Kurz notiert
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern (MV) gibt es seit 1991 ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre. Trotz der Möglichkeit, mehrere Staatssekretäre zu berufen, gibt es zurzeit nur eine, nämlich die "Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung". Sie koordiniert die Frauen- und Gleichstellungspolitik. Regierungsmitglied im engeren Sinne ist die derzeitige Amtsinhaberin Margret Seemann (SPD) zwar nicht; sie nimmt aber beratend an den Sitzungen des Landeskabinetts sowie an den Sitzungen der Amtschefs (beamtete Staatssekretäre) teil. Ähnlich wie im Bund ist die Mitgliedschaft im Parlament Voraussetzung für die Berufung.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen (NRW) hat 1986 eine Grundlage für die Berufung von Parlamentarischen Staatssekretären geschaffen. Besonderheit: Das Gesetz ist auf die Arbeit "eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben" zugeschnitten. Ursprünglich sollte so ein Amt für Frauen- und Gleichstellungsfragen geschaffen werden. Da es mittlerweile ein Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration gibt, hat sich das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs gewandelt. Der 2005 beim Innenministerium arbeitende Manfred Palmen (CDU) ist zuständig für Verwaltungsmodernisierung und Sport. Er ist Abgeordneter im Landtag.
Bayern
Bayern hat die längste Tradition in Sachen Staatssekretäre: Schon in der Verfassung von 1946 war das Amt vorgesehen. Anders als im Bund, in NRW und MV sind die Staatssekretäre Mitglieder der Landesregierung - mit Sitz und Stimme im Kabinett. Zwingend ist die Landtagsmitgliedschaft nicht, deshalb fehlt auch die ausdrückliche Bezeichnung "Parlamentarisch". Allerdings ist sie gängige Praxis: Die zurzeit sechs Staatssekretäre (fünf CSU, einer FDP) sind Landtagsabgeordnete.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat zwei verschiedene Arten von Staatssekretären: Solche, die Regierungsmitglied sind (seit 1953) und "politische Staatssekretäre" (seit 1972). Rechte und Pflichten der Staatssekretäre, die Regierungsmitglieder sind, ähneln denen in Bayern; der Status der politischen Staatssekretäre ist vergleichbar mit dem der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes. Die Amtsinhaber müssen nicht zwingend Abgeordnete sein, in der parlamentarischen Praxis ist dies aber überwiegend der Fall. In der laufenden Legislaturperiode arbeiten sechs politische Staatssekretäre (alle CDU) in verschiedenen Ministerien; sie sind alle Abgeordnete. Zusätzlich gibt es einen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium mit Stimmrecht in der Regierung, Richard Drautz (FDP), er ist ohne Mandat.
Bisherige
Alterspräsidenten
11. Bundestag (1949-1953) Paul Löbe (SPD), Jahrgang 1875
12. Bundestag (1953-1957) Marie-Elisabeth Lüders (FDP), Jg. 1878
13. Bundestag (1957-1961) Marie-Elisabeth Lüders (FDP), Jg. 1878
14. Bundestag (1961-1965) Robert Pferdmenges (CDU), Jg. 1880
15. Bundestag (1965-1969) Konrad Adenauer (CDU)*, Jg. 1876
16. Bundestag (1969-1972) William Borm (FDP), Jg. 1895
17. Bundestag (1972-1976) Ludwig Erhard (CDU), Jg. 1897
18. Bundestag (1976-1980) Ludwig Erhardt (CDU)*, Jg. 1897
19. Bundestag (1980-1983) Herbert Wehner (SPD), Jg. 1906
10. Bundestag (1983-1987) Willy Brandt (SPD), Jg. 1913
11. Bundestag (1987-1990) Willy Brandt (SPD), Jg. 1913
12. Bundestag (1990-1994) Willy Brandt (SPD)*, Jg. 1913
13. Bundestag (1994-1998) Stefan Heym (PDS)**, Jg. 1913
14. Bundestag (1998-2002) Fred Gebhardt (PDS)*, Jg. 1928
15. Bundestag (2002-2005) Otto Schily (SPD), Jg. 1932
16. Bundestag (2005-2009) Otto Schily (SPD), Jg. 1932
17. Bundestag (2009-...) Heinz Riesenhuber (CDU), Jg. 1935
(* Während der Wahlperiode verstorben)
(** Mandatsniederlegung während der Wahlperiode)
Ausnahmen
von der Regel
Nicht bei allen Aufgeführten handelt es sich um die ältesten Mitglieder des Bundestages. Zwei älteste Abgeordnete haben auf ihre Rolle als Alterspräsident verzichtet. Gleich drei Mal - 1953, 1957 und 1961 - überließ der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) dem oder der zweitältesten MdB das Amt. Der SPD-Abgeordnete Egon Franke verzichtete1983 ebenfalls und ließ dem acht Monate jüngeren Alt-Kanzler Willy Brandt (SPD) den Vortritt.
Rechtliche Grundlage
Dass der Alterspräsident die erste Sitzung eines neu gewählten Bundestages eröffnet, ist in der Geschäftsordnung des Bundestages festgeschrieben. Dort heißt es in Paragraf 1: "In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt." Mit der Sitzungsleitung geht einher, dass der Alterspräsident als erster Abgeordneter im neu gewählten Parlament eine Rede halten kann. Es besteht außerdem - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, dass der Alterspräsident auch während einer Legislaturperiode noch einmal in Erscheinung tritt und die Leitung einer Plenarsitzung übernimmt: wenn sowohl der Präsident als auch seine Stellvertreter verhindert sind - so sieht es Paragraf 8 der Geschäftsordnung vor. Das ist bisher nie vorgekommen.