Mit oder ohne Bundesrat ist die Frage
Atomenergie Bundestag streitet über verfassungskonformes Gesetz zur Laufzeitverlängerung
Die Diskussion um die Frage, ob der Bundesrat beteiligt werden muss, wenn die Laufzeiten von Kernkraftwerken verlängert werden, ist vergangene Woche im Bundestag angekommen. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) hatte die Debatte innerhalb der Union in der vorvergangenen Woche mit der Aussage entfacht, die Koalition werde ein "verfassungskonformes, zustimmungsfreies Gesetz" zur Laufzeitverlängerung der Kraftwerke vorlegen. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) vertritt dagegen die Meinung, eine Laufzeitverlängerung bedürfe "tendenziell der Zustimmung des Bundesrates".
Bei einer von der SPD beantragten Aktuellen Stunde am vergangenen Mittwoch vermied Röttgen eine klare Festlegung. Er sprach sich für eine Versachlichung der Debatte um die Laufzeiten aus. Die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates sei eine rein verfassungsrechtliche. Als solche solle man sie behandeln und sie nicht politisieren, forderte Röttgen. Er kündigte an, dass die beteiligten Ressorts ihre Auffassung zu der Frage bis Anfang Juni darlegen würden. Grundsätzlich dürfe bei der Debatte nicht das Ziel aus den Augen verloren werden, sagte Röttgen: "Erneuerbare Energien sind die Energieversorgung der Zukunft."
Von der Opposition hagelte es erwartungsgemäß Kritik sowohl für die geplante Verlängerung der Laufzeiten als auch für einen möglichen Beschluss ohne Beteiligung des Bundesrates. Für die Grünen etwa ist eine Zustimmungspflicht der Länder zwingend, da die Länder belastet würden, wenn die Laufzeitverlängerungen, wie bisher geplant, an "massive Sicherheitsauflagen" gekoppelt seien, die die Länder umsetzen müssten, sagte Sylvia Kotting-Uhl.
Frage des Wie?
Ulrich Kelber (SPD) sagte: "Wer die Zustimmungspflicht umgehen will, muss auf Sicherheitsauflagen für die Atomkraftwerke verzichten." Dorothée Menzner (Die Linke) kritisierte, die Bundesregierung betreibe mit der geplanten Verlängerung der Laufzeiten "Politik gegen die Bevölkerung". Eine Mehrheit der Bevölkerung sei gegen eine Verlängerung.
Die Koalitionsfraktionen verteidigten den Kurs. Die Verlängerung der Laufzeiten sei keineswegs nicht verfassungsgemäß, sagte Michael Kauch (FDP). Der Bund habe die Gesetzgebungskompetenz. Es liege an der Ausgestaltung des Gesetzes, ob eine Zustimmungspflicht ausgelöst werde. Das betonte auch Georg Nüßlein (CDU/CSU). Es gelte nun, zu überlegen, wie man mit diesen Spielräumen umgehe.