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Wahlrecht I : Im Quotenstreit

AfD-Initiative gegen Proporz-Vorgaben bei der Kandidatenaufstellung stößt auf breite Kritik

25.02.2019
True 2023-08-30T12:36:16.7200Z
3 Min

Was für Fabian Jacobi (AfD) eine "banale Selbstverständlichkeit" ist, nennt Stefan Ruppert (FDP) "verfassungsfeindlich", Doris Achelwilm (Linke) ein "Anti-Frauen-Gesetz" und Britta Haßelmann (Grüne) eine "Zumutung". Gemeint ist der AfD-Gesetzentwurf (19/ 7936) "zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht und in den politischen Parteien", über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung debattierte.

In der Vorlage kritisiert die AfD-Fraktion, seit den 1980er Jahren vollziehe eine zunehmende Anzahl von Parteien ihre Kandidatenaufstellung wie auch sonstige innerparteiliche Wahlen nicht nach den Grundsätzen einer freien und gleichen Wahl. Diese Praxis setze sich in den von den Abgeordneten dieser Parteien gebildeten Fraktionen fort. Daher soll dem Gesetzentwurf zufolge in das Bundes- und das Europawahlgesetz eingefügt werden, dass das Vorschlagsrecht nicht unter Anknüpfung an die in Grundgesetz-Artikel 3 Absatz 3 genannten Eigenschaften wie etwa Geschlecht, Abstammung oder Glauben beschränkt werden darf; auch das Abgeordneten- und das Parteiengesetz sollen ergänzt werden.

In der Debatte wertete AfD-Mann Jacobi "Wahlen nach Quoten" als "Angriff auf die demokratische Grundordnung". Demokratische Wahlen müssten "frei und gleich" sein. Eine Wahl, "bei der vorgegeben wird, dass das Ergebnis bestimmten Kriterien entsprechen muss", sei aber keine freie Wahl, und eine Wahl, "bei der das Gesetz die Staatsbürger in verschiedene Klassen einteilt", sei keine gleiche Wahl. Auch Wahlen in Parteien müssten frei und gleich sein. Dies gelte erst recht bei der Aufstellung von Kandidaten für Parlamente.

Ansgar Heveling (CDU) wandte sich gegen die "Grundthese des Gesetzentwurfs", dass "innerparteiliche und innerfraktionelle Regelungen zur Ämter- und Kandidatenbesetzung gegen die Grundsätze der Demokratie und das Diskriminierungsverbot verstoßen". Sie seien vielmehr ein Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung. Die innere Ordnung von Parteien müsse demokratischen Grundsätzen entsprechen, aber im Grundgesetz sei auch die sogenannte Tendenzfreiheit von Parteien verbrieft. Dazu gehöre, dass die inneren Strukturen "mit Blick auf die Tendenz der Partei eigenständig ausgerichtet werden dürfen". Die "Freiheit der Parteien" wirke sich auch bis in das Aufstellungsverfahren aus.

Ruppert wertete die AfD-Vorlage als "zutiefst verfassungswidrig". Er sei froh, wenn in Deutschland nicht festgelegt wird, "was bei Wahlen rauskommt, sondern nur, wie sie durchgeführt werden sollen", betonte der FDP-Parlamentarier und bekräftigte seine Ablehnung von Parité-Gesetzen, denen zufolge Parteien ebenso viele Frauen wie Männer aufstellen müssen. Die AfD moniere beim Parité-Gesetz, "dass der Staat übergreift in die Gesellschaft", mache aber nun "genau das Gleiche". Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Staates, festzulegen, "wer bei einer Wahl antreten darf, solange er sich an die Verfassung hält".

Mahmut Özdemir (SPD) kritisierte, wer dem AfD-Entwurf folge, verstoße gegen den grundgesetzlichen Schutzauftrag der Gleichberechtigung und trete "100 Jahre hart erkämpftes Frauenwahlrecht". Er verwies darauf, dass die AfD im Bundestag mit Abstand den niedrigsten Frauenanteil aller Fraktionen habe. Die SPD wolle den Frauenanteil im Parlament erhöhen und die von einigen Parteien praktizierten Quotenregelungen in einer Gesetzesregelung harmonisieren, aber auch die "die hohen verfassungsrechtlichen Hürden im Hinblick auf die Eingriffe" würdigen.

Für Die Linke sagte Achelwilm, in den Augen der AfD sei der Gesetzentwurf ein "stimmiges Gegenmodell" zu dem Parité-Gesetz, das im Brandenburger Landtag Ende Januar mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen worden sei. Dass im Bundestag viele Abgeordnete ein Paritätsgesetz auch auf Bundesebene befürworteten, sei kein Entgegenkommen, sondern "sollte selbstverständlich" sein. Geschlechterparitätisch besetzte Parlamente seien "eine Frage von mehr Gerechtigkeit".

»Notwendig und gut« Haßelmann kritisierte den AfD-Entwurf als "lächerlich schlecht". Im Grundgesetz-Artikel 3 heiße es, der Staat fördere die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirke auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die AfD-Initiative versuche, diesen "klar benannten" Förderauftrag zu diskreditieren, sagte die Grünen-Abgeordnete. Die Debatten über Frauenförderung, Quoten und Parité-Gesetze begrüßte sie zugleich als "notwendig und gut".