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Straffreiheit für Cannabis

In einem Antrag der Grünen wird die Cannabis-Entkriminalisierung gefordert. Der Bundestag evaluiert seine Drogenpolitik.

18.06.2012
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Die Grünen-Fraktion will den Eigengebrauch von Cannabis entkriminalisieren. In einem Antrag (17/9948), den der Bundestag vergangenen Donnerstag in erster Lesung debattierte, fordern die Abgeordneten, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Danach soll es künftig nicht strafbar sein, wenn eine Person Cannabis "ausschließlich zum Eigenverbrauch anbaut, herstellt, einführt, erwirbt, besitzt oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt". Zur Begründung heißt es, Cannabis sei im Gegensatz zu anderen illegalen Substanzen "eine Alltagsdroge". Die Grünen verweisen zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach beim gelegentlichen Erwerb und Besitz geringer Mengen weicher Drogen zum Eigenkonsum ohne Fremdgefährdung eine staatliche Sanktion regelmäßig entbehrlich sei.

Die Fraktion erwartet, dass mit der angestrebten Änderung kein Anstieg des Cannabisgebrauchs einhergeht. Es gebe "keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass eine liberale Drogenpolitik den Cannabisgebrauch begünstigt", heißt es im Antrag.

Die Abgeordneten verlangen darüber hinaus, die nationale Drogenpolitik zu evaluieren. Dazu solle eine Kommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Drogenhilfe, Gesundheitspolitik, Kommunen und Ländern einberufen werden, die das geltende Betäubungsmittelreicht auch im Hinblick auf internationale Erfahrungen untersucht.