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Aus Plenum Ausschüssen : Tierversuchsrichtlinie unverändert

29.03.2010
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LANDWIRTSCHAFT

Die Europäische Tierversuchsrichtlinie muss nicht im Sinne eines besseren Tierschutzes überarbeitet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen scheiterte am 24. März mit einem entsprechenden Antrag (17/792) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und am 25. März auch im Bundestag. Für die Vorlage, in der unter anderem die Beteiligung einer Ethikkommission bei Versuchen mit lebenden Tieren gefordert wird, stimmte neben den Antragstellern auch die Fraktion Die Linke. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Antrag, die SPD enthielt sich.

Versuche mit lebenden Tieren müssten grundsätzlich von einer Ethikkommission geprüft werden, sagte eine Sprecherin der Grünen-Fraktion. Da die Richtlinie dies nicht vorsehe, "sind wir überzeugt, dass da nachgebessert werden muss". Dass es verboten sei, höhere nationale Schutzstandards zu setzen, sei demokratietheoretisch nicht vertretbar. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion. Auch ein Sprecher der Linksfraktion erklärte, es sei "unverständlich", warum man bei den vorgesehenen Schutzstandards nicht nach oben abweichen dürfe.

Für die Koalition dagegen ist der Tierschutz in dem Entwurf zur Europäischen Tierversuchsrichtlinie ausreichend gewährleistet. "Die Richtlinie schreibt ein hohes Schutzniveau für alle Mitgliedstaaten fest", sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Die FDP bezeichnete den Richtlinienentwurf als "vernünftig". Es sei auch nicht der Fall, dass sich der Tierschutz durch die Richtlinie verschlechtere.