heilmittel : Aktuelles Hilfsmittelverzeichnis
Über die geplante Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) haben die Abgeordneten vergangene Woche erstmals beraten. Der Gesetzentwurf (18/10186) soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken.
Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Beschäftigungen oder Berufe befasst. Heilmittel werden von Ärzten verordnet und von zugelassenen Therapeuten erbracht.
Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, körperliche Defizite auszugleichen. Zur Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte.
Mit dem Gesetz soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet werden, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.
Die Krankenkassen sollen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen berücksichtigen. Zudem werden die Kassen auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Ferner sollen Heilmittelerbringer mehr Verantwortung übernehmen. So sollen die Heilmittel weiter vom Arzt verordnet werden, die Heilmittelerbringer bestimmt aber Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie. Nach Auswertung von Modellprojekten soll entschieden werden, ob diese Variante Teil der Regelversorgung wird.