Mehr Rechte für leibliche Väter
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat Erfolg. Der Bundestag gibt grünes Licht für mehr Rechte des leiblichen Vaters.
Die Rechte "des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" sollen gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12163) vor, den der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche in modifizierter Fassung (17/13269) einstimmig angenommen hat. Die Abgeordneten folgten damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses. In dessen Sitzung einen Tag zuvor hatte die Abstimmung über die Regierungsinitiative in der vom Ausschuss geänderten Fassung bereits das gleiche Ergebnis gebracht.
Bisher stand dem leiblichen Vater, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, ein Umgangsrecht nur zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat und der Umgang dem Kindeswohl gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkannt.
Nun kann dem leiblichen Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer Familie lebt und der zu seinem Kind keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht eingeräumt werden. Hat der leibliche Vater ein "ernsthaftes" Interesse an dem Kind gezeigt, erhält er künftig ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient. Auch wird ihm in Zukunft bei berechtigtem Interesse" ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.