Schlichtung im Luftverkehr
Die Bundesregierung will Passagierrechte stärken. Eine Schlichtungsstelle soll behördenübergreifende Konflikte regeln.
Die Rechte von Passagieren im Flugverkehr sollen gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11210) vor, den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12876) gegen das Votum der Opposition verabschiedet hat.
Die Initiative setzt zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung. Auch privatrechtlich organisierte Einrichtungen sollen dafür als Schlichtungsstellen seitens der Airlines anerkannt werden. Fluggäste von Luftfahrtunternehmen, die nicht freiwillig an einer solchen Schlichtung teilnehmen, können auch eine behördliche Schlichtungsstelle anrufen. In beiden Fällen haben Passagiere und Airlines die Möglichkeit, Zivilgerichte anzurufen.
Der Rechtsausschuss hat den Zeitraum zwischen dem erstmaligen Geltendmachen eines Anspruchs des Fluggastes und der anschließenden Anrufung der Schlichtungsstelle von 30 Tagen auf zwei Monate verlängert. Für die behördliche Schlichtung soll eine Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. Für die vom beteiligten Luftfahrtunternehmen zu zahlende Gebühr für das behördliche Schlichtungsverfahren ist eine Höhe von 290 Euro vorgesehen.
Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition lehnte das Parlament zugleich einen Antrag der SPD-Fraktion (17/7337) ab, der vorsah, verkehrsträgerübergreifend eine Schlichtung für Luftfahrtunternehmen einzuführen. Geeignet dazu sei die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.", hieß es in dem Antrag. Zudem sollten die Unternehmen zur Teilnahme an einer solchen Schlichtung verpflichtet werden.
Bei Enthaltung der Sozialdemokraten und gegen die Stimmen von Linken und Grünen scheiterte auch die Linksfraktion mit einem Antrag (17/2021), demzufolge Fluggäste gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften abgesichert werden sollten.