Bau : Mehr Wohngeld ab Januar 2016
Der Jahreswechsel könnte für knapp eine Millionen Menschen in Deutschland zum Glückstag werden. Der Bundestag berät über die Reform des Wohngeldrechts.
Für 870.000 Haushalte soll es ab 1. Januar 2016 mehr Wohngeld geben. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stimmte der Reform des Wohngeldrechts (WoGRefG) in der vergangenen Woche mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD zu. Die Opposition enthielt sich der Stimme. Der Bundestag wird am 2. Juli abschließend über den Gesetzentwurf (18/4897(neu)) zur Reform des Wohngeldrechts (WoGRefG) beraten. In der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche hob die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium (BMUB), Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), hervor, dass mit der Wohngeldreform mehr Menschen erreicht würden. Sie sagte, dass diese "in einem Gesamtkontext" mit der Mietpreisbremse und der Reform des sozialen Wohnungsbaus gesehen werden müsse. Auch die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Reform als "starkes sozialpolitisches Signal", welche das Ziel verfolge, die "Leistungsfähigkeit und Anreizfähigkeit" gegenüber der Grundsicherung zu erhöhen. Die SPD lobte den Gesetzentwurf als eine "deutliche Verbesserung" und kündigte an, dass das Wohngeld in Zukunft alle zwei Jahre überprüft werde. Der erste Bericht an den Bundestag werde zum 30. Juni 2017 vorgelegt.
Die Fraktion Die Linke kritisierte an dem Gesetzentwurf, dass steigende Mieten damit lediglich ausgeglichen, bevorstehende Mieterhöhungen aber nicht berücksichtigt würden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte ein, dass mit dem Gesetzentwurf lediglich das Niveau von 2009 erreicht werde und die Gefahr des "Drehtüreffekts", bei dem Menschen zwischen Wohngeld und Grundsicherung wechselten, beendet werden müsse.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Wohngeld für einen Zwei-Personen Haushalt im Durchschnitt von bisher 112 Euro auf 186 Euro erhöht. Die letzte Reform der Leistung, die sowohl vom Bund als auch von den Ländern finanziert wird, fand im Jahr 2009 statt. Das Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.