Unterstützung für Mor Gabriel
Die Religionsfreiheit in der Türkei ist Thema im Plenum. Der Bundestag nimmt den Antrag zur Rettung des Klosters Mor Gabriel an.
Der Bundestag setzt sich für den Fortbestand des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Südosten der Türkei ein. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/9185) hat das Plenum am vergangenen Donnerstag mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD und Ablehnung der Fraktion Die Linke angenommen.
Nach einem Urteil des türkischen Kassationsgerichtes seien rund 336.000 Quadratmeter der bisher vom Kloster genutzten Ländereien als Wald eingestuft und somit laut Verfassung automatisch Staatseigentum, heißt es in der Vorlage. Da das Kloster institutionell das kulturelle Erbe der syrisch-orthodoxen Bevölkerung sichere, sei der Fortbestand der Kultur dieser religiösen Minderheit dadurch gefährdet.
Trotz "einiger kleiner Fortschritte" sei die Religionsfreiheit in der Türkei nach wie vor stark eingeschränkt, betonen die Abgeordneten im Antrag. Der Umgang mit nicht-muslimischen Minderheiten entspreche nicht den Standards der Europäischen Union. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die "Existenzgrundlage und die Lebensperspektive des Klosters Mor Gabriel dauerhaft garantiert". Der syrisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei sollen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention der Vorlage zufolge jene Rechte gewährt werden, die auch in der Beitrittspartnerschaft der EU mit der Türkei eindeutig festgelegt seien.
Die SPD-Fraktion hatte einen eigenen Antrag (17/9921) zur Sicherung der Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel in den Bundestag eingebracht, der jedoch keine Zustimmung fand. Mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Die Linke, bei Zustimmung von SPD und Grüne wurde der Antrag abgelehnt.
Darin hatten die Abgeordneten ebenfalls betont, dass die türkische Regierung der syrisch-orthodoxen Minderheit in ihrem Land die Rechte gewähren müsse, die auch in der EU-Beitrittspartnerschaft mit der Türkei festgelegt seien. Zudem hatten die Abgeordneten die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Defizite im Bereich der Religionsfreiheit verstärkt gegenüber der türkischen Regierung anzusprechen. Der Erhalt des Klosters sei ein starkes Signal für das Umgehen des türkischen Staates mit den religiösen Minderheiten, insbesondere der christlichen Minderheit, heißt es in dem Antrag weiter.