Institut : "Glücksfall für unsere Demokratie"
Bundestag beschließt nach langer Kontroverse gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
Ein Gefühl der Erleichterung war allen Abgeordneten anzumerken: "Endlich", leiteten Karamba Diaby (SPD) und Annette Groth (Die Linke) ihre Reden ein. "Das war keine leichte Geburt, aber sie ist gelungen", sagte Erika Steinbach (CDU) und Tom Koenigs (B90/Grüne) ließ sich auf die gute Nachricht sogar ein "Alhamdulillah" ("Gott sei Dank") entlocken. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag mit Zustimmung aller Fraktionen zwei zusammengelegte, gleichlautende Gesetzentwürfe der Fraktionen von
CDU/CSU und SPD (18/4421) sowie der Bundesregierung (18/4893).
Monatelanger Streit Damit wird nach monatelangen Diskussionen eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) geschaffen. Dass auf der Tagesordnung allerdings fünf verschiedene Gesetzentwürfe standen, machte deutlich, dass es seit dem ersten Referentenentwurf zum DIMR im Oktober 2014 bis zum Abschluss in der vergangenen Woche viele Kontroversen gegeben hatte.
Erika Steinbach verbuchte den vorliegenden Antrag als Erfolg: "Wir haben auch die Bundesregierung davon überzeugt, dass es gut ist, ein bisschen auf das Parlament zu hören", sagte sie. Der Gesetzentwurf sei so gut, dass die Grünen und die Linke ihn sogar "abgeschrieben" hätten und jetzt ihren eigenen Entwurf zur Seite legen müssten. "Wir hätten es zusammen mit der Linken sehr viel besser gefunden, einen Gesetzentwurf einstimmig zu verabschieden", entgegnete Koenigs. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten daher ebenfalls einen mit dem Regierungsentwurf gleichlautenden Gesetzentwurf (18/4798) eingebracht, der im Parlament aber keine Mehrheit fand. Annette Groth hob die Bedeutung des Menschenrechtsinstituts hervor, da "es immer wieder auf Menschenrechtsverletzungen in Deutschland und auch in Europa hinweist." Als aktuelle Beispiele nannte sie etwa die Kritik des Instituts an der Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, den Umgang mit Racial Profiling oder eine Stellungnahme zum Thema Menschenrechte und Pflege älterer Menschen. "Wir können froh sein, ein Institut zu haben, das solche Wahrheiten ausspricht", sagte Groth. Und Karamaba Diaby meinte: "Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein Glücksfall für unsere Demokratie."
Einheitliche Finanzierung Mit den neuen gesetzlichen Regelungen, sei nicht nur die Unabhängigkeit des Instituts verbessert, sondern auch die einheitliche Finanzierung des DIMR aus dem Haushalt des Bundestages gesichert worden, lobte Bernd Fabritius (CSU). Außerdem trage der Gesetzentwurf dazu bei, dass sich "die gesamte Bandbreite der Gesellschaft in den Gremien des Instituts widerspiegeln" könne.
Über die Frage der Besetzung der Gremien und den Status des DIMR hatte es im Vorfeld in der Koalition viel Streit gegeben, die den Abschluss des Gesetzentwurfes immer wieder verzögert hatten. Im Menschenrechtsausschuss war daher die Aussprache zum DIMR, nicht nur zum Ärger der Opposition, immer wieder verschoben worden. Tom Koenigs wünschte sich für die Zukunft im Menschenrechtsausschuss dennoch mehr gemeinsame Anträge und Resolutionen. Dies scheitere an der Haltung der CDU/CSU, keine Anträge mit den Linken zu machen."Das ist Unfug. Das ist auch kein demokratisches Vorgehen", kritisierte Koenigs. Einig sei man sich aber, "dass das Institut so weiterarbeitet, wie es bisher gearbeitet hat: segensreich, initiativ, unbequem, mal für die einen, mal für die anderen".