Noch viele offene Fragen
UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS
Die Umstände des Luftangriffs auf zwei entführte Tanklaster in Afghanistan sind auch nach der Vernehmung von Bundeswehr-Oberst Georg Klein am 10. Februar vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht abschließend geklärt. Das betonten die Vertreter der Fraktionen nach der mehrstündigen Vernehmung des Oberst in einem von der Öffentlichkeit abgeschirmten Raum im Reichstagsgebäude. "Es ergibt sich eine ganz lange Reihe von Fragen aus dem, was Oberst Klein gesagt hat", sagte Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und auch SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold sah weiterhin "erheblichen Klärungsbedarf".
Jedoch zollten die Fraktionen dem Oberst großen Respekt für seine "umfassende" Aussage, wie auch Paul Schäfer (Die Linke) hervorhob. Ernst-Reinhard Beck (CDU) erklärte, Oberst Klein habe seine Entscheidung zu dem Luftangriff nachvollziehbar begründet und ausführlich die angespannte Sicherheitslage in den Monaten vor dem Bombardement sowie die Stunden unmittelbar um das Ereignis herum geschildert. Der FDP-Vertreter im Ausschuss, Hellmut Königshaus, fügte hinzu, Oberst Klein habe dargelegt, dass er zivile Opfer soweit wie möglich habe vermeiden wollen.
Klein hatte das Bombardement auf zwei von Taliban entführte Tanklaster in der Nacht zum 4. September in der Nähe von Kundus befohlen. Bis zu 142 Menschen, darunter viele Zivilisten, waren dabei ums Leben gekommen. Der Oberst ließ vor Beginn der Vernehmung öffentlich eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen. Darin verteidigte er seine Entscheidung für den Luftangriff als "rechtlich nachvollziehbar und damit rechtmäßig".
Der Kundus-Untersuchungsausschuss setzt die Vernehmung militärischer Entscheidungsträger am 24. Februar fort.