"die ärzte stärken" 2 menschen und meinungen das parlament - nr. 9 - 26. februar 2018 gastkommentare abtreibungsrecht beibehalten? befriedete debatte pro s b e r k s a e r d n a © eva quadbeck, »rheinische post«, düsseldorf jahrelang tobte in deutschland ein kultur- kampf um eine legalisierung von schwanger- schaftsabbrüchen. mit einer fristenregelung, einer beratungspflicht und einer vorgeschrie- benen bedenkzeit von drei tagen konnte ein ver- tretbarer ausgleich zwischen dem recht auf das leben des ungeborenen kindes und dem selbstbe- stimmungsrecht der schwangeren gefunden wer- den. diese gesetzgebung, die sich in den paragra- fen 218 und 219 des strafgesetzbuches widerspie- gelt, hat die gesellschaftliche debatte befriedet. zudem konnte mit der bestehenden regelung und flankierenden aufklärungskampagnen gegen un- gewollte schwangerschaften die zahl der schwan- gerschaftsabbrüche von mehr als 130.000 im jahr 1996 auf 98.000 im jahr 2016 gesenkt werden. wir sollten diese debatte nicht wieder eröffnen. eine reformdebatte über die frage, ob und in wel- cher form mediziner ihre ärztliche leistung zum schwangerschaftsabbruch öffentlich bekannt ma- chen dürfen, würde alte gräben wieder aufreißen. dies zeigen äußerungen aus den reihen der linksfraktion, in denen in der diskussion um das werbeverbot für schwangerschaftsabbruch die „abschaffung aller anti-abtreibungsgesetze“ ge- fordert wird. der paragraf 219a hat seine berechtigung. die ge- sellschaft sollte einer verzweifelten schwangeren helfen, sich für das leben, für das kind zu ent- scheiden. fällt die entscheidung dennoch gegen das ungeborene kind aus, haben die frauen keine schwierigkeiten, einen seriösen arzt zu finden, der auf dem modernen stand der medizin den eingriff vornimmt. dass dafür kein preisvergleich im inter- net möglich ist, ist richtig. ein schwangerschafts- abbruch ist kein normaler eingriff. wir sollten ihn nicht normalisieren. treibungen wird – diese these sei mit aller vorsicht einer nichtjuristin ge- wagt – fallen. denn das grundrecht auf information dürfte schwerer wiegen als die arg verklausulierte begründung für den paragra- fen 219a: warum sollten informationen über einen abbruch bei einer beratungsstelle besser aufgeho- ben sein als auf den homepages der fachleute, die ihn durchführen? die gegner einer abschaffung des 219a argumen- tieren, dass der staat verpflichtet ist, das ungebo- rene leben zu schützen. deshalb verbietet para- graf 218 den abbruch und lässt ihn nur unter be- stimmten bedingungen straffrei. daraus kann man aber nicht ableiten, dass der abbruch eine art ge- heimnis bleiben sollte und nicht öffentlich zu the- matisieren sei. im gegenteil. als 1933 der paragraf 219a in kraft trat, stand auf die abtreibung „arischen“ lebens die todesstrafe. ein informationsverbot war damals also zumin- dest logisch. doch heute ist es widersinnig. denn der staat hat ermöglicht, dass ärzte diese operati- on vornehmen. und über eine operation muss ein arzt aufklären dürfen. lebensschutz kann nur mit der schwangeren stattfinden und nicht ohne sie – das ist der sinn unseres abtreibungsrechts. der staat hat die ver- antwortung für den abbruch in den ersten drei monaten der frau übertragen. und die braucht für diese entscheidung jede erdenkliche information. und zwar nicht nur die einer einzigen beraterin, der vielleicht die beste ärztin für den eingriff nicht einmal bekannt ist. denn die ärztin darf ja nicht kund tun, dass sie abbrüche vornimmt. nein, der 219a ist einfach nicht zu halten. nicht zu halten contra das sogenannte werbeverbot für ab- t a v i r p © heide oestreich, »die tageszeitung«, berlin mehr zum thema der woche auf den seiten 1 bis 3. kontakt: gastautor.das-parlament@bundestag.de herausgeber deutscher bundestag platz der republik 1, 11011 berlin fotos stephan roters mit der ständigen beilage aus politik und zeitgeschichte issn 0479-611 x (verantwortlich: bundeszentrale für politische bildung) redaktionsschluss 23. februar 2018 anschrift der redaktion (außer beilage) platz der republik 1, 11011 berlin telefon (0 30)2 27-3 05 15 telefax (0 30)2 27-3 65 24 internet: http://www.das-parlament.de e-mail: redaktion.das-parlament@ bundestag.de chefredakteur jörg biallas (jbi) druck und layout frankfurter societäts-druckerei gmbh kurhessenstraße 4 – 6 64546 mörfelden-walldorf leserservice/abonnement fazit communication gmbh c/o intime media services gmbh postfach 1363 82034 deisenhofen telefon (0 89) 8 58 53-8 32 telefax (0 89) 8 58 53-6 28 32 e-mail: fazit-com@intime-media-services.de abonnement jahresabonnement 25,80 €; für schüler, studenten und auszubildende (nachweis erforderlich) 13,80 € (im ausland zuzüglich versandkosten) alle preise inkl. 7% mwst. kündigung jeweils drei wochen vor ablauf des berechnungszeitraums. ein kostenloses probeabonnement für vier ausgaben kann bei unserer vertriebsabteilung angefordert werden. namentlich gekennzeichnete artikel stellen nicht unbedingt die meinung der redaktion dar. für unverlangte einsendungen wird keine haftung übernommen. nachdruck nur mit genehmigung der redaktion. für unterrichtszwecke können kopien in klassenstärke angefertigt werden. verantwortliche redakteure claudia heine (che) alexander heinrich (ahe), stellv. cvd claus peter kosfeld (pk) hans krump (kru), cvd hans-jürgen leersch (hle) johanna metz (joh) kristina pezzei (pez) sören christian reimer (scr) helmut stoltenberg (sto) alexander weinlein (aw) anzeigenverkauf, anzeigenverwaltung, disposition fazit communication gmbh c/o intime media services gmbh postfach 1363 82034 deisenhofen telefon (0 89) 8 58 53-8 36 telefax (0 89) 8 58 53-6 28 36 e-mail: fazit-com-anzeigen@ intime-media-services.de „das parlament“ ist mitglied der informationsgesellschaft zur feststellung der verbreitung von werbeträgern e. v. (ivw) für die herstellung der wochenzeitung „das parlament“ wird ausschließlich recycling-papier verwendet. der bundestag debattiert über die streichung des paragrafen 219a stgb. grund dafür ist die verurteilung einer ärztin, die von abtreibungs-gegnern angezeigt wurde. die szene tritt in den vergangen jahren verstärkt etwa beim „marsch für das leben“ in erschei- nung. drohen uns in der eigentlich re- lativ befriedeten debatte zu schwan- gerschaftsabbrüchen bald amerikani- sche verhältnisse? die stimmung hat sich tatsächlich ver- ändert, viele ärztinnen und ärzte wer- den angefeindet, sie stehen quasi unter generalverdacht. der fall der kristina hänel ist sicherlich extrem und wird noch durch weitere instanzen gehen, aber die zahl der anzeigen hat in den vergangenen jahren stark zugenommen. aus dem umfeld der sogenannten le- bensschützer und des „marsches für das leben“ gibt es attacken auf ärztinnen und ärzte sowie beratungsorganisatio- nen. diese gruppen nutzen die rechts- unsicherheiten, die der paragraf 219a be- inhaltet, und durchforsten systematisch das internet, um gegen medizinerinnen und mediziner vorzugehen. allein das wort „schwangerschaftsabbruch“ auf ei- ner internetseite kann zur folge haben – und hat zur folge –, dass es zu anzeigen kommt. die stimmung gegen- über vielen medizinerinnen und medizi- ner, die schwangerschaftsabbrüche an- bieten, ist negativer geworden. das ist ein problem. kann die politik da gegensteuern? wir müssen dieser entwicklung entgegen- treten und ärztinnen und ärzte stärken. das ist unsere verantwortung. dazu ge- hört die streichung des 219a. es ist doch klar: wenn der paragraf schon die sachli- che information über schwangerschafts- abbrüche nicht erlaubt und anzeigen und anklagen drohen, dann ist es für einen arzt oder eine ärztin nicht einfach, sich zu entscheiden, auch schwangerschaftsab- brüche vorzunehmen. an dieser stelle brauchen wir einen paradigmenwechsel und eine klare entscheidung der politi- schen ebene. es muss in einer emanzi- pierten gesellschaft im jahr 2018 möglich sein, sich bestmöglich über schwanger- schaftsabbrüche zu informieren. die fdp will den 219a so ändern, dass nur „grob anstößige werbung“ un- ter strafe gestellt wird. sie wollen hin- gegen den ganzen paragrafen streichen. warum? frauen muss ein zugang zu sachlichen und zeitgemäßen informationen über schwangerschaftsabbrüche ermöglicht werden, das ist unser ziel. es gibt ver- schiedene ansätze, um das anzugehen. wir haben das intensiv in unserer frakti- on – und mit den anderen fraktionen – diskutiert. wir wollen, dass werbung wei- terhin verboten bleibt, aber dafür braucht es nicht das strafgesetzbuch. für die ärz- teschaft ist das bereits über die berufsord- nungen geregelt, sollte darüber hinaus sanktionierungsbedarf lässt sich das über das ordnungswidrigkeiten- gesetz oder über das heilmittelwerbege- setz regeln. bestehen, eine mehrheit wird es wohl nur ge- ben, wenn sich fdp, grüne, spd und linke einigen. könnten sie auch mit ei- ner anderen lösung leben? wir sind offen und an einer lösung inte- ressiert, die sich breit im parlament spie- gelt. jetzt wird es darum gehen, im parla- mentarischen verfahren in den fachaus- schüssen die verschiedenen ansätze zu diskutieren und möglicherweise einen ge- meinsamen ansatz zu finden. von dem vorschlag der fdp wäre es auch nur ein relativ kleiner schritt hin zu einer lösung außerhalb des strafgesetzbuches. »die ärzte stärken« ulle schauws die grünen- abgeordnete fordert, frauen den zugang zu sachlichen informationen zum schwanger- schaftsabbruch zu ermöglichen erkämpft so bleibt, wie es ist. rechte, die wir uns in dieser gesellschaft auch für die selbst- bestimmung von frauen oder für die gleichberechtigung haben, könnten auch zurückgedreht werden. deswegen ist die debatte um den 219a auch kein randthema. als grüne sage ich ganz klar: beim selbstbestimmungs- recht der frauen müssen wir sehr auf- merksam bleiben und haben noch viel zu tun. für aufsehen, kürzlich sorgte ein chefarzt in der niedersachsen in einer schwangerschaftsabbrüche klinik untersagte. in der debatte über diese entscheidung wurde auch die sorge geäußert, dass in manchen re- gionen deutschlands der zugang zu solchen angeboten nicht gegeben sei. ist das eine berechtigte sorge? in deutschland haben frauen tatsäch- lich nicht flächendeckend die möglich- keit, praxen oder kliniken zu finden, in denen schwangerschaftsabbrüche vor- genommen werden. dies wird im rah- men der aktuellen debatte sehr deut- lich. vor allem in ländlichen regionen, etwa in bayern oder niedersachsen, lie- gen solche kliniken teilweise bis zu über 100 kilometer weit entfernt. und das ist tatsächlich für die versorgung von frauen, gerade von frauen, die nicht so bemittelt sind, um diese dis- tanzen hinter sich zu bringen, ein ech- tes problem. auch dabei geht es um den zugang zu sachlichen informationen, beispielsweise darüber, wo die betroffe- nen unterstützung für die kosten oder anfahrt zu einer praxis erhalten kön- nen. genau diese infos sollten praxen beziehungsweise klinken zur verfügung stellen können. in den vergangenen jahren sank die zahl der schwangerschaftsabbrü- che – trotzdem liegt sie noch bei rund 100.000 im jahr. funktioniert die se- xualaufklärung in der bundesrepu- blik nicht? aufklärung ist die halbe miete, um un- gewollte schwangerschaften zu vermei- den. das ist ein sehr wichtiger aspekt der debatte – dem müssen wir uns noch intensiver widmen. ich weiß von beratungsstellen wie „pro familia“, die eng mit schulen zusammenarbeiten, dass die bildungsarbeit gut funktioniert. junge frauen und männer sind meist gut aufgeklärt. aber dieses angebot gibt es eben noch nicht flächendeckend. und es braucht eine regelmäßige auffri- schung. eng damit verbunden ist der zu- gang zu verhütungsmitteln. sollten die kassen generell die kosten dafür über- nehmen? frauen, die staatliche transferleistungen erhalten, sollten die kosten für verhü- tungsmittel nicht selbst tragen müssen. es sollte keine frage des einkommens sein, ob verhütungsmittel finanzierbar sind. © picture-alliance/michael kappeler/dpa das gespräch führten friederike beckh und sören christian reimer. schwangerschaftsabbrüche sind laut paragraf 218 stgb in deutschland eine straftat und bleiben nur in den ausnah- mefällen des 218a straffrei. auch daran gibt es von feministischer seite immer wieder kritik. ist diese rechtslage veral- tet und muss überdacht werden? wir wollen keine debatte über den para- graf 218 stgb aufmachen. das ist eine ganz klare entscheidung. warum nicht? dieser paragraf wurde in den 1990ern ist sehr mühsam und sehr lange ausgehan- delt. damit können wir alle umgehen. ein kompromiss, um einen es schwangerschaftsabbruch straffrei zu machen und auch ärztinnen und ärzten dies zu ermöglichen. die schwanger- schaftskonfliktberatungsstellen machen eine hervorragende arbeit. das wollen wir beibehalten. denn wenn die debatte neu aufgemacht wird, könnte es auch zu rückschritten kommen. uns zeigt schon die diskussion um den 219a, dass wir nicht davon ausgehen können, dass alles ulle schauws ist sprecherin für frauen- und queerpolitik der fraktion bündnis 90/die grünen und stell- vertretende vorsitzende und obfrau im ausschuss familie, senioren, frauen und jugend. die 51-jährige sitzt seit 2013 im deutschen bundestag. weiterführende links zu den themen dieser seite finden sie in unserem e-paper parlamentarisches profil die basisbewegte: beatrix von storch ich bin für eine pro-life-kultur.“ für beatrix von storch kommt keinerlei aufweichung der geltenden abtreibungs-gesetze in frage. und das gelte nicht nur für sie persönlich. die afd-frakti- on, stellt deren stellvertretende vorsitzende klar, lehne die ge- setzentwürfe von linken, grünen und fdp entschieden ab, das strafrechtliche werbeverbot für abtreibungen abzuschaffen oder einzuschränken. „wir wollen die kultur hin zum leben ausrichten und wollen deswegen nicht für abtreibung werben“, sagt storch. ihr selbst sei das thema auch schon vor gründung der afd wichtig gewesen, so nehme sie seit vielen jahren am „marsch für das le- ben“ jeden september in berlin teil. überhaupt ist beatrix von storch seit über 20 jahren politisch ak- tiv. als studentin, zum ende der regierungszeit helmut kohls, gründete sie ein „zivilgesellschaftliches bündnis“, wie sie es nennt, das themen aufgegriffen habe, für die heute die afd stehe. diese „basisbewegung“ habe demonstrationen organisiert, podi- umsdiskussionen, e-mail-kampagnen, petitionen an abgeordnete – „ich habe abertausende von briefen an verschiedene abgeord- nete überreicht“. sie habe immer gesehen, sagt die in lübeck ge- borene herzogin von oldenburg, dass „das land reformen braucht, die aus den parteien selbst heraus nicht kommen“. auch cdu und fdp, denen sie noch am nächsten gestanden habe, seien schon damals zu weit von ihren vorstellungen entfernt gewesen, „das hat sich jetzt nur noch verschärft“. deswegen gebe es „jetzt auch eine neue partei, und die heißt afd“. für diese saß die rechtsanwältin und gelernte bankkauffrau seit 2014 im europa- parlament, bis sie im vergangenen herbst als spitzenkandidatin der berliner afd in den deutschen bundestag gewählt wurde. bei den jetzt zur beratung stehenden gesetzentwürfen von lin- ken, grünen und fdp lässt die afd-politikerin schon die prämisse nicht gelten, man müsse für etwas, das erlaubt ist, auch werben dürfen. „abtreibung ist nicht erlaubt“, stellt sie fest. „das ist ei- ner der großen irrtümer dieser republik. abtreibung ist eine straf- tat. sie wird in bestimmten ausnahmefällen straflos gestellt. das ..................................................................................................................................................... l i e d e m m h c a / t b d © »diese kultur des todes, wie ich sie nenne, soll jetzt aktiv auch noch beworben werden dürfen, und da sind wir strikt dagegen.« ist weit davon entfernt, erlaubt zu sein.“ für eine straftat, auch wenn sie unter bestimmten voraussetzungen nicht bestraft wird, könne nicht geworben werden, sagt beatrix von storch. deut- sches rechtsverständnis sei, „auch wenn es in der praxis oft in den hintergrund gerät, dass auch ein ungeborener mensch nicht einfach so getötet werden darf“. deswegen gebe es die bera- tungspflicht. für die abschaffung des werbeverbots wird vorgebracht, frauen, die mit beratungsschein eine dann straflose abtreibung durchfüh- ren lassen wollen, müssten wissen, an wen sie sich wenden kön- nen. doch den einwand hält storch nicht für stichhaltig. die frauen wüssten auch jetzt, wo sie hingehen, die abtreibungen fänden statt – „bedauerlicherweise“. auch das argument im gesetzent- wurf der grünen, den ärzten sei durch ihr standesrecht ohnehin anpreisende werbung verboten, hält die afd-abgeordnete für „vorgeschoben“. die grünen wollten „eine grenze verschieben, immer weiter, immer weiter“: „erst mal keine anpreisende wer- bung und dann irgendwann auch anpreisende werbung.“ ärzte stünden im wettbewerb, „sie bieten diese leistung an, warum sol- len sie sie nicht anpreisen? das ist doch der logische nächste schritt. wir wollen den zweiten schritt nicht, und deswegen wer- den wir uns auch schon gegen den ersten stellen“. für storch geht es um etwas sehr grundsätzliches. sie sieht in europa ein bestreben, abtreibung „zu einem menschenrecht zu verklären“. das „edelste, oberste recht, das ein mensch hat“, wäre demnach, „ei- nen anderen menschen zu töten“, folgert sie. „diese kultur des todes, wie ich sie nenne, soll jetzt aktiv auch noch beworben werden dürfen, und da sind wir strikt dagegen.“ so engagiert, wie beatrix von storch ihre politischen ziele verfolgt, bleibt ihr wenig freizeit. in der aber sind ihr „familie und freunde wichtig, auch um mal rauszukommen aus dieser hektik und auf andere gedanken zu kommen“. das schwierigs- te im politischen geschäft sei, „dass man mental abschaltet. das ist wichtig, da gewinnt man neue kraft.“ peter stützle t