Neue Regeln für Sportboot-Fahrer
VERKEHR UND BAU
Die Führerscheinpflicht für Sportmotorboote soll von fünf auf 15 PS erhöht werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/7937) nahm der Bundestag am Donnerstag auf Beschlussempfehlung der Verkehrsausschusses (17/8482) an. Außerdem sollen die unterschiedlichen Verordnungen für die Führerscheinprüfungen soweit wie möglich zusammengefasst und die Ausbildung soll stärker auf praktische Fähigkeiten abgestellt werden.
Zudem sollen unter anderem die Mindestausrüstungsstandards für Charterjachten an die jeweiligen Fahrgebiete und nicht an die Schiffsgröße angepasst werden. Schließlich sollen für den "erfolgreichen" Charterschein weitere Gebiete ausgewiesen werden. Die Koalition betonte, dass sie mit diesem Antrag neue Anreize für den Wassersport und Tourismus setzen wollen. Im europäischen Vergleich habe Deutschland "mit Abstand" die strengsten Führerscheinvorschriften. Die Führerscheinpflicht für Sportboote ab 15 PS bedeute keinen Verlust an Sicherheit. Die Koalition setze auf die Eigenverantwortung der Bürger.
Demgegenüber sahen die Oppositionsfraktionen in der geplanten neuen Führerscheinpflicht eher Risiken als Chancen für den Wassersport. In Zukunft könnten 16 Jahre alte Jugendliche mit 15 PS-Motorbooten auf stark befahrenen Flüssen (Rhein, Mosel) fahren, kritisierte die SPD. Auch die Linksfraktion hielt dies für gefährlich. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten zudem, dass mit dem Antrag lediglich der Motorsport auf dem Wasser gefördert werde, aber nicht die Ruderer und Kanuten.