halbe-halbe 4 innenpolitik das parlament - nr. 43-45 - 22. oktober 2018 mehr bücher für blinde behinderte menschen mit einer seh- und lesebehinderung sollen durch änderungen im urheberrecht einen besseren zugang zu literarischen werken bekommen. das sieht ein gesetzentwurf (19/3071, 19/5114) vor, den der bundestag vergangene woche mit den stimmen von union, spd und afd gegen das votum von fdp, linken und grünen angenommen hat. geregelt wird die umsetzung der marrakesch-richtlinie der eu in deutsches recht. die richtlinie beruht auf einem internatio- nalen vertrag, der dazu verpflichtet, in ur- heberrechtsgesetzen beschränkungen oder ausnahmen zugunsten der betroffenen menschen vorzusehen. mit dem umset- zungsgesetz wird den sehbehinderten ge- stattet, ohne erlaubnis der urheber kosten- frei barrierefreie kopien von werken zum eigenen gebrauch herzustellen oder von einer hilfsperson herstellen zu lassen. au- ßerdem sollen blindenbibliotheken und andere befugte stellen barrierefreie kopien herstellen, verleihen und austauschen dür- fen, müssen dafür aber eine vergütung zahlen. angenommen wurde außerdem ein entschließungsantrag, mit dem die bundesländer gebeten werden, den finan- ziellen mehrbedarf der blindenbibliothe- ken im rahmen der zuweisung von haus- haltsmitteln zu berücksichtigen. dirk heidenblut (spd) und ansgar heve- ling (cdu) betonten die notwendigkeit, den blindenbibliotheken ausreichend geld zur verfügung zu stellen. heveling sagte, damit sowohl die grundrechte der seh- und lesebehinderten wie auch der urheber verwirklicht werden können, müssten die befugten stellen finanziell auskömmlich ausgestattet sein. auch lothar maier (afd) sagte, der gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die mittel für die übertragung von li- teratur in barrierefreie formate aufgestockt werden. roman müller-böhm (fdp) monierte, der entwurf werde dem anspruch, eine teilha- be zu gewähren, nicht gerecht. sören pell- mann (linke) kritisierte, für rüstung stün- den milliarden zur verfügung, für die ver- besserung der situation von behinderten fehle wieder geld. corinna rüffer (grüne) bezeichnete das gesetz gar als „murks“. es bleibe hinter den möglichkeiten der eu- richtlinie weit zurück. mwo t heftige kritik an ryanair arbeit dass die behandlung der mitarbei- ter durch die irische fluggesellschaft rya- nair inakzeptabel ist, darin waren sich die fraktionen des bundestages einig. sie be- rieten am vergangenen freitag über einen antrag (19/5055) der fraktion die linke, in dem diese fordert, ein streikrecht bei ryanair durchzusetzen. die linke kritisiert, dass die gründung eines betriebsrates in luftfahrtunternehmen für im flugbetrieb beschäftigte nur per tarifvertrag möglich sei und fordert die streichung des betref- fenden paragrafen 117 des betriebsverfas- sungsgesetzes (betrvg). pascal meiser (die linke) verwies darauf, dass das unternehmen auf kosten der mit- arbeiter milliardengewinne mache und da- durch auch andere luftfahrtunternehmen unter preisdruck gerieten. wilfried oellers (cdu) überzeugte der vorschlag, den para- grafen 117 zu streichen, noch nicht. das müsse man sich zuvor noch einmal genau anschauen. jürgen pohl (afd) kritisierte, das gesetz zu ändern, „nur weil gewerk- schaften ihren job nicht machen“, gehe auch nicht. carl-julius cronenberg (fdp) warnte, der vorschlag der linken würde die sozialpartnerschaft untergraben. bernd rützel (spd) kündigte dagegen an, die bundesregierung wolle den entspre- chenden paragrafen ergänzen. auch beate müller-gemmeke (grüne) erklärte, ihre fraktion befürworte den antrag. dass die piloten bei ryanair ein streikrecht einfor- derten, müsse von der politik aktiv unter- stützt werden. che t kurz notiert zensusvorbereitung und dopingopfer-hilfe der bundestag hat eine regierungsvor- lage „zur änderung des zensusvorberei- tungsgesetzes 2021“ gebilligt (19/3828, 19/5113). demnach sollen die meldeda- ten zu einem testdurchlauf 2019 von den meldebehörden mit klarnamen ge- liefert werden. außerdem wird im zwei- ten dopingopfer-hilfegesetz die frist zur geltendmachung von ansprüchen bis ende 2019 verlängert. sto t weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper »geheimdienstarbeit ist auch glückssache« amri-ausschuss zeuge schildert härten des einsatzes wer, wenn nicht dieser zeuge? wer sonst sollte in der lage sein, die üble nachrede auszuräumen, die hässlichen verdächti- gungen, die die rolle des verfassungsschut- zes in der affäre anis amri umwabern, als der mann, der sich vergangene woche im amri-untersuchungsausschuss mit dem tarnnamen „thilo bork“ und den worten vorstellte: „ich kann sagen, dass ich schon meine zu wissen, wovon ich spreche, weil ich weiß, wie es draußen zugeht.“ „draußen“ ist der zeuge bork vier jahre lang unterwegs gewesen, „auf der straße“ als quellenführer im dienst der für „isla- mismus und islamistischen terrorismus“ zuständigen abteilung 6 des bundesamtes für verfassungsschutz. in derselben abtei- lung ist er später zum referatsleiter aufge- stiegen und führt seit 2015 eine referats- gruppe für „beschaffung“, mit anderen worten, einsatz und betreuung von v-leu- ten im radikalislamischen milieu. so einer, mag man sich im bundesamt gedacht ha- ben, ist der richtige mann, um ahnungslo- se abgeordnete und übelwollende medien über die härten des geheimdienstalltags aufzuklären. ist nicht seit dem anschlag auf dem berliner breit- scheidplatz im dezember 2016 die rede davon, der verfassungsschutz habe da- mals womöglich mehr über den attentäter amri gewusst oder wissen kön- nen, als er heute zugeben möge? ist nicht mittlerwei- le der präsident des bun- desamtes über die klinge gesprungen, gewiss aus ei- nem anderen grund, aber doch auch begleitet von dem vorwurf, hans-georg maaßen habe die öffentlich- keit über die rolle seiner behörde in der affäre angelogen? hatte er nicht immer be- hauptet, amri sei ein „reiner polizeifall“ gewesen, und es habe im „umfeld“ des tä- ters keine quelle gegeben? komplexe umstände so begann der zeu- ge bork mit einem einleitenden vortrag. nicht allein aus eigenem entschluss, wie er auf nachfrage einräumte. sein dienstvor- gesetzter habe ihm dazu geraten, und – „wenn sie’s genau wissen wollen“ – auch seine frau. ihm selber war es indes eben- falls ein anliegen, ein interessiertes publi- kum mit den komplexen umständen des einsatzes von v-leuten vertraut zu machen und mit dem nachrichtendienstlichen be- griff des „umfeldes“. es sei ja nicht so, dass sich „jeden tag eine geeignete quelle findet“, im gegenteil: „es kommt leider nicht allzu häufig vor.“ die rechtlichen hürden seien hoch. wer nicht voll geschäftsfähig sei, sich in einem aus- steigerprogramm befinde, seinen lebens- unterhalt mit den einkünften aus der spit- zeltätigkeit bestreiten müsse, „steuernden einfluss“ auf „verfassungsschutzrelevante bestrebungen“ habe, also gruppen, die der beobachtung unterlägen, wer schließlich eine nicht wenigstens zur bewährung aus- gesetzte vorstrafe aufweise, komme als in- formant von vornherein nicht in frage. nicht, dass der zeuge gegen die einschrän- kungen seines wirkens irgendetwas einzu- wenden hätte: „ich bin von den rechtli- chen grundlagen überzeugt, denn ich ar- beite für die erhaltung unseres rechtsstaa- tes. die verfassung, die ich schütze, setzt mir richtigerweise den rahmen.“ soviel zur rechtstreue des nachrichtendienstes. zum begriff des „umfeldes“ führte der zeuge aus, dieser sei „nicht objektbezogen, sondern personenbezogen“. das bedeute: selbst wenn sich eine quelle in einem ob- jekt aufhalte, sei nicht gesagt, dass sie mit allen dort verkehrenden personen kontakt habe. oder mit anderen worten: dass der verfassungsschutz eingestandenermaßen über einen informanten in der moabiter fussilet-mo- schee verfügte, die für amri so etwas wie ein zweites zuhause war, macht die be- hauptung, es habe in des- sen keinen v-mann gegeben, nicht zu einer lüge. „umfeld“ keine hinweise und so lautete das fazit borks: „im fall amri war es uns leider nicht möglich, den an- schlag zu verhindern, denn es gab keine quelle im umfeld des täters. in anderen fällen gelingt uns das sehr wohl.“ geheimdienstarbeit sei zu einem gutteil auch glückssache, und das glück habe hier gefehlt: „wenn wir jetzt so tun, dass wir zum damaligen zeitpunkt alles hätten wissen können, was wir jetzt wis- sen, setzen wir aufs falsche pferd.“ das war das entscheidende argument, das der zeu- ge mehrfach wiederholte. amri sei, bevor er seinen anschlag verübte, für den verfas- sungsschutz nur „eine person unter sehr vielen“ islamistischen gefährdern gewesen, absolut „kein ausnahmefall“. seine referatsgruppe, sagte bork, habe im jahr „mit einer mittleren dreistelligen zahl von gefährdungssachverhalten“ zu tun. der gefährder amri habe nichts erkennen lassen, „was über das normale maß hinaus- ging“. ja, hätte man geahnt, dass er ein at- tentat im sinn hatte: „aber wir wussten es nicht, und ich komme zum entscheiden- den punkt: wir konnten es auch nicht wis- sen.“ winfried dolderer t »es kommt nicht so oft vor, dass wir eine geeignete quelle finden.« zeuge thilo bork, bundesverfassungsschutz rückgrat der demokratie justiz in karlsruhe soll ein forum recht entstehen r e k o r b e g a m i / e c n a i l l a - e r u t c i p © karlsruhe als „hauptstadt des rechts“ soll nach dem willen des bundestages ein „fo- rum recht“ bekommen, mit dem der rechtsstaat als rückgrat der demokratie gewürdigt werden soll. mit den stimmen aller fraktionen außer der afd nahm das parlament einen antrag von cdu/csu, spd, grünen und fdp (19/5047) an. ein gleichlautender antrag der fraktion die linke (19/5050), die für den antrag der anderen fraktionen gestimmt hatte, wurde abgelehnt. dem forum recht liegt ein zivilgesell- schaftliches projekt zugrunde, mit dem das bewusstsein für den rechtsstaat gestärkt werden soll. zur begründung des antrags heißt es, viele menschen seien sich der ge- sellschaftlichen bedeutung des rechtsstaa- tes nicht mehr bewusst. die folgen seien nicht nur sachliche kritik am rechtsstaat, sondern offene ablehnung bis hin zur an- feindung von richtern. in zeiten, in denen populistische und spaltende politische strömungen an einfluss gewännen, gälte es, den rechtsstaat in den mittelpunkt des gesellschaftlichen lebens zu stellen. auf diese notwendigkeit wiesen die redner der antragstellenden fraktionen übereinstim- mend hin. sein. geplant zweiter standort das forum soll auf 5.000 quadratmetern neben dem bundes- verfassungsgericht, dem bundesgerichtshof und der bundesanwaltschaft entstehen und ein kommunikations-, informations- und dokumentationsort sind auch bundesweite veranstaltungsreihen und virtuelle angebote. angedacht ist ein weiterer standort in ostdeutschland. im gespräch ist mit leipzig ebenfalls ein his- torischer ort. die bundesregierung wird in dem beschluss aufgefordert, ein realisie- rungskonzept vorzulegen. der bundestag werde die errichtung einer stiftung prüfen und die dauerhafte finanzierung sichern. carsten körber (cdu) kündigte an, dass der haushaltsausschuss die nötigen mittel einstellen werde. sein parteikollege ingo wellenreuther sagte, die dafür vorgesehe- bronzefigur der justitia in bamberg nen knapp 100 millionen euro seien „gut investiertes geld“. das forum sei ein pro- jekt des parlaments, verankert im koaliti- onsvertrag, und mitinitiiert von einem ini- tiativkreis in karlsruhe. johannes fechner (spd) betonte, mit dem grundsatzbeschluss werde diese wichtige institution eingerichtet. seine parteikolle- gin esther dilcher bedauerte ebenso wie niema movassat (linke) und katja keul (grüne), dass die union nicht bereit war, die linke an dem antrag zu beteiligen. diese haltung belaste das projekt, sagte keul. sie betonte, dass es sich dabei nicht um ein „karlsruher wahlkreisprojekt“ han- dele. sie sei froh, dass es in letzter minute gelungen sei, einen konsens für ein ge- samtdeutsches projekt zu formulieren. da- gegen bedauerte stefan ruppert (fdp), dass es in den vergangenen tagen „wegen schlechter kommunikation eine art ver- staatlichung“ des vorgangs gegeben habe. thomas seitz (afd) sagte, die millionen, die für die förderung des rechtsstaats aus- gegeben werden, sollten besser in die aus- stattung von justiz und polizei investiert werden. michael wojtek t ge auf 450 euro gesenkt werden sollen. christine aschenberg-dugnus (fdp) argu- mentierte, die gkv-beiträge müssten nach dem tatsächlichen und nicht nach einem fiktiven einkommen bemessen werden. unter der jetzigen regelung litten vor al- lem frauen, die aus familiären gründen keine vollzeitjobs verrichten könnten. achim kessler (linke) monierte, das gesetz sei ein „flickwerk“, das die sozialen unge- rechtigkeiten nicht beseitige. immerhin würden überfällige korrekturen vorgenom- men. bei der mindestbeitragsbemessung müsse das reale einkommen herangezogen werden. und das für alle freiwillig versi- cherten, auch für rentner und studenten und nicht nur für selbstständige. aktuelle deckungslücke rücklagen detlev spangenberg (afd) for- derte den bund auf, endlich kostendecken- de beiträge zur krankenversicherung von arbeitslosengeld-ii-beziehern zu zahlen. die liege bei 8,7 milliarden euro pro jahr. das sei nicht in ordnung. maria klein-schmeink (grüne) lobte, mit dem gesetz sei eine echte entlastung ver- bunden. dies sei ein wichtiger beitrag zur nachhaltigen finanzierung der gkv. pro- blematisch sei die regelung zur auflösung von kassenrücklagen. dabei könnten leicht „schieflagen“ entstehen. karin maag (cdu) sagte, die versicherten könnten nun teilhaben an der positiven wirtschaftsent- wicklung. für die arbeitgeber werde ein anreiz gesetzt, sich wieder mehr für quali- tät und wirtschaftlichkeit im gesundheits- wesen einzusetzen. claus peter kosfeld t > k o m pa k t das versichertenentlastungsgesetz > parität: auch der zusatzbeitrag in der gesetzlichen krankenversicherung (gkv) wird ab 2019 wieder zu gleichen teilen von arbeitgebern und arbeitnehmern be- zahlt. > selbstständige: die mindestbeitrags- bemessungsgrenze für selbstständige in der gkv wird ab 2019 von derzeit rund 2.283 euro auf 1.038 euro reduziert. > soldaten: ehemalige zeitsoldaten er- halten ab 2019 ein beitrittsrecht zur frei- willigen versicherung in der gkv und nach ende der dienstzeit einen beitrags- zuschuss. viele solo-selbstständige verdienen nicht viel und leiden zum teil unter unverhältnismäßig hohen fixkosten. sie werden künftig bei den beiträgen zur gesetzlichen krankenversicherung deutlich entlastet. © picture-alliance/imagebroker gesundheit die beitragsparität kommt 2019 zurück halbe-halbe nach jahrelangem streit wird 2019 die vollständi- ge paritätische finanzie- rung der krankenversi- cherungsbeiträge wieder eingeführt. in der vergan- genen woche billigten union, spd und grüne das sogenannte versichertenentlas- tungsgesetz (19/4454; 19/5112) und mach- ten damit den weg frei für die parität. so werden künftig auch die zusatzbeiträge, die bisher von den versicherten allein ge- tragen wurden, je zur hälfte von arbeitge- bern und arbeitnehmern bezahlt. dies al- lein wird die mitglieder der gesetzlichen krankenversicherung (gkv) um rund 6,9 milliarden euro pro jahr entlasten. je nach perspektive ist die faire lastentei- lung damit erreicht oder auch nicht. die linke moniert, die versicherten müssten je- des jahr zuzahlungen in milliardenhöhe leisten und blieben etwa auf den kosten für brillen und zahnersatz sitzen. die ar- beitgeber führen die lohn- fortzahlung im krankheits- fall an, die zu ihren lasten gehe. die fdp votierte auch deshalb gegen die novelle, während afd und linke sich enthielten, was mit skepsis gegenüber den übrigen regelungen des üppigen gesetzentwurfs zu tun hat, der insgesamt eine entlastung von rund acht milliarden euro jährlich bringen soll. selbstständige so sieht die novelle auch hilfen für geringverdie- nende selbstständige vor, die sich in der gkv versichern wollen. demnach wird der monatliche mindestbeitrag für selbststän- dige ab 2019 mehr als halbiert. der ge- sundheitsausschuss verständigte sich da- rauf, die sogenannte mindestbemessungs- grundlage stärker abzusenken, als ur- sprünglich geplant, auf 1.015 euro (1.038 euro 2019). viele selbstständige von heute, merkte unlängst der dgb an, seien ehema- lige ich-ags, solo-selbstständige, schein- selbstständige oder crowdworker im inter- net mit wenig einkommen. selbstständi- genverbände forderten eine noch stärkere absenkung der mindestbemessung, damit die beiträge auch für teilzeit-selbstständige erschwinglich werden. andernfalls würden viele fachkräfte, vor allem frauen, an der erwerbstätigkeit gehindert. die gesetzlichen krankenkassen werden mit dem gesetz dazu verpflichtet, „passi- ve“ mitgliedschaften auch rückwirkend zu beenden, um eine anhäufung von bei- tragsschulden zu verhindern. experten ge- hen davon aus, dass bei den krankenkas- sen bis zu 300.000 „karteileichen“ geführt werden, mitglieder, die weder beiträge zah- len, noch leistungen in anspruch nehmen, für die aber zuweisungen aus dem ge- sundheitsfonds fließen. das sind zum bei- spiel saisonarbeiter, die nach ende ihrer versicherungspflichtigen tätigkeit in ihr heimatland zurückkehren. angesichts der zum teil hohen rücklagen sollen die kas- sen außerdem ihre finanzreserven syste- matisch zurückführen. soldaten schließlich wird ehemaligen zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher zu- gang zur gkv ermöglicht. die soldaten er- halten ein beitrittsrecht zur freiwilligen versicherung in der gkv. der ausschuss beschloss auf bitten des bundeswehrver- bandes eine befristete regelung für wenige „altfälle“. es handelt sich um zeitsoldaten, die nach dem dienstende 55 jahre alt waren und von der neu- regelung nicht erfasst wor- den wären. nun sollen sie entscheiden dürfen, ob sie in die gkv wechseln. spd und grüne werteten die novelle als meilenstein. karl lauterbach (spd) sag- te, mit der parität werde die gkv zukunftsfest gemacht angesichts der zu erwarten- den immensen kostenstei- gerungen. ohne dieses gesetz müssten die arbeitnehmer die mehrkosten alleine zah- len. „das hätte schleichend zu einer dauer- haften privatisierung des gesundheitssys- tems geführt“, sagte lauterbach und werte- te den beschluss als „historisch“. mit blick auf die wahlmöglichkeit der zeitsoldaten fügte er hinzu, es wäre sinnvoll, wenn das für alle gelten würde, denn viele ältere pri- vat versicherte fühlten sich „gefangen und würden gerne wechseln“. bundesgesundheitsminister spahn (cdu) reagierte unwirsch auf die spd und merkte mit blick auf die parität an: „es ist ihr erfolg und jetzt höre ist schon wieder, was alles fehlt.“ rund 56 millionen versi- cherte könnten mit mehr als 200 euro ent- lastung pro jahr rechnen. taxifahrer, kiosk- besitzer oder webdesigner profitierten von sinkenden beiträgen für selbstständige. das sei eine gute und konkrete botschaft. nach ansicht von fdp und linken hätte die bemessungsgrundlage für selbstständi- jens »viele fühlen sich in der privaten krankenver- sicherung gefangen.« karl lauterbach (spd)