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Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

17.06.2013
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2 Min

INNERES I

Der Bundestag hat den Weg für die geplante Änderung des Europawahlgesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Parlament am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/13705) in modifizierter Fassung (17/13935). Damit soll die Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz gestrichen und eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Ferner sieht die Vorlage unter anderem eine Reduzierung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten auf 96 vor. Zur Begründung verweisen die vier Fraktionen darauf, dass nach dem Lissabon-Vertrag kein Mitgliedstaat im Europäischen Parlament mehr als 96 Sitze erhält. Damit seien in Deutschland nicht mehr wie bisher 99 Abgeordnete zu wählen.

Reinhard Grindel (CDU) verwies in der Debatte auf eine Entschließung des Europaparlaments, in der die EU-Staaten aufgefordert worden seien, Sperrklauseln zu verabschieden. Axel Schäfer (SPD) betonte, die nationalen Parlamente von 26 EU-Staaten hätten eine Sperrklausel in ihr Europawahlgesetz aufgenommen. Stefan Ruppert (FDP) argumentierte, eine Fünf-Prozent-Hürde sei ein "größerer Eingriff in die Gleichheit der Wahl als eine Drei-Prozent-Hürde". Wie Ruppert äußerte Wolfgang Wieland (Grüne) die Erwartung, dass beim Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Drei-Prozent-Klausel eingereicht werden. Man habe aber die besseren Argumente und sollte diese Auseinandersetzung führen.

Halina Wawzyniak (Die Linke) erhob dagegen "rechtliche und politische Bedenken gegen eine Drei-Prozent-Hürde". Hochgerechnet auf die Europawahl 2009 wären bei einer solchen Hürde zehn Prozent der gültigen Stimmen nicht an der Sitzverteilung beteiligt gewesen.