karlsruhe entscheidet das parlament - nr. 18-20 - 30. april 2018 innenpolitik 5 streit um doppeltermine geschäftsordnung plenarsitzungen des bundestages und sitzungen seiner aus- schüsse oder anderer gremien sollen nach dem willen der afd-fraktion künftig nicht zeitlich überschneidend stattfinden. dies geht aus einem afd-antrag zur änderung der geschäftsordnung (19/1843) hervor, über den der bundestag vergangene woche erstmals beriet. in der begründung schreibt die fraktion, dass 14 der ständigen aus- schüsse derzeit am mittwoch der sitzungs- wochen vor der plenarsitzung tagten. an- dere ausschüsse seien so terminiert, dass sie mit plenarsitzungen zusammenfallen. damit werde massiv in die rechte des ab- geordneten eingegriffen, da er nicht an zwei orten gleichzeitig sein könne und sich zwischen plenum und ausschussarbeit entscheiden müsse, argumentierte stephan brandner (afd) in der debatte. patrick schnieder (cdu) erwiderte, der bundestag sei „ ein rede- und arbeitsparlament“. mat- thias bartke (spd) wandte sich gegen den eindruck, ein schwach besetzter plenarsaal sei ein zeichen für faule volksvertreter. marco buschmann (fdp) verwies darauf, dass auf der ganzen welt „ die parlamente, die verfassungsrechtlich viel einfluss ha- ben, genauso arbeiten wie wir hier, näm- lich mit arbeitsteilung und vertrauen der kollegen innerhalb der fraktionen“. fried- rich straetmanns (linke) sagte, seine frak- tion wirke seit langem darauf hin, „dop- peltermine von plenum und ausschuss zu vermeiden“, lehne aber „schaufensteran- träge wie diesen“ ab. britta haßelmann (grüne) nannte den antrag „inhaltslos“ und betonte, es gebe keinen anlass, „das parlament und die arbeit des parlaments verächtlich zu machen“. sto t vorstoß zu waffenrecht recht die waffenbehörden sollen nach dem willen des bundesrates vor der ertei- lung eines waffenscheins auch auskünfte von verfassungsschutzbehörden einholen müssen. damit soll der waffenbesitz von personen aus dem extremistischen spek- trum besser kontrolliert und eingedämmt werden können, wie aus einem gesetzent- wurf des bundesrates zur änderung des waffengesetzes (19/1715) hervorgeht. da- nach sind die waffenbehörden bei der überprüfung der zuverlässigkeit von waf- fenbesitzern bisher lediglich verpflichtet, auf das bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche verfahrensregister und die stellungnahmen der örtlichen po- lizeidienststellen zurückzugreifen. wie die bundesregierung in ihrer stellung- nahme zu dem gesetzentwurf ausführt, unterstützt sie „maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, dem waffenbesitz von personen aus dem extremistischen spektrum entgegenzuwirken“. es sei jedoch zu beachten, dass bereits in der vergange- nen legislaturperiode „gesetzliche ände- rungen vorgenommen worden sind, die dieses ziel verfolgen“. die unter anderem mit dem gesetz zur änderung des waffen- rechts vom 30. juni 2017 implementierten änderungen zielten wie die vom bundesrat vorgeschlagene regelanfrage auf eine ver- besserung des informationsflusses zwi- schen waffenbehörden und verfassungs- schutzbehörden. „die ergebnisse der um- setzung dieser neuen regelungen sollten daher zunächst abgewartet werden“, heißt es in der stellungnahme der bundesregie- rung weiter. sto t der zweite senat des bundesverfassungsgerichts am 17. januar 2017 bei der urteilsverkündigung im npd-verbotsverfahren © picture-alliance/kai pfaffenbach/reuters pool/dpa parteien der bundestag beantragt den ausschluss der npd von der staatlichen parteienfinanzierung karlsruhe entscheidet den anfang machte der vor bundesrat: am 2. februar beschlossen die vertreter der 16 landesregierungen einstimmig, dem bundesverfassungsgericht den ausschluss der npd von der staatli- chen parteienfinanzierung für sechs jahre zu beantragen. am 18. april entschied auch die bundesregierung, einen entspre- chenden antrag in karlsru- he zu stellen. gut eine wo- che später schloss sich nun der bundestag an: in na- mentlicher abstimmung votierten am donnerstag- abend 548 abgeordnete für einen entsprechenden an- trag der fraktionen von cdu/csu, spd und fdp (19/1824), während sich 79 enthielten; gegen die vorlage stimmte niemand. keine mehrheit fand dage- gen ein antrag der grünen- fraktion zur bekämpfung des rechtsextre- mismus (19/1851). darin wurde die bun- desregierung aufgefordert, ein „maßnah- menprogramm gegen die bedrohung unse- rer offenen gesellschaft durch rechtsextre- mismus, hass und hetze“ vorzulegen. in der debatte wertete stephan harbarth (cdu) den antrag auf ausschluss der npd von der parteienfinanzierung als konse- »für die npd ist jeder cent ein cent zu viel.« stephan harbarth (cdu) quenz aus dem urteil des bundesverfas- sungsgerichts vom 17. januar 2017. da- mals habe das gericht festgestellt, dass die npd klar verfassungsfeindliche ziele ver- folgt. einzig aufgrund ihrer „fehlenden wirkmächtigkeit“ habe es die npd nicht verboten, aber in dem urteil aufgezeigt, dass der gesetzgeber gegenüber parteien mit verfassungsfeindlichen zielen sankti- onsmöglichkeiten schaffen kann. davon habe man im sommer ge- brauch gemacht. deswegen sei es konsequent, die mög- lichkeiten, die der bundes- tag selbst geschaffen habe, „auch anwendung bringen“. eine verfassungs- feindliche partei auch nur mit „einem einzigen cent in ihrem kampf gegen un- seren staat“ zu unterstüt- zen, sei für eine wehrhafte demokratie hin- nehmbar, betonte har- barth. für die npd sei „je- nicht zur der cent ein cent zu viel“. stephan brandner (afd) bemängelte, in dem drei-fraktionen-antrag fehle ein „ tat- sachenbestückter sachverhalt“, der die aus- sage unterstützt, dass die npd die freiheit- lich-demokratische grundordnung „miss- achtet und verfassungsfeindliche ziele ver- folgt“. zwar sei die npd eine „zutiefst wi- derliche partei“, doch könne seine frakti- on „einen so murksigen, kurzen, kleinen, ganz schmal begründeten antrag, der den kernbereich der demokratie betrifft, in diesem zustand nicht mittragen“. um er- folgreich zu sein, bedürfe der antrag der aktualisierung und ergänzung. „wir wer- den zustimmen, wenn es tatsachenbegrün- det ist“, fügte brandner hinzu. eva högl (spd) entgegnete, man werde jetzt über den antrag abstimmen, „weil wir dazu beschlussfähig sind“. rassismus, rechtsextremismus, antisemitismus, „dis- kriminierung jeglicher art und antidemo- kratische hetze“ dürften an keiner stelle der gesellschaft einen platz haben. „men- schenfeindlichkeit und rechte hetze sind aber leider trotzdem traurige, bittere und erschreckende realität – seit der letzten wahl leider auch in diesem parlament“, fügte sie hinzu. 850.000 euro stefan ruppert (fdp) sagte, einer partei, die „nachweislich verfassungs- feindliche ziele verfolgt und deren finan- zierung man unterbinden kann, sollte man nicht sehenden auges geld hinterherwer- fen“. der bundestag befinde aber nicht über diese frage, sondern stelle einen an- trag, über den in karlsruhe entschieden werde. dabei sei er sich sicher, „dass dieje- nigen, die das vortragen werden, dies sach- gerecht tun werden, sodass wir heute die prinzipielle grundsatzentscheidung dazu treffen können“. dieser beschluss sei indes nur ein „ganz kleiner, eher technischer bei- trag zur überwindung der krise unserer re- präsentativen demokratie“, betonte rup- pert und fügte an die afd-fraktion ge- wandt hinzu, das viel größere problem sei, „dass sie hier mit zwölf prozent in diesem hause sitzen“. auch ulla jelpke (linke) verwies darauf, dass die entscheidung zum ausschluss von der parteienfinanzierung beim bundesver- fassungsgericht liege. damit nicht „irgend- welche parteien formulieren, warum man der npd kein geld mehr geben will“, sei es ganz entscheidend, „dass das bundesver- fassungsgericht die aufgabe hat, zu be- gründen, warum die npd keine staatlichen gelder mehr bekommt“. jelpke mahnte zu- gleich, der beschluss des bundestages dürfe „kein ersatz für umfassende antifaschisti- sche politik und aufklärung sein“. renate künast (grüne) verwies darauf, dass die npd vergangenes jahr 850.000 euro erhalten habe. diese partei sei „gefährlich, widerlich, eine zumutung“, aber nicht das zentrale problem. dessen dimension sei viel größer: „rechtsradikale, antisemiti- sche, homophobe einstellungen“ gebe es bei bis zu 20 prozent der bevölkerung, un- terstrich künast und forderte eine „offensi- ve gegen alle formen gruppenbezogener gewalt, gegen rechtsextremismus und ra- dikale“. helmut stoltenberg t > k o m pa k t ausschluss der npd aus der parteienfinanzierung > antrag der bundestag beantragt, die npd für sechs jahre aus der staatlichen parteienfi- nanzierung auszuschließen. dieser ausschuss soll sich auch auf ersatzparteien erstrecken. > gericht über den finanzierungsausschluss entscheidet das bundesverfassungsgericht. vo- raussetzung für den ausschluss ist die verfassungsfeindliche zielsetzung und betätigung der partei. > partei für das jahr 2017 stehen der npd rund 852.000 euro aus der staatlichen parteienfi- nanzierung zur verfügung. zudem profitiert sie von steuerlichen begünstigungen für partei- en. auch sind ohne einen ausschluss von der parteienfinanzierung parteispenden an die npd steuerlich begünstigt. anzeige der schutz der bevölkerungsgruppen recht heftiger streit über afd-gesetzentwurf zur änderung des volksverhetzungsparagrafen die afd-fraktion ist mit einem gesetzent- wurf zur änderung des volksverhetzungspa- ragrafen 130 im strafgesetzbuch (stgb) auf scharfen widerspruch gestoßen. in der ers- ten beratung über den entwurf am vergan- genen freitag warfen redner der anderen fraktionen der afd vor, einer national-völ- kischen ideologie anzuhängen und mit der initiative letztlich auf eine abschwächung oder abschaffung des paragrafen zu zielen. in der von zwischenrufen und zwischenfra- gen geprägten debatte machten redner von union, spd, fdp, linken und grünen klar, dass eine änderung des paragrafen im sinne der afd weder sinnvoll noch notwendig sei. hetze die afd-fraktion will mit dem ge- setzentwurf (19/1842) eine sogenannte le- galdefinition für „teile der bevölkerung“ in paragraf 130 einführen, um die deutsche be- völkerung vor hetze zu schützen. während die justiz etwa „ausländer“ und „flüchtlin- ge“ als teile der bevölkerung im sinne von paragraf 130 anerkenne, verweigere sie der deutschen bevölkerung einen entsprechen- den schutz. eine legaldefinition solle auch die deutsche bevölkerung als solche und ebenso den öffentlichen frieden schützen, indem volksverhetzungen gegen deutsche explizit für strafbar erklärt werden. jens mai- er (afd) argumentierte, es gehe darum, eine strafbarkeitslücke zu schließen, denn mitt- lerweile greife die deutschenfeindlichkeit um sich. dass gegen diese hetze nichts ge- tan werde, sei ein skandal. cker, aufgefallen seien. die partei wolle teile der bevölkerung ausgrenzen. der antrag zeuge von einem völkischen weltbild sagte sie und merkte an: „fremd im eigenen land, das ist bei ihnen ja ein dauerschlager.“ des schutzgut ingmar jung (cdu) erwiderte, das schutzgut des paragrafen 130 sei der öf- fentliche frieden, nicht eine bestimmte bevölkerungs- gruppe. für die ausgestal- tung unbestimmten rechtsbegriffs sei die recht- sprechung zuständig. der afd gehe es nur darum, stimmung zu machen gegen alle möglichen randgrup- pen. jürgen martens (fdp) stellte klar, niemand in deutsch- land müsse sich beleidigen lassen, weder deutsche noch ausländer. die afd geriere sich als opfer der ausländer und bastele an einem „teutonenschutzkern“. der entwurf selbst sei unklar, unverständlich und unlo- gisch. „das ist sinnfrei, das ist wortgeklin- gel.“ sarah ryglewski (spd) erinnerte daran, dass afd-politiker selbst oder anhänger der par- tei mit „widerlichen äußerungen“, etwa ge- gen den sohn von ex-tennisspieler boris be- »auch das schwert des strafrechts dient dem rechts- frieden.« jürgen martens (fdp) kompetenz auch martina renner (linke) stellte aufrichtigkeit und kompetenz der antragstel- ler infrage. eigentlich gehe es der afd um die abschaf- fung des paragrafen, mut- maßte renner, die daran er- innerte, dass schon vor dem historischen hintergrund der nazi-gewaltherrschaft die minderheiten gesetzlich geschützt werden müssten. renner folgerte: „sie wollen die manipulation der erin- nerung und die vorberei- tung einer autoritären zu- kunft.“ nach ansicht von canan bayram (grüne) macht der entwurf inhaltlich keinen sinn. er sei verfassungsrechtlich bedenklich und lasse viele fragen offen. der afd gehe es of- fensichtlich nur darum, ihre völkisch-natio- nalen anhänger davor zu schützen, dass sie vom staat belangt würden. das gesetz habe sich in seiner jetzigen form bewährt und diene dazu, den öffentlichen frieden zu er- halten. geschichte auch patrick sensburg (cdu) betonte, gesetze sollten nur dann geändert werden, wenn es dafür zwingende gründe gebe. in diesem fall gebe es keinen bedarf an einer änderung des paragrafen. hetze jedweder art sei nicht zu tolerieren. aber das eigene „national-deutsche antlitz“ ins rechte licht zu rücken, sei auch falsch. karl-heinz brunner (spd) gab zu bedenken, der paragraf 130 habe zwei funktionen, den öffentlichen frieden zu wahren und min- derheiten zu schützen, nicht die mehrheits- gesellschaft, die auch polemische angriffe aushalten müsse. nie wieder dürfe in deutschland „der mob“ losziehen und minderheiten jagen oder ver- unglimpfen. deshalb verbiete sich auch jede relativierung und deshalb „dürfen wir nicht hand anlegen an diese vorschrift“. claus peter kosfeld t weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper extremismus in deutschland extremismus in deutschland extremismus in deutschland extremismus in deutschland handbuch für wissenschaft und praxis handbuch für wissenschaft und praxis handbuch für wissenschaft und praxis handbuch für wissenschaft und praxis extremismusforschung extremismusforschung extremismusforschung extremismusforschung handbuch für wissenschaft und praxis handbuch für wissenschaft und praxis handbuch für 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vermittelt einblicke in einen zweig der politikwissenschaft, das handbuch vermittelt einblicke in einen zweig der politikwissenschaft, der aufgrund der unlängst gewachsenen extremistischen herausforderungen der aufgrund der unlängst gewachsenen extremistischen herausforderungen der aufgrund der unlängst gewachsenen extremistischen herausforderungen der aufgrund der unlängst gewachsenen extremistischen herausforderungen besonders sichtbar, aber auch streitbar ist. den schwerpunkt der 1 möglichst besonders sichtbar, aber auch streitbar ist. den schwerpunkt der 1 möglichst besonders sichtbar, aber auch streitbar ist. den schwerpunkt der 1 möglichst besonders sichtbar, aber auch streitbar ist. den schwerpunkt der 1 möglichst einheitlich gehaltenen beiträge bilden theoretische konzepte, empirische einheitlich gehaltenen beiträge bilden theoretische konzepte, empirische einheitlich gehaltenen beiträge bilden theoretische konzepte, empirische einheitlich gehaltenen beiträge bilden theoretische konzepte, empirische analysen vergangener und aktueller phänomene sowie ansätze zur erklärung analysen vergangener und aktueller phänomene sowie ansätze zur erklärung analysen vergangener und aktueller phänomene sowie ansätze zur erklärung analysen vergangener und aktueller phänomene sowie ansätze zur erklärung von einstellungen, handlungen und wahlergebnissen. die bundesrepublik von einstellungen, handlungen und wahlergebnissen. die bundesrepublik von einstellungen, handlungen und wahlergebnissen. die bundesrepublik von einstellungen, handlungen und wahlergebnissen. die bundesrepublik deutschland steht dabei im vordergrund. deutschland steht dabei im vordergrund. deutschland steht dabei im vordergrund. deutschland steht dabei im vordergrund. nomos elibrar librar librar libraryyyy unser wissenschaftsprogramm ist auch online verfügbar: www.nomos-elibrary.de www.nomos-elibrary.de www.nomos-elibrary.de www.nomos-elibrary.de unser wissenschaftsprogramm ist auch online 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