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Behindertenpolitik: Anträge abgelehnt

Die Opposition scheitert mit vier Anträgen zur Teilhabe von Behinderten. Die Koalition kritisiert unrealistische Forderungen.

18.06.2012
True 2024-02-07T10:10:48.3600Z
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Vier Oppositionsanträge zur Teilhabe von Behinderten sind vergangene Woche im Ausschuss für Arbeit und Soziales gescheitert. Die Koalitionsmehrheit wies die Vorlagen mit Hinweis auf zum Teil "unrealistische Forderungen" zurück. Die SPD- und die Grünen-Fraktion hatten je einen Antrag (17/7942, 17/7951) vorgelegt, die Fraktion Die Linke zwei (17/7872, 17/7889).

Die SPD-Fraktion kündigte weitere Initiativen an. Ihr Antrag sei "nur der erste Aufschlag". Besonders wichtig sei unter anderem die Verankerung der Eingliederungshilfe aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Dies führe weg vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe. Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem Antrag, das SBG IX "im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung" weiterzuentwickeln. Das Gesetz müsse gestärkt werden, da oft anderen Sozialgesetzbüchern Vorrang eingeräumt werde, begründeten die Abgeordneten im Ausschuss ihren Vorstoß.

Die Linksfraktion will mit ihren Anträgen der Kampagne der Bundesregierung ",Behindern ist heilbar' Taten folgen lassen". Unter anderem forderte sie ein Teilhabesicherungsgesetz, dessen Leistungen ihren Vorstellungen nach einkommens- und vermögensunabhängig ausgezahlt werden sollen. Ein solches Gesetz würde Kosten in Höhe von 12,5 Milliarden Euro erzeugen, kritisierte die CDU/CSU-Fraktion. "Wir haben uns realistische Ziele gesetzt und keine unerfüllbaren Versprechen gemacht", ergänzte die FDP-Fraktion.