Bundestag verabschiedet Antrag zu Gedenktag
VERTREIBUNG Opposition kritisiert Bezug auf die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" von 1950
Nach einer teilweise emotional geführten Debatte hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag den Antrag der Koalitionsfraktionen zu "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen" (17/4193, 17/4651) mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet. Ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4693) wurde abgelehnt.
Im Antrag würdigen CDU/CSU und FDP die "Charta der Heimatvertriebenen" vom 5. August 1960 als "wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zur Integration und Aussöhnung" und die Verdienste der Vertriebenen aus ihren Siedlungsgebieten in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem fordern sie die Bundesregierung auf, den 5. August als möglichen nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung zu prüfen.
In der Debatte sprach der Heilbronner CDU-Abgeordnete Thomas Strobl von der Notwendigkeit, in nächster Zeit die von der Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung" betreute Dauerausstellung zur Geschichte der 14 Millionen deutschen und aller nicht-deutschen Vertriebenen zu eröffnen. Ihr Schicksal solle als "Mahnmal" für alle Vertreibungen der Gegenwart dienen. Die Erinnerungen an Flucht und Vertreibung müssten "aufbewahrt und an kommende Generationen weitergegeben werden", betonte Strobl.
Der SPD-Abgeordnete und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse kritisierte den Antrag dagegen scharf. Die "Charta der Heimatvertriebenen" sei ein historisches Dokument, das zur Integration in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen haben möge. Einige Formulierungen seien jedoch aus heutiger Sicht kritisch zu bewerten: So heiße es beispielsweise, die Vertriebenen verzichteten auf "Rache und Vergeltung". Die Deutschen hätten "nach dem von ihnen begonnenen Krieg und den von ihnen begangenen Verbrechen" kein Recht auf Rache gehabt, sagte Thierse. Auch dass die Vertriebenen in der Charta als die "vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen" bezeichnet werden, sei angesichts des Holocausts und der Millionen Kriegstoten eine "Anmaßung". Thierse, dessen Familie nach dem Zweiten Weltkrieg aus Breslau (heute Wroclaw in Polen) vertrieben worden war, bezeichnete den Antrag angesichts der aktuellen Annäherung zwischen Polen und Deutschen als "Rückschritt".
Der Berliner FDP-Abgeordnete Lars Lindemann betonte hingegen, dass es "Teil der deutschen Staatsräson" sei, zur Schuld zu stehen, die die Nationalsozialisten auf Deutschland geladen hätten. Deutschland habe sich intensiv mit seiner Geschichte auseinandergesetzt und sei inzwischen ein "geachtetes Mitglied der europäischen Gemeinschaft". Deshalb dürften die Deutschen heute auch die "Erfahrung der Vertreibung aufnehmen und ihr einen Platz geben", Vertreibung dürfe "als Unrecht empfunden werden".
Lukrezia Jochimsen von der Linksfraktion griff den Antrag scharf an und bezichtigte ihn der "Geschichtsklitterung" und der "Verdrehung historischer Tatsachen". Durch seine Annahme würden die Regierungsfraktionen "das Ansehen dieses Hohen Hauses schädigen", sagte Jochimsen. Mehrere Unterzeichner der Charta hätten wichtige Positionen in NSDAP und SS bekleidet: So habe Rudolf Wagner, der für die Bukowina-Deutschen unterschrieb, während des Krieges für die NS-Sicherheitspolizei unter anderem im besetzten Paris gearbeitet.
Von einem "Affront gegen die osteuropäischen Partner" sprach Volker Beck, Kölner Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Er plädierte dafür, nicht den 5. August, sondern den 20. Juni und damit den "Weltflüchtlingstag" der Vereinten Nationen zum nationalen Gedenktag an die Opfer der Vertreibung zu erheben.
In einer Kurzintervention am Ende der Debatte sagte Erika Steinbach, CDU-Abgeordnete und Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, dass die vertriebenen Deutschen nicht mehr Schuld an den NS-Verbrechen gehabt hätten als andere Deutsche. München habe als "Hauptstadt der Bewegung" gegolten, trotzdem seien die Münchner nicht vertrieben worden. Sie warf den Oppositionsfraktionen eine "heutige, überhebliche Sicht" auf die Charta sowie mangelndes Mitgefühl vor.