"das sind sensible fragen" 2 menschen und meinungen das parlament - nr. 21-22 - 22. mai 2017 gastkommentare hilft selbstkontrolle bei netzwerken? flankierend regeln pro »das sind sensible fragen« nadine schön die cdu-abge- ordnete fordert nachbesserungen am »facebook-gesetz«. die meinungsfreiheit dürfe keinesfalls ausgehöhlt werden euro. das sind saftige beträge. bußgelder soll es nicht geben, wenn ein betreiber einen beitrag nicht innerhalb der frist entfernt hat. sie sollen nur verhängt werden, wenn ein unternehmen sich grundsätzlich weigert, die im gesetz gefor- derten strukturen zu schaffen – wenn es al- so keinen vorladungsfähigen ansprech- partner in deutschland installiert und kei- ne beschwerdestelle einrichtet, die das prüfverfahren einleitet. facebook und co. muss klar sein, dass uns die einhaltung dieser vorgaben wichtig ist. deshalb die hohen bußgelder. allein facebook hat 30 millionen nutzer in deutschland. haben plattfor- men mit solchen dimensionen überhaupt die ressourcen, um die flut an beiträgen zu überprüfen? sie müssen ja nicht proaktiv jeden neuen eintrag prüfen, sondern nur die gemelde- ten. wobei das natürlich auch sehr viele sein werden. aber darunter wird es viele geben, die ganz offensichtlich nicht straf- rechtlich relevant sind und weitere, die ganz klar gegen gesetze verstoßen. span- nend ist der graubereich dazwischen. hier wird die prüfung sicher länger dauern. menschen, die ihre persönlichkeits- rechte verletzt sehen, sollen sich künftig direkt an die netzwerke wenden und he- rausfinden können, von wem ein kom- mentar stammt. ist das nicht das ende der anonymität im internet? das ist definitiv eine gefahr. deshalb wol- len wir als digitalpolitiker der unionsfrak- tion im gesetz unbedingt einen richter- vorbehalt verankern. wir müssen verhin- dern, dass jeder x-beliebige sich an face- book wenden und verlangen kann: gib mir mal die daten von nadine schön. mal ehrlich: hilft es im kampf gegen hass und hetze im internet, wenn ein einzelnes land regeln vorgibt? wäre es nicht sinnvoller, wenn die europäische union hier maßnahmen ergreift? zum einen werden die betreiber sozialer netzwerke mit dem gesetz verpflichtet, in deutschland aktiv zu werden, egal aus wel- chem land ein kommentar stammt. zum anderen aber haben sie recht: es wäre tat- sächlich sinnvoller, die probleme europä- isch zu lösen. wir sind dazu auch bereits im gespräch mit unseren kollegen in eu- ropäischen parlament. noch haben wir al- lerdings probleme mit dem nationalen ge- setz. welche? wir müssen es bei der eu noch notifizie- ren, um einen möglichen verstoß gegen europäische regeln auszuschließen. die diesbezügliche stillhaltefrist endet ende juni. national müssen wir unter anderem noch sehr genau festlegen, für wen das ge- setz eigentlich gilt. derzeit ist unklar, wer davon alles erfasst wird. natürlich geht es um die branchengrößen wie facebook, twitter und youtube. messengerdienste wie whatsapp sollten wir aber ausdrücklich ausschließen. die private kommunikation darf auf keinen fall betroffen sein. das gespräch führten claus-peter kosfeld und johanna metz. t nadine schön (cdu) sitzt seit 2009 im bundestag und ist als stellvertretende fraktionsvorsitzende zuständig für die bereiche „familie, senioren, frauen und jugend“ sowie „digitale agenda“. o t o f n h o r k © hagen strauß, »saarbrücker zeitung«. t a v i r p © christian schlüter, »berliner zeitung«, »berliner kurier« früher war es vor allem die korruption, die ei- ne gesellschaft und einen staat zersetzen konnte. heute kommen der hass im netz, die pöbeleien gegen alles und jeden sowie die vielen falschnachrichten dazu. das kann nie- mand hinnehmen, dem dieses land und diese ge- sellschaft am herzen liegen. auch kann niemand akzeptieren, dass multinatio- nale internetunternehmen, die ohnehin schon den alltag der menschen in vielen bereichen bestim- men und kontrollieren, sich dem kampf gegen die- ses gefährliche phänomen weitgehend entziehen. das hat nichts mit der aufforderung zur zensur zu tun. aber die grenzen zwischen meinungsfreiheit und demokratiefeindlichkeit sind im netz immer öfter fließend. das muss nicht so sein, wenn kon- zerne wie facebook ihre eigenen standards ein- hielten. in denen steht glasklar, dass botschaften, die menschen wegen ihrer rasse, religion oder sexuellen orientierung angreifen, sofort entfernt werden. nur zu. und zwar ohne wenn und aber. falls nötig, mit hohem personellen aufwand. auch im internet gilt überdies das strafrecht. das ungezügelte ist das kernproblem. dem muss der staat etwas entgegensetzen, weil er sich nicht auf die versprechungen der unternehmen verlas- sen kann. facebook & co sind keine gemeinnützi- gen vereine, auch wenn sie gerne so tun. deswe- gen hat der gesetzgeber gar keine andere wahl, als die selbstkontrolle flankierend zu regeln, wohl wissend um die probleme, die damit verbunden sein können. ob nun technischer natur oder durch das entstehen digitaler grauzonen. niemand will das netz autoritär beschränken. aber gar nichts zu tun, wäre verwerflich. weil man die konzerne da- mit aus ihrer eigenverantwortung entlassen wür- de – und ein stückweit auch die nutzer. zum gärtner gemacht wird, treffender: bun- desjustizminister heiko maas (spd) möchte soziale netzwerke wie facebook verpflichten, „offensichtlich rechtswidrige inhalte“ zu löschen oder zu sperren. ansonsten droht eine geldstrafe von bis zu 50 millionen euro. dabei zielt das „ge- setz zur rechtsdurchsetzung“ genannte vorhaben auf eine selbstverpflichtung dieser plattformen. sie sollen innerhalb einer eng bemessenden frist gegen tatbestände wie verleumdung oder volksverhet- zung vorgehen. die datenkonzerne, dessen ge- schäftsmodell aus der unbedingten reichweitener- höhung besteht, sollen also auf fake news und ha- te speech verzichten, auf den reichweitefördernden krawall – wenn er denn strafbar ist. von einer rechtsdurchsetzung kann hier allerdings nicht die rede sein, jedenfalls dann nicht, wenn sie als die vornehmste aufgabe eines rechtsstaats verstanden wird. stattdessen avancieren internet- firmen zu quasi-staatlichen zensuragenturen. sie werden in vorauseilendem gehorsam schon beim leisesten zweifel an der rechtmäßigkeit eines in- halts eingreifen – allein der hohen geldstrafen wegen. dabei müssen sie sachverhalte bewerten, zu deren überprüfung gerichte oft längere prozes- se über mehrere instanzen benötigen. das gesetz möchte uns solche umstände ersparen. und er- weist sich damit als rechtsrückzugsgesetz: priva- te, nur ihrem gewinn verpflichtete firmen werden gleichermaßen zu fahndern und richtern. hier, im privaten, muss das prinzip der gewalten- teilung selbstverständlich nicht mehr gelten. und der rechtsstaat, dessen pflege die pflicht des jus- tizministers doch wäre, hat sich in diesem unheim- lichen privatisierungsfuror einfach aufgegeben. rückzug vom recht contra selten war die redewendung vom bock, der frau schön, justizminister heiko maas (spd) will gegen hasskommenta- re, drohungen und absichtliche falsch- meldungen („fake news“) im internet vorgehen. welche dimension hat das thema inzwischen? die hetze im internet hat tatsächlich oder zumindest gefühlt zugenommen. zwar gab es immer schon extremes gedankengut, aber durch die sozialen netzwerke werden meinungen heute verbreitet. menschen, die radikale meinungen vertre- ten, treffen leichter auf andere menschen mit ähnlichen ansichten – und leben dann irgendwann in ihrer eigenen filterblase. vor allem bleiben drohungen oder belei- digende äußerungen oft einfach im netz stehen. das müssen wir als wehrhafte de- mokratie in den griff bekommen. schneller betreiber sozialer netzwerke sind laut telemediengesetz schon jetzt ver- pflichtet, rechtswidrige inhalte zu entfer- nen. warum braucht es ein neues gesetz? weil es in der praxis nicht funktioniert und die opfer von hasskommentaren selten zu ihrem recht kommen. versuche, das durchzusetzen, verlaufen meistens im san- de, weil es sehr mühsam ist, überhaupt ei- nen ansprechpartner bei internationalen großkonzernen wie facebook und twitter zu finden. mit dem gesetz wollen wir der bisherigen regelung mehr geltung ver- schaffen. die betreiber sollen strukturen schaffen, die es ermöglichen, strafbare in- halte schneller zu entfernen. tun sie es nicht, drohen bußgelder. haben sie persönlich schon schlechte erfahrungen mit beleidigungen oder gar drohungen im internet gemacht? auf meiner facebook-seite gibt es immer mal wieder posts, die gegen meine neti- quette verstoßen. gravierende oder sogar strafrechtlich relevante äußerungen waren bisher nicht dabei. meistens weise ich die personen darauf hin, nur selten entferne ich kommentare. man muss auch immer genau unterscheiden: was ist wirklich straf- bar und was entspricht nur nicht dem gu- ten umgangston? diese frage berührt ei- nen sehr sensiblen punkt. kritiker des gesetzes warnen davor, dass private unternehmen darüber ent- scheiden sollen, wo die grenze zwischen meinungsfreiheit und strafbarkeit ver- läuft. wie wollen sie verhindern, dass ei- ne form von zensur etabliert wird? ich kann den vorwurf, dass wir den priva- ten unternehmen die entscheidung über- tragen, was wahrheit oder lüge ist, durch- aus nachvollziehen. zu regeln, wer was wann prüfen und gegebenenfalls löschen muss, kommt tatsächlich einer gratwande- rung gleich. klar ist: wir wollen die mei- nungsfreiheit schützen und nicht aushöh- len, schon deshalb müssen wir sehr vor- sichtig sein. es ist ungünstig, dass das jus- tizministerium das gesetz erst jetzt, so kurz vor der sommerpause, vorgelegt hat. uns bleibt damit nicht viel zeit für die par- lamentarische beratung. wir müssen den entwurf trotzdem gut prüfen und gegebe- nenfalls nachbessern. sorgfalt geht vor schnelligkeit. was ist besonders strittig? eine zentrale frage ist: wer definiert, ob ein inhalt strafbar ist oder nicht? sie beant- wortet der bisherige entwurf nur ungenü- gend. die unionsfraktion hat bereits an- fang des jahres in einem positionspapier vorgeschlagen, ein gremium zur selbst- kontrolle zu schaffen, eine art „regulierte selbstregulierung“. solche gremien gibt es bereits, etwa im bereich des jugendschut- zes – denken sie an die freiwillige selbst- kontrolle der filmwirtschaft (fsk). über- tragen auf die internetplattformen würde das bedeuten, dass nicht die plattformbe- treiber entscheiden, was geht und was © nadineschoen.de es muss auf jeden fall machbare fristen geben. bei eindeutigen fällen von volks- verhetzung oder rufmord haben die be- troffenen ein berechtigtes interesse, ent- sprechende einträge schnell aus dem netz entfernen zu lassen. klar ist aber auch, dass grenzfälle einer längeren prüfung bedür- fen. wir müssen unbedingt verhindern, dass die unternehmen aus angst vor buß- geldern einträge voreilig löschen. nicht, sondern eine vom staat kontrollierte und von den unternehmen finanzierte in- stanz, die alle sachverhalte nach klaren kriterien prüft. nach den bisherigen plänen sollen die betreiber offensichtlich rechtswidrige inhalte innerhalb von 24 stunden nach eingang der beschwerde entfernen, weni- ger offensichtlich strafbare inhalte inner- halb von sieben tagen. ist eine gründli- che prüfung in dieser zeit überhaupt möglich? im entwurf ist die rede von bußgel- dern in höhe von bis zu 50 millionen weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper parlamentarisches profil der nord-grüne: konstantin von notz das ganze verfahren ist unmöglich“, empört sich konstan- tin von notz, vize und netzpolitischer sprecher der grü- nen-fraktion. erst „auf der letzten kurve der legislaturpe- riode“ wolle justizminister heiko maas (spd) noch schnell sein netzwerkdurchsetzungsgesetz durchpauken – wo es doch um den „sensiblen bereich“ der meinungsfreiheit gehe und man entsprechend zeit für debatten brauche. dazu mit „mysteriösen veränderungen“ im gesetzestext nach einem referentenentwurf. von notz: „angesichts der dringlichen probleme von hatespeech und fakenews hätte das the- ma schon lange auf der gesetzesagenda der regierung stehen müssen. stattdessen hat sich maas allzu lange damit begnügt zu sagen: ,wir müssen mit facebook reden.´“ für den grünen aus schleswig-holstein sind inflationäre hassbekun- dungen und falschmeldungen im netz in zeiten von facebook,youtube und twitter zum problem geworden. allerdings müsse das instrumenta- rium zur bekämpfung rechtswidriger inhalte auch rechtsstaatlich sein. notz: „wir brauchen konsequenten persönlichkeitsschutz. es darf sich eben keine zensurmaschine entwickeln.“ wegen der gefahren von rechtsstreitigkeiten und hoher strafandrohungen im maas-gesetz – bis zu 50 millionen euro – würden internetfirmen künftig „in dubio pro löschung“ handeln, wenn das gesetz so komme. dies werde einer frei- en gesellschaft, in der diskussion und kritische stimmen heute viel über netzwerke im internet liefen, nicht gerecht, meint von notz. wie diffizil die vielen grenzfälle sein können, zeigt konstantin von notz am berühmten foto des „napalm-mädchens“ von 1972 aus viet- nam.weil das mädchen nackt war, löschte facebook das zeitgeschicht- liche dokument wegen angeblicher „kinderpornografie“. es entspann sich eine heftige debatte über zensur im netz. erst dadurch stellte fa- cebook das foto wieder online. „die zensurdebatte zeigt uns, wie sen- sibel das thema ist“, sagt von notz. „dieses problem wird es oft ge- ben, wenn im netz gelöscht wird. der gesetzentwurf von maas wird leider einer notwendigen differenzierung nicht gerecht.“ vor allem, weil es um grundrechte geht:was ist meinungsfreiheit, was persönlichkeitsverletzung, was volksverhetzung bei grenzwertigen äu- ..................................................................................................................................................... »angesichts der dringlichen probleme von hatespeech hätte das thema schon lange auf der gesetzes- agenda stehen müssen.« l i e d e m m h c a / t b d © ßerungen? „oft sind firmen überfordert, das zu entscheiden. das muss aber sorgfältig geklärt werden. da kommen wir bei kniffligen fällen an einer gerichtlichen klärung nicht vorbei.“ dies klammere das gesetz aus, wo vor allem auf „offensichtlich rechtswidrige inhalte“ abgestellt werde. für von notz bringt deshalb minister maas wegen des „sehr späten zeitpunkts“ der lesungen den erfolg des gesetzes selbst in gefahr. der 46-jährige konstantin von notz tritt im bundestag gerne im feinem anzug und krawatte auf, er bemüht sich trotz scharfer reden um feine manieren, sein haar ist gegelt. die bundestagskarriere des promovier- ten juristen und anwalts aus dem holsteinischen mölln mit schwer- punkten internet und bürgerrechten begann 2009. vor vier jahren wur- de er stellvertretender fraktionsvorsitzender für den riesenbereich in- nen, justiz und gesellschaftspolitik. als obmann im nsa-untersu- chungsausschuss wurde von notz zum bundesweit bekannten gesicht, wenngleich immer im schatten vom alt-68er hans-christian ströbele. von notz´ bundespolitischer aufstieg drohte aber zuletzt zu stocken, als der grüne nord-star robert habeck spitzenkandidat der grünen für die bundestagswahl 2017 werden wollte und dann von notz vom sicheren platz 2 der landesliste schleswig-holstein verdrängt hätte. doch der kieler umweltminister scheiterte anfang 2017 knapp in einer urabstim- mung gegen cem özdemir und so wurde von notz im februar erneut auf platz 2 gewählt. „ich bin sehr froh darüber“, sagt von notz. „was ich im bundestag mache, tue ich sehr gerne.“ das sagt er auch zu spe- kulationen („eine große ehre“), er könne in eine von den grünen mit- getragene bundesregierung einziehen. konstantin von notz gilt als realo in seiner partei, der nicht ewig in der opposition sein will. unter rot-rot-grün oder eher schwarz-grün-gelb? dazu äußert er sich nicht, auch weil beides „sehr komplizierte“ koali- tionen wären. das grünen-tief in umfragen besorgt ihn nicht: „vier monate bis zur wahl sind eine lange zeit. da kann sich viel ändern, sie- he der hype um martin schulz.“ mountainbikefahren und pilzesammeln sind hobbys des verheirateten vaters mit kleinem kind. hans krump t mehr zum thema der woche auf den seiten 1 bis 3. kontakt: gastautor.das-parlament@bundestag.de herausgeber deutscher bundestag platz der republik 1, 11011 berlin fotos stephan roters mit der ständigen beilage aus politik und zeitgeschichte issn 0479-611 x (verantwortlich: bundeszentrale für politische bildung) redaktionsschluss 19. mai 2017 anschrift der redaktion (außer beilage) platz der republik 1, 11011 berlin telefon (0 30)2 27-3 05 15 telefax (0 30)2 27-3 65 24 internet: http://www.das-parlament.de e-mail: redaktion.das-parlament@ bundestag.de chefredakteur jörg biallas (jbi) druck und layout frankfurter societäts-druckerei gmbh kurhessenstraße 4 – 6 64546 mörfelden-walldorf leserservice/abonnement frankfurter societäts-medien gmbh c/o intime media services gmbh postfach 1363 82034 deisenhofen telefon (0 89) 8 58 53-8 32 telefax (0 89) 8 58 53-6 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