licht im dunkel das parlament - nr. 30-31 - 24. juli 2017 bilanz: wirtschaft und finanzen 15 der cum/ex-ausschuss hat seine arbeit beendet, mit den nachwirkungen wird der finanzmarkt noch über jahre hinaus zu tun haben. interessant wird auch, zu welchen ergebnissen die staatsan- waltschaften kommen werden, die inzwi- schen wegen der kriminellen machenschaf- ten um die mehrfache erstattung nur ein- mal gezahlter steuern intensiv ermitteln. medienberichten zufolge laufen rund 30 ermittlungsverfahren bei strafverfol- gungsbehörden in mehreren bundeslän- dern. angesichts der im 4. untersuchungs- ausschuss des bundestages genannten mil- liardensummen ist das interesse groß, dass der ablauf dieser geschäfte rechtlich aufge- arbeitet und die drahtzieher und alle an- deren beteiligten, also banken, fonds und börsenhändler, zur verantwortung gezogen werden. denn der objektive tatbestand der steuerhinterziehung sei erfüllt, sagte der ausschussvorsitzende hans-ulrich krüger (spd). klage gescheitert dass der schaden so gering wie möglich bleibt, dafür sorgt un- ter anderem das bundeszentralamt für steuern. so scheiterte vor wenigen wochen ein us-pensionsfonds mit einer musterkla- ge gegen die bonner behörde beim finanz- gericht in köln. von den von diesem und anderen fonds insgesamt geforderten steu- errückzahlungen in höhe von 450 millio- nen euro wurde bislang kein cent ausbe- zahlt. inzwischen gibt es auch mehrere fi- nanzgerichts-urteile, die der mehrfachen erstattung nur einmal abgeführter steuern einen riegel vorschieben. erst mit vielen jahren verspätung und nach mehreren versuchen wurden die geschäfte ab 2012 per gesetz unterbunden. aber auch danach versuchten finanzmarktak- teure noch, ihre cum/ex-deals ins trocke- ne zu bringen und sich nicht gezahlte ka- pitalertragsteuern erstatten zu lassen. nach schätzungen von experten, auf die sich die opposition beruft, wurde der staat mit ak- tienleerverkäufen rund um den dividen- denstichtag um viel geld betrogen; es könnten mehr als zehn milliarden euro ge- wesen sein. um licht in das dunkel zu bringen und mögliche verantwortlichkeiten auf der ebene des bundes abzuklären, wurde der cum/ex-ausschuss auf initiative der lin- ken und grünen im februar 2016 einge- setzt. damals gab es auf seiten der koaliti- on widerstände gegen ein solches gremi- um, doch war davon später kaum etwas zu spüren. erst in der schlussphase, bei der erstellung des abschlussberichts, traten die gegensätze offen zutage: während die ko- alitionsfraktionen meinten, der ausschuss sei nicht nötig gewesen, sprach die opposi- tion vom größten steuerskandal in der ge- schichte der bundesrepublik, für den so- wohl finanzminister der spd als auch der cdu verantwortung trügen. schadenshöhe umstritten so war es nur konsequent, dass der vom plenum des bundestages zur kenntnis genommene, rund 800 seiten umfassende abschlussbe- richt (18/12700) sondervoten der linken und der grünen enthielt. ein beispiel für die unterschiedlichen sichtweisen ist die angenommene schadenshöhe. während die ausschussmehrheit von rund einer mil- warfen den oppositionsvertretern wahl- kampf und haltlose schuldzuweisungen vor. dies ließ die opposition nicht auf sich sit- zen. linken-obmann richard pitterle sprach von „tricksereien“, die seit jahr- zehnten bekannt gewesen seien, und von „katastrophalen fehlleistungen“ der behör- den. was der ausschuss herausgefunden habe, sei zum teil „haarsträubend“ gewe- sen. grünen-obmann gerhard schick sag- te, der ausschuss habe nach dem willen der koalition seine arbeit schnell und möglichst geräuschlos beenden und die fehler der behörden unter den teppich kehren sollen. auch von bundeskanzlerin angela merkel (cdu) habe man zu dem thema keine silbe gehört. aus den fehlern der vergangenheit müsse jetzt gelernt werden. „denn sonst besteht die gefahr, dass erneut milliarden an steu- ergeldern verloren gehen“, sagte schick dieser zeitung. jedenfalls sei der versuch der regierungsparteien, die fehler der fi- nanzverwaltung kleinzureden, die über ein jahrzehnt cum/ex nicht verhindert hatte, gescheitert. pitterle betonte gegenüber dem „parlament“, dass der ausschuss das versa- gen staatlicher stellen schonungslos offen- gelegt und einen großen teil zur inzwi- schen auch bei den ermittlungsbehörden laufenden aufklärung der cum/ex-ge- schäfte beigetragen habe. das fazit der ko- alitionsparteien sei für ihn unverständlich. bittere erfahrungen mit banken hirte konstatierte, dass bei aller unterschiedlich- keit der meinungen stets die fakten für sich sprechen sollten. der versuch, „aus wahlkampftaktischen gründen die schul- digen dort zu suchen, wo es einem poli- tisch besser in den kram passt“, sollte un- terbleiben. und auch schwarz kritisierte „wahlkampfbedingte misstöne der opposi- tion“. trotzdem seien die ermittlungen durch die konstruktive zusammenarbeit aller fraktionen geprägt gewesen. eine „bittere erfahrung“ sei für ihn indes das verhalten der banken gewesen: „einen tat- sächlichen ‚kulturwandel‘ der branche kann ich bis heute nicht erkennen.“ ein nebenschauplatz der ausschussarbeit waren die cum/cum-geschäfte, auch eine art dividendenstripping, die erst seit 2016 nicht mehr möglich sind. die steuerlichen verluste für den staat aus diesen geschäf- ten sollen ebenfalls in die milliarden ge- hen. auch hier habe die bundesregierung nicht versucht, so schick, den steueraus- fall zu verhindern. das „handelsblatt“ be- richtete jüngst, dass der fiskus jetzt aller- dings aktiv werde und rückzahlungen for- dere. bundestagspräsident norbert lammert (cdu) hatte den abgeordneten bei der übergabe des abschlussberichts für den „enormen einsatz“ gedankt. sie hätten durch ihre aufklärungsarbeit die dimensi- on dieser geschäfte aufgezeigt. bei der ein- setzung des ausschusses vor anderthalb jahren hatte er gesagt: „wenn es diesem ausschuss gelingt, am ende der öffentlich- keit deutlich zu machen, womit er sich überhaupt beschäftigt hat, hätte er schon eine beachtliche kommunikationsleistung erbracht.“ das ist dem gremium sicher ge- lungen: eine google-suche nach „cum/ex- ausschuss“ brachte mehr als 3.000 ergeb- nisse, für „cum/ex“ waren es fast eine mil- lion. michael wojtek t cum/ex kurz erklärt der auftrag des untersuchungsausschusses auftrag des 4. untersuchungsausschus- ses der 18. wahlperiode war die unter- suchung der steuerlichen gestaltungs- modelle sogenannter cum/ex-geschäfte. insbesondere sollten die ursachen der entstehung dieser geschäfte und ihre entwicklung untersucht und geklärt wer- den, ob geeignete gegenmaßnahmen von stellen des bundes ergriffen wur- den, ob diese gegebenenfalls ausreich- ten und wer im zweifel die verantwor- tung trug. 70 zeugen und fünf sachverständige angehört zwischen der konstituierenden sitzung am 25. februar 2016 und der abschlie- ßenden sitzung am 19. juni 2017 absol- vierte das gremium insgesamt 46 sitzun- gen: 18 sitzungen zur beweisaufnahme und 28 beratungssitzungen zur abstim- mung des verfahrens zwischen den frak- tionen. der ausschuss fasste 107 zeugen- beweisbeschlüsse und 96 aktenbeweisbe- schlüsse. zwischen dem 12. mai 2016 und dem 16. februar 2017 wurden fünf sach- verständige und 70 zeugen vernommen. der ermittlungsbeauftragte, general- staatsanwalt a.d. jürgen kapischke, sich- tete über 900 aktenordner des bundes- zentralamts für steuern und sprach mit vertretern verschiedener staatsanwalt- schaften. die varianten des dividendenstrippings cum/ex und cum/cum sind varianten des dividendenstrippings, dem verkauf und rückkauf einer aktie jeweils kurz vor beziehungsweise kurz nach dem di- videndentermin, also cum (mit) divi- dende oder ex (ohne) dividende. beim cum/ex-geschäft mit leerverkauf ist der veräußerer nicht eigentümer der aktien, sondern diese gehören einem dritten. das ziel bestand darin, dass ei- ne einmal einbehaltene und abgeführte kapitalertragsteuer mindestens zwei- mal bescheinigt und dann mindestens zweimal angerechnet oder erstattet werden sollte. maßnahmen gegen die mehrfach-bescheinigungen der mehrfache erhalt von steuerbeschei- nigungen durch cum/ex-geschäfte mit leerverkäufen war bis ende 2011 mög- lich, weil abführung und bescheinigung der kapitalertragsteuer getrennt erfolg- ten. während der emittent der aktien die kapitalertragsteuer einbehielt, wurde die steuerbescheinigung von der depotbank des inhabers der aktien ausgestellt. seit 2012 sind die die dividenden auszahlen- den depotbanken sowohl zum einbehalt als auch zur abführung verpflichtet. das ausstellen mehrerer steuerbescheini- gungen ist nicht mehr möglich. mwo t wie eine wundersame geldvermehrung für banker erschienen die cum/ex-geschäfte. © picture alliance/blickwinkel/collage: stephan roters licht im dunkel cum/ex-ausschuss steuerbetrug der finanzbranche aufgeklärt liarde euro ausgeht, wobei die größenord- nung beim jetzigen stand der steuer- und strafverfahren nicht seriös abschätzbar sei, halten die grünen zehn milliarden euro für realistisch. und während cdu/csu und spd den ausschuss dafür loben, öf- fentliche aufmerksamkeit für ein aufwän- dig verschleiertes zusammenwirken von kapitalmarktteilnehmern zum betrug des fiskus um große summen geschaffen zu haben, sind sie gleichzeitig davon über- zeugt, dass in den zuständigen behörden sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde und der bundesregierung keine vor- würfe gemacht werden können. linke und grüne erklärten zur begründung ihrer sondervoten, dass die regierungspar- teien die aus der sicht der opposition je- weils für die massiven steuerbetrügereien verantwortlichen minister in schutz neh- men würden. der bericht sei „einseitig ge- schrieben“ und „entschärft“ worden. die linke will in ihrem sondervotum nachweisen, dass insbesondere das bun- desfinanzministerium früher hätte eingrei- fen können und müssen, um einen milliar- denschaden zu lasten der allgemeinheit abzuwenden. im sondervotum der grünen heißt es: „die koalitionsfraktionen wollten den untersuchungsauftrag nie erfüllen und haben entsprechend agiert.“ der organi- sierte griff in die staatskasse sei auch durch staatliches versagen ermöglicht wor- den. im abschließenden schlagabtausch wäh- rend der debatte betonte der ausschuss- vorsitzende krüger, dass es sich bei diesen geschäften um „finanzbetrügereien ohne- gleichen“ gehandelt habe, die „zu jeder zeit rechtswidrig“ gewesen seien. eine ge- setzeslücke habe nie bestanden. die betei- ligten finanzmarktakteure hätten hohe kri- minelle energie aufgebracht, um den staat zu betrügen, und der allgemeinheit sei da- durch ein hoher wirtschaftlicher schaden entstanden. fehler staatlicher stellen habe es nicht gegeben, im gegenteil, die mit der materie befassten stellen hätten „herausra- gendes geleistet“. die obmänner der cdu/csu und der spd, christian hirte und andreas schwarz, banken haben ausgezockt im zeichen der »schwarzen null« finanzen nach der krise beschlossene maßnahmebündel sollen steuerzahler schonen haushalt bund kommt ohne neue schulden aus. griechenland erhält milliardenhilfen vor zehn jahren begann die internationale finanzkrise mit problemen im immobi- lien-sektor der usa. die schockwellen des zusammenbruchs der lehman-brothers- bank erreichten auch europa und deutsch- land, wo es die kleine deutsche industrie- bank (ikb) traf. die ikb wurde in einer blitzaktion mit rund zehn milliarden euro von staat gerettet und anschließend ver- kauft. der deutsche gesetzgeber und die europäische union zogen umfassende konsequenzen aus der finanzkrise: nie wieder sollen banken auf kosten der steu- erzahler gerettet werden. zu den wichtigen maßnahmen gehörten die schaffung einer europäischen bankenunion und die ein- richtung eines gemeinsamen europäischen bankenabwicklungsfonds (18/3088), die 2014 auf den weg gebracht wurden. ein jahr später beschloss der bundestag (18/6091) den, wie der csu-abgeordnete alexander radwan seinerzeit formulierte, „letzten baustein bei der bankenunion. ziel ist, dass wir künftig den steuerzahler nicht mehr in die pflicht nehmen, wenn es zu krisen kommt.“ vorrangig haften müs- sen neben den aktionären auch halter von bankanleihen. einlagen von sparern sind bis zu gewissen grenzen geschützt. auch manfred zöllmer (spd) versicherte: „wir wollen nicht noch einmal für die zockerei- en der banken bluten.“ für die opposition kritisierten axel troost (linke) und gerhard schick (grüne), der bankenrettungsfonds sei mit 50 milliarden euro viel zu klein, um großbanken abzu- wickeln. schick beklagte damals auch die möglichkeit nationaler ausnahmeregelun- gen und sollte recht behalten: in italien wurden jüngst banken auf staatskosten ge- rettet, die halter von anleihen wurden ge- schont. der zur bewältigung der folgen der fi- nanzkrise von der europäischen zentral- bank (ezb) eingeschlagene kurs einer niedrigzinspolitik wirft lange schatten auf andere bereiche. obwohl die lebensversi- cherungen, die in deutschland rund 80 millionen verträge mit ersparnissen von bundesbürgern fürs alter verwalten, bereits 2014 und 2015 umfassend reguliert (18/2016, 18/3900) und gezwungen wur- den, höhere rückstellungen zu bilden so- wie die versicherten angemessen zu beteili- gen, steht die branche auch derzeit noch unter großem druck: „es besteht die ge- fahr, dass die erwirtschafteten erträge nicht mehr ausreichen, um den langfristigen ver- pflichtungen nachzukommen“, heißt es im bericht des ausschusses für finanzstabilität (18/12930) für den bundestag. anlegerschutz verbessert da vielen spa- rern das klassische sparbuch mit zinssät- zen von 0,01 bis 0,1 prozent nicht mehr ausreicht, begeben sie sich oft in andere fi- nanzanlagen wie investmentfonds, ge- nussscheine und anleihen. nach mehreren pleiten von anleiheemittenten (zum bei- spiel ktg agrar) und firmen mit genuss- scheinen (unter anderem prokon) wurde die rechte der anleger durch mehrere ge- setze gestärkt und die rechte der finanz- aufsichtsbehörde bafin erheblich ausge- weitet. so wurden unter anderem im klein- anlegerschutzgesetz (18/4708) bessere in- formationen der verbraucher vorgeschrie- ben und mit der jüngsten finanzmarktno- velle (18/11775) wurden nochmals be- stimmungen für produktinformationsblät- ter über geldanlagen konkretisiert. „wir wollen sicherstellen, dass jeder anleger die kapitalanlage erhält, die zu seiner lebens- situation, risikoneigung und individuellen zur erfahrung passt“, erklärten etwa die zu- ständigen spd-berichterstatter im finanz- ausschuss, sarah ryglewski und christian petry. in diesem zusammenhang hervorzu- heben ist auch die verpflichtung für ban- ken, ein konto für jedermann anzubieten. zuletzt wurden mit umsetzung der zah- lungsdiensterichtlinie (18/12568) sonder- gebühren bei kartenzahlungen untersagt. ein zentraler punkt der finanzpolitik war während der gesamten legislaturperiode der kampf gegen steuerhinterziehung und steuervermeidung – angefangen von welt- konzernen, die steueroasen nutzen, bis hin zu vermögensbesitzern mit konten im ausland, die die kapitalertragsteuer ver- meiden wollen. durch mehrere änderun- gen von vorschriften wurden zum beispiel die möglichkeit strafbefreienden selbstanzeige sehr stark eingeschränkt (18/ 3018) und maßnahmen gegen das redu- zieren von steuern durch nutzung von briefkastenfirmen und sogenannten pa- tentboxen (18/12127, 1812128) getroffen. die bundesregierung schloss internationa- le verträge ab, die einen automatisierten austausch steuerlich relevanter daten vor- sehen. „in zukunft wird es nicht mehr möglich sein, dass ein deutscher steuerbür- ger ein auslandskonto eröffnet und wir in deutschland nichts davon erfahren“, freute sich der cdu-abgeordnete mathias mittel- berg bei einer bundestagsdebatte. aufgrund eines urteils des bundesverfas- sungsgerichts wurde die erbschaftsteuer 2016 (18/9690) umfassend reformiert. au- ßerdem wurden mehrfach der steuerliche grundfreibeträge und die leistungen für kinder angehoben (18/5244, 18/10506). eine größere reform des einkommensteu- errechts soll es in der nächsten legislatur- periode geben. hle t steigende die haushaltspolitik der großen koalition hatte in den vergangenen jahren ein ziel: die „schwarze null“ – und dieses ziel er- reichten union und spd. zwischen 2014 und 2017 machte der bund keine neuen schulden. dabei halfen ein robustes wachstum, steuereinnahmen und eine günstige zinssituation. einen haushalt ohne nettokreditaufnahme hatte es zuletzt 1969 gegeben. 2015 und 2016 erzielte der bund sogar überschüsse. 12,1 milliarden euro waren es 2015, 6,2 milliarden euro folgten 2016. die milliarden flossen in eine rücklage, um kosten der flüchtlingskrise bewältigen zu können. die mehr als 18 milliarden euro sollen laut etat-planung von diesem jahr an bis 2018 verbraucht werden. allerdings weckt so viel geld auch begehr- lichkeiten: den überschuss aus 2016 hät- ten die sozialdemokraten gern in zusätzli- che investitionen gesteckt, bei der union liebäugelten die abgeordneten mit schul- denabbau. mangels einigung gingen die mittel wie vorgesehen in die rücklage. auch einen haushaltsentwurf für 2018 hat die bundesregierung noch vorgestellt. kon- kreter wird diesen aber eine neue regie- rung fassen. für die wahlkämpfer interes- sant ist aber die ansage aus dem finanzmi- nisterium, dass für die jahre 2019 bis 2021 von frei verfügbaren haushaltsmitteln in höhe von insgesamt 14,8 milliarden euro ausgegangen werden kann. bund-länder begehrlichkeiten anderer und vielschichtiger arten diskutierten die haushaltspolitiker dieses jahr im rahmen der neuordnung der bund-länder-finanz- beziehungen. die haushälter hatten die federführung für die umfassenden geset- zespakete inklusive mehrerer grundgesetz- änderungen (18/11131, 18/11135) erstrit- ten. eine reform war nötig geworden, da die aktuellen regelungen zum bund-län- der-finanzausgleich wie auch der solidar- pakt ii nach 2019 auslaufen. zudem hatten geberländer wie bayern und hessen deut- lich gemacht, die fortführung der bisheri- gen regelungen nicht zu akzeptieren. be- vor der bundestag sich mit dem vorhaben beschäftigte, hatten sich zunächst die län- der untereinander und dann länder und bundesregierung auf einen großkompro- miss geeinigt. nach vorstellungen der länder, die am en- de ohne größere veränderungen beschlos- sen wurden, wird der bund ab 2020 finan- ziell stärker in die pflicht genommen, um die unterschiedliche finanzkraft der län- > ko m pa k t haushalte der großen koalition > 2014 ausgaben: 295,9 milliarden euro, einnahmen: 295,9 milliarden euro (steu- ereinnahmen: 270,8 milliarden euro) > 2015 ausgaben: 311,7 milliarden euro, einnahmen: 311,7 milliarden euro (steu- ereinnahmen: 281,7 milliarden euro) > 2016 (soll-werte) ausgaben: 316,9 milli- arden euro, einnahmen: 295,9 milliarden euro (steuereinnahmen: 288,1 milliar- den euro) > 2017 (soll-werte) ausgaben: 329,1 milli- arden euro, einnahmen: 295,9 milliarden euro (steuereinnahmen: 301 milliarden euro) der auszugleichen. im gegenzug bekommt der bund mitwirkungs- und kontrollrechte sowie mehr kompetenzen bei der steuer- verwaltung und der digitalisierung der be- hörden. auch die auftragsverwaltung über die autobahnen wird beendet. künftig ver- waltet, baut, plant und finanziert der bund diese über eine privatrechtlich organisierte infrastrukturgesellschaft. vor allem diese gesellschaft stand im mittelpunkt der öf- fentlichen debatte und der beratungen im bundestag. die verkehrs-haushälter der koalition setzten vor allem weitere schran- ken gegen eine mögliche privatisierung der autobahnen durch. griechenland auch die finanzielle lage in griechenland beschäftigte den bundestag. dem dritten hilfspaket (18/5780) für das land stimmten die parlamentarier wäh- rend einer sondersitzung am 19. august 2015 mit großer mehrheit zu. das hilfs- programm des europäischen stabilitätsme- chanismuses gibt griechenland die mög- lichkeit, bis august 2018 unter auflagen fi- nanzhilfen in höhe von bis zu 86 milliar- den euro abzurufen. bisher wurden in zwei tranchen 31,7 milliarden euro ausge- zahlt. eine dritte tranche in höhe von bis zu 8,5 milliarden euro soll folgen. gegen die im juni diesen jahres gefundene politi- sche einigung zur dritten tranche zwi- schen eurogruppe und internationalen währungsfonds erhob der haushaltsaus- schuss keine einwände. scr t weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper