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Freihandel : Das Tor zur neuen Welt

Europa und die USA wollen durch das umfassende TTIP-Abkommen näher zusammenrücken

05.10.2015
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Es gibt wenige Themen, über die in der Öffentlichkeit so wenig bekannt ist und über die gleichzeitig so erbittert gestritten wird wie über TTIP. Das fängt bereits beim sperrigen Buchstabenkürzel an, das nur wenige Interessierte genau übersetzen können. "TTIP" steht für die amerikanische Übersetzung der geplanten Transatlantischen Handels- und Invesitionspartnerschaft ("Transatlantic Trade and Investment Partnership"). Europa und die USA wollen dabei durch eine Freihandelszone wirtschaftlich näher zusammenrücken. Aber worum geht es dabei, wer profitiert von dem Abkommen, was ändert sich für Verbraucher und warum wird um das Abkommen so erbittert gestritten? Und vor allem: Warum brauchen wir überhaupt einen solchen Vertrag?

Globalisierung Die Idee hinter TTIP hat viel mit der Globalisierung der Weltwirtschaft zu tun. Deshalb verhandelt die EU mit den USA über einen engeren wirtschaftlichen Zusammenschluss. Mit 800 Millionen Verbrauchern würde der weltgrößte Wirtschaftsraum entstehen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. Europa und die USA wollen sich dadurch vor allem gegen die boomenden Volkswirtschaften in Südostasien aber auch in den so genannten BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) behaupten. Denn der Anteil der alten Industriestaaten am Welthandel sinkt: Betrug der Anteil der US-Exporte an allen weltweit gehandelten Waren im Jahr 2003 noch 14,2 Prozent, so waren es 2012 nur noch 10,5 Prozent. Kamen 2003 noch 19,2 Prozent aller weltweit gehandelten Güter und Dienstleistungen aus der EU, waren es 2012 nur noch 15,4 Prozent.

Das soll sich mit TTIP ändern. Für Verbraucher beider Seiten, so lautet der Plan, würden nämlich in einer Freihandelszone viele Produkte billiger und das Sortiment abwechslungsreicher. Unternehmen könnten so billiger Waren exportieren, dadurch gingen die Preise für Produkte, die auf der anderen Seite des Nordatlantik produziert werden, nach unten und europäische Käufer könnten sich über neue amerikanische Waren freuen, die zu vergleichbaren Preisen verkauft werden wie in den USA und umgekehrt.

Vor allem durch den Wegfall so genannter "tarifärer Handelshemmnisse" soll es schon bald mehr Wohlstand geben. Darunter versteht man in erster Linie Einfuhrzölle. So muss ein amerikanischer Kunde, der ein Auto oder einen Kleinlaster aus Europa kaufen will, 25 Prozent Zoll abführen, beim umgekehrten Geschäft berechnet die EU 22 Prozent an Einfuhrzoll. Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) zahlen allein die deutschen Autobauer jährlich eine Milliarde Euro Zölle an die USA. Im Gegenzug erhebt die EU Spitzenzölle vor allem im Agrarhandel (bis zu 25 Prozent), die USA bei Textilien (42 Prozent), Bekleidung (32 Prozent) sowie Leder und Schuhwerk (56 Prozent). Insgesamt sind die Zölle jedoch nicht das Hauptproblem. Den durchschnittlich 5,3 Prozent hohen Importzöllen, die von der EU auf Waren aus der USA erhoben werden, stehen durchschnittlich 3,5 Prozent Zollkosten in Amerika gegenüber.

Deshalb verhandeln seit Juli 2013 die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission mit US-Vertretern vom "Office of the United States Trade Representative (USTR)". Die beiden Delegationen mit ihren rund 20 Arbeitsgruppen sind mehrheitlich mit Wirtschaftsfachleuten besetzt. Sie treffen sich in regelmäßigen Abständen zu Verhandlungsrunden in Brüssel oder Washington.

An den eigentlichen Verhandlungen sind weder das EU-Parlament beteiligt noch Dachverbände von Verbraucherschutz- oder Umweltverbänden. Die Verhandlungen und seine Dokumente sind deshalb auch nicht öffentlich. Außer den Verhandlungsführern weiß deshalb niemand genau, was zurzeit alles verhandelt wird. Als Begründung dafür führt die Kommission an, die Verhandlungen könnten nicht erfolgreich sein, wenn die Beteiligten ihre Karten alle gleich offen auf den Tisch legen müssten.

Zumindest die Europaparlamentarier sind damit nicht zufrieden. Aber auch im Bundestag regt sich zunehmend Widerstand. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) sollten sofort gestoppt werden, verlangen etwa die Linken in einem Antrag. Darüber hinaus beklagt die Linksfraktion den Einfluss von Unternehmensvertretern und Lobbyisten, denen durch ihre Verbindungen ermöglicht werde, "was demokratisch gewählten Parlamentariern und der Öffentlichkeit verwehrt ist: Einblick in relevante Dokumente, exklusiver Zugang zu den Delegationen und zeitnahe Information über den Verhandlungsstand". Auch die Fraktion "Bündnis90/Die Grünen" fordert die Bundesregierung auf, sich für ein "faires Abkommen" einzusetzen. (siehe auch Seite 1)

Denn das es nicht fair zugehen könnte, hat viel damit zu tun, dass es bei den meisten Verhandlungsrunden gar nicht um Handels-oder Zollfragen geht, sondern um so genannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse". Das bedeutet vor allem die Angleichung von industriellen und technischen Vorschriften und Sicherheitsstandards. Zum Beispiel sind die Sicherheitsanforderungen an Autos in den USA und der EU sehr unterschiedlich - egal ob es sich um Vorschriften über Crash-Tests handelt, oder um die Einhaltung von Grenzwerten für Emissionen. Und die unterschiedlichen Normen reichen bis hin zu unterschiedlichen Vorschriften für Stoßstangen oder Rückspiegel. Hier ließe sich für Autobauer und Zulieferer viel Geld sparen. Noch mehr Geld könnte eingespart werden, wenn man sich auf gänzlich neue Standards festlegt, beispielsweise bei der Elektromobilität. In den USA beträgt die Netzspannung 120 Volt, in der EU 220 bis 230 Volt. Es gibt also Unterschiede, die zu unterschiedlichen Zulassungsverfahren führen werden.

Doch der eigentliche Streit um TTIP lauert bei der gesetzlichen Angleichung von bestehenden Vorschriften diesseits und jenseits des Atlantiks. Und hier besonders bei Vorschriften im Umwelt- und Verbraucherrecht. Kritiker befürchten, dass eine Harmonisierung nach unten, also eine Angleichung auf dem jeweils niedrigeren Niveau, das Ergebnis sein werde. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen in ganz Europa warnen deshalb davor, dass in der EU höhere Standards zu Tierschutz, Klimaschutz und Datenschutz gelten als in den USA.

Die Bürger in Europa hätten deshalb viel zu verlieren, wenn die europäischen Standards an die amerikanischen Vorschriften angeglichen würden. Und daraus macht zum Beispiel der frühere US-Botschafter bei der EU, Stuart Eizenstat, der jetzt beim "Transatlantic Business Council" tätig ist, keinen Hehl. Er sagt ganz deutlich: "Die Standards in Europa haben ein unbegründet hohes Niveau." Er nennt es "eine große Herausforderung" die Standards so abzusenken, dass amerikanische Firmen uneingeschränkt Marktzugang erhalten. Eizenstat ist überzeugt: "Was für eine amerikanische Familie gutes Essen ist, kann nicht ungesund für eine europäische sein."

Wird deshalb der Verkauf von Fleisch von hormon-behandelten Rindern oder von mit Chlor desinfiziertem Geflügel schon bald in der EU erlaubt sein? Oder der Verzehr von Fleisch von geklonten Tieren oder von solchen, die mit gentechnisch verändertem Futter gezüchtet worden? In Amerika ist dies alles erlaubt, in der EU nicht. Die USA sehen all dies als Handelshemmnisse und fordern, dass die EU ihre Standards "angleichen" - also absenken soll. Und was ist mit dem auch in Deutschland hoch umstrittenen "Fracking"? In Amerika ist diese Methode zur Erdgasgewinnung erlaubt, in vielen Ländern Europas nicht, in Frankreich sogar ganz verboten. Für US-Konzerne wie Chevron oder ExxonMobil ist dies ein Problem: ExxonMobil hat beispielsweise bereits etliches Geld in Probebohrungen zwischen Rhein und Ruhr investiert und möchte hier gern fracken. Kritiker befürchten, dass Konzerne dies auf Grundlage von TTIP demnächst auch in Deutschland und der EU tun dürften.

Oder dagegen klagen könnten. Denn TTIP ist nicht nur ein Freihandelsabkommen, sondern - das "I" im Namenskürzel verrät es - auch ein Investitionsschutzabkommen. Konzerne könnten so künftig gegen bestehende Umwelt- oder Sozialgesetze klagen, wenn sie ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Auch ganze Staaten könnten verklagt werden, wenn sich Unternehmen durch die Gesetzgebung diskriminiert fühlen und Schadenersatz fordern - vor eigens eingesetzten Schiedsgerichten. Die sollen aus drei Juristen bestehen, die nicht-öffentlich tagen und gegen deren Schiedssprüche es keinerlei Revision gäbe. Vergleichbare Schiedsgerichte gibt es bereits, zum Beispiel in der Nafta, der Freihandelszone zwischen Amerika und Kanada und in Kanada.

Vor einem vergleichbaren Schiedsgericht klagt übrigens der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen den Atomausstieg in Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz. Vattenfall klagt wegen der Stilllegung der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Linksfraktionsvize Klaus Ernst warnt angesichts der hohen Kosten für juristischen Beistand vor schwer kalkulierbaren Risiken, sollte die Bundesregierung beispielsweise im geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) die umstrittenen Investorenschutzregeln mittragen. "Schiedsrichter von Schiedsgerichten fahren paradiesische Gehälter ein - auf Kosten der Steuerzahler", sagt Ernst mit Blick auf den Streit mit Vattenfall. "Es ist ein Unding, dass die Bundesregierung trotz der Erfahrung mit Vattenfall weitere Investorenklagen riskiert, indem sie immer neue Investitionsschutzverträge zulässt." (siehe auch Seite 2)

Kritiker wie die grüne Europa-Abgeordnete Ska Keller oder das Bündnis Attac sehen durch die Schiedsgerichtsverfahren nichts Geringeres als die Demokratie bedroht. Durch solche Verfahren würde es möglich, dass ein ausländisches Unternehmen die Gesetzgebung eines souveränen Staates aushebelt. Dies sei eine verzerrte "Rechtsprechung". Inzwischen hat die EU-Kommission eingelenkt. "Ein bereits bestehendes Gesetz kann nicht durch ein Handelsabkommen 'ausgehöhlt' werden", heißt es nun aus der Kommission. Denn auch aus der SPD mehren sich die Stimmen, die die Verhandlungen zwischen Europa und Amerika argwöhnisch beobachten. "Wir brauchen für ein solches Abkommen ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung in Deutschland", sagt etwa SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas. Aber nicht nur um Standards und Zölle geht es bei TTIP, sondern auch um Arbeits- und Menschenrechte. Beispielsweise haben die USA Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO nicht unterzeichnet. Dazu gehören die Verträge über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung.

Kulturelle Vielfalt Auch das Abkommen zur Koalitionsfreiheit, also das Recht der Beschäftigten, sich frei zu organisieren, etwa in Gewerkschaften, haben die USA nicht ratifiziert. Deutsche Gewerkschafter befürchten deshalb durch TTIP Verschlechterungen bei der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen, so dass es zu einer Aushöhlung gewerkschaftlicher Einflussmöglichkeiten in der EU kommen könnte. Aber das sind nicht die einzigen internationalen Verträge, die zwar von europäischen Staaten oder EU selber, aber nicht von den USA unterschrieben wurden. Beispielsweise sieht die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt, die die EU unterschrieben hat, vor, dass Nationalstaaten trotz internationaler Handelsabkommen eigenständige Kulturpolitiken betreiben dürfen und diese nicht als "nicht-tarifäres Handelshemmnis" angesehen werden dürfen. In Deutschland gilt dies ganz besonders für die Buchpreisbindung oder die Filmförderung, die amerikanische Firmen gerne abgeschafft sähen.