Antrag zu Mindestlohn abgelehnt
ARBEITSMARKT
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am vergangenen Freitag einen Antrag der SPD-Fraktion (17/3173) abgelehnt, mit dem ein Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche eingeführt werden sollte. Für den Antrag stimmten die Initiatoren sowie die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, den Mindestlohntarifvertrag der Weiterbildungsbranche für allgemein verbindlich zu erklären. Die Qualität der von den Jobcentern geförderten Weiterbildung für Arbeitslose leidet nach Einschätzung der Initiatoren unter "massivem Lohndumping". Einen entsprechenden Vertrag hätten die Tarifvertragsparteien ver.di und GEW mit der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung geschlossen. Trotz Ablehnung durch die Regierungskoalitionen zeigte sich in der Debatte, dass fraktionsübergreifend weitgehend Einigkeit über Handlungsbedarf in der Weiterbildungsbranche besteht. Union und FDP betonten jedoch, dass die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht vorlägen. Der von den Sozialpartnern vorgelegte Mindestlohntarifvertrag sei nicht repräsentativ. Matthias Zimmer (CDU) skizzierte eine mögliche Lösung des Problems: Eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte könnte etwa zur Bedingung für eine Zertifizierung eines Anbieters gemacht werden. Dies sei immerhin schon eine Perspektive, freute sich Katja Mast (SPD). Weiter ging die Annäherung im Plenum dann doch nicht. Schließlich spielt das Thema Mindestlohn derzeit eine wichtige Rolle in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zur Hartz-IV-Reform, die hinter den Kulissen ablaufen.