Hartz-IV-Reform auf Wiedervorlage
GRUNDSICHERUNG Heftiger Schlagabtausch über Koalitions-Entwurf im Bundestag
Sigmar Gabriel spricht um 10.21 Uhr aus, was vermutlich viele Parlamentarier und Bürger denken: "Es sind nur noch wenige Meter, die wir gehen müssen", sagt der SPD-Parteichef im Plenum des Bundestages, "das muss doch zu schaffen sein, verdammt noch mal!"
Kernige Worte, denen am vergangenen Freitag eine kernige, fast zweistündige Debatte über die Hartz-IV-Reform vorausgegangen war. Zu diesem Zeitpunkt war gerade wieder Bewegung in die zuvor festgefahrenen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die neuen Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder gekommen. Und zu diesem Zeitpunkt kursierte sowohl im Bundestag als auch im ebenfalls tagenden Bundesrat eine brandaktuelle Umfrage des ZDF-Politbarometers. Danach gaben 59 Prozent der Befragten Union, FDP, SPD und Grünen nahezu gleichermaßen die Schuld an der Hängepartie bei der Hartz-Reform.
Gabriel warnte daher vor dem öffentlichen Eindruck, "dass wir offensichtlich nach Monaten nicht in der Lage sind, für die Menschen eine Verbesserung zu erreichen". Dies werde dazu führen, dass die Wähler sich von den Parteien abwenden würden, alle würden dann "abgestraft".
Düstere Lage
Schon vor der Debatte hatte alles eher düster ausgesehen. Es zeichnete sich ab, dass die Koalition im Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben, mit ihrem veränderten Gesetzentwurf zur Hartz-Reform scheitern würde. Die siebenwöchigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss waren kurz zuvor geplatzt; die Hoffnung, einige Bundesländer könnten in letzter Minute noch umschwenken und wider Erwarten doch zustimmen, hatte sich in Luft aufgelöst. Umstritten waren weiter die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze, die nach dem Willen von Schwarz-Gelb um fünf Euro auf 364 Euro angehoben werden sollen, die Ausgestaltung und Finanzierung des Bildungspakets für die rund 2,5 Millionen bedürftigen Kinder sowie die Themen Mindestlöhne und Bezahlung von Leiharbeitern.
313 Ja-Stimmen
Dennoch stand der überarbeitete Regierungsentwurf zu den Hilfen für Langzeitarbeitslose, den Union und FDP im Vermittlungsausschuss mit ihrer Mehrheit durchgesetzt hatten, wie geplant auf der Tagesordnung des Bundestages. Dort wurde er auch - wie nicht anders zu erwarten - mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen; für die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 313 Abgeordnete, dagegen stimmten 252 Parlamentarier.
Doch schon während der sich anschließenden Debatte des Bundestages wurde hinter den Kulissen und teils auf den hinteren Bänken des Plenums kräftig weiterverhandelt. Vom knapp einen Kilometer entfernt liegenden Bundesrat drang die Kunde durch, dass einige SPD- und CDU-geführte Länder mit einem parteiübergreifenden Antrag schnellstens ein neues Vermittlungsverfahren in Gang setzten wollten. Damit wurde eine "Konfrontationsabstimmung" über die Vorlage der Regierung verhindert, wie es der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) formulierte. Im neuen Vermittlungsverfahren, dass der Bundesrat am Freitagnachmittag durch einen Beschluss startete, wollen Regierung und Opposition nun auf der Basis des bereits Erreichten weiterverhandeln.
Wo genau Regierung und Opposition sich schon angenähert hatten und wo sie noch meilenweit auseinanderliegen, wurde beim teils heftigen Schlagabtausch im Bundestag deutlich. "Wir sind uns in fünf zentralen Fragen des Bildungspakets einig", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), "mehr geht nicht". Einig sei man sich etwa in dem Punkt, dass die Kinder aus Familien, die Wohngeld erhalten, in das Bildungspaket einbezogen werden müssten. Oder darin, dass auch bedürftige Kinder, die im Hort betreut werden, eine warme Mahlzeit bekommen sollten. Oder auch darin, dass die Kommunen durch die Hartz-Reform keine zusätzlichen Lasten tragen sollten. Deswegen sei der Bund bereit, in Zukunft die Kosten für die Grundsicherung armer Rentner und bei Erwerbsminderung zu übernehmen. Dabei gehe es bis zum Jahr 2020 um eine Größenordnung von 54 Milliarden Euro. Mit Blick auf die Forderung der Opposition nach höheren Hartz-IV-Regelsätzen betonte von der Leyen, dies löse das Problem der Arbeitslosen nicht. Sie kritisierte die "endlose Forderungsspirale" der Opposition, etwa beim Thema Mindestlohn. An den Forderungen von SPD und Grünen nach einer Regelsatzerhöhung über fünf Euro hinaus und an der Frist, ab der für Zeitarbeiter der gleiche Lohn wie für Stammbeschäftigte gezahlt werden soll, war die Kompromisssuche im Vermittlungsausschuss gescheitert.
"Gefeilsche und Geschacher"
Die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig, Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, bekräftigte die Forderung ihrer Partei nach weiteren Verbesserungen beim Thema Mindestlohn. Menschen müssten von ihrer Arbeit leben können, sagte sie. Bereits am Donnerstag hatte der Bundestag eineinhalb Stunden lang über einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/4665) und einen Antrag der Grünen-Fraktion (17/4435) zu Mindestlöhnen debattiert; die Sozialdemokraten hatten 8,50 Euro, die Grünen 7,50 Euro pro Stunde gefordert. Zu den Finanzierungsvorschlägen der Regierung zur Entlastung der Kommunen sagte Schwesig, diese würden "über den Tisch gezogen". SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil kritisierte, die FDP habe die Koalition bei der Lohnangleichung für Leiharbeiter auf die Frist von neun Monaten "festgenagelt". Der FDP-Unterhändler Heinrich Kolb hielt dem entgegen, seine Fraktion wolle die Zeitarbeit als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt erhalten, während die SPD diese kaputtmachen wolle.
Für die Linksfraktion nannte ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Dagmar Enkelmann das gescheiterte Vermittlungsverfahren ein "unwürdiges Gefeilsche und Geschacher" auf dem Rücken der Langzeitarbeitslosen und bedürftigen Kinder. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast bezweifelte die Verfassungskonformität der von Schwarz-Gelb angestrebten Hartz-IV-Regelsätze und wies der FDP die Verantwortung für das Scheitern der Verhandlungen zu. Sie forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, nun eine schnelle Einigung in dem neuen Vermittlungsverfahren herbeizuführen. "Das ist ihre Aufgabe", sagte Künast.