Allgemeines Gleichbehandlungsrecht : Zankapfel Verbandsklagerecht
Die Linksfraktion fordert die Regierung auf, das Allgemeine Gleichbehandlungsrecht zu ändern und das Verbandsklagerecht dort zu verankern.
Die Fraktion Die Linke will das Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsrecht (AGG) verankern. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (17/11590) stand am vergangenen Donnerstag erstmals auf der Plenaragenda des Bundestages. In der Vorlage fordert die Fraktion die Regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorzulegen, "mit dem ein Verbandsklagerecht implementiert" wird. Es solle Verbände ermächtigen, "auch ohne individuell klagewillige Betroffene Klage zu erheben".
Mit der Aufnahme des Verbandsklagerechts in das AGG "könnten Verbände genau gegen diese Benachteiligung Vieler vorgehen", warb Cornelia Möhring (Die Linke) für den Antrag. Zwar sprachen sich alle Abgeordneten gegen Diskriminierung aus, doch gab es von den Koalitionsfraktionen deutliche Kritik am Antrag der Linksfraktion. Jan-Marco Luczak (CDU) sagte, das Instrument der Verbandsklage sei dafür "untauglich und ist auch aus grundsätzlichen rechtspolitischen Erwägungen abzulehnen". Pascal Kober (FDP) erklärte den Antrag für überflüssig. Es gebe bereits heute ausreichend Möglichkeiten, um gegen Verstöße gegen das AGG vorzugehen.
Volker Beck (Grüne) dagegen argumentierte, dass von einem Verbandsklagerecht nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen profitieren würden. Für sie sei "es doch von Interesse, klare Regeln zu haben, die nicht diskriminieren". Und Sonja Steffen (SPD) forderte, Verbände "in der Tat stärker" zu beteiligen und die Einführung einer Verbandsklage gründlich zu prüfen.