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Klar zur Energiewende

Netzausbau Bundestag debattiert über Folgen des Atomausstiegs. CO2-Lagerung umstritten

16.05.2011
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4 Min

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, und wie immer hängt alles mit allem zusammen. Das gilt auch für die angepeilte Energiewende Deutschlands. Nicht ohne Grund verwies etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin darauf, dass ein schnellerer Atomausstieg und Umstieg auf erneuerbare Energien Netzausbau und neue Strom-trassen nach sich zieht. Auch drängt sich beispielsweise die Frage nach den Konsequenzen für die Erderwärmung auf, wenn zur Energieversorgung statt der Atommeiler zumindest vorübergehend verstärkt Kohlekraftwerke mit ihrem klimaschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz kommen sollten. Beide Themen - Netzausbau und CO2-Ausstoß - beschäftigten am Donnerstag auch den Bundestag.

In erster Lesung debattierten die Parlamentarier dabei über einen Antrag der Grünen-Fraktion (17/5762) zur Modernisierung der Stromnetze, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit eindeutigen Regelungen zum Netzausbau die Verantwortung für den "dringend" anstehenden Aus- und Umbau der Stromnetze zu übernehmen, die Bürgerbeteiligung zu verbessern und schnellere Verfahren zu ermöglichen. Grundlage sollen der Atomausstieg bis 2017, mehr Energieeffizienz und der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien sein, heißt es in dem Antrag. Nur ein solches Konzept habe Chancen, von der Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert zu werden.

Bürgerbeteiligung gefordert

Die Grünen-Abgeordnete Ingrid Nestle bekräftigte, dass der Netzausbau für den Atomausstieg notwendig sei. Dabei würde ein schneller Atomausstieg auch die Akzeptanz der Bürger für den Netzausbau erhöhen, doch sei dazu eine "echte Bürgerbeteiligung" notwendig. "Bürgerbeteiligung braucht Gestaltungsspielraum", mahnte Nestle.

Der CDU-Parlamentarier Michael Fuchs argumentierte, damit Energie auch in Zukunft bezahlbar, zuverlässig und sauber ist, seien gesicherte Leitungen notwendig, deren Ausbau beschleunigt werden müsse. Die notwendigen Trassen für die Hochspannungsleitung müssten von Nord nach Süd gehen, jeweils tausend Kilometer lang und 60 Meter breit sein. "Die Ausbaugeschwindigkeit muss mindestens 500 Kilometer im Jahr sein", umriss Fuchs die Aufgabe.

Für den SPD-Abgeordneten Rolf Hempelmann ist der Netzausbau ebenfalls ein wichtiger Teil des Gesamtkonzepts zum Atomausstieg. Ohne diesen Ausbau sei die Ausweitung der erneuerbaren Energien schwierig. Wichtig sei ein breiter parlamentarischer "Energiekonsens" und vor allem die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Eine "volle" Bürgerbeteiligung forderte der FDP-Parlamentarier Klaus Breil. Die Menschen müssten von der Notwendigkeit des Netzausbaus überzeugt werden, mahnte er.

Für die Linksfraktion forderte ihre Abgeordnete Dorothée Menzner, die Trassen der Großkonzerne zu verstaatlichen.

Umstrittene Technik

Rund vier Stunden später stand erstmals der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5750) zur rechtlichen Regelung der Erprobung der unterirdischen CO2-Speicherung auf der Tagesordnung des Parlaments. Bei dieser umstrittenen Technik unter dem Titel CCS (Carbon Capture and Storage) wird Kohlendioxid, das in fossil betriebenen Kraftwerken und in Industrieunternehmen wie der Stahl- und Zementbranche anfällt, von anderen Substanzen getrennt und verflüssigt und dann per Lastwagen oder über Pipelines zu unterirdischen Deponien geschafft. So soll verhindert werden, dass CO2 in die Atmosphäre gelangt und zur Klimaerwärmung beiträgt.

Aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), kann CCS neben dem Ausbau erneuerbarer Energien einen Beitrag dazu leisten, bis zur Mitte des Jahrhunderts den CO2-Ausstoß drastisch zu vermindern: "Eine zuverlässige CCS-Technologie ,Made in Germany´ kann helfen, die nationalen und globalen Klimaschutzziele zu erreichen und auf dem Schlüsselmarkt der Zukunft eine führende Rolle zu spielen." Reiche betonte, das geplante Gesetz beschränke sich auf die Erforschung und Demonstration von CCS. Bei der unterirdischen CO2-Lagerung würden "höchste Sicherheitsstandards" angelegt.

Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch betonte, die Erprobung von CCS sei nötig, wenn man das Ziel erreichen wolle, die CO2-Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Kritik äußerte er an der geplanten Länderklausel. Es gehe nicht an, dass einzelne Länder keine Gebiete für eine Deponierung ausweisen und sich so aus der bundesstaatlichen Solidarität verabschieden könnten. Der CDU-Abgeordnete Jens Koeppen verwies auf den Umweltverband WWF, aus dessen Sicht an der Erprobung von CCS kein Weg vorbeiführe und nach dessen Meinung diese Technik vor allem in Ländern wie China eine wichtige Rolle spielen könne.

Für den SPD-Parlamentarier Dirk Becker macht die erst in einigen Jahrzehnten großtechnisch einsetzbare CCS-Technik zwar bei fossil betriebenen Kraftwerken keinen Sinn, da diese Anlagen bis 2050 vom Netz sein sollen. Im industriellen Bereich sei die CCS-Erprobung aber notwendig, sagte Becker. Er kritisierte es zugleich als nicht akzeptabel, dass die Länder über die Auswahl der Lagerstätten entscheiden sollen.

Für die Linksfraktion, die einen auf das Verbot von CCS zielenden Gesetzentwurf (17/5232) vorgelegt hat, bezeichnete Eva Bulling-Schröter diese Technik als "gefährlich und teuer". CCS behindere die Energiewende und solle dazu dienen, die Ära der Kohleverstromung zu verlängern. Die unterirdische CO2-Lagerung stecke voller Risiken, sagte die Parlamentarierin und warnte vor einem "neuen Endlagerproblem". Der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer ergänzte, CCS löse keine Probleme, sondern verlagere sie nur. EU-Fördergelder für CCS-Projekte solle man besser regenerativen Energien zukommen lassen.

Anträge abgelehnt

Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD (17/4998), Linksfraktion (17/4529) und Grünen (17/4016), in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in der EU für das Ziel eines um 30 Prozent verringerten Kohlendioxidausstoßes einzusetzen. Auch lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/2485) ab, das europäische Klimaschutzziel für 2020 anzuheben. Danach sollte die Emissionsminderung 2020 im Vergleich zu 1990 "ohne Vorbedingungen" 30 Prozent betragen.