"frage der führung" 2 menschen und meinungen das parlament - nr. 24 - 11. juni 2018 gastkommentare mehr sichere herkunftsstaaten? kein wunschkonzert pro das vertrauen in den rechtsstaat hat p r © michael bröcker, »rheinische post«, düsseldorf i r e g e z n a t d a t s l r e n ö k © markus decker, dumont- hauptstadtredaktion in der flüchtlingskrise gelitten. wa- rum? weil das gefühl zur gewissheit wurde, dass die chance auf eine dau- erhafte bleibe nicht davon abhängt, ob jemand politisch verfolgt ist, sondern ob er das wort „asyl“ aussprechen kann. dann war man meis- tens drin. und blieb. dass abgelehnte asylbewer- ber in ihre heimat zurückkehren müssen, ist die ausnahme. rund 1,5 millionen flüchtlinge sind nach schätzungen seit 2015 gekommen, nicht ein- mal 100.000 haben deutschland wieder verlassen. eine steuerung ginge nur, wenn entweder vor der einreise geprüft wird, ob jemand kommen darf, oder nach der einreise abgelehnte asylbewerber zurück müssen. das eine will die politik nicht, weil transitzentren vor den grenzen errichtet werden müssten. das andere ist schmerzhaft und unbe- quem, weil menschen, die schon über monate hier sind, zurückgebracht werden müssten. aber der rechtsstaat ist kein wunschkonzert. da- rum ist die ausweitung der sicheren herkunfts- staaten so wichtig. wenn selbst in länder, die wie tunesien oder marokko aus expertensicht als (re- lativ) sicher gelten, nicht zurückgeführt wird, schwindet das vertrauen in die staatliche durch- setzungsfähigkeit, und die afd wird noch stärker. vor allem: die individuelle anhörung und prüfung eines jeden falls bleibt ja bestehen. es geht nur darum, dass anträge von flüchtlingen aus den ländern schneller bearbeitet werden können, bei denen die wahrscheinlichkeit deutlich geringer ist, dass ihrem antrag stattgegeben wird. ein solches verfahren schafft neue, dringend benötigte res- sourcen für wirklich schutzbedürftige. das jetzige system dagegen macht den menschen aus diesen ländern falsche hoffnungen. dem gesetzentwurf des bundesinnenminis- teriums, in dem algerien, marokko, tunesien und georgien zu sicheren herkunftsstaaten erklärt werden, heißt es, dadurch verbessere sich die möglichkeit, aussichtslose asylanträge rascher bearbeiten und den aufenthalt der betroffenen schneller beenden zu können. inoffiziell verlautet, man verspreche sich außerdem die verringerung des anreizes, aus wirtschaftlichen gründen nach deutschland zu kommen. schließlich ist von frist- verkürzungen die rede; antragsteller hätten weni- ger zeit für rechtliche schritte gegen negative be- scheide. maßstab des vorhabens sind also nicht die interessen der asylbegehrenden, sondern die interessen deutschlands. ob das mit artikel 16 des grundgesetzes – „politisch verfolgte genießen asylrecht“ – vereinbar ist? überdies ist das ministerium zu dem ergebnis ge- langt, dass in den vier staaten weder systematisch gefoltert werde noch willkürliche gewalt im rah- men eines bewaffneten konflikts herrsche. nur: stimmt das? beispiel algerien. amnesty internatio- nal schreibt, friedliche demonstrationen würden im ganzen land regelmäßig aufgelöst, teilneh- mende müssten mit bestrafung rechnen. immer wieder würden menschenrechtsaktivisten juris- tisch verfolgt. auch erhielten menschenrechtsor- ganisationen keine visa für besuche. zu guter letzt komme es in einigen regionen zu kämpfen zwischen bewaffneten gruppen und vermutlich zu extralegalen tötungen durch sicherheitskräfte. wenn wenige clicks bei google reichen, um sich diese informationen zu beschaffen, dann kann es mit der überzeugungskraft des gesetzentwurfes nicht weit her sein. er ist daher abzulehnen. wenig überzeugend contra schon die begründung lässt tief blicken. in mehr zum thema der woche auf den seiten 1 bis 3. kontakt: gastautor.das-parlament@bundestag.de herausgeber deutscher bundestag platz der republik 1, 11011 berlin fotos stephan roters mit der ständigen beilage aus politik und zeitgeschichte issn 0479-611 x (verantwortlich: bundeszentrale für politische bildung) redaktionsschluss 8. juni 2018 anschrift der redaktion (außer beilage) platz der republik 1, 11011 berlin telefon (0 30)2 27-3 05 15 telefax (0 30)2 27-3 65 24 internet: http://www.das-parlament.de e-mail: redaktion.das-parlament@ bundestag.de chefredakteur jörg biallas (jbi) druck und layout frankfurter societäts-druckerei gmbh kurhessenstraße 4 – 6 64546 mörfelden-walldorf leserservice/abonnement fazit communication gmbh c/o intime media services gmbh postfach 1363 82034 deisenhofen telefon (0 89) 8 58 53-8 32 telefax (0 89) 8 58 53-6 28 32 e-mail: fazit-com@intime-media-services.de abonnement jahresabonnement 25,80 €; für schüler, studenten und auszubildende (nachweis erforderlich) 13,80 € (im ausland zuzüglich versandkosten) alle preise inkl. 7% mwst. kündigung jeweils drei wochen vor ablauf des berechnungszeitraums. ein kostenloses probeabonnement für vier ausgaben kann bei unserer vertriebsabteilung angefordert werden. namentlich gekennzeichnete artikel stellen nicht unbedingt die meinung der redaktion dar. für unverlangte einsendungen wird keine haftung übernommen. nachdruck nur mit genehmigung der redaktion. für unterrichtszwecke können kopien in klassenstärke angefertigt werden. verantwortliche redakteure claudia heine (che) alexander heinrich (ahe), stellv. cvd claus peter kosfeld (pk) hans krump (kru), cvd hans-jürgen leersch (hle) johanna metz (joh) kristina pezzei (pez) sören christian reimer (scr) helmut stoltenberg (sto) alexander weinlein (aw) anzeigenverkauf, anzeigenverwaltung, disposition fazit communication gmbh c/o intime media services gmbh postfach 1363 82034 deisenhofen telefon (0 89) 8 58 53-8 36 telefax (0 89) 8 58 53-6 28 36 e-mail: fazit-com-anzeigen@ intime-media-services.de „das parlament“ ist mitglied der informationsgesellschaft zur feststellung der verbreitung von werbeträgern e. v. (ivw) für die herstellung der wochenzeitung „das parlament“ wird ausschließlich recycling-papier verwendet. herr von notz, begonnen hat die jüngste aufregung um das bamf – das bundesamt für migration und flüchtlin- ge – mit dem vorwurf, in dessen bremer außenstelle sollen zwischen 2013 und 2016 mindestens 1.200 asylanträge zu unrecht bewilligt worden sein. die staatsanwaltschaft ermittelt. was steht denn als gesichertes faktum fest? ich glaube, man kann schon gesichert sa- gen, dass es vor allem bei der außenstelle bremen durchaus massive probleme gab, auch und gerade im hinblick auf die rechtstaatlichkeit von verfahren. das muss schnellstmöglich aufgeklärt werden. aber auch hier gilt für alle mutmaßlich beteilig- ten, gerade wenn es um persönliches, mög- licherweise strafrechtlich relevantes verhal- ten geht, die unschuldsvermutung. dass es beim bamf strukturelle probleme gab und gibt, ist dagegen keine neue erkenntnis. das wissen wir schon lange, seit deutlich vor 2015. die bundesregierung hat sie über viele jahre billigend in kauf genommen. in ihrer fraktion heißt es, sie habe das immer wieder thematisiert, aber die regierung nicht hinreichend reagiert. wo sehen sie sich da besonders bestätigt? wir haben über jahre beispielsweise die unzureichende personelle ausstattung des bamf und die lange dauer der verfahren thematisiert, welche die rechtsunsicherheit erhöht und für die betroffenen unerträg- lich ist. auch den bereich der integration, die ja auch geleistet werden muss, haben wir immer wieder angesprochen. da frage ich mich schon, ob es nicht auf seiten der bundesregierung über jahre hinweg eine ideologisch motivierte grundhaltung gab, das bamf bewusst in einem kläglichen zu- stand zu halten– und dann aufgrund die- ses zustands im jahr 2015 in ein chaos lief. diese fragen drängen sich förmlich auf, und wenn der bundesinnenminister jetzt sagt, er will rückhaltlos und unabhän- gig aufklären, erwarte ich von horst seeho- fer, dass er genau das auch tut. bei verfahrensdauer und personal- stärke hat sich aber doch einiges geän- dert. es wurden massiv stellen geschaf- fen, schnelligkeit sollte gestärkt werden. durchaus, aber man hat eben erst sehr spät reagiert, die zahlen gingen ja schon 2014 hoch. eigentlich hätte man da schon lange vorher etwas tun müssen. man kann das problem nicht einfach bei den beschäftig- ten abladen, die größtenteils zweifelsohne mit hohem engagement arbeiten. hier geht es um eine frage der führung. und zu dieser führungsverantwortung – sowohl im bamf als auch im innenministerium – gehört, dass man nicht nur hektisch stel- lenzahlen erhöht, sondern als rechts- und fachaufsicht strukturelle probleme angeht, an der qualitätssicherung arbeitet und nö- tigenfalls nachhakt. was nicht passiert ist? wenn man wie die bundeskanzlerin 2015 sagt, wir schaffen das – was wir unterstützt haben, weil ein land wie deutschland eine solche herausforderung zweifelsohne be- wältigen kann –, dann müssen die verant- wortlichen auch tatsächlich alles in ihrer macht stehende tun, dass man es tatsäch- lich schafft. und das heißt, man muss eine schlüsselbehörde wie das bamf intensiv begleiten, nötigenfalls stärken, immer wie- der kontrollieren und sich kümmern. und zum jetzigen zeitpunkt hat man sehr stark den eindruck, dass genau das insbesondere durch das bundesinnenministerium nicht ausreichend erfolgt ist. und deswegen muss jetzt entschlossen aufgeklärt werden, um schnellstmöglich die notwendigen konsequenzen ziehen zu können. jetzt werden ja massenweise asylbe- scheide neu geprüft, allein 18.000 in bre- men. reichen all diese nachprüfungen? »frage der führung« konstantin von notz der grünen-fraktionsvize über die probleme beim bamf und die weitere aufklärung im bundestag © gruene-bundestag.de zweifellos ist es richtig, entscheide noch einmal zu überprüfen, sowohl in bremen als auch anderswo. gleichzeitig stellen sich tiefergehende frage, zum beispiel die, wa- rum mehr als 40 prozent der im letzten jahr angegriffenen bescheide eigentlich ge- richtlich festgestellt fehlerhaft waren. auch da scheint durchaus ein strukturelles pro- blem zu liegen. wir haben es mit dem phänomen zu tun, dass bamf-außenstellen in unterschiedlichen bundesländern zu sehr unterschiedlichen schutzquoten kom- men. das kann an der verteilung nach landsmannschaften liegen, aber vielleicht auch daran, dass an der einen oder ande- ren stelle auch nach anderen gesichts- punkten entschieden wurde. all das wissen wir heute nicht genau, das muss jetzt um- gehend überprüft werden. sie wollen die aufklärung in sondersit- zungen des innenausschusses vorantrei- ben. auf welche fragen wollen sie da ei- ne antwort? wir haben mittlerweile einen zweiten fra- gekatalog eingereicht, wieder mit über parlamentarisches profil 50 fragen und verschiedenen berichtsan- forderungen. da geht es etwa um die frage, was ab 2013 von seiten der fach- und rechtsaufsicht gemacht wurde, um das bamf zu stärken, was für problemanzeigen aus dem bundesamt im innenministerium und auch im bundeskanzleramt wann auf- gelaufen sind. von den antworten auf die- se vielen fragen erhoffen wir uns einen we- sentlichen, weiteren schritt richtung auf- klärung. wir klären also weiter mit hoch- druck auf. vor der einsetzung eines untersu- chungsausschusses schrecken die grünen bislang zurück . wir haben von anfang an gesagt, dass wir einen untersuchungsausschuss nicht aus- schließen. wir müssen aber die aufklärung schon jetzt voranbringen. und weil wir uns gut mit untersuchungsausschüssen auskennen, wissen wir um deren vor- und nachteile. wir sind nur bereit, die lang- samkeit eines untersuchungsausschusses in kauf zu nehmen und dafür die schärfe dieses schwertes anzuwenden, wenn die anderen instrumente nicht mehr funktio- nieren. das tun sie aber bis jetzt, sehr gut sogar. das sehen so übrigens auch die an- deren fraktionen, die deswegen weiteren sondersitzungen zugestimmt haben. ein untersuchungsausschuss einzusetzen, be- nötigt einfach sehr viel zeit, die wir derzeit nicht haben. aufklärung jetzt im innenausschuss und parallel dazu einen untersuchungs- ausschuss einzusetzen ist keine option? nein, denn bis der untersuchungsaus- schuss soweit ist, wird die bundesregierung alle parlamentarischen, aber auch journa- listischen anfragen damit beantworten, dass man sich jetzt leider in vorbereitung auf diesen ausschuss nicht parallel mit der notwendigen aufklärung des parlaments befassen kann. das ist ein erfahrungswert. deswegen halten wir dieses scharfe schwert in der hinterhand, aber wir müssen jetzt eben erstmal strecke bei der aufklärung der fakten und politischen verantwortlich- keiten machen. afd und fdp, die einen untersu- chungsausschuss fordern, wollen sich auch generell der flüchtlingspolitik der vergangenen jahre widmen. untersuchungsausschüsse dienen in erster linie der aufklärung und aufhellung recht- licher und tatsächlicher sachverhalte im verantwortungsbereich der bundesregie- rung und damit der parlamentarischen kontrolle durch das parlament. wenn ich höre, dass eine vermeintliche „grenzöff- nung“ oder der amtseid der kanzlerin un- tersuchungsgegenstände sein sollen, dann wird klar, dass einige offensichtlich den- ken, ein untersuchungsausschuss sei ein politisches tribunal. für einen solchen po- pulistischen klamauk auf kosten von par- lament und demokratie stehen wir grüne nicht zur verfügung. wer versucht, seine abwegigen, rassistischen und völkischen verschwörungstheorien in einen untersu- chungsausschuss zu gießen, beißt bei uns auf granit. in richtung der anderen frak- tionen sage ich: wer sich daran parlamen- tarisch beteiligt, handelt in höchstem ma- ße verantwortungslos. die fragen stellte helmut stoltenberg. t konstantin von notz (47) ist stell- vertretender vorsitzender der grünen- bundestagsfraktion und mitglied im innenausschuss des parlaments. weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper die anwältin: linda teuteberg der bundestag muss wieder zum zentralen ort der auseinandersetzung über wesentliche fragen un- seres landes werden.“ so liest man in großen let- tern, wenn man die webseite von linda teuteberg anklickt. als obfrau der fdp-fraktion im innenausschuss kann sie dazu beitragen. bei der letzten wahl kam sie als branden- burger spitzenkandidatin ins deutsche parlament, zuvor war sie schon von 2009 bis 2014 im landtag von brandenburg. bei der aufarbeitung der missstände im bundesamt für migrati- on und flüchtlinge (bamf) geht es teuteberg zufolge um etwas sehr wesentliches. nämlich darum, „vertrauen in rechtsstaatli- che verfahren wiederherzustellen“. neben dem fehlverhalten einzelner, um das sich jetzt staatsanwälte kümmern, müsse der bundestag aufklären, ob es „strukturelle probleme gab, die es überhaupt ermöglicht haben, dass so lange gegen grundsätzli- che standards eines rechtsstaatlichen verfahrens verstoßen wurde“ und hinweise darauf nicht bearbeitet wurden. „nur wenn das vertrauen in rechtsstaatlich ablaufende asylverfahren da ist, ist die akzeptanz da für die menschen, die wirklich einen anspruch auf unseren schutz haben“, betont teuteberg. bei der jetzt angelaufenen parlamentarischen aufarbeitung ge- he es auch darum, wie das bamf ausgestattet und aufgestellt sein muss, damit rechtsstaatliche verfahren gesichert sind. „da- bei muss klar sein“, bringt es teuteberg auf den punkt, „dass die rechtsstaatliche qualität nicht der abarbeitung einer hohen anzahl von anträgen oder einer schnellen abarbeitung geop- fert werden darf. dann muss auch die ehrlichkeit da sein, zu sa- gen: das kann nicht in ganz kurzer zeit bewältigt werden.“ teuteberg will nicht so weit gehen zu sagen, dass mit der flüchtlingskrise ab sommer 2015 die rechtsstaatlichkeit außer kraft gesetzt worden sei. aber diejenigen, die für die ressour- cen der behörde die verantwortung tragen, müssten auch die realitäten dort im blick haben und könnten nur das verspre- chen, was auch zu schaffen sei. ..................................................................................................................................................... l i e d e m m h c a / t b d © »wir müssen das vertrauen in rechtsstaatliche verfahren wiederherstellen.« teutebergs fdp-fraktion hat, ebenso wie die afd, einen untersu- chungsausschuss beantragt. „weil dieses thema so bedeutsam ist und so viel vertrauen schon erschüttert wurde, halten wir es für ganz wichtig, dass das parlament das jetzt selbst in die hand nimmt“, betont sie. „im moment sind wir ja darauf angewiesen, dass diejenigen, die wir einladen, auch auskunftsbereit sind.“ ein untersuchungsausschuss dagegen hat ähnliche befugnisse wie ein gericht nach der strafprozessordnung, und das bedeutet stärkere möglichkeiten, informationen auch zu erzwingen. den einwand anderer fraktionen, ein untersuchungsausschuss arbeite zu langsam, lässt sie nicht gelten. „das eine tun und das andere nicht lassen“ ist teutebergs devise. ein untersuchungs- ausschuss sei „das parlamentarische mittel, große vorgänge, bei denen es missstände gibt, aufzuklären“. damit werde es besser möglich, in zukunft missstände zu vermeiden. wo aber jetzt schon seriös zu erkennen sei, welche konsequenzen zu ziehen und welche verbesserungen im asylverfahren vorzunehmen sind, könne der innenausschuss dies gleichzeitig vorantreiben. außerhalb des parlaments engagiert sich die 37jährige anwältin im verein „gegen vergessen – für demokratie“, der vor 25 jah- ren nach den ausländerfeindlichen ausschreitungen in solingen und anderswo gegründet worden war. es sei ihr sehr wichtig, „auch an die dunklen seiten der geschichte zu erinnern, und gleichzeitig sich aktiv für die demokratie einzusetzen“. beson- ders gut findet es die gebürtige brandenburgerin, dass sich der verein mit beiden deutschen diktaturen beschäftigt und sich mit „jeglicher art von unterdrückung und verfolgung politischer art, egal ob sie von rechts oder von links ausgeht, kritisch auseinan- dersetzt“. politik, das merkt man linda teuteberg an, ist auch ihr hobby. ein anderes ist lesen. und zwischendurch geht sie gerne spazie- ren. der nahe babelsberger park in der wunderbaren potsdamer schlösserlandschaft lädt immer dazu ein. peter stützle t