"ein falscher anreiz" 2 menschen und meinungen das parlament - nr. 18 - 02. mai 2017 gastkommentare erwerbsminderung ohne abschläge? solidarität verdient pro m it ihrer rentenpolitik in dieser wahl- »ein falscher anreiz« martin rosemann eine abschaffung der abschläge bei der erwerbsminderungsrente wäre zu riskant, sagt der spd- rentenexperte selbst das diw plädierte dafür, die ge- setzliche rente stärker zu stützen, weil eine weitere schwächung gerade die un- tere vermögenshälfte der bevölkerung treffe. wie kann das konkret aussehen? bundesarbeitsministerin andrea nahles hat dazu einen guten vorschlag gemacht, den der doppelten haltelinie für rentenni- veau und beitragssatz. beides geht nur zu- sammen, wenn man zusätzliche steuermit- tel in die hand nimmt. zum anderen sind weitere maßnahmen für bestimmte grup- pen nötig, wie die einbeziehung selbst- ständiger in die gesetzliche rente. stichwort betriebsrenten. sie wollen deren verbreitung in kleineren unterneh- men fördern. wieso hilft das beschäftig- ten mit niedrigem einkommen? wir verändern die förderung. wir führen nicht nur einen geringverdienerzuschuss für betriebsrenten ein. wir führen, und das ist ein sozialpolitischer meilenstein, einen freibetrag in der grundsicherung für zu- sätzliche freiwillige altersvorsorge ein. da- mit machen wir betriebliche altersvorsorge für geringverdiener sehr viel attraktiver als bisher. arbeitgeber sollen künftig von haf- tungsrisiken bei der betriebsrente befreit werden und nur noch für die eingezahl- ten beiträge haften. wer trägt dann das risiko? für uns ist wichtig, dass der verzicht auf garantien, der wegfall der arbeitgeberhaf- tung, nur in einem tariflichen umfeld pas- siert. wenn es keine garantien mehr gibt, dann muss ja jemand da sein, der die spielregeln definiert und die qualitätskon- trolle macht. und das können eigentlich nur die tarifpartner gemeinsam sein. und wie profitieren die beschäftig- ten, die in nicht tarifgebundenen unter- nehmen arbeiten? die tarifpartner werden ein interesse daran haben, dass auch möglichst viele nicht ta- rifgebundene unternehmen sich diesem betriebsrentenmodell anschließen. denn je größer diese kollektive sind, desto gerin- ger sind die verwaltungskosten und desto attraktivere angebote können die versiche- rer machen. die möglichkeit der nach- zeichnung des tarifvertrags ist in dem ge- setzentwurf deshalb bewusst angelegt. verschiedene konzepte für eine min- destrente liegen nun schon lange auf dem tisch. ist es nicht langsam an der zeit, hier voranzukommen? oder dann eben andererseits zu sagen: wir packen die weg, wir brauchen die nicht? ich glaube, dass sie nötig ist und dass es in den nächsten jahren noch deutlicher wird, dass sie nötig sein wird. der vorschlag von andrea nahles für eine solidarrente wird dem problem gerecht: menschen mit lan- ger erwerbsbiografie sollen, unter einbe- ziehung von kindererziehungszeiten, pfle- gezeiten und gewissen zeiten der arbeits- losigkeit, am ende eine rente haben, die zehn prozent über dem grundsicherungs- satz liegt. das ist ja für die meisten auch ei- ne frage der würde, im alter nicht zum sozialamt gehen zu müssen. das gespräch führte claudia heine. t martin rosemann ist seit 2013 für die spd abgeordneter des deutschen bundestags. im ausschuss für arbeit und soziales ist er berichterstatter seiner fraktion für rentenpolitik. s b e r k s a e r d n a © eva quadbeck, »rheinische post«, düsseldorf l l a o n g a t s a c o b a p - t t a b s l e d n a h © l peter thelen, »handelsblatt«, düsseldorf periode hat sich die große koalition an der nachfolgenden generation versündigt. durch die erhöhung der mütterrente und die einführung der rente ab 63 jahren für langjährig versicherte wurden die heute erwerbstätige generation und deren kinder mit zusätzlichen milliardenausgaben belastet, die sie nun jährlich aufbringen müssen. gegen die wirkli- chen probleme in unserem alterssicherungssystem – die drohende altersarmut und die miserable ab- sicherung schwerkranker – haben union und spd nichts unternommen. das war verantwortungslos. bevor die regierungsparteien nun im wahlkampf vollmundige versprechen zum rentenniveau oder zur mütterrente machen, sollten sie als erstes an die erwerbsminderungsrentner denken. sie verdie- nen wirklich unsere solidarität. das sind leute, die oft mitten in ihrer karriere durch eine schwere krankheit ausgebremst werden, in deren folgen sie ihrem job nicht mehr nachgehen können. sie drohen durchs soziale netz in hartz iv zu fallen. die große koalition hat in dieser wahlperiode eine minimale anpassung bei der erwerbsminderungs- rente vorgenommen, die aber eigentlich nur eine anpassung des systems der erwerbsminderungs- rente an die rente mit 67 darstellte. den trend der seit jahren sinkenden zahlungshöhe der erwerbs- minderungsrente konnte dieser homöopathische eingriff nur leicht abmildern. es wäre richtig, den vorstoß des cdu-sozialflügels aufzugreifen und die erwerbsminderungsrentner von abschlägen zu befreien. 1,9 milliarden euro kosten pro jahr sind eine hohe summe. doch anders als die mütterren- te und die rente ab 63 würde diese maßnahme gezielt gegen den sozialen abstieg der betroffe- nen in hartz iv oder grundsicherung wirken. der abschläge bei erwerbsminde- rungsrenten ist überaus nachvollzieh- bar. was kann ein versicherter dafür, wenn er so krank wird, dass er nicht mehr arbei- ten kann? wie kommt die politik dazu, ihn dafür mit einer rentenkürzung zu bestrafen? ist das ver- tretbar, zumal die weitere lebenserwartung der betroffenen oft nicht besonders hoch ist? gerecht- fertigt wird der versicherungsmathematische ab- schlag von 0,3 prozent pro monat mit der länge- ren rentenbezugsdauer bei früherem rentenbe- ginn. selbst wenn sie in jungen jahren erkranken, erreichen erwerbsgeminderte aber oft nicht ein- mal die durchschnittliche rentenbezugsdauer von derzeit 18 jahren. gleichwohl hat das bundesverfassungsgericht die abschläge mit dem grundgesetz für vereinbar er- klärt. und es hatte dafür gute gründe. es ist näm- lich nicht immer so leicht feststellbar, ob ein an- tragsteller wirklich erwerbsunfähig ist oder eine erkrankung nur vortäuscht. dies gilt vor allem für psychische erkrankungen, die inzwischen die hauptursache von erwerbsminderungsrenten sind. insoweit ist die erwerbsminderungsrente sehr an- fällig für missbrauch. wie sehr, zeigt ein blick in die vergangenheit: als es noch keine abschläge bei vorzeitigem rentenbeginn gab, machten er- werbsminderungsrenten bis zu 60 prozent der neu gewährten renten in einem jahr aus. aktuell sind es 17 prozent. zum teil wurden früher versicherte vom arbeitgeber sogar ermuntert, sich auf diese weise in die frührente zu verabschieden und ihren arbeitsplatz für jüngere frei zu machen. abschläge sind auch ein gutes argument für arbeitnehmer, sich einem solchen ansinnen zu widersetzen. risiko missbrauch contra die forderung nach einer abschaffung herr rosemann, zum zweiten mal in dieser legislaturperiode verlängert die koalition die zurechnungszeit bei der er- werbsminderungsrente. ist der hand- lungsbedarf so groß? eine erwerbsminderung ist eines der größ- ten armutsrisiken im alter. deshalb war es uns als koalition wichtig, hier noch einmal verbesserungen zu erreichen. die zurechnungszeit soll um drei jahre auf 65 jahre verlängert werden. be- freit das tatsächlich viele erwerbsgemin- derte aus der armutsfalle? ich denke ja. denn bezogen auf die indivi- duelle erwerbsbiografie macht es natürlich einen unterschied, ob man drei jahre mehr an zurechnungszeit hat oder nicht. das kann schon darüber entscheiden, ob man ein einkommen oberhalb oder unter- halb der grundsicherung hat. reicht das aus? nein. denn bemerkenswert ist, dass von denjenigen, die in die erwerbsminderung gehen, nicht einmal 50 prozent vorher ei- ne reha-maßnahme bekommen haben. das heißt, wir erreichen mit prävention und rehabilitation jene nicht, die es am dringendsten nötig hätten. es geht also auch darum, im voraus zu verhindern, dass jemand eine erwerbsminderungsrente beantragen muss. aber auch dazu hat die koalition einiges auf den weg gebracht. was spricht dagegen, die abschläge bei der erwerbsminderungsrente abzu- schaffen? es ist doch ein unterschied, ob jemand freiwillig in rente geht und ab- schläge in kauf nimmt oder ob man krankheitsbedingt dazu gezwungen ist. im grundsatz ja. aber in dem moment, wo die zurechnungszeit auf 65 jahre verlän- gert wird, ist es nicht mehr richtig. denn dann würde man unter umständen einen falschen anreiz für all jene setzen, die sich entscheiden, vor 65 in den ruhestand zu gehen. sie könnten dies dann nämlich über eine abschlagsfreie erwerbsminde- rungsrente versuchen, anstatt über die all- gemeine vorgezogene altersrente mit ab- schlägen. im übrigen sind die abschläge ja auf 10,8 prozent gedeckelt. insofern relati- viert sich das problem auch. warum sollen die verbesserungen bei der zurechnungszeit nur für neu-rent- ner ab 2018 gelten? das eine sind die kosten. zum anderen ha- ben verbesserungen oder verschlechterun- gen im rentenrecht in der vergangenheit immer nur für zukünftige rentner gegol- ten. das hat zum einen etwas mit einem gewissen vertrauensschutz zu tun. zum an- deren mit dem verwaltungsaufwand, der gravierend wäre, wenn alle bestandsrentner mit einbezogen würden. denn dann müss- te sich die rentenversicherung jeden ein- zelnen versicherungsfall noch einmal an- schauen. bei der mütterrente wurde es so ge- macht. es stimmt, wir haben bei der mütterrente eine ausnahme gemacht. das ging aber nur, weil wir eine pauschalregelung gefun- den haben. allerdings haben wir durch die verschiedenen reformen bei der erwerbs- minderungsrente jetzt fünf oder sechs pa- rallele rechtssituationen für die betroffe- nen, abhängig davon, wann sie in erwerbs- minderung gegangen sind. ich glaube schon, dass da ein sozialer sprengstoff drin liegt. deshalb wäre es aus meiner sicht sinnvoll, zu prüfen, ob man nicht für jene, die schon in erwerbsminderung sind, eine pauschale lösung finden kann. jedoch kann es auch bei einer pauschalierung zu ungerechtigkeiten im einzelfall kommen. wie wichtig ist das rentenniveau für den schutz vor altersarmut? © foto-ag gymnasium melle ist die diskussion also obsolet? nein. beim rentenniveau geht es mehr um die frage der verhinderung des sozialen abstiegs und darum, dass das system ins- gesamt die nötige akzeptanz hat. deshalb ist die diskussion schon sinnvoll, aber sie ist etwas anderes als die diskussion über altersarmut, wo man zielgenauere lösun- gen für bestimmte gruppen braucht. altersarmut hängt in erster linie von der erwerbsbiografie ab und nicht von der hö- he des rentenniveaus. von altersarmut werden in erster linie leute betroffen sein, die unterbrochene erwerbsbiografien ha- ben, entweder, weil sie selbstständig waren und nicht oder wenig in die rentenversi- cherung eingezahlt haben, oder weil sie zwar gearbeitet aber wenig verdient haben, länger arbeitslos waren oder längere fami- lienphasen hatten. die haben meist nur wenig davon, wenn das rentenniveau et- was höher ist. der dgb fordert einen grundsätzli- chen kurswechsel in der rentenpolitik hin zu einer stärkung der ersten säule, weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper parlamentarisches profil der armutsforscher: wolfgang strengmann-kuhn ein beitrag zur überwindung der altersarmut? „ein kleiner des niveaus der grundsicherung zu beziehen. was sie sich zusätz- lich selbst ersparen, bliebe davon unberührt. zum modell des demnächst 53-jährigen grünen-politikers, dessen eigene, in früheren arbeitsverhältnissen an den universitäten bie- lefeld, frankfurt am main und hohenheim erworbene ansprüche an die gesetzliche rente sich auf derzeit 500 euro belaufen, ge- hört auch, dass alle in die rentenkasse einzahlen sollten. auch selbständige. auch abgeordnete. dass ihm aus seiner zeit im beitrag“ – das immerhin. dass die bundesregierung er- werbsminderungsrentner besser stellen will, indem sie die zurechnungszeit um drei jahre anhebt, demnächst also auf das vollendete 65. lebensjahr, findet der sozialpolitische sprecher der grünen, wolfgang strengmann-kuhn, „nicht falsch“. aber auch nicht überwältigend. „was man eigentlich machen müsste“, meint er: „diejenigen, die aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeiten können, ohne abschläge in rente gehen lassen.“ das haben die autoren des „gesetzes zur verbesserung der leis- tungen wegen verminderter erwerbsfähigkeit“ freilich als system- widrig ausdrücklich abgelehnt. der habilitierte volkswirt strengmann-kuhn, der ein halbes wis- senschaftlerleben mit armutsforschung verbracht hat, kann darü- ber nur den kopf schütteln. systemwidrig im sinne seiner erfinder sei für erwerbsminderungsrentner gerade der abschlag. sei er doch für arbeitnehmer gedacht gewesen, die freiwillig früher in rente gehen. davon könne bei menschen, die krankheitshalber das berufsleben beenden müssen, indes keine rede sein. der große wurf, wie strengmann-kuhn ihn sich vorstellt, sähe oh- nehin völlig anders aus. die nachhaltige antwort auf das problem der altersarmut, die er seit langem in wissenschaftlichen publika- tionen wie in der politik verficht, wäre eine steuerfinanzierte „ga- rantierente“ von nach heutigem wert 900 euro im monat. sie stünde allen zu, die 30 jahre in die rentenkasse einzahlen und damit die gewissheit hätten, im alter ein einkommen oberhalb ..................................................................................................................................................... »diejenigen, die aus ge- sundheitlichen gründen nicht mehr arbeiten können, sollten ohne abschläge in rente gehen können.« l i e d e m m h c a / t b d © deutschen bundestag künftig höhere alterseinkünfte zustehen sollen als aus seiner beschäftigung als wissenschaftler, findet er ungerecht. er möchte zudem den rentenbeitrag vom arbeitsver- hältnis entkoppeln, eine bürger- statt einer erwerbstätigenversi- cherung. zur sozialpolitik – „mein herz-, leib- und magenthema“– fand strengmann-kuhn als student der volkswirtschaftslehre an der universität bielefeld. das war ende der 1980er jahre, als er ein se- minar belegt hatte über „theorie der alterssicherung“. daraus er- wuchs eine diplomarbeit über mögliche ökonomische effekte ei- ner mindestrente. von bielefeld wechselte strengmann-kuhn mit- te der 1990er jahre nach frankfurt an den lehrstuhl des ökono- men richard hauser für „verteilungs- und sozialpolitik“. thema seiner dortigen dissertation: „armut trotz erwerbstätigkeit“. mit den grünen verbindet ihn eine bis in deren gründungsphase zurückreichende, dauerhafte, wenn auch nicht durchweg stö- rungsfreie beziehung. er war 17, die partei gerade mal ein jahr alt, als er 1981 in seiner niederrheinischen heimatstadt moers mitglied wurde: „das ist die zeit, in der man politisch sozialisiert wird.“ friedensbewegung, umwelt, soziale gerechtigkeit waren seine themen. den ausschlag gab indes die begegnung mit einem anderen niederrheiner, dem künstler joseph beuys, der sich 1979 für die damals noch werdenden grünen um einen sitz im europar- lament beworben hatte. als die partei 1999 der deutschen beteiligung am kosovo-krieg zustimmte, kehrte ihr der enttäuschte pazifist den rücken. zwei jahre hielt er es im politischen niemandsland aus, dann trat er wieder ein und kandidierte 2005 auf der hessischen landesliste für den bundestag. der einzug gelang damals erst 2008 als nach- rücker. nach der nächsten wahl 2009 war er von anfang an dabei, wurde rentenpolitischer sprecher und mitglied im sozialaus- schuss. seit 2014 erlebt er jetzt seine dritte legislaturperiode und hofft, dass es nicht die letzte ist. winfried dolderer t mehr zum thema der woche auf den seiten 1 bis 3. kontakt: gastautor.das-parlament@bundestag.de herausgeber deutscher bundestag platz der republik 1, 11011 berlin fotos stephan roters mit der ständigen beilage aus politik und zeitgeschichte issn 0479-611 x (verantwortlich: bundeszentrale für politische bildung) redaktionsschluss 28. april 2017 anschrift der redaktion (außer beilage) platz der republik 1, 11011 berlin telefon (0 30)2 27-3 05 15 telefax (0 30)2 27-3 65 24 internet: http://www.das-parlament.de e-mail: redaktion.das-parlament@ bundestag.de chefredakteur jörg biallas (jbi) druck und layout frankfurter societäts-druckerei gmbh kurhessenstraße 4 – 6 64546 mörfelden-walldorf leserservice/abonnement frankfurter societäts-medien gmbh c/o intime media services gmbh postfach 1363 82034 deisenhofen telefon (0 89) 8 58 53-8 32 telefax (0 89) 8 58 53-6 28 32 e-mail: fs-medien@ intime-media-services.de abonnement jahresabonnement 25,80 €; für schüler, studenten und auszubildende (nachweis erforderlich) 13,80 € (im ausland zuzüglich versandkosten) alle preise inkl. 7% mwst. kündigung jeweils drei wochen vor ablauf des berechnungszeitraums. ein kostenloses probeabonnement für vier ausgaben kann bei unserer vertriebsabteilung angefordert 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