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PRÄSIDIUM : Das erste Kräftemessen

Bei der Wahl seiner Mitglieder kommen die neuen Stimmverhältnisse erstmals zum Tragen

16.10.2017
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Erst in der Auftaktsitzung des neuen Bundestages wird das Wählervotum vom 24. September so richtig augenfällig: Dann sitzen die 709 gewählten Volksvertreter erstmals zusammen unter der Glaskuppel des Plenarsaals; neu eingerichtete Gänge trennen die Stuhlreihen der nunmehr sechs Fraktionen, und Kameras werden auch zu den Sitzen der schon zum Beginn fraktionslosen Abgeordneten schwenken. Doch nicht nur optisch nimmt der 19. Bundestag am Dienstag kommender Woche seine Arbeit auf. In der konstituierenden Sitzung stehen auch die ersten Abstimmungen an, die Publikum wie Akteure gleichermaßen einstimmen auf den parlamentarischen Alltag der repräsentativen Demokratie. Dann geht es vor allem um die Repräsentanz der Repräsentanten, nämlich um die Wahl des Parlamentspräsidiums. Schon dabei wird mit Argusaugen verfolgt, wie die neuen Kräfteverhältnisse zum Tragen kommen. Da können Trennlinien gezogen werden und Gemeinsamkeiten verdeutlicht, Terrain beansprucht oder verteidigt und der Ton vorgegeben werden für die Debatten der kommenden Jahre.

Der Wahl des neuen Parlamentspräsidenten (siehe Seite 4) folgt die seiner Stellvertreter, mit denen er das Präsidium des Bundestages bildet. Seinen Mitgliedern obliegt nicht nur die Leitung der Plenarsitzungen, in der sie sich abwechseln. Das Gremium tritt in jeder Sitzungswoche des Parlaments zusammen und wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit.

Kandidaten für die Vizepräsidenten-Posten nominiert haben bislang erst die Grünen- und die AfD-Fraktion. Während die Grünen ihre bisherige Amtsinhaberin und frühere Parteivorsitzende Claudia Roth ins Rennen schicken, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion ihr Mitglied Albrecht Glaser in das Bundestagspräsidium einziehen, der im Februar dieses Jahres bereits gegen den heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeiner für das Amt des Staatsoberhauptes kandidiert hatte. In den anderen Fraktionen stößt Glasers Nominierung zum Parlamentsvize wegen Äußerungen des 75-Jähren zum Islam auf Ablehnung. "Der Islam", wird Glaser zitiert, sei "eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen". Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) etwa stellte dazu klar, er werde "nie jemanden wählen, der einer Gruppe von Menschen die Wahrnehmung von Grundrechten pauschal absprechen will. Das gilt besonders für die Religionsfreiheit". Auch Vertreter der anderen Fraktionen machten deutlich, Glaser nicht wählen zu wollen.

Dass die AfD-Fraktion einen Sitz im Bundestagspräsidium beanspruchen kann, wird dabei nicht in Frage gestellt. Damit ist aber keineswegs auch für jeden aufgestellten Kandidaten automatisch die notwendige Mehrheit gesichert, die in den ersten beiden Wahlgängen laut Geschäftsordnung bei der absoluten Mehrheit der Bundestagsabgeordneten liegt. Glaser könnte es daher so ergehen wie 2005 dem damaligen PDS-Chef Lothar Bisky, der zu Beginn der 16. Legislaturperiode bei der Wahl der Vizepräsidenten viermal durchfiel; erst im Frühjahr 2006 wurde schließlich statt Bisky seine Fraktionskollegin Petra Pau in das Bundestagspräsidium gewählt. Nach einem Zeitungsbericht vom vergangenen Donnerstag schlägt Glasers einstige Parteichefin Frauke Petry als Parlamentsvize Mario Mieruch vor, der wie Petry selbst aus der AfD ausgetreten und fraktionsloser Abgeordneter ist.

Streit gab es in der Vergangenheit auch immer wieder um die Zahl der Vizepräsidenten - eine Frage, die auch in diesen Tagen ein Thema ist. So ist aus der SPD-Fraktion der Wunsch laut geworden, wie in der zurückliegenden Legislaturperiode zwei Präsidiumsplätze einnehmen zu können, während nicht nur die Union anpeilt, dass jede Fraktion jeweils einen Vize-Posten beanspruchen kann.

Das erinnert an den Beginn der 13. Wahlperiode im Jahr 1994; erst seitdem hat jede Fraktion das Recht auf ein Grundmandat im Bundestagspräsidium. Damals waren die Grünen wieder in Fraktionsstärke in das Parlament eingezogen und beanspruchten als drittstärkste Kraft einen Platz im Präsidium. Allerdings war keine Mehrheit für eine Vergrößerung zu erwarten, während die FDP als kleinste Fraktion nicht aus dem Gremium ausscheiden wollte und die SPD darauf beharrte, wie bisher zwei Vizepräsidenten zu stellen. Schließlich stimmte die Union dem Antrag der Grünen zu, jeder Fraktion ein Grundmandat im Präsidium einzuräumen. Abgelehnt wurde dagegen der anschließende Antrag der SPD, das Präsidium auf sechs Mitglieder zu erweitern, ebenso wie ein Antrag der damaligen PDS-Gruppe, gleichfalls einen Vertreter in das Präsidium entsenden zu können. Von einer "ungewöhnlichen Allianz" der Grünen mit Union und FDP war damals etwa in der "Süddeutschen Zeitung" zu lesen; eine etwaige "Jamaika"-Koalition kann hier frühe Wurzeln des Zusammenwirkens finden.

Schwankende Zahl 2005 beschloss der Bundestag dann zu Beginn der damaligen großen Koalition eine Erweiterung des Präsidiums um einen weiteren Vizepräsidentenposten: Danach besetzten FDP, Grüne und PDS je einen Vizepräsidentenstuhl, während Union und SPD im Präsidium mit je zwei Mitgliedern vertreten waren. Von 2009 bis 2013 dagegen stellte jede Fraktion wieder einen Vize, während in den zurückliegenden vier Jahren je zwei Vize aus der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie je einer von der Links- und der Grünen -Fraktion kamen.

Bis 1994 war die Zahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten in der Geschäftsordnung übrigens gar nicht festgelegt. Von der 1. bis 9. Legislaturperiode beruhte sie auf interfraktionellen Vereinbarungen, bis nach dem Einzug der Grünen in den Bundestag 1983 erstmals über die Zahl der Vizepräsidenten abgestimmt wurde. Ihr damaliger Antrag, die Stellvertreterzahl zu erhöhen, wurde ebenso abgelehnt wie ihr ähnlicher Vorstoß vier Jahre danach. Beide Male blieb so das Präsidium den Grünen von vornherein versperrt; mittlerweile hat sich der Umgang mit neuen Fraktionen im Parlament geändert.