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INKLUSION : Über viele Hindernisse

Innerhalb und außerhalb des Bundestages wird das Bundesteilhabegesetz heftig diskutiert

26.09.2016
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4 Min

Andrea Nahles (SPD) ist sich sicher: "Mit diesem Gesetz wollen wir nicht mehr und nicht weniger als einen Quantensprung schaffen. Wir gehen den Weg von der Fürsorge zur Teilhabe, von der Politik für Menschen mit Behinderungen zur Politik mit Menschen mit Behinderungen."

Als die Bundesarbeits- und -sozialministerin am vergangenen Donnerstag mit diesen Worten ihre Rede im Bundestag begann, demonstrierten in Berlin und anderen Städten tausende Menschen gegen das von der Ministerin als "Quantensprung" bezeichnete Bundesteilhabegesetz. Dabei waren sie im Vorfeld so umfangreich in den Beratungsprozess integriert gewesen, wie wohl selten bei einem Gesetzesprojekt. Doch seit dann der endgültige Entwurf (18/9522) im Sommer bekannt wurde, reißt die Kritik daran nicht ab. Von erneuter Diskriminierung und Ausgrenzung behinderter Menschen ist die Rede, oder auch von einem Spargesetz zulasten der Betroffenen. Besonders pikant: Zu den schärfsten Kritikerinnen des Gesetzes gehört ausgerechnet eine prominente Sozialdemokratin, die Vizepräsidentin des Bundestages, Ulla Schmidt. (siehe "Kopf der Woche")

Kein Wunder also, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfes zu einer Parlamentsdebatte wurde, die sehr stark von den außerparlamentarischen Tönen zu dem komplexen Projekt bestimmt wurde. Dass die Debatte live auf eine Leinwand vor dem Reichstagsgebäude übertragen wurde, wo sich Aktivisten zu einer Protestaktion getroffen hatten, verstärkte zusätzlich den Eindruck, die Abgeordneten sprechen nicht nur zu ihrem Publikum im Plenarsaal. Dabei ging es der Ministerin und den Abgeordneten der Regierungsfraktionen von Union und SPD vor allem darum, zu betonen, dass es "niemandem mit dem Gesetz schlechter gehen" soll (Nahles). Die Oppositionsfraktionen dagegen trugen die Stimmen der außerparlamentarischen Kritik in den Plenarsaal und ließen kein gutes Haar an dem Entwurf.

Streit um Kriterien Dessen Kernstück ist die Heraustrennung der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Sozialhilfe (Details siehe unten) und damit auch aus deren strikten Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, Geld anzusparen. Neu ist, und darauf bezieht sich einer der Hauptkritikpunkte der Verbände, dass man künftig in fünf von neun Lebensbereichen eine Einschränkung vorweisen muss, um Eingliederungshilfe zu bekommen. Die Befürchtung ist, dass dadurch viele Menschen aus dem Raster fallen, die in weniger als fünf Bereichen eingeschränkt sind. "Auch ein Mensch, der nur in einem Bereich Unterstützung braucht, braucht diese eben trotzdem", sagte Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. Auch an den Leistungen selbst werde "Raubbau" betrieben, junge Menschen mit Behinderungen könnten aus Kostengründen gezwungen werden, in ein Altenheim umziehen zu müssen, so die Kritik der Grünen.

Ähnlich klang Katrin Werner, Expertin der Linken für Behindertenpolitik: "Dieser Katalog führt dazu, dass Menschen von Teilhabe ausgeschlossen werden." Es sei deshalb verständlich, dass viele Behinderte verzweifelt seien und Verschlechterungen befürchteten. Die Einschränkung des Personenkreises diene dazu, Kosten zu sparen. "Das Gesetz erfüllt sein Versprechen nicht", stellte sie fest.

Mit ihrer teils harschen Kritik stießen die beiden Oppositionsfraktionen bei Union und SPD auf völliges Unverständnis: "Wie kann man von einem Spargesetz reden, wenn wir 700 Millionen Euro jährlich dafür in die Hand nehmen?", fragte etwa Karl Schiewerling, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion. Und Astrid Freudenstein (CSU) ergänzte: "Es soll ausdrücklich keine Ausweitung, aber ausdrücklich auch keine Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises geben." Ja, es stimme, dass die Fünf-aus-Neun-Regelung heftig umstritten sei. Nun müsse man sehen, wie "wir den Befürchtungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens entgegentreten können, denn wir wollen, dass jeder, der Eingliederungshilfe braucht, diese auch bekommt", versuchte Freudenstein den Kritikern entgegenzukommen.

Carola Reimann (SPD) warf der Opposition vor, in "unverantwortlicher Art Ängste zu schüren" und die Pläne der Regierung zu "skandalisieren". Natürlich sei es klar, dass es Ängste gebe, hart erkämpfte Ansprüche zu verlieren, wenn sich die Rahmenbedingungen so massiv änderten, wie durch das Gesetz. "Aber niemand wird seine Ansprüche verlieren." Das Fünf-von-Neun-Verfahren sei ein einheitliches Verfahren, das von allen Beteiligten gewünscht wurde, betonte sie.

Unbegründete Sorgen Andrea Nahles deutete die kritischen Stimmen zum Bundesteilhabegesetz positiv: "Das ist der Beleg für ein wachsendes Selbstbewusstsein, für politisches Engagement und den Willen, für die eigenen Interessen nachdrücklich einzutreten." Die Unsicherheit vieler behinderter Menschen und ihrer Familien, sie könnten verlieren, wofür sie mühsam jahrelang gekämpft haben, sei unbegründet, so die Ministerin. Im Gegenteil: Künftig werde es einfacher, sich im Dschungel der Zuständigkeiten zurechtzufinden und zu Rechten zu kommen, die es bisher so gar nicht gebe. "Viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien werden im Alltag spürbar entlastet", betonte die Ministerin.