Verbieten oder nicht?
RECHTSEXTREMISMUS An der Sinnhaftigkeit des neuen Verfahrens gegen die NPD scheiden sich die Geister. Nicht nur in der öffentlichen Debatte und der…
Es war leicht vorauszusehen, dass es nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie Ende 2011 zu einer neuen Debatte um ein Verbot der rechtsextremen NPD kommen würde. Inzwischen haben die Bundesländer Tatsachen geschaffen und das Verbotsverfahren gemeinsam auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung zögert noch, sich der Klage anzuschließen. Dass ausgerechnet der zuständige Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich (CSU) deren Erfolgsaussichten skeptisch beurteilt, macht die Zerrissenheit der politischen Akteure in der Frage deutlich. Dasselbe gilt für die Wissenschaft, die seit mehr als einem Jahrzehnt über das Pro und Kontra des Parteiverbots streitet. Wenn es nicht zynisch wäre, könnte man den größten Nutzen des Verfahrens darin sehen, dass die Debatte damit endlich vom Tisch kommt.
Zweifel am Nutzen
Nicht vom Tisch sind allerdings die zu Recht geäußerten Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Verbots. Sie beziehen sich zum einen auf die rechtlichen Hürden, die ein Scheitern der Klage keineswegs ausgeschlossen erscheinen lassen - sei es vor dem deutschen Verfassungsgericht oder, worin Kritiker inzwischen das größere Risiko sehen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zum anderen ist nicht sicher, ob ein Verschwinden der NPD tatsächlich zu einer Schwächung des Rechtsextremismus führt. Ein Verfahren, das sich über mehrere Jahre erstreckt, böte der NPD nicht nur eine öffentliche Bühne, die sie zur Selbstdarstellung propagandistisch nutzen könnte. Es hätte auch eine Reorganisation des rechtsextremen Lagers zur Folge, dessen Gesinnungs- und Wählerpotenzial dann in andere Kanäle gelenkt würde - seien es Untergrundorganisationen, Parteien, Subkulturen oder schiere Gewaltakte. Schon nach wenigen Jahren käme es wahrscheinlich zu einer Neugründung.
Als reine Symbolhandlung bringt ein Parteienverbot folglich nichts. Es könnte sogar schädlich sein, wenn es nur dazu dienen soll, von den tiefer liegenden Ursachen des Rechtsextremismus abzulenken, deren Bekämpfung komplexere Strategien und einen längeren Atem erfordert. Oder wenn es den Eindruck erweckt, man sei den Verfassungsfeinden in der streitbaren Demokratie anders nicht gewachsen.
Die Zweifel werden durch die Erfahrungen der letzten 20 Jahre bestätigt. Das Verbot von nicht weniger als 30 rechtextremen Vereinigungen durch die Innenbehörden hat zum Erstarken sowohl der NPD als auch der militanten Kameradschaftsszene beigetragen. Die NPD ist auf die Unterstützung der Kameradschaften, in deren Reihen die offen gewaltbereiten Autonomen Nationalisten (AN) eine immer wichtigere Rolle spielen, heute stärker angewiesen als die Kameradschaften umgekehrt auf die Unterstützung der NPD. Immer mehr radikale Neonazis wenden sich von der Partei ab, weil sie diese für zu "weich" halten. Deshalb wäre es trotz der bestehenden Querverbindungen naiv zu glauben, ein Verbot der NPD könnte zu einer organisatorischen Austrocknung der Kameradschaften führen.
Der streitbaren Demokratie der Bundesrepublik mangelt es nicht an Möglichkeiten, gegen den Extremismus repressiv vorzugehen. Dies geht soweit, dass sich die Instrumente mitunter sogar in die Quere kommen. Das erste NPD-Verbotsverfahren musste 2003 eingestellt werden, weil der Verfassungsschutz zur Überwachung der Partei V-Leute in deren Führungsgremien eingeschleust hatte. Gegen diese Praxis erheben sich auch prinzipielle rechtsstaatliche Bedenken, weil sie den Staat zum "Mittäter" macht. Auf der anderen Seite haben der Verfassungsschutz und die anderen Sicherheitsbehörden die von der Neonaziszene ausgehenden Gefährdungen systematisch unterschätzt. Von den Autonomen Nationalisten nahmen sie kaum Notiz und bei den NSU-Morden ermittelten sie jahrelang in die falsche Richtung.
Eklatantes Versagen
Das Versagen war so eklatant, dass in der Öffentlichkeit sogar der Verdacht aufkam, die Geheimdienstler steckten mit den Rechtsextremisten unter einer Decke. Erst mit dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle hat sich der Fahndungsdruck auf die militanten Neonazis sichtbar erhöht.
Auch unabhängig von der Gewaltfrage geht von der NPD für den demokratischen Verfassungsstaat keine echte Gefahr aus. Nimmt man ihre Wahlergebnisse zum Maßstab, würde ein Verbot bedeuten, mit "Kanonen auf Spatzen" zu schießen. Von den 4,3 Prozent, die sie 1969 erreicht hatte, ist die NPD bei den zurückliegenden Bundestagswahlen weit entfernt geblieben. Fest etablieren konnte sie sich nur in Teilen Ostdeutschlands, vor allem in Sachsen und Vorpommern, wo die Partei in bestimmten Gegenden tief in die Kapillaren der "bürgerlichen" Gesellschaft eingedrungen ist und stabile Wahlergebnisse von teils über 20 Prozent verbucht.
In Bildung investieren
Solche Strukturen lassen sich nicht durch Verbote aufbrechen, sondern - wenn überhaupt - nur mit politischen und gesellschaftlichen Mitteln. Politisch muss man die "Argumentation" der Rechtsextremisten bloßstellen, ohne diesen allzu viel Beachtung zu schenken. Zumindest was die parlamentarische Auseinandersetzung angeht, haben die demokratischen Parteien das in den letzten Jahren meistens gut hingekriegt. Dasselbe gilt für die Medien, die über das Phänomen heute relativ unaufgeregt berichten. Schwieriger ist die Auseinandersetzung auf der gesellschaftlichen Ebene. Sie bedeutet einerseits, nicht wegzuschauen, sondern den rechtsextremen Provokationen bewusst entgegenzutreten. Andererseits müssen die Tendenzen der sozialen Desintegration, die gerade junge Menschen für rechtsextreme Ideologieangebote empfänglich machen, durch eine neue Politik des Zusammenhalts korrigiert werden. Dazu bedarf es entsprechender Investitionen in das Erziehungs- und Bildungswesen. Nichts wäre verheerender, als den intermediären Bereich zwischen den Einzelnen bzw. Familien und dem Staat einfach den Rechtsextremen zu überlassen, wie es mancherorts im Bereich der Jugendszene bereits traurige Realität ist.
Statt alibimäßig Sonderprogramme aufzulegen, die in ihrer bloßen Symbolwirkung dem Verlangen nach härterer Repression nicht nachstehen, muss die Politik hier gründlicher ansetzen und mehr Ressourcen mobilisieren, damit das rechtsextreme Unterstützermilieu für die Gesellschaft nicht dauerhaft verloren bleibt.
Letzteres bedeutet auch, dass es bei der gesellschaftlichen Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht um Ausgrenzung geht. Die politische Bekämpfung der "Anbieter" der rechtsextremen Ideologie und das werbende Zugehen auf ihre gesellschaftlichen "Nachfrager" sind Seiten derselben Medaille. So wie die Politiker lernen müssen, die Auseinandersetzung mit den rechtsextremen Rattenfängern offensiv zu führen, so müssen sie zugleich versuchen, sich in die Lebenswelt der Unterprivilegierten hineinzuversetzen, deren Ängste ernstzunehmen und sie für demokratische und zivile Werte empfänglich zu machen. Nur so - und nicht durch Verbieten oder Wegdiskutieren - kann verhindert werden, dass sich das rechtsextreme Virus an der gesellschaftlichen Basis weiter ausbreitet.
Der Autor ist Politologe
und Professor am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.