr ins ausland. an die- sem punkt hatte sich über monate eine un- gewöhnlich heftige, mitunter hysterische debatte in der öffentlichkeit entzündet. vor allem kunsthändler und sammler wa- ren gegen das vorhaben sturm gelaufen. sigrid hupach, kulturpolitische sprecherin der linksfraktion, begrüßte grütters´ ini- tiative ausdrücklich. die „barbarischen kulturzerstörungen“ an den antiken stät- ten in mossul, hatra, nimrud und palmyra durch die terrormiliz des sogenannten „is- lamischen staats“ machten mehr als deut- lich, dass sich deutschland endlich gegen den handel mit raubkunst und artefakten aus raubgrabungen vorgehen muss. dieser sichtweise schlossen sich die redner aller fraktionen an. evaluation neu ist diese erkenntnis je- doch nicht. den handlungsbedarf hatte bereits die bundesregierung im frühjahr 2013 in ihrem evaluationsbericht zum kul- turgutschutzrecht (17/13378) festgestellt. union und spd hatten sich deshalb in den koalitionsverhandlungen darauf verstän- digt, die geltenden gesetze zu novellieren und in einem gesetz zusammenzufassen. so erwies sich das kulturgüterrückgabege- setz von 2007. mit dem deutschland das unesco-übereinkommen von 1970 über „maßnahmen zum verbot und zur verhü- tung der rechtswidrigen einfuhr, ausfuhr und übereignung von kulturgut“ mit 37-jähriger verspätung umgesetzt hatte, als wenig wirksam. vor allem die regelung, nach der importe von kulturgütern unter- sagt werden, wenn diese in ihren her- kunftsländern gelistet sind und diese lis- ten im bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, war untauglich. kulturgüter aus raubgrabungen tauchen naturgemäß von vornherein auf keiner liste auf. herkunftsnachweis das listenprinzip soll nun umgedreht und der import nur bei vorlage „geeigneter unterlagen“, mit de- nen die rechtmäßige einfuhr nachgewiesen werden kann, erlaubt sein. dies sind nach dem gesetzestext „insbesondere ausfuhr- genehmigungen des herkunftsstaates“ – al- lerdings nur, wenn sie „nach dem recht des herkunftstaates erforderlich sind“. die kulturpolitische sprecherin der frakti- on bündnis 90/die grünen, ulle schauws, hält diese formulierung für „noch immer zu lax“, ein klarer herkunftsnachweis wer- de nicht gefordert. dies würde auch von fachleuten kritisiert und es stelle sich die frage, warum dies nicht berücksichtigt worden sei. „waren die eingaben der händlerlobby am ende doch wichtiger?“, fragte schauws an grütters gewandt. die öffentliche kritik der kunsthändler in den vergangenen monate drehte sich je- doch weniger um die frage, was ins land darf, sondern darum, was das land verlas- sen darf. die gesetzesnovelle sieht vor, dass die ausfuhr von kulturgütern ab ei- nem bestimmten wert und alter genehmi- gungspflichtig ist und dass „national wert- volles kulturgut“ nicht ausgeführt werden darf. dagegen waren kunsthändler und sammler, aber auch künstler sturm gelau- fen. sie befürchten, dass ihre gemälde, skulpuren und anderen kunstwerke dra- matisch an wert verlieren, wenn sie nicht mehr auf den internationalen kunstmärk- ten gehandelt werden dürfen. das käme ei- ner „kalten enteignung“ gleich. grütters erinnerte in der debatte daran, dass diese praxis gemäß des kulturgut- schutzgesetzes von 1955 seit mehr als 60 jahren gilt – und zwar „fast ausnahms- los konfliktfrei“. neu ist allerdings, dass diese ausfuhrbeschränkungen zukünftig auch für den eu-binnenmarkt gelten sol- len. so soll die erteilung von ausfuhrge- nehmigungen in eu-länder an bestimmte alters- und wertgrenzen gebunden sein. mit ausnahme deutschlands und der nie- derlande gelten solche regelungen in den eu-mitgliedstaaten seit vielen jahren. wert und altersgrenzen bei der umset- zung der entsprechenden eu-verordnung ist grütters den händlern und sammlern bereits ein ganzes stück entgegengekom- men. so soll beispielsweise der export ei- nes gemäldes erst ab einem alter von 70 jahren und einem wert von 300.000 euro genehmigungspflichtig sein. die eu zieht die grenze bereits ab 50 jahren und 150.000 euro. für aquarelle sieht der ge- setzentwurf grenzen von ebenfalls 70 jah- ren und 100.000 euro vor, die eu-verord- nung 50 jahre und 30.000 euro. identisch hingegen sind die bestimmungen für ar- chäologische fundstücke und bestandteile von kunst- und baudenkmälern. hier soll im deutschem recht ebenso wie in der eu- verordnung eine altersgrenze von 100 jah- ren unabhängig vom wert gelten. national wertvoll gänzlich untersagt werden können soll hingegen die ausfuhr, wenn es sich um „national wertvolle kul- turgüter“ handelt und diese auf den ent- sprechenden listen der bundesländer ein- getragen sind. eingetragen werden können alle kulturgüter, die sich im öffentlich ei- gentum oder im bestand einer öffentlich- rechtlichen einrichtung oder einer einrich- tung, die vorwiegend aus mitteln der öf- fentlichen hand finanziert wird. betroffen können auch leihgaben sein – allerdings nur dann, wenn der verleiher der listen- eintragung auch zustimmt. im sommer vergangenen jahres hatte der maler georg baselitz nach der veröffentli- chung eines ersten referentenentwurfs des gesetzes zehn seiner bilder, die als dauer- leihgabe im dresdner albertinum ausge- stellt waren, zurückgefordert. auch der ma- ler gerhard richter hatte sich vehement ge- gen das gesetz ausgesprochen. er lasse sich von niemandem vorschreiben, was er mit seinen bildern mache. doch nach dem ge- setzentwurf muss er das auch nicht, wenn er der listeneintragung wiederspricht. die csu-abgeordnete astrid freudenstein interpretierte die proteste aus dem kunst- handel gegen das gesetz als beleg für seine wirkmächtigkeit. es könne „dazu führen, dass kunsthändler einen antrag mehr schreiben müssen als bisher. und es kann in letzter konsequenz in einzelfällen dazu führen, dass händler ihr national wertvol- les kulturgut in deutschland für weniger geld an den mann bringen, als sie es viel- leicht in london getan hätten“. doch ein medikament ohne nebenwirkungen, so führte freudenstein aus, stehe im dringen- den verdacht, dass es auch keine haupt- wirkung habe. selbst oppositionspolitike- rin sigrid hupach (linke) sprang grütters zur seite: die „öffentlich inszenierte em- pörung über den staatlichen eingriff ins ei- gentum oder das reden vom ende des kunsthandelsstandortes deutschland sind unangebracht“. klare definition gefordert ulle schauws (grüne) hingegen warf grütters vor, durch eine „unprofessionelle und unbedachte kommunikation“ die verunsicherung un- ter künstlern, händlern und sammlern mitverursacht zu haben. „so übertrieben die ängste mitunter gewesen sind, sie, frau kulturstaatsministerin, waren an der aufge- heizten und feindseligen öffentlichen de- batte alles andere als unschuldig“, sagte die grünen-parlamentarierin. sie monierte, dass die definition des begriffs „national wertvolles kulturgut“ zu unbestimmt sei. es wäre fatal, wenn der eindruck entstehe, die bestimmung, was national wertvoll ist, sei je nach fall abhängig vom geschmack der politisch verantwortlichen. schauws schlug die bildung eines runden tisches mit vertretern des bundes und der länder sowie kunstexperten vor, um eine „ausrei- chende und befriedigende“ definition des begriffs zu erarbeiten. nach dem gesetzentwurf soll ein kultur- gut als national wertvoll gelten, wenn „es besonders bedeutsam für das kulturelle er- be deutschlands, der länder oder einer seiner historischen regionen und damit identitätsstiftend für die kultur deutsch- lands ist und seine abwanderung einen wesentlichen verlust für den deutschen kulturbesitz bedeuten würde“. zum selbst- verständnis einer kulturnation, so argu- mentierte staatsministerin grütters, gehöre der konsens, dass kulturgut „keine ware wie jede andere ist und auch keine geldan- lage wie jede andere“. so mancher kunst- händler scheint diesen satz aber nicht zu unterschreiben. alexander weinlein t kultur- und handelsgut:eine ägyptische mumienmaske auf der basler messe für kunst der antike © picture-alliance/dpa schutzbedürftig kultur die ein- und ausfuhr von antiken, kunstwerken und anderen kulturgütern soll stärker reglementiert werden > stichwort kulturgutschutzgesetz > einfuhr kulturgüter sollen nur dann im- portiert werden dürfen, wenn dokumen- te insbesondere aus den herkunftslän- dern über den rechtmäßigen besitz aus- kunft geben. > ausfuhr der verkauf von kulturgütern ins ausland, auch innerhalb der eu, muss ab einem bestimmten wert und al- ter genehmigt werden. die ausfuhr von „national wertvollem kulturgut“ ist un- tersagt.