Votum zur Arbeitslosenversicherung
Gleich drei Fraktionen scheiterten in dieser Woche mit separaten Anträgen zur Arbeitslosenversicherung.
Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind am vergangenen Donnerstag im Plenum mit je eigenen Anträgen (17/8574, 17/8586, 17/8579) zur Arbeitslosenversicherung gescheitert. Bei Enthaltung der Grünen-Fraktion hat der Bundestag den Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken und die zweijährige Rahmenfrist zum Erwerb einer Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I auf drei Jahre zu verlängern. Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung greife bei instabilen Arbeitsverhältnissen, etwa befristeten Arbeitsverträgen, und bei Saisonbeschäftigung oder Leiharbeit nicht mehr, so dass diese bei Arbeitslosigkeit unmittelbar auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen seien.
Bei Enthaltung von SPD und Grünen wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, Arbeitslosengeld statt Hartz IV zu zahlen und den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Wie die SPD-Fraktion hatte auch Die Linke unter anderem gefordert, die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre zu verlängern.
Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion lehnte das Plenum schließlich auch einen Antrag der Grünen ab, flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern. Die Grünen hatten unter anderem vorgeschlagen, Arbeitslosengeld dann zu zahlen, wenn für mindestens vier Monate innerhalb von 24 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Die Anspruchsdauer sollte nach Vorstellungen der Grünen mit der Dauer der Beitragszahlung steigen.