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Psychische Gesundheit : Neue Entgelte für Psychiatrie

Mit dem neuen Gesetz für Psychiatrie-Finanzierung setzt der Bundestag auf pauschale Entgelte statt auf individuelle Vereinbarungen.

18.06.2012
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Die Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen wird neu organisiert. Der Bundestag verabschiedete dazu vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8986) in der vom federführenden Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/9992). Danach soll die voll- und teilstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen nicht mehr krankenhausindivduell vereinbart, sondern nach bundeseinheitlich pauschalen Entgelten vergütet werden. Mit der Neuregelung wird die Behandlungen in das System der Krankenhausfinanzierung eingebunden. Zwei Anträge der Links- und der Grünen-Fraktion (17/5119, 17/9169) erhielten keinen Mehrheit.

Das neue Entgeltsystem soll den Angaben zufolge im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen budgetneutralen Einführungsphase und einer fünfjährigen Überführungsphase bis zum Jahr 2022 realisiert werden. In den Jahren 2013 und 2014 können laut Gesetzentwurf die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen das neue Entgeltsystem freiwillig einführen. Für Einrichtungen, die diese Option nutzen, hat der Ausschuss finanzielle Anreize in den Gesetzentwurf eingefügt.

Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss - das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen -wird darin verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen festzulegen. Nach dem Willen des Gesundheitsausschusses müssen dabei die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.