Aus Plenum und Ausschüssen : Waldbesitzer soll nicht haften
LANDWIRTSCHAFT
Holzplantagen und andere agroforstwirtschaftlich genutzte Flächen sollen künftig nicht mehr als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1220) zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vor, der vom Bundestag am vergangenen Donnerstag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Die Änderung ist aus Sicht der Länderkammer nötig, da die agrarisch dominierte Bewirtschaftung solcher Flächen Konflikte mit den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes mit sich bringen könnte - zum Beispiel in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien des Bundeswaldgesetzes. "Ein genereller Ausschluss von bislang nicht forstlich bestockten agroforstwirtschaftlich genutzten Flächen aus dem Waldbegriff ist fachlich sinnvoll" heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung unterstützt dieses Bestreben in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.
Ferner soll sogenannten forstwirtschaftlichen Vereinigungen, in denen Besitzer nichtstaatlicher Wälder zusammengeschlossen sind, der Verkauf von Holz und anderen Forsterzeugnissen ermöglicht werden. Derzeit würden für forstwirtschaftliche Vereinigungen rechtliche Beschränkungen gelten, die nicht den Erfordernissen entsprächen, "um als Dienstleister im Sinne einer integrierten Entwicklung des ländlichen Raums erfolgreich und innovativ tätig zu werden", schreibt die Länderkammer. Auch diese angestrebte Änderung begrüßt die Bundesregierung.
Der Bundesrat will außerdem, dass "die Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren" wie umstürzende Bäume oder herabfallendes Totholz im Gesetz ausgeschlossen wird. Dieser Ausschluss setze die derzeitige Rechtsprechung gesetzlich um, schreibt die Länderkammer. Auch dieser Änderung steht die Regierung grundsätzlich positiv gegenüber. Man prüfe derzeit, wie die "erforderliche Klarstellung am zweckmäßigsten formuliert werden kann", schreibt die Bundesregierung .