1990 : Der steinige Weg zur Einheit
Nach der einzigen freien Volkskammerwahl wurden in wenigen Monaten die Weichen zur Wiedervereinigung gestellt
Am Abend des 18. März 1990 hätte sich Lothar de Maizière eigentlich freuen können. Die von ihm geführte ostdeutsche CDU hatte bei der ersten freien Wahl zur DDR-Volkskammer mit 40,6 Prozent klar gewonnen. Zusammen mit den in der "Allianz für Deutschland" vereinten Partnern Deutsche Soziale Union (DSU) und Demokratischer Aufbruch (DA) gewann sie 192 von 398 Mandaten. Doch statt zu jubeln bekam de Maizière, wie er später berichtete, "den wohl größten Schreck in meinem Leben." Ihm wurde nämlich klar, "welches Amt und welche Verantwortung jetzt auf mich zurollen würden".
Als er am 12. April zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, kam er sich wie ein politischer Konkursverwalter vor. Um das erklärte Ziel der deutschen Einheit zu erreichen, musste er mit seiner Koalitionsregierung aus den Allianz-Parteien, der SPD und den Liberalen nicht nur die DDR abwickeln, sondern auch in Verhandlungen mit der Bonner Bundesregierung die Interessen der ostdeutschen Bürger vertreten. "Die Einheit", sagte er in seiner ersten Regierungserklärung am 19. April, "muss so schnell wie möglich kommen, aber ihre Rahmenbedingungen müssen so gut, so vernünftig, so zukunftsfähig wie möglich sein."
Umstrittener Umtauschkurs Als besonders brisantes Problem erwies sich die anhaltende Massenabwanderung von DDR-Bürgern in den Westen. Um sie einzudämmen, kamen die Regierenden beider Staaten überein, die D-Mark zum 1. Juli 1990 in der DDR einzuführen. Über den Umtauschkurs gab es Streit. Viele DDR-Bürger erwarteten, ihre Geldscheine 1:1 gegen das West-Geld einzuwechseln. "Ohne 1:1 werden wir nicht eins", drohten sie. Westdeutsche Ökonomen hielten solche Forderungen für abwegig und plädierten für einen Kurs 1:4. Die Regierenden setzten sich über ihre Argumente hinweg. Am 18. Mai unterschrieben die Finanzminister beider Seiten den Vertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, den beide Parlamente am 21. Juni billigten. Darin wurde festgelegt, dass Ersparnisse bis zu einer gewissen Höhe 1:1 umgetauscht werden - ebenso Gehälter, Mieten und Renten. Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) nannte dies "einen Ausdruck der Solidarität unter Deutschen".
Schwieriger gestalteten sich die Verhandlungen zum zweiten Staatsvertrag, der sich mit der Auflösung der DDR und ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland befasst. Die DDR-Delegation wollte beim Beginn der offiziellen Gespräche am 6. Juli nicht als Befehlsempfänger der Kohl-Regierung erscheinen und trat betont selbstbewusst auf. Sie verlangte nicht nur die Festlegung auf Berlin als Hauptstadt und Regierungssitz, sondern wollte auch das Deutschlandlied als Nationalhymne, die Flagge sowie den Namen des vereinten Deutschland zur Disposition stellen. Am Ende setzten sich die Bonner im wesentlichen durch. Selbst in der Eigentumsfrage, bei der die Ost-Seite den stärksten Widerstand leistete, musste sie sich dem Bonner Druck beugen und den Grundsatz "Rückgabe vor Entschädigung" im Einigungsvertrag akzeptieren.
Übereinstimmung zwischen beiden Regierungen bestand über den Modus der Vereinigung. Danach sollte die DDR nach Grundgesetz-Artikel 23 der Bundesrepublik beitreten. Die Volkskammer fasste am 23. August 1990 einen entsprechenden Beschluss. Als Termin wurde der 3. Oktober festgelegt. Ein Vorstoß der DSU, den sofortigen Beitritt zu erklären, war am 16. Juni im DDR-Parlament gescheitert. Überlegungen aus den Reihen der nun zur Opposition zählenden Bürgerrechtler, mit der Wiedervereinigung eine neu verfasste Bundesrepublik entstehen zu lassen, erwiesen sich wegen der zu erwartenden langen Dauer des Prozesses als illusionär.
Den Regierenden in Bonn und Ost-Berlin war bewusst, dass die Wiedervereinigung ohne Zustimmung der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges und der europäischen Nachbarstaaten nicht zu erreichen sein würde. Vorbehalte gab es reichlich, in Paris, London und besonders in Moskau. Dort hatten die sowjetischen Machthaber jahrzehntelang die These von der Endgültigkeit der deutschen Teilung vertreten. Eine Abkehr von diesem Prinzip würde ihnen schwer fallen. Das zeigte sich schon zu Beginn der "Zwei-plus-Vier"-Verhandlungen Mitte Mai, bei denen Vertreter der drei westlichen Alliierten, der Sowjetunion und der beiden deutschen Staaten um die Bedingungen der Vereinigung rangen.
Als zentrale Streitfrage erwies sich die Bündniszugehörigkeit. Eine Nato-Mitgliedschaft ganz Deutschlands, wie hauptsächlich von Bonn gefordert, lehnte Moskau mehrfach strikt ab. Erst am 15. Juli, als sich Kohl mit dem sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow in Moskau traf, lenkte dieser ein. Deutschland, versicherte er dem Kanzler, könne selbst bestimmen, welchem Bündnis es angehören wolle. Publik gemacht wurde dies einen Tag später auf einer Pressekonferenz im Anschluss an ein weiteres Treffen beider Staatsmänner im Kaukasus. Am 12. September unterzeichneten die sechs Außenminister in Moskau den "Zwei-plus-Vier-Vertrag." Darin verzichten die Vier Mächte auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland als Ganzes und entlassen damit das vereinte Land in die volle Souveränität.
Kohl unter Druck Noch eine andere politische Baustelle wurde rechtzeitig geschlossen. Das inzwischen demokratisch regierte Polen bestand darauf, die Unantastbarkeit der Oder-Neiße-Grenze noch vor der Vereinigung rechtsgültig zu besiegeln. Die Volkskammer hatte bereits am 12. April in einer Erklärung die Unverletzbarkeit der Grenze bekräftigt; allerdings mit dem Zusatz, dass ein künftiges gesamtdeutsches Parlament das vertraglich bestätigen solle. Das deckte sich mit dem Standpunkt Kohls, der dabei auch die starke Vertriebenen-Lobby im Blick hatte.
Als sich Frankreich hinter die Forderung Polens stellte, geriet der Kanzler unter Druck. Er sah ein, dass er die von Warschau verlangte Grenzgarantie-Erklärung nicht mehr auf die lange Bank schieben konnte. In einer Runde von Unionspolitikern, darunter auch Repräsentanten der Vertriebenen, machte er klar, dass es ohne Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze keine deutsche Wiedervereinigung geben werde. Das wirkte. Als der Bundestag am 21. Juni in einer Entschließung bekundete, der bestehenden Grenze in einem völkerrechtlichen Vertrag endgültig zuzustimmen, gab es aus dem Regierungslager nur 15 Gegenstimmen. Einen gleichlautenden Beschluss fasste die Volkskammer.
Am 3. Oktober 1990, 0:00 Uhr wurde zur Nationalhymne über dem Berliner Reichstag die Fahne des vereinten Deutschland gehisst. Das Datum, seither als "Tag der deutschen Einheit" gesetzlicher Feiertag, hatte die Volkskammer mit ihrem Beschluss am 23. August vorgegeben. Gleichwohl war er bei der vorhergehenden Beratung eher zufällig zustande gekommen. Im Gespräch war auch der 9. Oktober. Aber dann hätte es - was vermutlich nur die PDS gefreut hätte - am 7. Oktober noch einmal einen DDR-Staatsfeiertag gegeben. Zu bedenken war auch, dass die Siegermächte bei einer Außenministerkonferenz Anfang Oktober in New York erklären sollten, dass sie ihre Rechte bis zur Ratifizierung des "Zwei-plus-Vier"-Vertrages aussetzen. Unter diesen Umständen wäre der 2. Oktober passend, meinte man in der Beratungsrunde. Dann sei aber Bonns Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) noch nicht aus den USA zurück, gab de Maizière zu bedenken. Worauf es hieß: "Dann nehmen wir den 3. Oktober."
Die DDR ging am Vorabend mit einem Festakt im Berliner Schauspielhaus am Gendarmenmarkt zu Ende. Ihr einziger frei gewählter Ministerpräsident hielt seine letzte offizielle Rede. "Es ist ein Abschied ohne Tränen", sagte er. Er äußerte die Hoffnung, dass die Vergangenheit das Volk nicht erneut spalten möge. Denn: "Nicht, was wir gestern waren, sondern was wir morgen gemeinsam sein wollen, vereint uns zum Staat."
Der Autor war 1990
DDR-Korrespondent des "Stern".