INHALTE : Auf gute Nachbarschaft
Was der Vertrag von 1991 regelte
Am 17. Juni 1991 unterzeichneten Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Polens Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki sowie die Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) und Krzysztof Skubiszewski ein bilaterales Abkommen mit dem Titel "Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit", der sich in mancherlei Hinsicht am deutsch-französischen Élysée-Vertrag von 1963 orientierte. Hier wie dort ging es darum, "die leidvollen Kapitel der Vergangenheit abzuschließen und an die guten Traditionen und das freundschaftliche Zusammenleben in der jahrhundertelangen Geschichte anzuknüpfen", wie es in der Präambel des Nachbarschaftsvertrags heißt.
Doch die Vereinbarung ging weit über einen Freundschaftsschwur hinaus. Beide Seiten verpflichteten sich zur Zusammenarbeit in allen Politikbereichen, verabredeten regelmäßige Regierungskonsultationen, versprachen die Gründung eines deutsch-polnischen Jugendwerks und regelten die Rechte der deutschen Minderheit in Polen. Sie bekannten sich zur Erhaltung des Friedens in der Welt, zu den Menschenrechten, zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und nicht zuletzt zur Einheit Europas. Die Bundesrepublik versicherte dem östlichen Nachbarn, die Heranführung an die Europäische Gemeinschaft "nach Kräften" zu fördern.
Gerade dieser Punkt war für Polen von entscheidender Bedeutung. Die Nation, die in der Wahrnehmung vieler ihrer Bürger ein Sieger des Zweiten Weltkriegs war und doch zu den Verlierern gehörte, weil ihr Staat als Volksrepublik in den Herrschaftsbereich der Sowjetunion fiel, hatte sich immer als Teil der westlichen, christlich-abendländischen Zivilisation verstanden. Nach 1989 sah sich das postkommunistische, unabhängige Polen endlich in der Lage, seinen "Traum von Europa" zu verwirklichen.
Zitterpartie Mit dem Nato-Beitritt 1999 und der Osterweiterung der EU 2004 war die Mission vollbracht. Sie verlief jedoch nicht reibungslos. Zwar ratifizierten die Parlamente beider Länder den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag zusammen mit dem Grenzvertrag von 1990 Ende 1991, sodass beide Abkommen Anfang 1992 in Kraft treten konnten. Doch während in Deutschland die Vertriebenen lange mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze haderten, wuchsen in Polen die Zweifel, ob man seine neu gewonnene Unabhängigkeit an einen "europäischen Superstaat" abgeben sollte. Das Referendum über den EU-Beitritt wurde zu einer Zitterpartie.
Unter dem Strich aber steht 25 Jahre nach der Vertragsunterzeichnung ein historischer Erfolg sondergleichen: Polen und Deutschland pflegen nicht nur eine gute Nachbarschaft, sie sind Freunde im Herzen Europas geworden.