familienstreit 6 innenpolitik das parlament - nr. 6-8 - 05. februar 2018 für die linke ist es in den wor- ten ihres fraktionschefs diet- mar bartsch ein „fauler kom- promiss“, für seine grünen-kol- legin katrin göring-eckardt ein „unsäglicher kompromiss“, für spd-fraktionsvize eva högl ein „akzeptab- ler kompromiss“ und für bundesinnenmi- nister thomas de maizière (cdu) steht der kompromiss „für humanität und verant- wortung“. die rede ist bei allen vieren von der verständigung zwischen union und spd über die künftige regelung des famili- ennachzugs nach deutschland zu flücht- lingen mit subsidiärem, also eingeschränk- tem schutzstatus, die der bundestag ver- gangene woche beschlossen hat. danach wird die zweijährige aussetzung des familiennachzugs zu subsidiär ge- schützten, die mitte märz ausläuft, längs- tens bis zum 31. juli 2018 verlängert. ab dem 1. august sollen danach aus humani- tären gründen monatlich insgesamt 1.000 ehepartnern sowie minderjährigen kin- dern subsidiär geschützter beziehungswei- se eltern subsidiär geschützter minderjäh- riger eine aufenthaltserlaubnis erteilt wer- den können. der paragraf 22 des aufent- haltsgesetzes, wonach ausländern aus drin- genden humanitären gründen eine auf- enthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll davon ebenso unberührt bleiben wie der paragraf 23, der bestimmt, dass oberste landesbehörden aus humanitären grün- den eine solche erteilung anordnen kön- nen. für den entsprechenden gesetzent- wurf der unions-fraktion (19/439) in ge- änderter fassung (19/596) votierten 376 abgeordnete. dagegen stimmten 298, da- runter zehn sozial- und drei christdemo- kraten; vier parlamentarier enthielten sich. gegensätzliche vorlagen gesetzentwürfe der fraktionen von afd (19/182), fdp (19/425) und die linke (19/241) fanden ebenso wie ein antrag der fraktion bünd- nis 90/die grünen (19/454) keine mehr- heit. die afd-vorlage sah einen „völligen gesetzlichen nachzugsan- wegfall des spruchs für familienangehörige subsidiär schutzberechtigter“ vor. nach dem fdp- gesetzentwurf sollte der nachzug grund- sätzlich für weitere zwei jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene ausnahme- fälle wieder zugelassen werden. die linke wollte mit ihrem entwurf die derzeitige warteregelung mit sofortiger wirkung auf- heben, und die grünen forderten in ihrem antrag die bundesregierung auf, keine ini- tiativen mit dem ziel der verlängerung der aussetzung zu ergreifen. auf eben eine solche verlängerung und die darauf folgende kontingent-regelung für 1.000 betroffene pro monat hatten sich union und spd in ihren sondierungen verständigt. die frage, ob in dem kontin- gent auch härtefälle eingerechnet werden, war in den sondierungsergebnissen nicht explizit angesprochen worden, doch for- derte der anschließende spd-parteitag eine „weitergehende härtefallregelung für den familiennachzug“. in der bundestagsdebatte appellierte de maizière an die sozialdemokraten, zu dem ausgehandelten kompromiss zu stehen. der union sei wichtig gewesen, dass es nicht wieder zu einem anspruch auf fami- liennachzug komme, der spd dagegen, „dass es überhaupt wieder familiennach- flüchtlinge protestieren anlässlich der parlamentsdebatte vergangene woche beim bundestag gegen die aussetzung des familien- nachzugs. © picture-alliance/bernd von jutrczenka/dpa familienstreit asyl i kompromiss zu flüchtlingsnachzug beschlossen zug gibt“. es sei normal, dass der jetzt ge- fundene kompromiss unterschiedlich be- wertet werde und jede seite zeigen wolle, dass sie gut verhandelt habe: „wir finden, dass die union gut verhandelt hat. die spd findet – oder sollte auch sagen –, dass auch sie gut verhandelt hat“, betonte der ressortchef. entscheidend sei jedoch, zum inhalt des kompromisses zu stehen. er be- kräftigte, dass die bestehenden härtefallre- gelungen nicht auf das kontingent ange- rechnet würden. während man für die kontingent-regelung kriterien brauche, über die man noch sprechen werde, entzö- gen sich härtefälle einer „kriterienbe- schreibung im vorhinein“. man brauche hier auch „ein bisschen barmherzigkeit“, fügte der minister hinzu. spd-fraktionsvize eva högl nannte den umgang mit schutzsuchenden einen „gradmesser dafür, wie ernst wir es mei- nen mit menschenwürde und dem schutz der familie“. nicht alle verfolgten men- schen könnten in deutschland schutz und sicherheit erhalten, doch erfolge der fami- liennachzug legal, sicher und geordnet. auch sei er wichtig für die integration. deshalb sei es für die spd „sehr schwer, den familiennachzug auszusetzen, zu be- grenzen oder deutlich zu reduzieren“. die gute botschaft sei indes, dass es ab dem 1. august wieder familiennachzug für subsi- diär geschützte geben soll. auch könnten bereits wieder anträge gestellt werden. högl verwies zugleich darauf, dass im ver- gangenen jahr 66 menschen unter die här- tefall-regelung des paragraf 22 aufent- haltsgesetz gefallen seien. hier habe man die aufgabe, diese härtefall-regelung an- ders auszugestalten, damit sie für mehr be- troffene gilt. christian wirth (afd) sagte, nach auffas- sung seiner fraktion habe eine familienzu- sammenführung nicht in deutschland zu erfolgen, sondern beispielsweise in schutz- zonen in syrien oder seinen nachbarlän- dern. das sei aber aufgabe der vereinten nationen und nicht der bundesrepublik. zugleich warf er uno und der eu vor, „für europa eine migration aus nahost und afrika“ zu fordern, „um den nationalstaa- ten in europa das rückgrat zu brechen“. der bundesregierung hielt der afd-abge- ordnete vor, sie wolle die subsidiär ge- schützten nicht zurückführen. vielmehr werde der „vollkommene familiennach- zug“ kommen. wer eine „massenmigration nach deutschland“ wolle, solle dies sagen und den weg für neuwahlen frei machen. der fdp-abgeordnete stephan thomae konstatierte, dass sich die union bei ihrem kompromiss mit der spd „auf ganzer li- nie“ durchgesetzt habe. dabei werde „so- gar eine obergrenze für härtefälle“ ge- schaffen, „und das kann nicht angehen“, monierte der fdp-mann. seine fraktion wolle eine klare härtefallregelung, aber auch gut integrierten menschen den nach- zug ermöglichen. der kompromiss von union und spd erzeuge dagegen „sogar bei den härtefällen warteschlangen“. auch finde sich darin nichts zur frage, wie si- chergestellt werden solle, dass nicht gerade die „gravierendsten fälle am längsten war- ten müssen“. dieser kompromiss könne nicht der große wurf sein, und er sei ge- spannt darauf, wie die spd-führung ihn der partei „schmackhaft machen“ wolle. auch bartsch attestierte der union, sich bei der übereinkunft mit den sozialdemokra- ten „komplett durchgesetzt“ zu haben. cdu/csu und spd böten beim familien- nachzug ein „trauerspiel zu lasten der menschlichkeit“, kritisierte der linken- fraktionschef. dabei sei es eine moralische pflicht, familienzusammenführung zu er- möglichen. seine fraktion wolle, „dass je- des kind in sicherheit bei seiner familie aufwachsen kann“. der vorgelegte kompro- miss sei dagegen „willkürlich, moralisch fragwürdig und unmenschlich“. damit werde der rechtsanspruch auf familien- nachzug „durch eine bloße ermessensrege- lung“ ersetzt. „hinter dem sperrigen na- men ,subsidiär‘ verstecken sich schwerste schicksale, und mit dieser regelung wer- den diese schicksale nochmal gnadenlos erschwert“, fügte bartsch hinzu. christlich noch sozial, »gnadenrecht« göring-eckardt verwies wie bartsch darauf, dass das grundgesetz ehe und familie unter den besonderen schutz des staates stelle. nun werde je- doch aus einem grundrecht „ein gnaden- recht“. zugleich hielt die grünen-frakti- onschefin der csu vor, es zur „grechtchen- frage für dieses land“ zu machen, ob fami- lien zusammenkommen können. das sei weder sondern „komplett absurd“. auch würden die be- troffenen betrogen, denen 2016 gesagt worden sei, dass der familiennachzug in zwei jahren wieder möglich sei. dies scha- de auch dem rechtsstaat. der cdu-abgeordnete stephan harbarth verwies dass deutschland in den vergangenen jahren flüchtlingen „zuflucht in einer sehr groß- zügigen weise gewährt“ und eine „große humanitäre leistung“ erbracht habe. die bundesrepublik habe mehr menschen in not aufgenommen „als der rest europas zusammen“, argumentierte er. man dürfe aber auch die aufnahmefähigkeit und inte- grationsbereitschaft des landes nicht über- fordern. dem werde die nun gefundene neuregelung gerecht. helmut stoltenberg t demgegenüber darauf, erneute kontroverse um optionspflicht ringen um eu-reform staatsbürgerschaft kritik an »völkischen begriffen« in gesetzesbegründung der afd asyl ii konzept sicherer herkunftsländer bleibt zankpafel zur optionspflicht eine rückkehr im staatsbürgerschaftsrecht, wie von der afd in einem gesetzentwurf (19/86) gefordert, wird es wohl nicht geben. während der ersten lesung vergangenen freitag spra- chen sich im bundestag vertreter von spd, fdp, linken und grünen für die möglich- keit der doppelten staatsbürgerschaft und gegen eine optionspflicht aus. zugleich warfen sie der afd vor, völkische begriffe zu nutzen, „fake news“ zu verbreiten und das grundgesetz nicht zu akzeptieren. die union hält die optionspflicht zwar für ei- ne sinnvolle regelung, da niemand zwei gesellschaften dienen könne, wie marian wendt (cdu) sagte. zustimmen könne er der vorlage aber dennoch nicht, da der ge- setzentwurf „mit der hand des hasses“ ge- schrieben worden sei, sagte wendt. der gesetzentwurf zielt auf eine rückkehr zur bis 2014 geltenden optionspflicht im staatsangehörigkeitsrecht ab. diese sah vor, dass sich in deutschland geborene kinder ausländischer eltern zwischen dem 18. und 23. lebensjahr für eine der beiden staatsbürgerschaften entscheiden müssen. seit 2014 werde die doppelstaatlichkeit aber „im gegensatz zum sinn dieser be- stimmung“ auf dauer gewährt, kritisiert die afd-fraktion. dies führe „automatisch zu einer großen und wachsenden anzahl doppelstaatiger personen und damit in die vielfältige problematik einer massenhaften, ja regelhaften doppelstaatigkeit, die es zu vermeiden gilt“, heißt es in der gesetzesbe- gründung. weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper nicht zustimmen könne, habe vor allem mit der von der afd angeführten begrün- dung zu tun. so sei es eine „unverhohlene herabsetzung von nichtdeutschen“, wenn die afd diese als „fremdstaatler“ und „fremdkulturelle“ personen bezeichne. der afd gehe es „um abschottung, ausgren- zung und diskriminierung“, sagte wendt. aus sicht von sebastian hartmann (spd) sind es nicht die zwei pässe, die einen loyalitätskonflikt auslösen, sondern die aberkennung einzelner teile der eigenen identität. seine fraktion sei stolz darauf, 2014 die optionspflicht abgeschafft zu ha- ben, betonte er. „die spd bekennt sich zu einem modernen staatsangehörigkeits- recht. wir sichern den zusammenhalt in der gesellschaft und spielen nicht die eine gruppe gegen die andere aus“, sagte er. doppelter jürgen martens einwanderungsgesetz (fdp) verwies darauf, dass in deutschland 1,7 millionen menschen mit einer doppel- ten staatsangehörigkeit leben würden. von staatsbürger- „massenhafter schaft“ und einer „übernahme der politik durch doppelstaatler“, wie von der afd behauptet, „sind wir weit entfernt“. die fdp plädiere für ein umfassendes geset- zeswerk in sachen staatsbürgerschaftsrecht, sagte martens. ziel sei ein einwanderungs- gesetz und ein staatsangehörigkeitsrecht „aus einem guss“. kritik an dem entwurf gab es auch von linken und grünen. niema movassat (lin- ke) sprach sich gegen die abschaffung der doppelten staatsbürgerschaft aus. mehr- staatlichkeit fördere die integration, urteil- te er. filiz polat (grüne) lehnte die opti- onspflicht „ohne wenn und aber“ ab. jun- ge deutsche würden so unter dem damo- klesschwert einer drohenden ausbürgerung aufwachsen. götz hausding t l i e k n w k c i l b / e c n a i l l a - e r u t c i p © ein deutscher und ein türkischer pass in der debatte sagte gottfried curio (afd), die verleihung der deutschen staatsbürger- schaft dürfe nur die antwort auf eine zu fordernde integrationsleistung des an der staatsbürgerschaft interessierten sein. „also die antwort auf ein definitives und aus- schließliches bekenntnis zu deutschland“, betonte der afd-abgeordnete. „fremd- staatler“ müssten sich auf ihr neues land einlassen wollen. mit dem pass des zweit- staates, dem „geistigen rückfahrschein in der tasche“, werde dies aber schwerlich ge- lingen. die optionspflicht sei eine sinnvolle rege- lung, befand wendt, der die doppelte staatsbürgerschaft als integrationshinder- nis bezeichnete. „wer wirklich deutscher werden will, braucht keine weitere staats- bürgerschaft“, sagte der cdu-abgeordnete. dass seine fraktion dem gesetzentwurf nach wenige stunden „auslagerung nur der entscheidung über den familiennachzug (siehe beitrag oben) stand die flüchtlings- politik vergangene woche erneut auf der tagesordnung des bundestages: erstmals beriet das parlament über zwei anträge der links- (19/577) und der grünen-fraktion (19/244) zur derzeit diskutierten reform des „gemeinsamen europäischen asylsys- tems“ – eine debatte, die „auf das gesamt- gefüge der europäischen und der deut- schen flüchtlingspolitik eine viel größere auswirkung als die debatte über den fami- liennachzug“ hat, wie der fdp-abgeordne- te konstantin kuhle betonte. die linke dringt in ihrem antrag auf eine „offene, menschenrechtsbasierte und soli- darische asylpolitik“ der eu und fordert, initiativen zur des flüchtlingsschutzes aus der eu“ zu widersprechen; die grünen pochen in ihrer vorlage auf die „sicherung grund- menschen- rechtlicher standards“ bei der reform und wenden sich gegen einen umbau des eu- asylsystems „zu ei- nem abbauprogramm von flüchtlingsrechten“. luise amtsberg kritisierte, nach den vorschlägen des eu- rats und der kommission solle der flücht- lingsschutz verstärkt auf drittstaaten au- ßerhalb der eu verlagert und dazu das konzept sicherer drittstaaten ausgeweitet werden. dies betreffe etwa die türkei, auch länder wie libyen „könnten nach der jetzt angedachten regelung künftig ein sicherer drittstaat werden“. dies sei „perfide“. ulla jelpke (linke) monierte, selbst bür- gerkriegsländer sollten künftig zu sicheren (grüne) und drittstaaten erklärt werden können, wenn es dort sichere gebiete gibt. dies sei „be- schämend“, fügte sie hinzu und verwies darauf, dass es in kriegsländern „in der re- gel keine sicheren gebiete“ gebe. fdp-mann kuhle sagte, nach der initiative der eu-ratspräsidentschaft sollten mit- gliedsstaaten andere länder auch dann als sicher einstufen können, wenn dort abwei- chende menschenrechtsstandards erfüllt werden. es sei aber ein „schlechtes völker- rechtspolitisches zeichen“, wenn „ausge- rechnet europa nicht mehr vorreiter beim internationalen menschenrechtsschutz ist, sondern an dieser stelle abbaut“. lars castellucci (spd) mahnte, das asylsys- tem weiter zu „europäisieren“ und zu ge- meinsamen verfahren und aufnahmebedingungen zu kommen, und dies so, dass „es im einklang mit unse- ren werten“ und den inter- nationalen verträgen steht, „die europa ausmachen“. michael kuffer (csu) trat dafür ein, weitere länder als sichere herkunftsstaa- ten einzustufen, weil man so zu einem beschleunig- ten asylverfahren komme. der parlamentarische in- nen-staatssekretär ole schröder (cdu) warb dafür, auch die nordafrikanischen maghreb-staaten zu si- cheren herkunftsländern zu erklären. „wer anderswo bereits sicher ist, braucht keinen schutz in der eu“, argumentierte er. bernd baumann (afd) betonte, dass län- der wie die türkei „den vollen schutz ge- mäß der genfer flüchtlingskonvention nicht in allen regionen bieten“, aber trotz- dem als sicheres land gelten könnten, „mit ausnahme dieser gebiete“. sto t »wir müssen das so tun, dass es im einklang mit unseren werten steht.« lars castellucci (spd) kurz notiert reusch im zweiten anlauf in kontrollgremium gewählt der afd-abgeordnete roman johannes reusch ist vergangene woche mit 378 stimmen zum mitglied des parlamentari- schen kontrollgremiums gewählt wor- den. gegen ihn stimmten 205 abgeord- nete, 94 enthielten sich. bei der wahl der mitglieder des neunköpfigen gremiums zur kontrolle der nachrichtendienste des bundes am 18. januar hatte reusch noch lediglich 210 stimmen erhalten und damit die erforderliche absolute mehrheit von 355 stimmen verfehlt. das parlamentarische kontrollgremium hatte sich nach der einsetzung bereits am glei- chen tag konstituiert, vorsitzender ist der cdu-abgeordnete armin schuster. das gremium setzt sich aus drei abge- ordneten der cdu/csu-fraktion, zwei abgeordneten der spd-fraktion und je einem abgeordneten der fraktionen von afd, fdp, die linke und bündnis 90/die grünen zusammen. sto t linke: keine rekrutierung von minderjährigen die fraktion die linke will die rekrutie- rung von minderjährigen für die bundes- wehr stoppen. in einem antrag (19/475) fordert sie die bundesregierung auf, ei- nen gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche mindestalter für die anwer- bung und die einstellung bei den streit- kräften auf 18 jahre festzusetzen. bis zum inkrafttreten des gesetzes soll die ausbildung von minderjährigen an der waffe sofort beendet werden. die links- fraktion beruft sich auf das fakultativ- protokoll zum übereinkommen über die rechte des kindes betreffend die beteili- gung von kindern an bewaffneten kon- flikten. mit seiner ratifizierung habe sich deutschland dazu bekannt, das mindest- alter für die einziehung zum militär- dienst auf 18 jahre festzulegen. die bun- desrepublik nutze jedoch die ausnahme- möglichkeit des fakultativprotokolls, um jugendliche auf freiwilliger basis bereits ab dem vollendeten 17. lebensjahr für die streitkräfte zu rekrutieren. aw t bundesrat für npd-ausschluss von parteienfinanzierung die npd soll nach dem willen des bundes- rates von der staatlichen parteienfinanzie- rung ausgeschlossen werden. die länder- kammer beschloss am freitag einstimmig, beim bundesverfassungsgericht ein ent- sprechendes verfahren einzuleiten. damit soll die npd einschließlich möglicher er- satzparteien für sechs jahre von der finan- zierung ausgeschlossen werden auch die steuerliche begünstigung der partei und von zuwendungen dritter an die partei soll entfallen. die länder wollen verhindern, dass eine partei, die die freiheitlich-demo- kratische grundordnung missachtet, mit steuergeldern vom staat unterstützt wird. 2016 hatte die npd mehr als eine milli- on euro aus der staatlichen parteienfi- nanzierung erhalten.. sto t afd will die klausel zurück familie die afd stößt mit ihrer forde- rung nach einer wiedereinführung der so- genannten demokratie- beziehungsweise extremismusklausel auf weitgehende ab- lehnung bei allen anderen fraktionen. in ihrem antrag (19/592), den der bundestag am vergangenen donnerstag erstmals de- battierte und in die ausschüsse überwies, fordert die afd, die vergabe von staatli- chen fördermitteln an vereine, initiativen und projekte zur bekämpfung von extre- mismus an die unterzeichnung einer er- klärung zu binden, die ein bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen grundord- nung der bundesrepublik deutschland be- inhaltet. zudem sollen die empfänger der förderung versichern, dass sie nicht mit gruppierungen zusammen arbeiten, die vom verfassungsschutz beobachtet werden. spd, linke und grüne lehnten die klausel ab und verwiesen darauf, dass das zivilge- sellschaftliche engagement gegen extremis- mus nicht unter einen generalverdacht ge- stellt werden dürfe. die anträge auf för- dergelder würden geprüft und die empfän- ger darüber belehrt, die gelder nicht an ex- tremistische gruppierungen weitergeben zu dürfen. cdu/csu und fdp lehnten ei- ne klausel zwar nicht prinzipiell ab, erteil- ten dem antrag der afd aber trotzdem ei- ne absage, da es der partei an demokrati- schem bewusstsein fehle. die extremismusklausel, die die antrag- steller für die förderprogramme des bun- des unterzeichnen mussten, war 2011 von der damaligen bundesfamilienministerin kristina schröder (cdu) eingeführt wor- den. drei jahre später einigten sich schrö- ders nachfolgerin manuela schwesig (spd) und bundesinnenminister thomas de maizière (cdu), die unterzeichnung der erklärung abzuschaffen und durch eine belehrung zu ersetzen. aw t