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Mietrecht : Die Bremse ist in 300 Städten angezogen

Bundesländer haben "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen. In der Praxis treten Probleme auf

01.02.2016
True 2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Es ist ein Gesetz mit langem Namen und großen Hoffnungen: Am 1. Juni 2015 trat das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten" in Kraft, besser bekannt als Mietpreisbremse. Sie soll sicherstellen, dass die Mieten vor allem in Ballungsräumen erschwinglich bleiben. Doch nach einem halben Jahr zeigt eine erste Bilanz: Die Mieten vor allem in Innenstadtlagen steigen weiterhin an.

Das Gesetz regelt vor allem die Neuvermietung von Bestandswohnungen in Gebieten, die von den Bundesländern als "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen worden sind. Dort dürfen die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über der vergleichbaren Ortsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt in den jeweiligen Gebieten für maximal fünf Jahre. Bis Ende 2020 können die Bundesländer noch entsprechende Gebiete ausweisen. Zurzeit wird die Bremse in rund 300 Städten angezogen. Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg gehörten dabei zu den Vorreitern. Inzwischen gilt sie aber auch in den meisten anderen Ländern.

Das Gesetz enthält allerdings wichtige Ausnahmen. So gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden. Nach grundlegender Modernisierung greift die Deckelung bei der Erstvermietung nicht. Es gilt zudem Bestandsschutz, wenn die Miete bereits über der Maximalhöhe lag.

Trotzdem klafft zwischen Theorie und Praxis die Realität. Und die sieht düster aus: In vielen Städten steigen die Mieten weiter an. Das zeigen Auswertungen der Immobilienportale im Internet. Wo sich Interessenten bei Besichtigungen die Klinke in die Hand geben, wird nicht lange um den Mietpreis verhandelt. Auch wenn Mieter jetzt die Miete im Nachhinein reklamieren können, lassen sich die wenigsten auf einen Rechtsstreit ein. Denn der ist kompliziert. Viele Mietspiegel bilden kein akkurates Bild der Situation vor Ort ab, da sie alles andere als eindeutig und zumeist veraltet sind. Immer mehr Gericht ziehen sie deshalb in Zweifel. So bleibt nur eine Hoffnung: Erst der Bau neuer Wohnungen wird eine spürbare Entlastung bringen.

Courtage Zugleich hat das Gesetz die Vorschriften zur Maklercourtage neu geregelt. Es gilt das Bestellerprinzip, nachdem derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat. Das entlastet viele Mieter gerade in Ballungszentren.

Um den Anstieg von Mieten in bestehenden Mietverhältnissen einzudämmen, haben viele Bundesländer außerdem die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, die bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren betrug, auf 15 Prozent abgesenkt.